Herr Präsident! Frau Ministerin, ich möchte gerne die Gründe hören - sie sind bisher noch nicht genannt worden -, aus denen es über ein Vierteljahr gedauert hat, bis dieser Gesprächsarbeitskreis eingesetzt wird.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erstens habe ich schon vor dem Landtagsbeschluss mit Betroffenen, mit Kirchen und mit den kommunalen Spitzenverbänden gesprochen. So viel vorweg.
Zweitens. Sie werden mir doch sicherlich zubilligen, dass nach der Landtagsentschließung, mit sehr konkreten Arbeitsaufträgen versehen, zunächst einmal Vorgespräche, Vorarbeiten und Vorbereitungen erforderlich sind, um anschließend mit dem Gesprächsarbeitskreis über sehr konkrete Ergebnisse beraten zu können.
Wir haben mit dem MWK auf der einen Seite sehr konkret darüber gesprochen, wie wir den Forschungsauftrag fassen können und welche Inhalte er hat, und haben auf der anderen Seite erörtert, wie die Finanzen sichergestellt sind und wen wir mit diesem Forschungsauftrag betrauen können. Das waren umfangreiche Vorarbeiten.
Anschließend haben wir mit dem Justizministerium und allen anderen Institutionen intensiv darüber gesprochen, wie Akten gesichert werden können und wie die Akten in das Landesarchiv gelangen
können. Die Vertreter des Landesarchivs sind zu den Amtsgerichten gefahren und haben gemeinsam mit den dortigen Mitarbeitern Akten gesichtet. Das sind Dinge, die natürlich eine gewisse Zeit benötigen. Ich muss Ihnen sagen, dass alle Ergebnisse vom 19. Juni bis jetzt, die ich Ihnen heute vorgetragen habe, wirklich eine ganze Menge im Sinne betroffener Heimkinder sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir müssen die Auslegung der Ergebnisse, die Sie vorgetragen haben, noch einmal nachlesen. Da Ihr Pressesprecher offensichtlich schon Interpretationsschwierigkeiten hatte, was den einen Punkt des Beschlusses betraf, möchte ich noch einmal auf die Frage von Frau Korter zurückkommen. Der Landtag hat beschlossen, „die Unterstützung und transparente Begleitung der Arbeit des runden Tisches im Deutschen Bundestag zu sichern“. Können Sie mir einmal sagen, wie Sie die transparente Begleitung dieses runden Tisches sicherstellen und wie Sie die Aktivitäten verzahnen? Ich glaube, durch gegenseitiges Abgleichen der Homepages wird dem Landtagsbeschluss an dieser Stelle nicht Rechnung getragen. Deshalb noch einmal konkret die Frage: Wie wird die Zusammenarbeit mit dem runden Tisch in Ihrem Hause konkret organisiert, und was ist dort in den letzten drei Monaten seit dem Landtagsbeschluss passiert?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Schwarz, ich habe mich immer sehr dafür eingesetzt, dass das Land Niedersachsen möglichst eng auch in die Arbeit des runden Tisches einbezogen wird. Wir haben beispielsweise bereits am 29. und 30. Mai 2008 die Thematik im Kamingespräch der JFMK - also in der Runde der Minister - erörtert. Wir haben des Weiteren am 4. und 5. Juni 2009 in der Kaminrunde des JFMK
darüber gesprochen, haben uns vom Bund informieren lassen und unsere Dinge mit eingebracht. Wir geben zurzeit die uns bekannten Informationen an die Mitglieder des runden Tisches weiter, beispielsweise die Ergebnisse unserer Hotline. Ich habe alle ehemaligen Heimkinder, die bei uns angerufen oder uns eine Mail oder einen Brief geschickt haben, angeschrieben und ihnen mitgeteilt, dass ich ihre Informationen an den runden Tisch weitergebe. Auf Arbeitsebene finden regelmäßig Besprechungen mit den Vertretern der Bundesländer statt. Die letzte Besprechung hat erst in der letzten Woche stattgefunden.
Meine Damen und Herren, die nächste Frage wird von Frau Mundlos von der CDU-Fraktion gestellt. Soweit es für uns erkennbar ist, ist das die letzte Frage zu diesem Punkt.
Frau Ministerin, angesichts der Tatsache, dass Sie vorhin auch auf die anderen Bundesländer hingewiesen haben, frage ich Sie: Wie gehen die anderen Bundesländer mit dieser Thematik um? Welche Aktivitäten werden dort entfaltet?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, kein anderes Bundesland hat die Thematik so systematisch und umfassend angegangen wie Niedersachsen. Von den anderen Ländern weiß ich, dass beispielsweise in Hessen eine öffentliche Anhörung im Landtag stattfindet und sich dort 26 ehemalige Heimkinder beim Landtagspräsidenten gemeldet haben. In NordrheinWestfalen haben die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland Forschungsaufträge vergeben. In Bremen haben sich 30 Betroffene gemeldet; es wurde ein Arbeitskreis gegründet und ein Forschungsauftrag vergeben. In SchleswigHolstein gibt es einen runden Tisch und eine Ausstellung zum Landesjugendheim Glückstadt. Dort haben sich 70 ehemalige Heimkinder gemeldet. Aus den Ländern Hamburg, Baden-Württemberg,
Weil wir erheblich über der Zeit sind, schlage ich vor, dass sich die Parlamentarischen Geschäftsführer Gedanken darüber machen, welche Tagesordnungspunkte wir vor der Mittagspause noch abarbeiten.
Wie begegnen Politikerinnen und Politiker den Wählerinnen und Wählern von morgen - Besuch von Politikerinnen und Politikern in Schulen vor den Wahlen mit zweierlei Maß? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/1665
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Besuch von Politikerinnen und Politikern an Schulen in den letzten vier Wochen vor einer Europa-, Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahl hat die Landesregierung mit einem am 1. August 2009 in Kraft getretenen Erlass untersagt. Seit August 2007 hatten die Eigenverantwortlichen Schulen selbst darüber entscheiden dürfen.
Entsprechend der neuen Erlasslage hat die Landesregierung inzwischen einige zum Teil mit großem Engagement auch von Schülerinnen und Schülern vorbereitete Podiumsdiskussionen im Vorfeld der Bundestagswahl verboten, so z. B. eine vom Stadtjugendring Göttingen für mehrere Schulen organisierte Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern aller in den Bundestag gewählten Parteien. Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 26. August 2009 berichtete, wurde ebenfalls eine von der Schülervertretung des Hildesheimer Goethe-Gymnasiums geplante Podiumsdiskussion im Vorfeld der Bundestagswahl untersagt. Auch der Versuch des Schulleiters, die dritte und vierte Stunde für unterrichtsfrei zu erklären und den versäumten Stoff vorzuholen, um die
Anders am Gymnasium Helene-Lange-Schule in Hannover: Dort hatten die Schülerinnen und Schüler am 10. September 2009 offenbar ab 11.20 Uhr schulfrei, um ab 13 Uhr der Festrede der Bundesfamilienministerin und CDU-Spitzenkandidatin Ursula von der Leyen anlässlich des 125-jährigen Bestehens der Schule zu lauschen, die auf ihrer Wahlkampftour dort Station gemacht hat.
1. Welche sachlichen Gründe haben die Landesregierung im Frühsommer 2009 bewogen, die Anwendung des o. g. Erlasses der Zuständigkeit der Eigenverantwortlichen Schulen wieder zu entziehen und dessen Umsetzung offenkundig sehr restriktiv zu handhaben?
2. Wie ist angesichts des o. g. Erlasses und seiner restriktiven Handhabung durch die Landesregierung bei Podiumsdiskussionen mit Abgesandten aller im Bundestag vertretenen Parteien der Besuch der CDU-Spitzenkandidatin von der Leyen während der Unterrichtszeit zu begründen?
3. Aus welchen Gründen sieht die Landesregierung eine geringere Gefahr einer Beeinflussung von Jugendlichen durch eine Podiumsdiskussion mit den Spitzenkandidatinnen und -kandidaten aller Parteien, wenn diese nicht in einer Schule, sondern - wie am 10. September dieses Jahres - auf Einladung des Landtagspräsidenten im Landtag stattfindet?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der in § 2 Niedersächsisches Schulgesetz verankerte Bildungsauftrag besagt:
„Die Schule soll …die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegung weiterentwickeln. Erziehung und Unter
richt müssen dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Niedersächsischen Verfassung entsprechen; die Schule hat die Wertvorstellungen zu vermitteln, die diesen Verfassungen zugrunde liegen.
die Grundrechte für sich und jeden anderen wirksam werden zu lassen, die sich daraus ergebende staatsbürgerliche Verantwortung zu verstehen und zur demokratischen Gestaltung der Gesellschaft beizutragen, … ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten...“
Diese Grundsätze sind für mich nicht nur Verpflichtung. Sie entsprechen meiner tiefen Überzeugung. Aber auch das Neutralitätsgebot staatlicher Institutionen ist für unsere Schulen grundsätzlich zu beachten.
Deshalb ist es gerade in der sogenannten heißen Wahlkampfphase wichtig, den Anspruch auf Demokratieerziehung und den Anspruch auf Gewährleistung von Neutralität in Einklang zu bringen. Dies ist mit dem Runderlass des MK über Besuche von Politikerinnen und Politikern in Schulen - Nr. 2.3 - vom 10. Januar 2005 geschehen.