Protocol of the Session on September 23, 2009

(Björn Thümler [CDU]: Das machen wir ja sowieso!)

Meine Damen und Herren, Sie gehen mit keinem Wort auf das Verhindern einer solchen grausamen Tat ein. Hier wird insbesondere die entscheidende Frage, ob man die Absicht des Täters im Vorfeld hätte erkennen und die Tat verhindern können, völlig ausgeblendet. Ich halte dies für eine sehr merkwürdige Schwerpunktsetzung.

(Zustimmung bei der SPD)

Durch die Unterrichtung im Fachausschuss ist deutlich geworden, dass unsere niedersächsischen Polizeibeamtinnen und -beamten gut auf die Bewältigung der Amoklagen vorbereitet werden. Allerdings stellen aus unserer Sicht die notwendigen intensiven Schulungen und Trainingsmaßnahmen die Achillesferse dar. Hier muss es zu einer flächendeckenden Schwerpunktsetzung kommen; dabei darf es auch nicht aufgrund von Finanzproblemen zu Einsparungen kommen,

(Beifall bei der SPD)

insbesondere deshalb nicht, weil die Spezialeinheiten und Unterstützungskräfte in der Regel erst mit zeitlichem Verzug eintreffen. Hier liegen also die ganze Verantwortung und die Last auf den zuerst eintreffenden Beamtinnen und Beamten des Streifendienstes.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Sehr richtig!)

Meine Damen und Herren, Ihre zweite Bitte, den Schulen Notfallpläne zur Verfügung zu stellen, um einen kompetenten Umgang mit Amokläufen sicherzustellen, ist in Arbeit und zurzeit in der Ressortabstimmung, wie wir erfahren haben. Zwar spät, aber immerhin! Dennoch wird es im Einzelfall darauf ankommen, ob es auf örtlicher Ebene bereits so etwas wie gemeinsame Sicherheitskonzepte und schulische Notfallpläne gibt. Es wird darauf

ankommen, ob die Einsatzkräfte die örtlichen Gegebenheiten kennen. Die Eingabe des Stadtelternrats der Stadt Winsen weist sehr ausdrücklich darauf hin, dass Schulleitungen und Schulvorstände nicht mit der Erarbeitung eines Krisenplanes alleingelassen werden dürfen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, der dritte und letzte Punkt Ihres Bittschreibens betrifft die Sanktionen und Regressmöglichkeiten. Es spricht überhaupt nichts dagegen, die Allgemeine Gebührenordnung um den auf Amoklagen zugeschnittenen Tatbestand zu ergänzen. Aber das kann der Innenminister auch allein; zumindest unserer hat so etwas immer gekonnt. Deswegen bedarf es nicht einer Aufforderung durch den Landtag.

(Beifall bei der SPD)

Auch wenn wir einräumen müssen, dass es eine absolute Sicherheit nicht gibt, muss man doch die Ursachen von Winnenden und Ansbach analysieren und daraus seine Lehren ziehen. Mir bleibt hier wiederum nur der Hinweis auf Ihre Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg.

(Glocke der Präsidentin)

Aber vielleicht darf ich zum Schluss den Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Herrn Rainer Wendt, zitieren:

„Die schreckliche Tat von Ansbach belegt leider einmal mehr, dass Deutschlands Schulen keine sicheren Orte sind. Wir brauchen endlich ein flächendeckendes Frühwarnsystem für Schulen. In jede Schule in Deutschland gehören mindestens ein Schulsozialarbeiter und ein Psychologe. Die Landesregierungen müssen endlich ihre Hausaufgaben machen und massiv in die Schulsicherheit investieren, statt nach jedem Amoklauf mit Rufen nach schärferen Gesetzen von ihren großen Versäumnissen in der Schulpolitik abzulenken.“

So äußerte sich der Bundesvorsitzende der DPolG am 18. September in der Neuen Osnabrücker Zeitung. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Meine Damen und Herren von CDU und FDP - - -

Jetzt hatten Sie schon gesagt, dass Sie dem nichts hinzuzufügen hätten. Das wäre ein guter Schluss

satz gewesen; denn Ihre Redezeit ist überschritten.

Einen Satz noch!

Einen Satz.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen, weil er für uns ganz einfach dem Thema nicht gerecht wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Modder. - Zu einer Kurzintervention hat sich Herr Kollege Biallas gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort für anderthalb Minuten.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich mache hier in aller Sachlichkeit zwei Anmerkungen. Den Beitrag von der Kollegin Modder empfand ich als sehr interessant. Ich hätte mir allerdings gewünscht, Frau Kollegin, dass wir bei der Diskussion im Innenausschuss all diese Sichtweisen hätten hören können. Dann hätten wir angesichts dieses wichtigen Themas unter Umständen einen gemeinsamen Antrag hinbekommen können.

(Beifall bei der CDU)

Ich erinnere mich daran, dass Sie auch im Innenausschuss angemerkt haben, dass Ihnen das nicht weit genug geht. Deshalb haben Sie sich, wie wir aus der Tagesordnung ersehen können, dort der Stimme enthalten. Dafür habe ich auch Verständnis.

Aber die Alternative wäre gewesen: Sie arbeiten an der Sache mit und helfen uns, über das, was uns eingefallen ist, hinaus auch Ihre ergänzenden Gedanken in die Entschließung einzufügen.

Wenn wir es nicht dazu gebracht hätten, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren, hätte es Ihnen alternativ freigestanden - das soll meine zweite Bemerkung sein -, all das, was Sie hier vorgetragen haben, hier im Rahmen eines Änderungs

antrages einzubringen. Auch das ist nicht geschehen.

Insofern bitte ich darum, dieses Thema angesichts seines Ernstes nicht so parteipolitisch zu strapazieren, sondern lieber sachgerecht an der Lösung der Probleme mitzuarbeiten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Frau Kollegin Modder möchte antworten. Auch Sie haben anderthalb Minuten Zeit. Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Kollege Biallas, der Innenausschuss zeichnet sich manchmal dadurch aus, dass gar nicht zugehört wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich habe Ihnen schon von Anfang an gesagt, dass Ihr Antrag dem Thema überhaupt nicht gerecht wird. Er enthält nichts Falsches - auch das habe ich im Innenausschuss gesagt -, aber aufgrund der Erkenntnisse, die wir haben - Sie können sich sicher sein: Ein schlechter Antrag wird durch einen Änderungsantrag nicht unbedingt viel besser -, werden wir dieses Thema noch einmal neu aufarbeiten und dann alle Aspekte berücksichtigen. Da können Sie sicher sein.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. - Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt Frau Kollegin Zimmermann das Wort. Bitte schön!

Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren! Die Inhalte des Antrags der Regierungsfraktionen werden eigentlich nur von der FDP-Kollegin aus Göttingen, ihres Zeichens Ratsfrau, übertroffen, die angeregt hat - ich erwähnte das bereits -, vor den Schulfenstern Buchsbaum anzupflanzen, damit die Schüler und auch die Lehrer im Falle eines Amoklaufs aus dem Fenster springen und dann weich fallen können. Das wird natürlich diesem Anlass und diesem Inhalt überhaupt nicht gerecht.

Ich will bestätigen, was Frau Modder hier gesagt hat: Es geht hier eigentlich um umfangreiche Möglichkeiten, Täter zu verurteilen usw.; aber das, was hier heute zur Abstimmung vorliegt, ist für einen

Änderungsantrag natürlich viel zu dünn. Ich erinnere mich sehr genau an die Ausschussberatungen, und ich erinnere mich auch an meinen eigenen Redebeitrag. Herr Biallas, wenn Sie da nicht zugehört haben, können Sie ihn gerne im Protokoll nachlesen.

(Unruhe bei der CDU - Kreszentia Flauger [LINKE]: Hier hört gerade auch keiner zu!)

- Das macht nichts. Es gibt ja wieder ein Protokoll, das man dann nachlesen kann.

In diesem Antrag fehlen die wesentlichen, ausschlaggebenden Dinge, die getan werden müssten, um Amokläufen konsequent entgegenzuwirken. Was Sie hier benennen, ist aus unserer Sicht selbstverständlich. Dafür braucht es keinen solchen Antrag. Dieses Papier hätten Sie sich einfach sparen können. Denn in diesem Antrag wird nichts, aber auch gar nichts zur Ursachenbekämpfung und zur nachhaltigen Prävention gesagt.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn das, was darin steht, Ihre Konsequenzen aus Amokläufen und Amokdrohungen sind, dann mache ich mir, ehrlich gesagt, wirklich Sorgen.

Meine Damen und Herren, es gibt viele Dinge, die getan werden können.

Stichwort Waffenrecht - wir haben dazu bereits eine Auseinandersetzung gehabt -: Das Waffenrecht muss dahin gehend geändert werden, dass Waffen und Munition künftig nur noch in entsprechend gesicherten Arsenalen von Organisationen und Vereinen aufbewahrt werden dürfen. Im privaten Bereich haben solche Dinge gar nichts zu suchen.

(Beifall bei der LINKEN)