Protocol of the Session on February 18, 2009

Die Beschlussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten in die allgemeine Aussprache ein. - Es gibt keine Wortmeldungen.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf.

Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen, aufzustehen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Ich komme zu Tagesordnungspunkt 5:

Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Vorschriften über Berufsbezeichnungen, Weiterbildung und Fortbildung in Gesundheitsfachberufen - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/577 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 16/909 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/940

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme mit Änderungen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Ich stelle die Änderungsempfehlung des Ausschusses zur Abstimmung und bitte diejenigen um ein Handzeichen, die ihr ihre Zustimmung geben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses ist gefolgt worden.

Artikel 2. - Wir kommen zur Abstimmung über die Änderungsempfehlung des Ausschusses. Ich bitte diejenigen um ein Handzeichen, die ihr ihre Zustimmung geben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch dies ist einstimmig so beschlossen.

Artikel 2/1. - Ich bitte diejenigen um ein Handzeichen, die der Änderungsempfehlung des Ausschusses ihre Zustimmung geben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsempfehlung wurde zugestimmt.

Artikel 3. - Ich bitte diejenigen um ein Handzeichen, die der Änderungsempfehlung des Ausschusses ihre Zustimmung geben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch dieser Änderungsempfehlung wurde zugestimmt.

Artikel 4. - Ich bitte diejenigen um ein Handzeichen, die der Änderungsempfehlung des Ausschusses ihre Zustimmung geben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch dieser Änderungsempfehlung wurde einstimmig zugestimmt.

Gesetzesüberschrift. - Ich stelle die Änderungsempfehlung des Ausschusses zur Abstimmung und bitte diejenigen um ein Handzeichen, die der Empfehlung ihre Zustimmung geben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch dieser Änderungsempfehlung wurde zugestimmt.

Wir kommen damit zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich, dies durch Aufstehen zu bekunden. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6:

Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Sonn- und Feiertagsregelung für Verkaufsstellen - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/127 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 16/911 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/941

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme mit Änderungen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten in die allgemeine Aussprache ein. Dazu erteile ich der Kollegin Helmhold von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was haben sich CDU und FDP im vergangenen Mai genau an dieser Stelle noch mit Händen und Füßen dagegen gewehrt, sich genau anzuschauen, in welche Schieflage ihr liberalisiertes Ladenschlussgesetz den Wettbewerb im niedersächsischen Einzelhandel gebracht hatte! Kommunen, Verbände, Arbeitnehmer- wie Arbeitgebervertreter und die Kirchen liefen in einer ungewöhnlichen Allianz Sturm gegen die faktische Abschaffung der Sonntagsruhe und diese mittelstandsfeindliche Politik.

(Vizepräsidentin Astrid Vockert über- nimmt den Vorsitz)

Ärger und Groll perlten dennoch lange ungehört an den Regierungsfraktionen ab. Noch vor der Anhörung zu unserem Gesetzesänderungsantrag unter

stellten Frau Meißner und Frau Mundlos sowohl der Opposition als auch den zahlreichen Kritikern jenseits des Plenarsaals haltlose Übertreibungen. Zusammen tönten die beiden Damen siegessicher: Eine Gesetzesänderung brauchen wir nicht, allenfalls eine Präzisierung.

Und jetzt? Was ist eine Anhörung später und vielleicht auch unter dem Einfluss der Finanz- und Wirtschaftskrise mit der CDU und der FDP passiert? Hat mittlerweile auch die FDP gelernt, dass der Markt eben doch nicht alles von selbst regelt, sondern dass wir Regeln für ein faires Miteinander aktiv schaffen müssen?

Wir erkennen jedenfalls zunächst einmal positiv an: Offenbar kommen die zahlreichen Mahnungen von Kirchen, Kommunen, Industrie- und Handelskammern, Einzelhandelsverbänden, Familienverbänden und vielen anderen bei FDP und CDU an.

Kurz vor Toresschluss haben Sie jetzt mit Ihrem Änderungsantrag und wohl auch ein wenig auf Druck der Äußerungen des Ministerpräsidenten beim Neujahrsempfang der IHK in Braunschweig einen ersten Versuch unternommen, beim Ladenschluss wenigstens den gröbsten Murks Ihres Gesetzes zu korrigieren. Denn seit diesem Zeitpunkt wuchert der Handel auf der grünen Wiese zulasten der Geschäfte in den Innenstädten. Ausflugsregionen bekommen Kundenzulauf, der eingeschränkte Einzelhandel in den anderen Regionen Niedersachsens bleibt hingegen auf der Strecke. Sie haben Tür und Tor geöffnet, als Sie 2007 auch noch Schmuck und Bekleidung per Gesetz in den Warenkorb gelegt haben. Die Privilegierung der Ausflugsorte führt zu Auswüchsen, die einen vergessen lassen, dass wir in Niedersachsen überhaupt noch einen Ladenschluss haben. Mit Sonntagsruhe und Familienfreundlichkeit hat diese Praxis jedenfalls nicht mehr viel zu tun, wie wir Ihnen schon vorher prophezeit haben.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Mittlerweile sehen die Koalitionsfraktionen ein, dass es so nicht mehr weitergeht. Der neuen Einsicht, meine Damen und Herren, mangelt es jedoch an Mut. Mit Ihrem Änderungsantrag verfahren Sie nach dem Motto: Wasch mich, aber mach mich nicht nass! - Sie bieten jedem ein Häppchen an: Den Ausflugsorten erlauben Sie die Öffnung von Verkaufsstellen jetzt an acht statt vorher an vier Sonntagen im Jahr. Der Kritik von Kirchen, Familienverbänden und Kommunen ohne Ausflugscharakter versuchen Sie mit einem schmaleren Wa

renkorb zu begegnen, indem Sie Bekleidung und Schmuck herausnehmen. Das ist ein halbseidener Kompromiss, dem wir keinesfalls zustimmen.

Ihre Änderungen versprechen mehr Schein als Sein. Wenn z. B. auch nur ein paar Ausflugsorte ihre Geschäfte im Wechsel aufmachten, dann wäre in Harz und Heide rund ums Jahr der Einkaufsrummel möglich. Kundenströme und Kaufkraft würden aus anderen Regionen Niedersachsens weiterhin abgezogen.

Wir fordern mit unserem Änderungsantrag gleiche Bedingungen für alle. Darin werden wir ausdrücklich unterstützt, wie die Anhörung zu unserem Gesetzentwurf gezeigt hat. Die Maßnahme, das Sortiment zurückzufahren und Bekleidung und Schmuck aus dem Warenkorb herauszunehmen, ist überwiegend auf Zustimmung gestoßen, weil dies nämlich zu den größten Verwerfungen geführt hat.

Sie messen im Einzelhandel mit zweierlei Maß. Deswegen fordere ich Sie auf, jetzt mutig zu sein. Gehen Sie mit uns doch den ganzen Schritt und nicht nur einen halben! Stimmen Sie mit uns für ein Fairplay im niedersächsischen Einzelhandel, für fairen Wettbewerb, für familienfreundliche Arbeitszeiten, für weniger Ausbeutung von Frauen! Denn insbesondere Frauen sind die Leidtragenden Ihres Gesetzes. Schon aufgrund der allgemeinen Liberalisierung der Öffnungszeiten müssen sie zu sehr ungünstigen Zeiten arbeiten. Wenn jetzt noch der Sonntag dazukommt, ist für das Familienleben fast überhaupt keine Zeit mehr. Und stimmen Sie mit uns für die verfassungsrechtlich geschützte Sonntagsruhe! Das stünde insbesondere der CDU sehr gut an.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der LINKEN)

Danke schön, Frau Kollegin Helmhold. - Es liegt eine Meldung für eine Kurzintervention von Frau Kollegin Meißner von der FDP-Fraktion vor. Sie haben anderthalb Minuten.

(Gesine Meißner [FDP]: So lange brauche ich gar nicht!)

Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Helmhold, wenn der Änderungsantrag, den wir zu dem Gesetzentwurf vorgelegt haben, so verkehrt wäre, warum hätten Sie denn dann um ein Haar zugestimmt, nämlich wenn wir die Öffnung von Verkaufsstellen in Ausflugsorten nur an vier statt an acht Sonntagen ermöglicht hätten? Zur Herausnahme von Kleidung und Schmuck aus dem Warensortiment für Ausflugsorte haben Sie doch die gleiche Auffassung wie wir. Ich denke, deshalb ist es falsch, hier den Eindruck zu erwecken, als würden wir extrem gegen die Sonntagsruhe verstoßen. Das tun wir definitiv nicht.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön. - Frau Kollegin Helmhold möchte antworten. Auch Sie haben anderthalb Minuten. Bitte schön!

Liebe Frau Meißner, Sie können daran erkennen, dass wir eine große Kompromissbereitschaft gezeigt haben. Wir wollten uns Ihrem Vorschlag nicht verschließen, in Ausflugsorten Bekleidung und Schmuck aus dem Warenkorb herauszunehmen. Das wäre aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung gewesen, den wir bis zur Evaluationsphase unterstützt hätten. Aber Sie mussten ja noch einen draufsetzen und die Ausflugsorte zusätzlich privilegieren, indem Sie ihnen die Möglichkeit geben, an doppelt so vielen Sonntagen zu öffnen wie andere Orte, nämlich an acht statt an vier Tagen. Ich habe Ihnen eben gesagt, was das für die Regionen bedeutet. Aus diesem Grund haben wir gesagt, dass wir das nicht mitmachen, dass wir dafür nicht mehr zu haben sind, und uns entschieden, unseren Ursprungsgesetzentwurf zur Abstimmung zu stellen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Das ist ein völlig korrektes Verhalten. Dass Sie uns jetzt vorwerfen, dass wir Kompromissbereitschaft gezeigt haben, zeugt von einem nicht besonders guten demokratischen Verständnis im Umgang miteinander.