Im Übrigen ist die Beschwerde oder Klage der Gewerkschaft ver.di eben nicht vom Verfassungsgericht angenommen worden, sodass man nicht sagen kann, hier sei eine Prüfung nicht vorgenommen worden.
Insbesondere brauchen wir in der Frage der Ladenöffnung eine Lösung, die die unterschiedlichsten Interessenlagen berücksichtigt: erstens den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zweitens die Wettbewerbsfähigkeit des niedersächsischen Handels und drittens den Sonntags- und Feiertagsschutz. All dies sind Forderungen gewesen, denen das Ladenöffnungsgesetz gerecht werden sollte. Das ist uns seinerzeit gelungen. Das Gesetz stellt daher einen gelungenen Kompromiss aller gegensätzlichen Interessen dar. Das hat auch die Überprüfung des Gesetzes und seiner Auswirkungen vor zwei Jahren ergeben. Wir haben damals in den Beratungen zum Gesetz gesagt: Wir werden das zeitig überprüfen. Das ist geschehen, und die Rückmeldungen haben uns gezeigt, dass man mit diesen Regelungen gut leben kann.
Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - die dazu noch etwas nachgeschoben und gesagt hat, sie wolle eigentlich besondere Formen der Öffnungszeiten an Sonntagen an bestimmten Orten doch zulassen - wird das
Ganze etwas schwieriger und widersprüchlicher. Mit diesem Gesetz sollen jetzt die werktäglichen Öffnungszeiten verringert werden. Dafür ist in der Praxis, wie ich meine, kein Grund erkennbar. Unser Gesetz hat sich mit seiner Flexibilität bewährt. Eine Rückkehr zum alten Bundesrecht bzw. noch dahinter zurück wird es mit dieser Landesregierung und zukünftig auch nicht geben.
Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitestgehende Empfehlung. Wir stimmen daher zunächst über diese ab. Nur falls der Beschlussempfehlung nicht gefolgt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/4864 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung wurde gefolgt. Damit ist nach § 31 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung zugleich der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/5223 abgelehnt.
Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs und des § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/5025 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration - Drs. 16/5190 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/5214
Da ein schriftlicher Bericht über die Ausschussberatungen vorliegt, gibt es keine mündliche Berichterstattung.
Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Zunächst hat für die Fraktion der CDU Herr Dr. Matthiesen das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Seit dem 1. Januar vergangenen Jahres gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket. Damit erhalten Kinder und Jugendliche trotz zum Teil schwieriger Startbedingungen erstmals Zugang zur Teilhabe an Bildung und sozialen Kompetenzen statt nur passive Geldtransfers. Das ist bahnbrechend.
In der Startphase im vergangenen Jahr hat der Bund den niedersächsischen Kommunen für die individuellen Leistungen des BuT, für die sogenannten Zweckausgaben, 66 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Davon haben die Kommunen aber nur 25 Millionen ausgegeben, d. h. noch nicht einmal 40 %. Die Kommunen müssen aber die für 2011 nicht verbrauchten Mittel nicht zurückzahlen. Etwas dreist ist es allerdings, das Geld im allgemeinen Haushalt verschwinden zu lassen, wie es etwa der Landkreis Schaumburg oder die Region Hannover als rot-grün geführte Kommunen getan haben.
So hat die Region Hannover rund 6,5 Millionen Euro einbehalten. Bis heute habe ich nicht gehört, dass man das Geld doch noch seinem eigentlichen Zweck zuführen möchte.
Im Jahr 2012 wird so etwas nach den Absprachen zwischen Bund und Ländern im Vermittlungsverfahren nicht mehr möglich sein. Ab diesem Jahr wird es eine Spitzabrechnung geben. Das setzt der vorliegende Gesetzentwurf um.
Damit ist ein weiterer Ansporn in den Kommunen gegeben, die BuT-Leistungen bei den Kindern ankommen zu lassen. Im laufenden Jahr sind wir diesbezüglich schon ein gutes Stück weiter. Von den dieses Mal rund 64 Millionen Euro Bundeszuweisungen für die Zweckausgaben dürften nach
Es geht also. Von einem Bürokratiemonster, wie es die andere Seite vorschiebt, kann keine Rede sein.
Es hängt von den Fähigkeiten der einzelnen Kommune ab, ob es klappt. So hat eine ganz unverdächtige Stadt, nämlich die Stadt Düsseldorf, einen ganz einfachen zweiseitigen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe entwickelt, der für alle Leistungsbezieher alle Leistungen enthält. So etwas Einfaches könnte auch die Region Hannover schaffen. Mit Blick auf die Stellungnahme des Niedersächsischen Städtetages zum vorliegenden Gesetzentwurf spricht nichts dagegen, den Begriff „Zweckausgaben“ leistungsfreundlich auszulegen und Ausgaben darunter zu fassen, die der Leistungserbringung dienen, wie etwa die Chipkarte für das Schulmittagessen. Das laufende Jahr lässt noch viel Zeit, in den Kommunen kräftig für die Inanspruchnahme der individuellen Leistungen des BuT für unsere Kinder zu werben. Dann wird die Spitzabrechnung auch nicht zu bedauerlichen Rückzahlungen der Kommunen führen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf hat das Ziel - so wurde es zumindest gemeinsam diskutiert -, dass die Mittel, die aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung bei den Betroffenen ankommen sollen. Hintergrund ist - Herr Dr. Matthiesen hat es schon gesagt -, dass allein im Jahr 2011 von den 66,3 Millionen Euro nur etwa 25,4 Millionen Euro ausgeschüttet worden sind. Das hat natürlich Gründe. Einer dieser Gründe ist nicht nur aus Sicht der Linken, sondern auch der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, dass der bürokratische Aufwand Betroffener, um Mittel zu beantragen, so groß ist, dass der Antrag eher abschreckend wirkt, und es zudem eine zu geringe Hilfestellung bei den Kommunen vor Ort geben kann.
Um es vorwegzunehmen: Die Linke wird sich heute enthalten. Aus der Sicht des unsäglichen SGB II im Zusammenhang mit dem Bundeskindergeldgesetz stellt der vorliegende Gesetzentwurf durchaus eine kleine Verbesserung dar, sodass wir ihn natürlich nicht ablehnen wollen. Aber dieser Entwurf ist letztlich auch ein Ausdruck für die verfehlte Politik der Verantwortlichen der Agenda 2010, die mit der Einführung des SGB II erreicht haben, dass Menschen von der Teilhabe an Bildung, Kultur und Sport ausgeschlossen werden, sich die Armut verfestigt hat und der Aufwand für Bürokratie immer höher statt geringer geworden ist, kurz gesagt, dass die soziale Ungerechtigkeit immer größer geworden ist.
Das ist das Ergebnis einer Politik der von der Leyens, Merkels, Röslers, Schröders, Steinbrücks, Gabriels und Steinmeiers,
Letztlich bleibt es dabei: Nur eine radikale Abkehr von der Agenda 2010 hin zu einer bedarfsorientierten Grundsicherung, wie es die Linke fordert, wird diese Probleme, mit denen wir uns hier und jetzt gerade beschäftigen müssen, lösen.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben hier mit einem tatsächlich etwas technischen Stoff zu tun, der deswegen zustande kommt, weil unser Staatsaufbau nicht vorsieht, das Bundesmittel unmittelbar in der Kommune verausgabt werden. Deshalb müssen wir als Land die Steuerung durchführen. Wie sich der Sachverhalt rechtlich darstellt und wie er sich historisch entwickelt hat, hat Kollege Dr. Matthiesen hier schon sehr erhellend ausgeführt.
Was die Frage „Bürokratiemonster“ angeht, so stellen wir wohl alle als Bürger fest, dass sich die Verwaltung oftmals selbst im Wege steht, weil sie Dinge zu detailliert regeln will. Es ist doch sehr klug, den Aufwand für solche Vorgänge so gering wie möglich anzusetzen. Selbst wenn es an der einen oder anderen Stelle einmal vorkommen sollte, dass minimal Beträge nicht optimal im Sinne des Gesetzes ausgegeben wurden, so ist doch der Bürokratie- und Kontrollaufwand niedriger. Das würde Verwaltungskosten sparen und wäre zugleich bürgerfreundlicher. Wenn ich das alles richtig verstanden habe, sollte die Region Hannover dem Beispiel der Landeshauptstadt NordrheinWestfalens, Düsseldorf, folgen.
Das, was wir hier tun, hat nicht gerade Begeisterung bei den Kommunen ausgelöst, weil sie den Überschuss natürlich lieber selbst einsacken würden. Es ist trotzdem rechtlich richtig und technisch notwendig. Eine Enthaltung an dieser Stelle ist politisch unvernünftig.
Meine Damen und Herren, nächste Rednerin ist die Kollegin Helmhold von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Auch Sie haben zwei Minuten.