Aber ich habe darüber zu befinden, wann wir weitermachen, und das machen wir erst, wenn es ruhig ist.
Es liegen zwei Wünsche auf Kurzinterventionen vor, zum einen von Herrn Poppe und zum anderen von Herrn Wenzel. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Försterling, ich hatte gehofft, dass Sie in den paar Jahren dazugelernt hätten.
Aber Sie haben es gerade geschafft, innerhalb von drei Minuten mehr Unterstellungen unterzubringen als Herr Klare in zehn. Das ist schon eine Leistung.
Herr Försterling, Sie sind hier eben nicht auf dem FDP-Parteitag, und Sie sind auch nicht derjenige, der mir Exkommunikation androhen kann.
(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Aber er ist genauso verzweifelt! - Kreszentia Flauger [LINKE]: Drohen kann er, um- setzen kann er es nicht! - Weitere Zu- rufe)
wollten keine Überschreitung der 30-%-Marke. Wissen Sie, was im jetzigen Niedersächsischen Schulgesetz steht? - Da ist die Möglichkeit der befristeten Überschreitung schon geregelt!
Meine Damen und Herren, jetzt ist Herr Kollege Wenzel dran. Sie haben ebenfalls 90 Sekunden. Sie müssen sie aber nicht ausnutzen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Försterling, ich kann mich vor Lachen kaum halten, wenn ich mir Ihren Auftritt hier vergegenwärtige.
Ihr großer Vorsitzender hat doch gerade am letzten Wochenende versucht, den Sonntag abzuschaffen und die Verfassung entsprechend zu ändern.
(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN - Kreszentia Flauger [LINKE]: Dafür wird er sich verantworten müssen!)
Und dann halten Sie hier solche großspurigen Reden. Meine Damen und Herren, da kann ich nur noch lachen.
Aber ich möchte der CDU-Fraktion und auch den Kollegen von der katholischen Kirche doch die Frage stellen, ob sie meinen, dass es der Sache dient, wenn man solche Angelegenheiten mit kleiner Mehrheit durch den Landtag prügelt.
Meine Damen und Herren, es hätte sich vielleicht gelohnt, manches Gespräch nicht nur in den eigenen Reihen zu führen, sondern auch mit der Opposition. Ich glaube nicht, dass das, was Sie hier machen, der Sache dient.
Meine Damen und Herren, jetzt hat der Kollege Försterling zur Erwiderung das Wort, ebenfalls für 90 Sekunden. Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den Ausführungen von Herrn Poppe in den 90 Sekunden gerade könnte man meinen, dass Sie eigentlich auch zustimmen könnten.
Aber Sie haben Ihre acht Minuten reguläre Redezeit dafür genutzt, zu erklären, warum Sie nicht zustimmen wollen, und um den heißen Brei - nämlich Ihren Kampf gegen die Oberschulen - herumgeredet.
Herr Wenzel, wenn Sie die Abstimmung über die Konkordatsschulen unbedingt mit unserem Parteitag am vergangenen Wochenende vergleichen wollen, dann können wir diesen Vergleich gerne herbeiführen. Am Samstag auf dem FDP-Landesparteitag ging es um die Frage, ob Bäcker auch außerhalb einer bestimmten Kernzeit Mettbrötchen verkaufen können sollen und ob es beispielsweise die Möglichkeit geben sollte, dass eine Autowaschanlage auch am Sonntag betrieben wird.
Ich sagen Ihnen ganz im Ernst: Wenn die erste Autowaschanlage in diesem Land erfolgreich eine Konkordatsschule absolviert hat, dann soll auch für die der Sonntagsschutz gelten.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abhandlung der Rednerliste zum aktuellen Tagesordnungspunkt zurück. Ich darf Herrn Minister Dr. Althusmann das Wort geben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Wunderbare und Unendliche ist ja letztendlich die Tatsache, dass wir uns alle irgendwann einmal für das verantworten müssen, was wir getan oder aber auch nicht getan haben.
Ich persönlich finde es wirklich sehr bedauerlich, dass die SPD - von den Grünen habe ich es nicht anders erwartet - diesem Gesetzentwurf nicht zustimmt. Dem, was der Kollege Försterling angedeutet hat, nämlich dass er sich quasi Sorgen um ihr Seelenheil mache, kann ich durchaus einiges abgewinnen. Allerdings sage ich als Kirchenminister auch: Ich würde mir auch um das Seelenheil anderer, die einen Angriff auf die Sonntagsruhe planen, große Gedanken und Sorgen machen. Denn für uns bleibt es dabei, dass der Sonntag ein besonderer Tag ist, der geschützt werden sollte, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN - Christian Dürr [FDP]: Dich habe ich am Sonntag auch schon mal am Bahnhof gesehen!)
Meine Damen und Herren, die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen setzen hier ein ziemlich deutliches Signal.
Zweitens. Wir stehen natürlich unverändert - über diesen Vertrag hinaus - zum Loccumer Vertrag mit der evangelischen Kirche. Wir stellen uns der besonderen Verantwortung im Zusammenhang mit der Partnerschaft mit unseren beiden großen christlichen Kirchen hier in Niedersachsen.
Konkordatsveränderungen wie auch Veränderungen bei den Verträgen mit der evangelischen Kirche sind ein guter Hinweis darauf, dass wir seit Jahren - insbesondere seit 2003, aber ich denke, das war auch in den Jahren davor nicht anders - sehr eng und vertrauensvoll mit den Kirchen - in diesem Fall mit der katholischen Kirche - zusammenarbeiten.
Ich beginne mit der Überschreitung der sogenannten 30-%-Marke zur Aufnahme bekenntnisfremder Schülerinnen und Schüler. Wie sind die Fakten?
Erstens. Wir nehmen heute schon über die 30-%Marke hinaus Kinder mit Migrationshintergrund auf, ohne dass begründet werden müsste, warum diese Grenze überschritten wird.
Zweitens. Zukünftig sollen lediglich Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf nicht auf diese Grenze angerechnet werden.
Drittens. Um wie viele Schülerinnen und Schüler handelt es sich eigentlich? - Bei insgesamt 10 000 Schülerinnen und Schülern an Konkordatsschulen in Niedersachsen handelt es sich um 94 Schülerinnen und Schüler an zwei bzw. drei Konkordatschulen - eine läuft vermutlich aus -, wo die Grenze von 30 % überschritten wird. Das ist ein Verhältnis von 94 zu 10 000. Meine Damen und Herren, dass hier der Gleichheitsgrundsatz in irgendeiner Form berührt wäre, halte ich in höchstem Maße für zweifelhaft.
Viertens. Besteht darüber hinaus eine Gefährdung öffentlicher Schulen, wie von Herrn Poppe hier behauptet wurde? - Ich sage sehr deutlich: Sowohl im Konkordat als auch im Niedersächsischen Schulgesetz steht eindeutig, dass bei einer Gefährdung von öffentlichen Schulen die Konkordatsschulen hintanstehen müssen.
Fünftens. Auch die Frage des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann hier meines Erachtens nicht ziehen. Die Konkordatsschulen sind aus den Volksschulen in katholischer Trägerschaft hervorgegangen. Wenn nach dem Gleichheitsgrundsatz Gleiches gleich behandelt werden soll, muss man eben berücksichtigen, dass die Konkordatsschulen eine ganz andere Genese, eine ganz andere Historie haben als die Schulen in freier Trägerschaft.