Protocol of the Session on July 17, 2012

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zweitens. In dem Gespräch mit den vier Kommissaren der Königin aus den nordniederländischen Provinzen haben wir natürlich auch ausführlich über die Verkehrspolitik gesprochen.

Auf eines ist heute in der Debatte noch nicht hinreichend hingewiesen worden: Wir sollten die Möglichkeiten gemeinsam nutzen, die sich für unsere Region aus dem Vorschlag der Kommission über die Neuausrichtung der transeuropäischen Verkehrsnetze, also der neuen TEN-Verordnung, ergeben können. Sie alle wissen, die Kommission hat die Achse Amsterdam–Hannover–Berlin–Warschau als eine von zehn Achsen für überregional auszubauende Verkehrskorridore ausgewählt. Das ist eine Riesenchance für uns in Niedersachsen, sowohl was die Straße als auch was die Schiene angeht. Möglicherweise sind davon auch andere Verkehrsträger betroffen. Das ist auf jeden Fall

auch ein Erfolg der klugen Lobby-Politik von Niedersachsen in Brüssel in den letzten Jahren.

(Beifall bei der CDU)

Die E 233 ist bereits angesprochen worden. Wer diese Straße nur einmal gefahren ist - ich sehe hier Abgeordnete, die sie regelmäßig fahren -, der weiß, dass es eine besonders viel befahrene Bundesstraße ist. Sie ist im wahrsten Sinne des Wortes eine Europastraße, weil eine nicht unerhebliche Anzahl der Fahrzeuge darauf orangefarbene Kennzeichen hat. Deshalb haben wir uns darauf verständigt, dass die vier niederländischen Kommissare beim Verkehrsministerium in Den Haag dafür werben, dass die niederländische Regierung den Ausbau der E 233 unterstützt. Warum ist das so wichtig, auch wenn es sich nur um einen kleinen finanziellen Beitrag handelt? - Ich glaube, wenn die Niederländer sich engagieren, wenn sie einen Betrag zur Verfügung stellen, wenn es eine politische Willensbekundung gibt, dann haben wir noch bessere Chancen, dass das Bundesverkehrsministerium in Berlin die grenzüberschreitende Bedeutung der E 233 tatsächlich anerkennt. Dann ist dieser Ausbau der Straße zwischen der A 31 und der A 1 schneller möglich als bisher. Auch das ist eine intelligente Vorgehensweise in der niedersächsisch-niederländischen Zusammenarbeit.

(Beifall bei der CDU)

Drittens. Nicht explizit erwähnt wurde - dennoch möchte ich es hervorheben -, dass am 11. Juni die Landräte der Landkreise Emsland und Leer zusammen mit den Vertretern der angrenzenden niederländischen Sicherheitsregionen Groningen und Drenthe im Beisein von Minister Schünemann und dem niederländischen Minister für Sicherheit und Justiz, Herrn Opstelten, eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei Großschadens- und Katastrophenereignissen unterzeichnet haben. Auch das ist ein Beleg für die gute Zusammenarbeit und Nachbarschaft in diesem wichtigen Bereich.

Schließlich eine vierte Anmerkung. Am 19. Juli, also übermorgen, wird Staatssekretär Dr. Liersch in Schiphorst mit dem EU-Kommissar für Regionalpolitik, Herrn Hahn, und den Kommissaren der Königin aus den nordniederländischen Provinzen zusammentreffen. Worum geht es? - In den Gesprächen wird es um die Gestaltung des grenzübergreifenden EU-Förderprogramms INTERREG V A gehen, das Niedersachsen aktuell ge

meinsam mit Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden aufstellt.

Die Abstimmungen über das künftige INTERREGV-A-Programm haben schon frühzeitig begonnen, um in optimaler Weise EU-Fördermittel für die Grenzregion gewinnen zu können. So fand am 4. April in Leer die Konferenz mit dem Titel „Der Norden Richtung 2020“ statt. Vertreter unseres Wirtschaftsministeriums und Vertreter des niederländischen Wirtschaftsministeriums sowie der nordniederländischen Provinzen sind übereingekommen, dass die größten Innovationspotenziale in diesem Grenzgebiet in den Bereichen Energie, Maritimes und Agrartechnik liegen. Gerade die Energiepartnerschaft zwischen Niedersachsen und den Niederlanden wollen wir weiter ausbauen - Kollege Hogrefe hat darauf hingewiesen -, und gerade in diesem Bereich ist bei Biogas und Windenergie besonders viel Fachwissen vorhanden.

Wir gehen jetzt einen Schritt weiter. Wir wollen nicht nur zwischen Niedersachsen und den Niederlanden zusammenarbeiten, sondern in der Tat im Rahmen des Projekts European North Sea Alliance einen Viererbund mit Norwegen und Schottland hinbekommen. Das war ja auch ein Thema meiner Schottlandreise vor einigen Wochen, auf der First Minister Salmond und ich in der Erklärung der schottischen und der niedersächsischen Regierung bekundet haben, dass wir dieses Projekt in Brüssel voranbringen wollen.

Die Vorbereitungen für das Programm INTERREG V A sind also gut vorangeschritten. Eines wird daran deutlich: Der bisherige Geschäftsführer der EUREGIO war offensichtlich falsch informiert, als er Anfang dieses Monats in der Presse verkündete, Niedersachsen sei gegenüber den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen bei den Verhandlungen um künftige Fördergelder für die Grenzregion im Hintertreffen.

Das Gegenteil ist der Fall. Die Chefin der Staatskanzlei hat sofort darauf hingewiesen: Niedersachsen hat sich frühzeitig positioniert. Die Landesregierung hat im April in einer Kabinettsbefassung die inhaltliche Festlegung für die EUFörderprogramme getroffen - auch für das grenzüberschreitende Förderprogramm INTERREG V A. Bei der Themenwahl für die künftige INTERREG V A Programmauswahl gibt es weitestgehend Einigkeit zwischen den Partnerländern.

Meine Damen und Herren, ich sage auch: Die Landesregierung wünscht sich sehr, dass der künf

tige Geschäftsführer der EUREGIO wieder mehr auf Ballhöhe mit uns spielen kann.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, es ließen sich noch viele weitere Beispiele für die gute Zusammenarbeit zwischen Niedersachsen und den Niederlanden aufzählen. An den bereits genannten Beispielen sehen Sie: Die Zusammenarbeit ist wirklich gut und lebendig. Hier und dort gibt es auch unterschiedliche Auffassungen. Das liegt in der Natur der Sache.

Die Landesregierung arbeitet in jedem Fall intensiv am weiteren Ausbau der gegenseitigen Beziehungen. Deshalb begrüße ich diese Entschließung des Landtages, weil sie auch ein starkes Signal an unseren niederländischen Partner ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/3913 sowie den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/4845 in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist mit großer Mehrheit gefolgt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes über den freien Zugang zu Natur und Landschaft, Wald und Strand (Na- turzugangsgesetz) - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4983

Zur Einbringung hat sich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unser Kollege Herr Meyer zu Wort gemeldet. Herr Meyer, bitte schön!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Anlass, diesen Gesetzentwurf hier vorzulegen, war die in den letzten Monaten zunehmende Zahl von Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern der Küstenregion, dass sie keine Möglichkeit mehr haben, den Strand an unserer Küste zu besuchen, dort spazieren zu gehen oder zu baden, ohne an irgendeiner Kasse Eintrittsgeld für den Strandbesuch zahlen zu müssen. Es sind nicht nur Touristen, die sich beschweren, sondern auch die Einheimischen, die nach Feierabend oder am Wochenende den heimischen Strand genießen wollen.

Das Ziel dieses Gesetzentwurfes ist, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf den freien Zugang zu Natur und Landschaft zu stärken, das Recht auf Erholung in der Natur als Allgemeingut. Dieser freie und kostenlose Zugang zum Wald und zum Meer ist ein jahrzehntelang gegen die Obrigkeit erkämpftes Bürgerrecht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Früher waren etwa die Wälder adlige Vergnügungsprivilegien. Heute kann jedermann sich frei auf Wegen im Wald aufhalten und die Natur genießen.

(Frank Oesterhelweg [CDU]: Das ist doch gut! Das bleibt auch so!)

Das wollen wir mit unserem Gesetz stärken. Denn in der letzten Zeit werden zum Teil ebenfalls mit sehr alten Privilegien vor allem die Kommunen abkassiert. Beispiel Strandsteuer: Da wird mit Verleihungsurkunden des preußischen Domänenfiskus aus dem Jahr 1929 das heutige Abzocken von Inselkommunen begründet. Da zahlen dann Borkum 22 000 Euro, Langeoog 16 000 Euro und Spiekeroog 12 000 Euro für die Nutzung des Landesstrandes. Für Norderney sollen in Zukunft 40 000 Euro fällig werden. Das Agrarministerium plant, die Strandsteuer auch für die Strände an Land auszuweiten. Nur Wangerooge zahlt nichts, weil es einen Bundesstrand hat, und der Bund verzichtet vorbildlich auf Gebühren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auch die Bundesländer Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, deren Regelungen wir in unserem Gesetzesvorschlag übernehmen, verzichten auf das Abkassieren ihrer Kommunen für die Tatsache, dass sie nun einmal am Meer liegen.

Mit unserem Gesetz, in dem wir die ersatzlose Streichung der Strandsteuer fordern, unterstützen wir daher die Kommunen vor ungerechtfertigten Belastungen ohne Gegenleistung.

Zweiter Punkt ist die Förderung des Spielens und Lernens im Wald. In einer Anfrage der Kolleginnen Miriam Staudte, Ina Korter und von mir haben wir die Probleme vieler Waldkindergärten und Waldklassenzimmer aufgegriffen. Diese müssen nämlich jährlich 250 Euro pauschale Gebühr für die pädagogische Nutzung des Waldes an die Landesforsten zahlen.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Was?)

Wir meinen, Spielen und Lernen im Wald sind förderwürdige Aufgabe der Landesforsten und kein Grund zum Abkassieren!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die Waldpädagogik und den Naturschutz bekommen die Landesforsten zu Recht 22 Millionen Euro vom Land. Dann dürfen sie aber für die pädagogische Bildung von Kindern nicht auch noch Gebühren kassieren. Das ist widersinnig, wenn wir gerade das Natur- und Wildniserleben von Kindern und Jugendlichen fördern wollen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deshalb wollen wir auch das einmalige Zelten und Übernachten im Wald im Rahmen von Jugendwildniscamps nach Anmeldung und unter Aufsicht von Erwachsenen grundsätzlich erlauben.

Ebenso soll der Zugang zu Gewässern und Erholungsgebieten auch über private Grundstücke erleichtert werden, so wie es Schleswig-Holstein mit schwarz-gelber Mehrheit beschlossen hat.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Natur ist für alle da und darf nicht privatisiert und kommerzialisiert werden.

Daher wollen wir auch klar gemeinnützige Veranstaltungen in der Natur wie etwa Waldläufe von Vereinen grundsätzlich gebührenfrei stellen. Es kann nicht sein, dass, wie man immer wieder hört, für das Betreten des Waldes im Rahmen von nichtkommerziellen Veranstaltungen an einigen Orten Gebühren kassiert werden. Hier brauchen wir dringend eine rechtliche Klarstellung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Klar ist, dass Naturschutzgebiete besonders geschützt werden müssen. Wir wollen deshalb die Möglichkeit zur Definition von Naturerlebnisräumen

und Erholungswäldern erleichtern, in die eine starke Nutzung gelenkt werden soll.

Insgesamt gehen wir - anscheinend im Gegensatz zu Ihnen - von einem mündigen Staatsbürger aus und nicht von einem von der Obrigkeit des Verbietens und des Kassierens gelenkten.