3. Welche Folgen haben aus Sicht der Landesregierung die Kürzungen der Mittel der Arbeitsmarktförderung auf die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in Arbeit und die Bekämpfung des Fachkräftemangels?
Die Lage auf dem niedersächsischen Arbeitsmarkt entwickelt sich weiter positiv. Im Mai 2012 sind in Niedersachsen insgesamt 257 858 Arbeitslose gemeldet; das sind 13 419 oder 4,9 % weniger als im Mai 2011. Die Anzahl der Arbeitslosen ist damit die niedrigste in einem Mai seit 20 Jahren. Ebenfalls positiv stellt sich die Lage am Ausbildungsmarkt dar. Für eine tragfähige Bilanz liegen jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt für das Ausbildungsjahr 2011/2012 keine hinreichend aussagekräftigen Daten vor.
Insgesamt lässt sich sagen, dass die Landesregierung - ergänzend zu den Arbeitsagenturen und Jobcentern - mit einem breit gefächerten Angebot
den Ausgleich am Arbeitsmarkt unterstützt und insbesondere für Jugendliche zahlreiche Maßnahme finanziert. Eine Kürzung von Mitteln für diese operativen Programme ist nicht erfolgt.
Der unter Nr. 4 angesprochene Wegfall von 3 Millionen Euro Landesmittel ab 2012 gegenüber 2011 im Bereich Arbeit und Qualifizierung erfolgte im Titel 68512-6 „Zuschüsse im Rahmen des Programms Dynamische Integration in den Arbeitsmarkt“. Die dortigen Mittel wurden im Jahre 2010 aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise befristet in den Haushalt eingestellt. Mit dem Programm sollten von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Unternehmen in Notlagen unterstützt werden. Die Mittel sind vom Finanzministerium lediglich für einen begrenzten Zeitraum genehmigt worden und dürfen nicht für andere Programme verwendet werden. Nachdem die Krise überwunden ist, wurde der Ansatz in 2012 wieder auf das „Vor-Krisen-Maß“ auf 0 Euro vermindert.
Die anderen Ansätze der Landesarbeitsförderung beim Titel 68511-8 (Arbeitsförderung - Ausbildung, Arbeit und Qualifizierung für den ersten Arbeits- markt) sind unverändert geblieben.
Mit Fördergeldern für die Arbeitsförderung allein sind die Themen Fachkräftesicherung und Arbeitsmarktausgleich auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ohnehin nicht zu bewältigen. Dafür bedarf es breit angelegter Initiativen, die die Kräfte aller Arbeitsmarktakteure bündeln und auf gemeinsame Lösungen hin arbeiten. Aus diesem Grund hat die Landesregierung die Qualifizierungsoffensive und den Ausbildungspakt initiiert, wo alle relevanten Partner eng und erfolgreich an den anstehenden Aufgaben arbeiten.
Zu 1: Maßnahmen der Arbeitsförderung werden von den Agenturen für Arbeit auf Grundlage des SGB III (Arbeitsförderung) und von den Jobcentern auf Grundlage des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) umgesetzt.
Die SGB-III-Mittel werden im Haushaltsplan der Bundesagentur für Arbeit, die SGB-II-Mittel im Bundeshaushalt veranschlagt.
Mittel für Maßnahmen der Arbeitsförderung im SGB III umfassen den Eingliederungstitel, Teilnahmekosten für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB), die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Reha), Leistungen für
Insgesamt standen im Jahr 2010 in Niedersachsen für solche Maßnahmen der Arbeitsagenturen 749,2 Millionen Euro und im Jahr 2011 681,1 Millionen Euro zur Verfügung. Im Jahr 2012 stehen 568,0 Millionen Euro zur Verfügung.
Mittel für Maßnahmen der Arbeitsförderung im SGB II werden von den Jobcentern aus dem Eingliederungstitel finanziert.
Im Jahr 2010 standen in Niedersachsen für solche Maßnahmen der Jobcenter 556,7 Millionen Euro und im Jahr 2011 390,7 Millionen Euro zur Verfügung. Im Jahr 2012 stehen 340,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Zu 2: Von den Kürzungen betroffen sind vor allem die Bundesprogramme Gründungszuschuss im SGB III und die Arbeitsgelegenheiten (sogenannte Ein-Euro-Jobs) im SGB II. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt, das zum 1. April 2012 in Kraft getreten ist, wurden die Fördermodalitäten zur Inanspruchnahme der beiden Programme geändert, sodass die Förderansätze im Vergleich zum Vorjahr reduziert wurden. Beim Gründungszuschuss wurde der Ansatz in Niedersachsen von 138,6 Millionen Euro im Jahr 2011 auf 72,3 Millionen Euro im Jahr 2012 verringert. Zahlen für die Arbeitsgelegenheiten liegen nicht vor.
Ansonsten werden die Arbeitsförderangebote von den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern vor Ort auf Grundlage der regionalen Bedarfe und der verfügbaren Mittel geplant und umgesetzt und sind daher regional unterschiedlich.
Landesprogramme sind von den Kürzungen des Bundes nicht betroffen. Vielmehr wurden Mittel zur Qualifizierung von Arbeitslosen im Rahmen des Programms „Arbeit durch Qualifizierung“ (AdQ) durch Umschichtungen von ESF-Mitteln noch einmal aufgestockt. Insgesamt stehen in der laufenden ESF-Förderperiode (2007 bis 2013) über 100 Millionen Euro an ESF- und Landesmitteln zur Qualifizierung von Arbeitslosen in Niedersachsen zur Verfügung.
Zu 3: Im SGB III stehen im Eingliederungstitel zwar weniger Mittel für den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Förderleistungen als 2011 zur Verfügung. Da jedoch 2011 aufgrund des Rückgangs der Arbeits
losigkeit und der positiven Konjunkturentwicklung nicht alle Finanzmittel eingesetzt wurden, stehen bei den Agenturen 2012 trotz des geringeren Budgetrahmens rund 21 Millionen Euro mehr für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung, als 2011 tatsächlich eingesetzt wurden. Damit kann vor dem Hintergrund einer stabilen wirtschaftlichen Entwicklung und einer weiteren Abnahme der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB III das Förderangebot pro Kunde auf vergleichbarem Niveau beibehalten werden.
Im SGB II stehen den Jobcentern 2012 im Eingliederungstitel weniger Haushaltsmittel zur Verfügung, als 2011 für die Förderung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger eingesetzt wurde. Durch den Rückgang der Zahl der Hilfebedürftigen stehen jedoch auch hier so viel Haushaltsmittel je Kunde zur Verfügung wie im Vorjahr. Der deutliche Rückgang der Mittel gegenüber 2010 wird vom Bund mit der Überwindung der Wirtschaftkrise und der deshalb möglichen „Normalisierung“ begründet.
Die Ausrichtung der Fördermaßnahmen der Jobcenter folgt der verbesserten Marktlage mit einer stärkeren Betonung der Förderleistungen, die auf eine Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet sind. Die Jobcenter verstärken daher ihre Bemühungen im Bereich der beruflichen Weiterbildung und der arbeitsmarktnahen Instrumente. Beschäftigungsschaffende Leistungen, die schwerpunktmäßig auf den zweiten Arbeitsmarkt ausgerichtet sind, werden tendenziell reduziert.
Aus Sicht der Landesregierung stehen zum jetzigen Zeitpunkt im SGB III und SGB II aufgrund der aktuell guten Konjunkturlage, der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes und des Rückgangs der Arbeitslosigkeit überwiegend noch ausreichend Mittel für Fördermaßnahmen zur Verfügung. Die gemeinsamen Anstrengungen müssen darauf gerichtet werden, diese Mittel wirksam und zielgerichtet einzusetzen. Neben gezielter Qualifizierung und weiteren Initiativen zur Fachkräftesicherung kommt vor allem der Integration von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehern im SGB II eine besondere Bedeutung zu.
Ganztagsschulen im ländlichen Raum „können wir nicht gewährleisten“ (SPD- Spitzenkandidat Stephan Weil) - Was passiert, wenn Herr Weil sein Versprechen hält?
In einem Interview mit der Zeitschrift Demokratische Gemeinde (erschienen am 3. Mai 2012) äußert Hannovers Oberbürgermeister Stephan Weil, Spitzenkandidat der SPD für die nächste Landtagswahl, die Ansicht, dass „wir einen vollständigen Zugang zu Bildungswegen (…) nicht in jedem Dorf gewährleisten können. Deshalb müssen wir Ganztagsschulen in Klein- und Mittelstädten konzentrieren und zugleich eine eng getaktete Schülerbeförderung organisieren.“ Bislang war die Frage, ob sich eine Schule in oder außerhalb einer Stadt befindet, kein Kriterium bei Anträgen auf Errichtung einer Ganztagsschule.
1. Welche und wie viele Ganztagsschulen in Niedersachsen befinden sich derzeit außerhalb von Klein-, Mittel- oder Großstädten?
2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über aktuelle Preise für Schülerfahrkarten in ländlichen Gebieten?
3. Welche Auswirkungen wird die genannte Konzentration von Ganztagsschulen auf Klein- und Mittelstädte für den ländlichen Raum haben?
In ihren Vorbemerkungen zitiert die Fragestellerin eine Aussage des SPD-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl 2013, die einem Interview entstammt, das mit der Zeitschrift Demokratische Gemeinde geführt wurde. Stephan Weil hat darin die Ansicht vertreten, dass ein vollständiger Zugang zu Bildungswegen nicht in jedem Dorf gewährleistet werden könne und dass Ganztagsschulen sich in Klein- und Mittelstädten konzentrieren müssten und eine eng getaktete Schülerbeförderung zu organisieren sei.
Grundsätzlich bewertet die Landesregierung die Aussagen von politischen Parteien und ihren Kandidatinnen und Kandidaten nicht. Gleichwohl gibt mir die Anfrage Gelegenheit, die Sach- und Rechtslage darzustellen:
Allgemeinbildende Schulen als Ganztagsschulen zu führen, ist nach § 23 NSchG eine Option, die der Schulträger gemeinsam mit der Schule bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde beantragen kann. Ausschlaggebend bei der Genehmigung neuer Ganztagsschulen ist für die Landesregie
rung neben der Zustimmung des Trägers der Schülerbeförderung die Qualität des bei Antragstellung einzureichenden pädagogischen Konzeptes. Grundsätzlich kann sich jede Halbtagsschule unabhängig vom Standort und von der Schulform - sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind - zu einer Ganztagsschule weiterentwickeln. Es handelt sich hierbei um individuelle Schulentwicklungsprozesse einzelner Schulen, die ihren Schwerpunkt in der Pädagogik haben und die Zielsetzung verfolgen, mit einer veränderten Lernkultur der Heterogenität der Schülerschaft Rechnung zu tragen, in der Absicht, jede einzelne Schülerin bzw. jeden einzelnen Schüler individuell zu fördern.
Die Niedersächsische Landesregierung fördert den flächendeckenden Ausbau der Ganztagsschulen seit dem Jahr der Regierungsübernahme (2003) in erheblichem Umfang. In diesem Jahr umfasst die finanzielle Förderung rund 95 Millionen Euro. Im Jahr 2003 arbeiteten in Niedersachsen lediglich 155 Ganztagsschulen. Zum Schuljahr 2012/12013 werden rund 1 500 Ganztagsschulen in Niedersachsen von insgesamt rund 3 000 Schulen Ganztagsangebote vorhalten, ganz überwiegend als offene Ganztagsschulen. Zudem können alle Oberschulen als teilgebundene Ganztagsschulen arbeiten mit verpflichtenden Angeboten an zwei Nachmittagen.
Zu 1: Die Niedersächsische Landesregierung legt großen Wert darauf, dass Ganztagsschulen flächendeckend, also sowohl in den Großstädten als auch im ländlichen Raum, vorhanden sind. Gute Bildung gibt es mit dieser Landesregierung in den Städten und auf dem Land. Der verfassungsrechtliche Bildungsauftrag gilt auch für den ländlichen Raum. Chancengerechtigkeit in allen Teilen des Landes kann nur gelingen, wenn Ganztagsschulen auch und gerade im ländlichen Raum Bildungsangebote vorhalten. Dies wird auch im bisherigen Bestand der Ganztagsschulen deutlich.
Außerhalb von Klein-, Mittel- und Großstädten, mithin außerhalb von Kommunen mit weniger als 5 000 Einwohnerinnen und Einwohnern, werden ganztägige Angebote in 166 Schulen in 142 niedersächsischen Gemeinden vorgehalten. In zwanzig dieser Gemeinden gibt es zwei Schulen mit ganztägigen Angeboten, in zwei dieser Gemeinden sogar drei. Näheres ist der Anlage zu entnehmen.
derung. Unter bestimmten Voraussetzungen haben diese Kommunen die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten. Üblicherweise erhalten zu befördernde Schülerinnen und Schüler von den Trägern der Schülerbeförderung Fahrkarten ausgehändigt. Die unabhängig von der Schülerbeförderung erhobenen Preise für Schülerfahrkarten für die Vielzahl von möglichen Strecken in diesbezüglich schwer zu bestimmenden bzw. abzugrenzenden ländlichen Gebieten sind der Landesregierung im Einzelnen nicht bekannt.
Zu 3: Die von der Fragestellerin genannte Konzentration von Ganztagsschulen auf Klein- und Mittelstädte ist von der Landesregierung weder angekündigt noch beabsichtigt. Diese Landesregierung setzt auf ein flächendeckendes Angebot von Ganztagsschulen und wird keine Region dieses Landes bildungspolitisch benachteiligen. Ganztagsschulen nur auf Klein- und Mittelstädte zu konzentrieren, wird den Bildungserwartungen der Kinder, Jugendlichen und Eltern nach Ansicht dieser Landesregierung nicht gerecht.
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 10 der Abg. Gudrun Pieper, Clemens Lammerskitten, Swantje Hartmann und Dirk Toepffer (CDU)
Am 2. April 2012 stellte die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte - kurz: GEMA - in München die neue Tarifstruktur der GEMA vor. Nach Angaben der GEMA stellt diese eine Vereinfachung der Tariflandschaft dar und führt zu einer deutlichen Entlastung kleinerer Veranstaltungen. Die Reform soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.
In den Medien verdichten sich Anzeichen, nach denen diese neuen Tarife in vielen Fällen zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung für Veranstalter, Kneipenwirte oder Kulturtreibende führen könnten. Neben neuen Pauschalpreisen wird auch der Betrag, der beim Kauf von Speichermedien an die GEMA abgeführt wird, an