Protocol of the Session on June 22, 2012

Nachrichtlich kann zudem mitgeteilt werden, dass in Elsfleth auch ein Maritimes Sicherheitstrainingszentrum entstanden ist, dessen Nutzungsschwerpunkt im Bereich der Berufsschule des Landkreises liegt. Eigentümerin des Grundstückes und des Gebäudes war die Maritime Campus Versorgungs GmbH & Co. KG. Persönlich haftende Gesellschaf

terin (Komplementärin) war die Elsflether Campus GmbH, Gesellschafter der Elsflether Campus GmbH war Herr Niels Stolberg, Kommanditist war Herr Niels Stolberg mit einer Einlage von 1 015 500 Euro (Grundstück). Der Landkreis Wesermarsch finanzierte die Einrichtung und Ausstattung mit einem Gesamtvolumen von rund 7 Millionen Euro. Dafür hat der Landkreis Wesermarsch als Schulträger Fördergelder vom MK aus dem Konjunkturpaket II in Höhe von rund 6,3 Millionen Euro erhalten. Im Rahmen der Insolvenz der o. g. Firmen, an denen Herr Stollberg beteiligt war, hat der Landkreis das betreffende Gebäude erworben, um den Betrieb des Zentrums samt der geförderten Einrichtung und Ausstattung (s. o.) sicherzustellen.

Die Wundervolle Ferien Vermögensverwaltung GmbH, bei der Niels Stolberg Gesellschafter war, hat im Jahre 2003 für die Hotelprojekte „Spiekerooger Leidenschaften“ einen Zuschuss im Rahmen der Hotelförderung des MW in Höhe von 435 000 Euro erhalten. Die Projekte wurden erfolgreich abgeschlossen, Verwendungsnachweisprüfung ist erfolgt, die Zweckbindung ist zum 30. September 2008 beendet. Der gleiche Investor erhielt für die Errichtung der Betriebsstätte „Galerie und Künstlerhaus“ am 12. September 2006 einen Zuwendungsbescheid der NBank über eine Fördersumme in Höhe von 540 000 Euro (18 % der förderfähigen Kosten) im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung. Die gesamte Fördersumme wurde ausgezahlt. Die letzte Auszahlung erfolgte am 18. Januar 2008. Aufgrund der Insolvenz wurde am 29. Juni 2011 ein Rückforderungsbescheid zugestellt.

Eine Abfrage bei der NBank hat ergeben, dass aus Sicht der NBank zu den genannten Förderungen nichts hinzuzufügen ist. Die NBank weist auf Folgendes hin:

„Wir haben die uns vorliegenden Informationen aus unserem Bestand ausgewertet und eine Gesamtaufstellung erarbeitet. Es kann Firmenverflechtungen geben, die nicht über unsere Abfragelogik selektiert werden können - diese Problematik bitte ich zu berücksichtigen.“

Eine 100-prozentige Sicherheit kann bei Fragen nach Firmenverflechtungen und nicht nur einzelnen Firmen nicht erreicht werden.

Die Landesregierung hat den Sachverhalt, soweit dies in der zur Verfügung stehenden Zeit möglich

war, gründlich aufbereitet. Bei der Vielzahl der möglichen Beteiligungskonstellationen kann gleichwohl nicht ausgeschlossen werden, dass darüber hinaus eine Beteiligung an einem geförderten Unternehmen besteht oder bestanden hat.

Soweit hier nach Bürgschaften des Landes gefragt wird, ist festzuhalten, dass die Landesregierung für diesen Bereich durch das Bürgschaftsgeheimnis bekanntermaßen zu umfassender Vertraulichkeit verpflichtet ist. Diese Frage kann daher in diesem Rahmen nicht beantwortet werden. Die Landesregierung hat seit jeher den Ausschuss für Haushalt und Finanzen (AfHuF) im Jahresrhythmus in vertraulicher Sitzung über die Bürgschaftsengagements des Landes unterrichtet - zuletzt am 6. Juni dieses Jahres - und hat alle Fragen der Mitglieder des Ausschusses beantwortet, wozu die Landesregierung selbstverständlich auch in der Zukunft bereit ist. Darüber hinaus ist die Landesregierung jederzeit bereit, dem AfHuF auch außerhalb des Turnus’ in Einzelfällen Auskunft über aktuelle Fragen zu geben.

Anlage 4

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 5 der Abg. Karl-Heinz Klare, Dr. Karl-Ludwig von Danwitz, Astrid Vockert, Karin Bertholdes-Sandrock, Ursula Ernst, Lothar Koch, Anette Meyer zu Strohen und Kai Seefried (CDU)

Wo sind die Oberschulen in Hannover?

Im kommenden Schuljahr 2012/2013 werden mindestens 213 Oberschulen in Niedersachsen betrieben. Damit ist die Oberschule neben dem Gymnasium die zweite tragende Säule des niedersächsischen Schulwesens. Laut Expertenmeinung ist die Oberschule auch im Hinblick auf die Herausforderungen des demografischen Wandels bereits ein voller Erfolg.

Anlässlich eines Besuchs der Oberschule Laatzen hat der Arbeitskreis Kultus der Koalitionsfraktionen erfahren, dass Schülerinnen und Schüler aus Hannover nach Laatzen fahren müssen, um eine Oberschule besuchen zu können. Hintergrund ist, dass die Stadt Hannover über keine Oberschulen verfügt.

Die Pestalozzischule in Anderten beantragte zum Schuljahr 2012/2013 die Umwandlung in eine Oberschule. Der Antrag wurde durch die Stadtverwaltung abgelehnt.

In diesem Zusammenhang hat die Stadt Hannover im September 2011 eine Elternumfrage in Auftrag gegeben, um den Anwahlwunsch der Eltern hinsichtlich der Integrierten Gesamtschu

le festzustellen. Auf Grundlage der vermeintlichen Anzahl von 55 % der befragten Eltern, die für die Beschulung ihrer Kinder an Integrierten Gesamtschulen plädieren, begründete der Rat der Stadt Hannover den Bedarf an weiteren Integrierten Gesamtschulen. Befragt wurden laut Statistik 16 301 Eltern. 5 721 Eltern haben davon den Wunsch auf eine IGS erklärt; dies entspricht tatsächlich 35 %.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie den Umstand, dass die Schulform der Oberschule in Hannover nicht zur Verfügung steht, insbesondere dass der Antrag der Pestalozzischule auf Genehmigung einer Oberschule auf Grundlage der Umfrage nicht genehmigt wurde?

2. Wie bewertet die Landesregierung das vorliegende Abfrageverfahren, insbesondere dass die Eltern ausschließlich nach ihrem Wunsch nach einer Integrierten Gesamtschule gefragt wurden und keine alle Schulformen umfassende Abfrage erfolgt ist?

3. Welche Möglichkeiten haben Eltern in Hannover, die ihre Kinder auf eine Oberschule schicken möchten?

Nach § 101 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) haben die Schulträger das notwendige Schulangebot vorzuhalten. Sie sind nach § 106 Abs. 3 NSchG berechtigt, Oberschulen zu errichten, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies rechtfertigt.

Die Errichtung einer Oberschule ist eine Option. Die Schulträger sind - anders als z. B. in den Fällen des § 106 Abs. 1 NSchG, in denen die Schulträger zu bestimmten schulorganisatorischen Entscheidungen verpflichtet sind - nicht gehalten, diese Schulform in ihrem Gebiet einzuführen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Für die kommunalen Schulträger ist die Errichtung von Oberschulen eine vom Gesetzgeber eingeräumte Option. Die Schulträger entscheiden, ob, in welcher Organisationsform und wann sie diese Schulform in ihrem Gebiet errichten wollen.

Antragsberechtigt für die Errichtung von Oberschulen sind allerdings nur die kommunalen Schulträger, Schulen selbst haben kein Antragsrecht auf Umwandlung.

Die Landesregierung begrüßt es ausdrücklich, dass sich niedersachsenweit bereits viele Schulträger für das qualitätsvolle, wohnortnahe und zukunftsfeste Bildungsangebot der Oberschule entschieden haben, und würde sich diese Option

auch für die Schülerinnen und Schüler in Hannover wünschen. Sie bewertet aber nicht die Entscheidung von Schulträgern, diese Schulform nicht anzubieten.

Bei der von der hannoverschen Stadtverwaltung im September 2011 durchgeführten Elternbefragung zur Ermittlung des Bedarfs an Integrierten Gesamtschulen wurden 16 301 Eltern befragt, von denen sich nur 5 721 Eltern ausdrücklich für die Gesamtschule ausgesprochen hatten. Die Möglichkeit, sich für die neue Schulform Oberschule zu entscheiden, war im Fragebogen nicht vorgesehen.

Die Ablehnung des Antrages auf Errichtung einer Oberschule durch Rat und Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird zum einen mit dem Hinweis begründet, bei einer einmal eingerichtete Oberschule könne die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern nicht begrenzt werden, was zu einer sehr großen Schule oder sogar zur Teilung der Schule und somit zur Errichtung einer weiteren Oberschule führen könnte. Zum anderen wird angeführt, die von der Stadt auf der Grundlage der im September 2011 sehr einseitig durchgeführten Elternbefragung beabsichtigte Einrichtung von weiteren Gesamtschulen würde die Schülerzahlen für die im Stadtteil Anderten zu errichtende Oberschule sinken lassen. Ob Rat und Verwaltung die Sorge hatten, eine Oberschule im Stadtteil Anderten könnte die geplante Errichtung weiterer Gesamtschulen in Hannover gefährden, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung.

Zu 2: Die Schulträgerschaft gehört zum eigenen Wirkungskreis der Schulträger (vgl. § 101 Abs. 2 NSchG). Wie der Schulträger bei Schulformen, zu deren Errichtung er berechtigt ist, das Interesse der Erziehungsberechtigten ermittelt, ist seiner eigenen Entscheidung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung überlassen. Wenn der Schulträger eine Elternbefragung zur Ermittlung des Bedarfs an Integrierten Gesamtschulen durchführt, wäre eine Abfrage zum Wunsch der Eltern nach einer Oberschule sehr wünschenswert gewesen, insbesondere wenn in einem Stadtteil der deutliche Wunsch der Eltern nach einer Oberschule bereits bekannt war.

zu 3: In der Landeshauptstadt Hannover wurde bisher keine Oberschule eingerichtet, obwohl seitens einer Schule im Stadtteil Anderten ein konkreter, von allen Beteiligten im Stadtteil unterstützter Antrag an die Landeshauptstadt vorlag, der jedoch seitens der Landeshauptstadt abgelehnt wurde.

Zudem gab es weitere Interessenbekundungen von Schulen in anderen Stadtteilen. Eltern in Hannover müssen ihre Kinder somit z. B. bei der Oberschule in Laatzen anmelden. In der Region Hannover werden außerdem in Gehrden und künftig auch in Burgwedel Oberschulen betrieben.

Anlage 5

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 6 der Abg. Andrea Schröder-Ehlers (SPD)

Wie sieht die Rechtsextremismusprävention des Kultusministeriums aus?

Laut aktuellem Verfassungsschutzbericht sind Neonazis im südlichen Umland Hamburgs besonders aktiv. So zählt beispielsweise Lüneburg zu den regionalen Schwerpunkten von rechtsextremistischen Skinheads und sonstigen gewaltbereiten Rechtsextremisten in Niedersachsen. Zudem gehört der NPD-Unterbezirk Lüneburg (inzwischen umbenannt in Unterbe- zirk Heide-Wendland) zu den aktivsten Untergliederungen dieser rechtsextremistischen Partei. Fünf der neun gewählten Mitglieder des NPD-Landesvorstands gehören diesem Unterbezirk an.

Hier und in anderen Regionen des Landes ist also gezielte Präventionsarbeit notwendig. In der Arbeit des Kultusministeriums und des Niedersächsischen Bildungsservers wird diesem Thema und der Aufklärung von Eltern, Lehrkräften und Jugendlichen bezüglich Rechtsextremismus zurzeit keine besondere Rolle zugedacht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet das Kultusministerium die im Verfassungsschutzbericht dargestellte Situation, und was wird aktuell zur Aufklärung und Prävention bezüglich der Gefahren des Rechtsextremismus unternommen?

2. Was hat die vom Innenministerium eingerichtete Niedersächsische Extremismus-Informationsstelle seit 2009 für Niedersachsens Schulen getan, welche Angebote gibt es insgesamt, und welche Schulen haben diese seitdem zu welchen Themen in Anspruch genommen?

3. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Landespräventionsrat und kommunalen Präventionsräten zu dieser Thematik?

Die politische Bildungsarbeit an Schulen, speziell zu den Themen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit, ist auf Langfristigkeit und Stetigkeit angelegt, nicht auf kurzfristigen Aktionismus. Die Bekämpfung von politisch, religiös oder rassistisch motiviertem Extremismus in Schulen ist daher keine Aufgabe, die je nach aktuellem Anlass oder

mit der Kenntnis rechtsextremistischer regionaler Brennpunkte spontan in den Unterricht einfließt, sondern eine Aufgabe, die in unterschiedlichen Formen von der Einschulung bis zum Ende der Schulzeit Teil des Unterrichts ist. So gehören das Einüben demokratischer Spielregeln, das Wissen um eigene Rechte, aber auch das Anerkennen von Rechten anderer genauso dazu wie das Wissen um Verbrechen in Vergangenheit und Gegenwart mit nationalsozialistischem oder rechtsextremistischem Hintergrund.

Die Arbeit der Schulen findet Unterstützung z. B. durch Angebote des Niedersächsischen Kultusministeriums und der Niedersächsischen Extremismus-Informations-Stelle (NEIS), die im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport in der Verfassungsschutzabteilung im Jahr 2009 eingerichtet wurde. Dabei entscheiden die Schulen in eigener Zuständigkeit, wann, wie und in welchen Fächern sie aktuelle Anlässe in den Unterricht einbeziehen und welche Unterstützungs- und Informationsangebote sie nutzen wollen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Dem Niedersächsischen Kultusministerium sind nicht zuletzt auch aufgrund der Informationen des Verfassungsschutzes die regionalen Brennpunkte rechtsextremistischer Aktivitäten bekannt. Es unterstützt die Schulen in ihrer kontinuierlichen Arbeit im Rahmen der Demokratieerziehung und historisch-politischen Bildung durch zusätzliche Angebote:

So wird die Vernetzung von Schulen im Rahmen des Projekts „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ (SOR-SMC) gefördert und unterstützt. Niedersachsen hat mit 142 Schulen eine sehr große Anzahl an Schulen, die dem Schulnetz angehören. Die Landeskoordination des Netzwerkes liegt im Kultusministerium, das größere Veranstaltungen fördert und aus dem Etat der politischen Bildung bezuschusst. So hat sich das Kultusministerium z. B. im Mai 2012 in Tostedt, wo sich zwei Schulen des Netzwerks befinden, an dem Projekt „Kick gegen Rechts“ beteiligt.

Die Kooperationspartner des Projekts SOR-SMC in Niedersachsen führen mehrmals jährlich ganztägige oder mehrtägige Treffen und Kongresse durch, zu denen bevorzugt Schulen des Projektes SOR-SMC eingeladen werden. Auch diese Treffen werden vom Kultusministerium gefördert und bezuschusst. Beispielhaft sind hier zu nennen der