Einige Manager der Atomindustrie, aber auch Minister und Abgeordnete der Regierungsfraktionen in Land und Bund haben im letzten Jahr angesichts abgeschalteter Atomkraftwerke wie
Bislang haben sich die Netzbetreiber jedoch geweigert, kontinuierlich regionale und überregionale Lastflussdaten zu veröffentlichen. Die Relevanz entsprechender Äußerungen und die tatsächlich ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung eines Stromausfalls können daher von unabhängigen Dritten nicht überprüft werden.
Die Bundesregierung und die Landesregierung hatte nunmehr nach den Ausstiegsbeschlüssen zwölf Monate Zeit, um mögliche Engpässe bei der Stromversorgung zu analysieren und - neben den jetzt als Entwurf vorgelegten mittel- und langfristig angelegten Netzausbaumaßnahmen - auch kurzfristig Maßnahmen zur Risikominderung einzuleiten oder anzuordnen.
1. Wo und wann hat es aus welchem Grund in den letzten fünf Jahren nach Ansicht oder Kenntnis der Landesregierung welche kritischen Situationen bei der Stromversorgung gegeben?
2. Welche politischen und administrativen Maßnahmen hat die Landesregierung im letzten Jahr ergriffen bzw. angeordnet, um entsprechende kurzfristig eintretende kritische Situationen zu vermeiden?
3. Welche Versäumnisse bei Netzunterhaltungs- und Netzanpassungsmaßnahmen, die zu kurzfristig eintretenden kritischen Situationen bei der Stromversorgung führen könnten, sind nach Kenntnis und Einschätzung der Landesregierung den Netzbetreibern anzulasten?
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind die Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, soweit es wirtschaftlich zumutbar ist. Zum Zustand der Übertragungsnetze im Winter 2011/2012 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 3. Mai 2012 den letzten Netzzustandsbericht veröffentlicht. In diesem Bericht stellt die BNetzA zusammenfassend fest, dass die Situation in den Stromnetzen im Winter 2011/2012 sehr angespannt gewesen sei. Unter anderem sei mit der Gasversorgungsknappheit im Februar 2012 ein unerwartetes Ereignis eingetreten, das die Stromnetze zusätzlich belastet habe bzw. zusätzliche Maßnahmen seitens der Übertragungsnetzbetreiber zur Aufrechterhaltung der Systemsicherheit erfordert habe. So mussten zur Leitungsentlastung sowie zur Aufstockung der ausgeschöpften Regelenergie deutsche und österreichische konventionelle Kraftwerke mehrmals angefordert werden. Die BNetzA weist in ihrem
Bericht darauf hin, dass sich die Kraftwerkssituation nachteilig entwickelt habe, geplante Zubauten würden sich verzögern. Stilllegungen weiterer konventioneller Kraftwerke seien derzeit in Deutschland nicht vertretbar. Die Ereignisse im Februar dieses Jahres hätten gezeigt, dass die Sicherheit der Energieversorgung in Deutschland ganzheitlich gedacht werden müsse. Die Ereignisse würden zeigen, dass ein dringlicher Ausbaubedarf in den Netzen bestehe. Durch Netzausbau lasse sich die Systemsicherheit deutlich und nachhaltig verbessern.
Dies sieht auch die Landesregierung so. Um auch zukünftig die hohe Versorgungssicherheit im Stromnetz zu gewährleisten, müssen insbesondere die Höchstspannungsnetze ausgebaut werden. Die Landesregierung misst diesem Ausbau der Stromnetze größte Bedeutung bei. Der jetzt von den vier Übertragungsnetzbetreibern vorgestellte Netzentwicklungsplan 2012 ist ein zentraler Schritt zur Umsetzung der Energiewende. Ohne diesen Umbau der Stromnetze kann der Fortschritt bei der Nutzung erneuerbarer Energien nicht zur Erfolgsgeschichte werden.
Neben den großen Übertragungsnetzbetreibern sind die Verteilnetzbetreiber entscheidender Faktor für den anstehenden Umbau der Energiesysteme hin zu einer Versorgung auf Basis erneuerbarer Energien. Die örtlichen Verteilnetze sind von besonderer Bedeutung für die Integration von dezentralen Erzeugungsanlagen, insbesondere aus Erneuerbaren Energien, da Photovoltaikanlagen, kleinere Windparks, Kraft-Wärme-Kopplungs- und Biogasanlagen zumeist in diesen Netzebenen angeschlossen werden. Damit sind die örtlichen Energieversorgungsunternehmen über die Investitionen in ihre Verteilnetze maßgeblich am Umbau der Energieversorgung beteiligt. Ohne die Verteilnetzbetreiber ist der forcierte Ausbau der dezentralen Erzeugung nicht möglich. Die Integration der erneuerbaren Energien wird ein deutlicher Schwerpunkt der in Zukunft anstehenden Investitionen der Energieversorgungsunternehmen sein.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) schätzt laut einer Studie aus dem März 2011 den Investitionsbedarf für die Verteilnetze auf eine Größenordnung in Höhe von ca. 10 bis 27 Milliarden Euro, wobei zahlreiche Einflussfaktoren, die mit zusätzlichen Investitionen verbunden wären, in der Betrachtung noch ausgeklammert wurden. Damit liegen zwar keine belastbaren Zahlen vor, zugleich wird aber deutlich, dass
Die Landesregierung hat darüber hinaus in ihrem Energiekonzept ebenso wie die BNetzA den Bedarf von modernen, flexiblen konventionellen Kraftwerken für eine verlässliche Energieversorgung bei wachsendem Anteil fluktuativer Energien dargestellt.
Zu 1: Grundlage für die Erhebung der Daten von Versorgungsunterbrechungen bei Energieversorgungsunternehmen ist § 52 des EnWG. Danach haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der BNetzA bis zum 30. April eines Jahres über alle in ihrem Netz im letzten Kalenderjahr aufgetretenen Versorgungsunterbrechungen einen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht muss mindestens Zeitpunkt, Dauer, Ausmaß und Ursache der Versorgungsunterbrechung enthalten. In dem Bericht hat der Netzbetreiber die aufgrund des Störungsgeschehens ergriffenen Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Versorgungsstörungen darzulegen. Eine Gesamtstatistik über die Stromausfälle im letzten Jahrzehnt wird nicht geführt. Auch eine landespezifische Auswertung der Stromausfälle wird von der BNetzA nicht vorgenommen und liegt der Landesregierung daher für Niedersachsen auch nicht vor.
In die Berechnung werden nur ungeplante Unterbrechungen, die länger als drei Minuten dauern und die auf atmosphärische Einwirkungen, Einwirkungen Dritter, Zuständigkeit des Netzbetreibers und Rückwirkungsstörungen aus anderen Netzen beruhen, einbezogen. Unterbrechungen mit der Ursache „höhere Gewalt“ werden nicht berücksichtigt.
Zu 2: Das Land arbeitet bei der Arbeitsgemeinschaft Systemsicherheit auf der Netzplattform des Bundeswirtschaftsministeriums mit. Im Rahmen dieser Tätigkeit konnte eine Lösung des sogenannten 50,2-Hertz-Problems mit erarbeitet werden. Hierunter verbirgt sich Folgendes: In den letzten Jahren hat die Einspeisung von Strom aus dezentralen Energieerzeugungsanlagen, insbesondere aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (PV-Anlagen), erheblich zugenommen. Die Wechselrichter von PVAnlagen wurden im Mittelspannungsnetz bis Juni 2008 und im Niederspannungsnetz bis März 2011 mit einer „Sicherung“ ausgestattet, die die Anlage bei einer Überfrequenz von 50,2 Hertz automatisch abschaltet. Ein ähnliches Problem besteht für die
Unterfrequenz. Damit besteht das Risiko, dass sich in Deutschland derzeit etwa 9 GW bei einer Frequenz von 50,2 Hertz gleichzeitig abschalten. Eine kritische Situation des Stromnetzes oder sogar ein europaweiter Stromausfall (Blackout) wären nicht auszuschließen. Zur Beseitigung dieser Systemgefährdung ist eine Nachrüstung von Bestandsanlagen unbedingt notwendig geworden. Die zur Lösung dieses Problems vorgesehene Rechtsverordnung, die sogenannte Systemstabilitätsverordnung, befindet sich auf Bundesebene im Gesetzgebungsverfahren. Derzeit ist der Bundesrat mit dem Entwurf befasst.
Zu 3: Die Qualität der Stromnetze in Deutschland befindet sich im europäischen Vergleich weiterhin in einer Spitzenstellung. Die Netzbetreiber sind aufgrund der Regelungen im EnWG für einen sicheren Netzbetrieb verantwortlich und müssen diesen eigenständig sicherstellen. Hierzu zählen auch Ersatzinvestitionen, die gegebenenfalls erforderlich werden, wenn einzelne Betriebsmittel den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr genügen. Hinsichtlich der Quantität des Stromnetzes insbesondere in Niedersachsen bleibt festzustellen, dass in den letzten Jahren umfangreiche Investitionen in den Verteilnetzen getätigt wurden, die häufig durch den Ausbau der erneuerbaren Energien im Bereich der Onshorewindenergie- und der Biomassenutzung ausgelöst wurden. Insoweit verfügt Niedersachsen über ein gut ausgebautes Verteilnetz. Versäumnisse der Netzbetreiber auf der Verteilnetzebene sind daher auch nicht festzustellen.
Auf der oberen Verteilnetzebene - der 110-kVNetzebene - sind nach Angaben des Netzbetreibers E.ON-Netz AG bis 2015 keine neuen Trassen erforderlich. Hier werden Netzertüchtigungs- und -verstärkungsmaßnahmen ausreichen. Erst nach 2015 rechnet E.ON-Netz AG mit dem Bedarf für neue Trassen auch auf der Hochspannungsebene. Von größerer Bedeutung ist allerdings der Zubau von weiteren Umspannwerken, in denen der Strom von der Verteilnetzebene auf die Übertragungsnetzebene weitergeleitet wird. An sonnigen und windstarken Tagen muss ein wachsender Anteil des erzeugten Stroms zum Abtransport auf die Übertragungsnetzebene weitergeleitet werden. E.ON-Netz AG ermittelt derzeit in Kooperation mit der Landesregierung den dazu notwendigen Ausbaubedarf. Weiter untersucht auch die dena im Auftrag der Verteilnetzbetreiber in einer Studie den zu erwartenden Ausbaubedarf und die damit verbundenen Rechtssetzungsfragen in Deutschland.
Im Höchstspannungsnetz sind umfangreiche Netzausbauten auch in Niedersachsen erforderlich, die bereits mit den dena-Netzstudien ermittelt wurden und nunmehr im Netzentwicklungsplan weiterentwickelt werden. Durch die lastferne Erzeugung von erneuerbaren Energien in ländlichen Schwachlastregionen und Offshorewindparks ist der Ausbau des Höchstspannungsnetzes auch in Niedersachsen unabdingbar.
„Unzulässige Fördermittelvergabe“ für das Maritime Forschungszentrum Elsfleth - Nur die Spitze des Eisbergs?
In seinem diesjährigen Prüfbericht hat der Landesrechnungshof (LRH) festgestellt, dass die Vergabe von 1,7 Millionen Euro Fördermitteln aus dem Etat des Wissenschaftsministeriums für das Maritime Forschungszentrum Elsfleth rechtswidrig erfolgt sei. Gleichzeitig wies der LRH auf die Intervention des damaligen Wissenschaftsministers Lutz Stratmann (CDU) hin, der im Juni 2009 auf eine schnelle Prüfung und Auszahlung der Fördersumme mit den Worten „Das ist unerträglich. Das Thema muss jetzt erledigt werden!“ hingewirkt habe.
Lutz Stratmann ist Duzfreund von Niels Stolberg, der wiederum Mitglied der CDU-nahen Fördervereinigung Club 2013 ist, wie die Oldenburgische Volkszeitung berichtet. Nach Berichten der Zeitung habe Stolberg an einem Club-2013-Treffen am 29. Oktober 2008 teilgenommen und ein weiteres selbst ausgerichtet. Herr Stolberg war damals ein aktiver Unternehmer mit einer Reederei und zahlreichen weiteren Unternehmen in der Region Elsfleth und darüber hinaus. Er war der private Partner des ÖPP-Projekts Maritimes Forschungszentrum und wollte die 1,7 Millionen Euro Fördergelder für das Projekt bekommen - was auch letztendlich geschah. Medienberichten zufolge gab es darüber hinaus eine Landesbürgschaft für die GmbH, die das Maritime Forschungszentrum trägt, in Höhe von 2,1 Millionen Euro.
Inzwischen sind sowohl das Maritime Forschungszentrum als auch weitere Firmen von Niels Stolberg in die Insolvenz gegangen. Die Landesmittel sind somit verloren.
2. Wo und wann fand das „Club-Treffen bei Stolberg“ (Oldenburgische Volkszeitung, ge- meint ist der Club 2013) statt, und welche (da- maligen) Mitglieder der Landesregierung nahmen an dem Treffen teil?
3. Welche weiteren Landesmittel - einschließlich realisierter Bürgschaften - sind in Unternehmen von Niels Stolberg oder in Unternehmen, an denen er beteiligt ist/war, seit 2003 geflossen?
Das Maritime Forschungszentrum Elsfleth wurde gegründet, um die Forschungskapazitäten der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven (FH OOW) sowie weiterer Unternehmen und Institutionen am Standort Elsfleth zusammenzuführen. Durch die räumliche Nähe von Hochschule, Schiffsmechanikerzentrum, Trainingszentrum für Maritime Sicherheit sowie dem Forschungszentrum wäre eine optimale Nutzung der vorhandenen Infrastruktur gewährleistet.
Zum Vorwurf „Rechtswidrigkeit“: Die NBank hat die Förderfähigkeit des Projektes geprüft. Zum Zeitpunkt der Förderung sind die Beteiligten davon ausgegangen, dass der von der NBank aufgezeigte Vorschlag einer Förderung grundsätzlich möglich war.
Zum Vorwurf „Verlust von Landesmitteln“: Vor Abschluss des Insolvenzverfahrens können keine Aussagen hinsichtlich möglicherweise verlorener Landesmittel getroffen werden.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Abgeordneten Victor Perli und Dr. Manfred Sohn im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 2: Bei dem „Club-Treffen bei Stolberg“ handelt es sich um eine Veranstaltung des Clubs 2013, welche am 13. April 2010 bei der Beluga Shipping GmbH in Bremen stattfand. An dieser Veranstaltung haben seitens der (damaligen) Landesregierung Frau Ministerin a. D. Elisabeth Heister-Neumann, Herr Minister Hartmut Möllring sowie Herr Minister a. D. Hans-Heinrich Ehlen teilgenommen.
Zu 3: Soweit die Beteiligung der Reederei Beluga Shipping an der Maritimes Kompetenzzentrum Elsfleth gGmbH als ein „Unternehmen, an dem Niels Stolberg beteiligt ist/war“ im Sinne der Fragestellung begriffen werden kann, ist Folgendes festzustellen:
im Beruf Schiffsmechaniker/Schiffsmechanikerin. An dieser gGmbH war laut Gesellschaftervertrag von 2005 neben der Stadt Elsfleth auch die Reederei Beluga Shipping mit 12 000 Euro bei einem Stammkapital von 25 000 Euro beteiligt. Bei einem Gesamtvolumen von 8 118 000 Euro für Bau und Einrichtung der überbetrieblichen Ausbildungsstätte wurden im Jahr 2007 2 396 445 Euro Bundesmittel und 2 373 162 Euro EFRE- und Landesmittel eingesetzt. Der Rest waren Eigenmittel. Zur Sicherung der Fördersumme des Landes in Höhe von 2 373 162 Euro wurde eine brieflose Grundschuld bestellt. Nach Änderungsbescheiden der NBank vom 13. Juni 2008 und 18. September 2008 beliefen sich die Gesamtausgaben auf insgesamt 8 464 483 Euro, wovon Bundesmittel in Höhe von 2 396 445 Euro, EFRE-Mittel in Höhe von 2 163 641 Euro und Landesmittel in Höhe von 310 000 Euro bewilligt wurden. Die Verwendungsnachweisprüfung für die EFRE-/Landesmittel wurde am 27. März 2009 durch die NBank, am 25. August 2010 durch das Staatliche Baumanagement und am 18. Juli 2011 für die Bundesmittel durch die Bundesbehörden durchgeführt. Die Verwendungsnachweisprüfung der NBank ergab (Zi- tat):
„Der mit der Förderung beabsichtigte Zweck, nämlich die Errichtung einer überbetrieblichen Bildungsstätte für Schiffsmechaniker wurde erreicht.“
Im Jahr 2010 wurde die Beschaffung eines Ladungssimulators in der überbetrieblichen Ausbildungsstätte mit 134 365 Euro gefördert. Davon waren 80 619 Euro Bundesmittel und 40 309 Euro Landesmittel. Zu welchem Grad die Reederei Beluga Shipping oder ein anderes Niels Stolberg zuzurechnendes Unternehmen zum Förderzeitpunkt an der Trägergesellschaft beteiligt war, ist dem Land nicht bekannt.
Die laufenden Lehrgangskosten der überbetrieblichen Ausbildung im Maritimen Kompetenzzentrum Elsfleth werden durch das Land über ESF-Mittel in der für die überbetrieblichen Ausbildungsstätten üblichen Weise gefördert (Drittelfinanzierung durch Bund, Land und Ausbildungsbetriebe).
Nachrichtlich kann zudem mitgeteilt werden, dass in Elsfleth auch ein Maritimes Sicherheitstrainingszentrum entstanden ist, dessen Nutzungsschwerpunkt im Bereich der Berufsschule des Landkreises liegt. Eigentümerin des Grundstückes und des Gebäudes war die Maritime Campus Versorgungs GmbH & Co. KG. Persönlich haftende Gesellschaf