Herr Wenzel, Sie machen den Fehler, dass Sie, sobald dieses Thema angesprochen wird, in alte Muster zurückfallen: Wer gegen das EEG ist, der will letztlich wieder die vier großen Atomindustriebetreiber voranbringen, Sie verbinden das dann auch noch so. Ich halte das für einen grundlegenden Fehler. Wenn Sie und auch die SPD sich nicht der Diskussion über die Zukunftsfähigkeit des EEG stellen, wenn Sie also starr an diesem Instrument festhalten und sich nicht auch der Herausforderungen annehmen, die sich aus den durch das EEG verursachten Kostenentwicklungen ergeben - auch wenn es, keine Frage, auch andere Entwicklungen gibt -, dann werden Sie erleben, dass die Akzeptanz der Energiewende verloren geht.
Ich kann nur alle auffordern, sich dieser Diskussion zu stellen, und von daher bin ich der FDP-Fraktion dankbar, dass sie mit ihrer Aktuellen Stunde den Anstoß dazu gegeben hat.
Meine Damen und Herren, dass das EEG nicht zukunftsfähig ist, zeigt sich bereits in Teilbereichen sehr deutlich. Hier ist ausgeführt worden, man könne mit dem EEG nachregulieren. Aber genau das ist auch das Problem. Wir müssen immer im gesetzgeberischen Verfahren nachregulieren. Schauen Sie sich doch an, wie es im Bereich der Photovoltaikförderung gelingt, zu angemessenen Vergütungssätzen zu kommen. Dass hier eine Überförderung besteht, wird ja selbst von der Solarbranche nicht infrage gestellt. Man streitet sich jetzt um die einzelne Abgrenzung: Wie viel Cent sollen es jetzt für welche Erzeugungsart sein?
Aber diese Mechanismen sind nicht mehr geeignet, wenn es darum geht, in monatelangen intensiven politischen Prozessen zu Anpassungen zu kommen. Denn das muss ja auch bezahlt werden, und das, was zu viel bezahlt wird, zahlt der Stromkunde. Hier ist gesagt worden, am Ende wird der Kuchen derer, die es zahlen müssen, immer kleiner, die Schultern, die die Kosten tragen müssen, werden immer weniger. Das aber können wir nicht hinnehmen, wenn wir das Ziel von 80 % im Jahr 2050 erreichen wollen. Deshalb müssen wir diese Diskussion jetzt und vor dem Hintergrund der Kostenentwicklung beim Ausbau der erneuerbaren Energien führen.
Ich gebe Ihnen recht, dass es auch andere Faktoren gibt. Natürlich müssen wir sehen, dass mehr Markt entsteht und dass die Preisentwicklung an den Börsen weitergegeben wird. Das kann aber nicht von der Aufgabe entlasten, sich dem zu stellen, was Politik unmittelbar verantwortet und beeinflussen kann. Das nämlich sind die gesetzgeberischen Vorgaben, und da müssen wir ran. Wir müssen diese Diskussion führen, um mittel- und langfristig zu neuen Modellen zu kommen.
Die FDP-Fraktion hat ein Quotenmodell vorgeschlagen. Das ist sicherlich ein Modell unter anderen. Es gibt auch andere Möglichkeiten, um aus dem bestehenden System des EEG heraus die Dinge in Richtung von mehr Wettbewerbsnähe zu entwickeln. Am Ende muss das gemeinsame Ziel sein, dass jeder Cent, den wir den Bürgerinnen und Bürgern staatlich veranlasst über die Stromkosten aufbürden, so effizient wie möglich zum Ausbau der erneuerbaren Energien - das gilt auch für den Ausbau der Netze - eingesetzt wird. Das garantiert das EEG in der jetzigen Form nicht. Da müssen wir ran. Diese Diskussion muss geführt werden, ohne dass wir wieder in die alten Schlachten verfallen.
Selbstverständlich gilt - für die Landesregierung gilt das ohnehin, aber so, wie ich es verstanden habe, gilt es auch für alle anderen -, dass auch hier die Verlässlichkeit gewahrt werden muss. Da muss sich niemand Sorgen machen. Es bleibt bei dem Grundprinzip, dass Politik und staatliche Regelungsrahmen verlässlich sind, damit Investitionen so getätigt werden können, dass sie am Ende auch ihren Wert realisieren.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Von daher können wir den Tagesordnungspunkt 2 e für erledigt erklären.
Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Veranstaltung von digitalen terrestrischen Hörfunkprogrammen durch den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Digitalradio-Staatsvertrag) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/4508 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien - Drs. 16/4815
Ich eröffne die Beratung - und stelle fest, dass keine Wortmeldungen vorliegen, sodass wir gleich zur Abstimmung kommen können.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Dann ist einstimmig so beschlossen worden. - Herzlichen Dank.
Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/4703 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/4829
Ich eröffne die Beratung - und stelle fest, dass keine Wortmeldungen vorliegen, sodass wir gleich zur Abstimmung kommen können.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Damit ist einstimmig so beschlossen worden.
Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Glücksspiel - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/4795 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 16/4878 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/4889 - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP nach § 23 Abs. 1 Satz 2 GO LT (zu Drs. 16/4795 und 16/4878) - Drs. 16/4908
Nach § 36 unserer Geschäftsordnung beschließt der Landtag über den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP nach § 23 Abs. 1 Satz 2 GO LT nach der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf.
Ich eröffne die Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich seitens der CDU-Fraktion der Kollege Toepffer. Sie haben das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unter diesem Tagesordnungspunkt liegen uns zwei Drucksachen vor: ein Gesetzentwurf der Landesregierung zum Glücksspiel sowie ein Entschlie
Um es gleich zu Beginn meiner Rede zu sagen: Der vorliegende Gesetzentwurf zum Glücksspiel ist ein Kompromisspapier, mit dem man aus Sicht der CDU-Fraktion leben kann, mit dem man aber nicht unbedingt glücklich wird.
Um zu Beginn dieser Rede noch einen weiteren Punkt deutlich festzustellen: Dieser Gesetzentwurf der Landesregierung ist unter einem ungeheuren Zeitdruck beraten worden. Ohne dass ich das irgendjemandem vorwerfen will, stelle ich fest: Dieser Zeitdruck war eine Zumutung für alle beteiligten Parlamentarier,
für den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und auch für die Vertreter der beteiligten Ministerien, denen ich an dieser Stelle ausdrücklich danken möchte.
Es ist richtig, dass wir bei einem Staatsvertrag in einem fremdbestimmten Zeitfenster agieren. Aber ich denke - das muss einfach gesagt werden -, wenn wir häufiger unter diesem Zeitdruck beraten, dann wird die Qualität der Gesetzesberatung sicherlich Schaden nehmen.
Fremdbestimmt ist leider nicht nur der zeitliche Rahmen zur Beratung dieses Gesetzentwurfs, sondern fremdbestimmt sind im Wesentlichen auch die Inhalte. Ich möchte den Artikel 1 des Gesetzentwurfs nennen, nämlich den Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Das haben Staatsverträge so an sich, aber hier war das mitunter ganz besonders misslich. Dieser Vertrag ist notwendig, um nationale und europäische Rechtsprechung zu berücksichtigen. Das Problem ist, dass sich diese aus unserer Sicht manchmal durchaus widersprüchlich interpretieren lässt.
Im Prinzip befinden wir uns in einem Spannungsverhältnis zwischen dem Erfordernis der Suchtbekämpfung einerseits und der Forderung der EU nach Wettbewerb andererseits. Um das Spannungsverhältnis ganz deutlich aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion darzustellen: Für die CDU-Fraktion gilt uneingeschränkt auch weiterhin,
Unerlaubtes öffentliches Glücksspiel steht in Deutschland unter Strafe, Herr Jüttner, und das soll auch künftig so bleiben.