- Herr Jüttner, ich kann Sie beruhigen: Die bekommen kein Geld, deshalb muss das nicht ausgeschrieben werden. Zumindest beabsichtigen wir nicht, Redner zu holen, die Geld kosten. Ich glaube, dass es andere Dinge gibt, die da gesehen werden sollten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt aber Spaß beiseite. Ich komme zu der Frage, ob dort am 5. August der Betrieb aufgenommen wird. Der 5. August ist bekanntermaßen ein Sonntag. Da wird also kein Betrieb aufgenommen werden. Es wären dann bei der Einweihung zu viele Menschen auf dem Gelände des Hafens, sodass man dort aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen in der Tat keinen Betrieb durchführen kann. Das heißt, dass man ab dem Montag danach - wenn also alles, was mit der feierlichen Eröffnung zusammenhängt, abgebaut ist - den Betrieb aufnehmen kann, muss und wird. Es gibt eine eindeutige Aussage, welches Schiff kommen wird. Ich kann Ihnen jetzt schon sagen: Es wird ein Schiff von Maersk sein. Die sind ja auch Teilhaber beim JadeWeserPort bzw. beim Containerhafen Eurogate CTW. Ich kann Ihnen jetzt allerdings nicht sagen, wie das Schiff heißt. Wir wissen heute auch noch nicht genau, wann die Containerbrücken genau da sind. Auch das kann ich Ihnen nicht sagen. Wir werden das alles sehen.
- Wer dort Kapitän ist? Wenn jemand die Frage nach dem Kapitän stellt, müsste ich leider auch dazu sagen, dass ich darauf keine Antwort geben kann.
Zu der Frage, ob das rein technisch bzw. theoretisch möglich ist oder ob der Betreiber willens ist, möchte ich aus einem Schreiben von Eurogate vorlesen:
und ca. 400 Mitarbeiter vor Ort im Einsatz. Es ist daher das Interesse von Eurogate, den Betriebsbeginn nicht zu verzögern. Auch unser Kunde Maersk Line steht bereit.“
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung schon mit dem großen Projekt JadeWeserPort überfordert zu sein scheint, aber mit dem Sanierungskonzept völlig überfordert ist, habe ich eine große Bitte an den Ministerpräsidenten als Mann der Küste: Nehmen Sie diesem Wirtschaftsminister endlich das Projekt weg, damit es zum Erfolg wird!
Ich frage die Landesregierung: Welche Kosten stehen denn jetzt in Summe für die ausstehende Sanierung des ersten Teilabschnitts an? Welche voraussichtlichen Kosten werden für die Sanierung des zweiten Abschnitts - also der verbleibenden 725 m Kaje - aufgebracht werden müssen? Welches Konzept wird dort möglicherweise angewandt? Wie ist die Gesamthöhe der Kosten? Können Sie ausschließen, dass letztendlich beim Rechtsstreit sowohl mit den Versicherungen als auch mit der Arge nicht doch hinterher Kosten beim Land bleiben und der Steuerzahler für das verantwortlich gemacht wird, was Sie nicht auf die Reihe bekommen haben?
Herr Kollege Lies, das waren jetzt aber zwei Fragen. Ich war bei der ersten schon sehr großzügig. Die SPD hat damit keine Fragemöglichkeit mehr. - Herr Bode, Sie haben die Fragen zu beantworten.
- Nun bleiben Sie doch ganz ruhig! Nicht so aufgeregt! Ich beantworte alle drei Fragen, die Herr Lies gestellt hat.
Es ist so, dass wir - über den Daumen gepeilt - eine Schätzung vornehmen können, was das ungefähr kosten wird. Diese Schätzung bleibt voraussichtlich bei 40 bis 50 Millionen Euro. Denn wir wissen auch nicht, welche Preise die ausführende Arge beispielsweise für den Beton und für die Fertigteile bekommt, wie teuer der Einsatz der Taucher ist, die sie eingekauft haben. Nach den realistischen Marktpreisen kann man aber von einer derartigen Größenordnung ausgehen.
Es ist so, dass wir und auch die Realisierungsgesellschaft von einem Versicherungsschaden ausgehen. Schlosssprengungen sind grundsätzlich als Bauschäden von der Versicherungspolice gedeckt - allerdings unter der Bedingung, dass der Einbau so erfolgt ist, dass die Schlosssprengung nicht vorsätzlich ausgelöst wurde, sondern dass man bei der Bauweise zwischen den Tragbohlen davon ausgehen konnte, dass die Füllbohlen ohne Schlosssprengung hineingehen. Ob die Versicherung letztendlich eintreten wird, hängt von der gutachterlichen Prüfung der Schadensursache ab. Falls man feststellt, dass ein Materialfehler vorlag, wird die Bauversicherung natürlich nicht eintreten. Dann wird es derjenige sein, der den Materialfehler ausgelöst hat und für das Produkt haftet. Sollte die Versicherung nicht eintreten, wird, je nach Schadensursache, eventuell ein Materialhersteller eintreten.
Ich weiß nicht, was hypothetisch, wenn man in die Glaskugel schaut, am Ende herauskommen wird. Wir sagen nach allem, was wir aus den Messprotokollen wissen, dass es ein Bauschadenversicherungstatbestand ist. Wenn man bei den weiteren gutachterlichen Untersuchungen etwa beim Material etwas feststellt, dann wird der mit der Produkthaftung betraute Unternehmer haften müssen. Sollte es allerdings - was unwahrscheinlich ist, weil die Protokolle der Tragbohlen dies nicht hergeben - ein fehlerhafter Bauausführungsbestandteil sein, dann wird die Arge dafür haften müssen, aber jedenfalls nicht der niedersächsische oder bremische Steuerzahler. Das ist so weit schon einmal ganz klar.
- Die zweiten 750 m. Herr Lies, das ist ein guter Punkt. Den hatte ich auch im Wirtschaftsausschuss kurz dargelegt. Es wird bei den 750 m nicht 100-prozentig das gleiche Sanierungskonzept wie bei den 1 000 m vorher geben. Das hat folgenden Grund: Bei den 1 000 m gibt es eine andere Untergrundbeschaffenheit. Da geht es um den Lauenburger Ton. Im nördlichen Bereich gibt es einen weiteren sandigen Boden.
- Nein, sie brauchen im Nordbereich einen anderen Untergrund für den Beton. „Kolkschutz“ heißt der Fachbegriff. Das heißt, sie müssen einen anderen Kolkschutz als den vorhalten, der im vorderen Bereich vorgehalten werden muss. Die Gutachter sagen aber, dass es ein technisch lösbares Problem ist. Das ist nicht 100-prozentig identisch, aber ähnlich.
Wir haben jetzt von 400 m bis zu 1 000 m über den Daumen gerechnet. Bei der Wand bzw. Verschalung, die davor gesetzt wird, gehen wir in der Fläche von 40 bis 50 Millionen Euro aus. Dann müssen noch die Kosten für die ersten drei Schlosssprengungen an der vorderen Seite mit eingerechnet werden. Es gibt Planungskosten, die identisch sind und sich da oben nicht verdoppeln werden. Dann haben wir einen anderen Kolkschutz, den ich nicht einrechnen kann. Man muss auch sehen, wie viele Meter dort tatsächlich gemacht werden oder ob man Einzelne im anderen Verfahren macht. Das ist etwas, was jetzt ganz zeitunkritisch abgewickelt wird.
- Nein, er kann noch zweimal. Er hat sich zweimal gemeldet. Ich weiß aber nicht, ob er sie auf einmal stellen will.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung bzw. Minister Bode uns heute deutlich gemacht hat, dass die Art des Rammverfahrens auch für den Versicherungsschutz entscheidend ist, ob er zur Geltung kommt oder nicht, und vor dem Hintergrund, dass wir bei der bisherigen Berichterstattung durchaus strittige Aussagen dazu haben lesen müssen, ob das vom Aufsichtsrat im Jahr 2008 akzeptierte veränderte Rammverfahren im Vergleich zur Ausschreibung für diese Spundwand so zur Anwendung kommen könne, frage ich die Landesregierung, ob sie ausschließen kann, dass aufgrund der am Ende vorgelegten gutachterlichen Feststellungen - sie könnten darauf hinauslaufen, dass das Rammverfahren Ursache für die massenhaften, ungewöhnlich vielen Spundwandschäden ist - nicht die Versicherung und auch nicht die Arge vollständig haften, sondern der Bauherr, der diesem Verfahren zugestimmt hat, zumindest eine Mitverantwortung übernehmen muss. Damit könnte nicht, wie Sie gerade ausgeführt haben, jeglicher Schaden von den Ländern Niedersachsen und Bremen abgewendet werden. Wenn das tatsächlich eintritt - das ist bisher nicht geklärt -, sind auch wir bzw. die Landeskasse leider in der Verantwortung für die Behebung der Schäden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hagenah, da bereits Ihre Einleitung und damit auch die darauf aufbauende These, die Sie aufgestellt haben, schlicht und ergreifend die Unwahrheit waren und nicht dem entsprachen, was ich hier gesagt habe, ist natürlich auch der gesamte Rest, den Sie vorgetragen haben, genauso falsch. Ihre Ausgangsthese war also falsch. Ich habe nicht gesagt, dass das Rammverfahren ursächlich für die Leistung der Versicherung ist oder nicht. Ich habe gesagt, dass die Versicherung dann, wenn die konkrete Ausführung fehlerhaft
Es gibt eine Bauleistungsversicherung. Sie deckt Schäden am Bauwerk während der Bauphase ab. Grundsätzlich nicht abgedeckt sind Schäden, die einen Mangel an der Bauleistung darstellen. Im Versicherungsvertrag befindet sich eine Klausel speziell zu Schlosssprengungen, wonach solche dann mitversichert sind, soweit sie als Bauunfall unvorhersehbar waren. Als nicht unvorhergesehen gelten jedoch Schlosssprengungen bei der Rammung von Füllbohlen, die ihre Ursache in einer erkennbar unzureichenden Maßhaltigkeit der gerammten Tragbohlen haben.
Jetzt kommen wir - auch das habe ich sowohl hier als auch im Ausschuss schon mehrfach ausgeführt - zur Maßhaltigkeit und Genauigkeit der Tragbohlen und zu der Rammtechnik.
- Herr Will, das müssen Sie jetzt leider über sich ergehen lassen, auch wenn jetzt Ihre gesamte Argumentation zusammenbricht. Ich habe eine Stellungnahme des von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Professor Dr. Werner Richwien, der sagt:
„Die von der ARGE angebotene Ausführung der Rammarbeiten entsprach in allen Belangen der Ausschreibung und den anerkannten Regeln der Technik.“
„Die für die Stellung der Tragbohlen vereinbarten zulässigen Abweichungen wurden zutreffend festgelegt und sind geringer als bei vergleichbaren Bauvorhaben (z. B. CT IV).“
Prüfingingenieure und Prüfsachverständige der Bautechnik, WK CONSULT Hamburg, Hansjürgen Spanke, zur Ausführung - Zitat -:
„Da nach unseren Kenntnissen alle Tragbohlen der Hauptwand in allen relevanten Richtungen aufgemessen wurden und sich die Maßtoleranzen im normalen Rahmen bewegen, können wir den Zusammenhang der detaillierten Diskussion des Einbringverfahrens mit den aufgetretenen