Er ist auf Bundesebene bereits zurückgewiesen worden. Wir können uns also die Frage stellen, liebe Kolleginnen und Kollegen, warum wir uns hier dann noch mit dieser Thematik beschäftigen.
Aber der Antrag gibt mir Gelegenheit, noch einmal Folgendes klarzustellen: Die SPD - das werden Sie gleich noch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hören, und das haben Sie gerade von der Fraktion DIE LINKE gehört - kapiert nun einmal nicht, worum es bei diesem Thema geht. Es geht um die Wahlfreiheit der Eltern! Es geht darum, die Wahlfreiheit der Eltern zu stärken.
Es sind die Eltern, die sich entscheiden können, ihre Kinder in die Krippe zu geben oder die Bildung, Erziehung und Betreuung zu Hause in der Familie umzusetzen.
Sie, meine Damen und Herren von der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und auch von der Linken, machen mit dem Antrag und durch die Begründung deutlich, dass sich nach Ihrer Auffassung der Staat um die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder kümmern soll.
zu erziehen und zu betreuen haben. Die Entscheidung darüber sollte vielmehr einzig und allein in die Hände der jeweiligen Familien gelegt werden.
- Mit Ihrem sozialistischen Gedankengut, Frau Kollegin, brauchen Sie mir keine Vorträge über Freiheit, den Freiheitsbegriff und die Definition von Freiheit zu halten.
(Zustimmung bei der CDU - Kreszen- tia Flauger [LINKE]: Wie frei ist es, wenn man auf Betreuungsgeld ange- wiesen ist?)
Wir gehen den Weg der Wahlfreiheit auch konsequent weiter. Für uns ist die Wahlfreiheit der Eltern in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit entscheidend. Das ist sehr wichtig, meine Damen und Herren.
Deshalb ist der bedarfsgerechte Ausbau der Krippenplätze und der Kita-Plätze für uns so enorm wichtig, und insofern geht Ihre Kritik auch ins Leere.
Damit diskreditieren Sie die Eltern und insbesondere die Mütter - im Wesentlichen sind es ja noch immer die Mütter -, die sich aus voller Überzeugung dafür entscheiden, ihr Kind, welches jünger als drei Jahre ist, nicht in die Krippe zu geben. Sie gewähren ihnen nicht die notwendige Toleranz und Selbstentscheidung, die nach unserem Dafürhalten jeder Elternteil, insbesondere jede Mutter, in unserem Staat verdient.
Wir finden es richtig, dass der Staat die Eltern finanziell unterstützt: mit monatlich 100 Euro ab 2013 und 150 Euro ab 2014.
Eine Krippe wird im Durchschnitt mit monatlich 800 bis 1 000 Euro pro Kind subventioniert. Das heißt im Umkehrschluss, dass Sie die Eltern, die ihr Kind in eine solche Einrichtung geben, belohnen. Aber die Eltern, die sich ganz bewusst dafür entscheiden, sich selbst um die Erziehung, Bildung und Betreuung zu kümmern, wollen Sie bestrafen.
Herr Kollege Brammer hat sich schon zu Wort gemeldet. Er kann dann Stellung nehmen. Aber jetzt hat Frau Vockert das Wort. Bitte schön!
Meine Nachbarin hat sich mit Ihrem Ehemann ganz bewusst für drei Kinder entschieden. Sie sind jetzt zwei, vier und sechs Jahre alt. Beide haben sich auch bewusst dafür entschieden, ihre Kinder nicht in die Krippe zu geben. Meine Nachbarin hat gesagt: Bindung geht Bildung voraus.
- Ich finde das beschämend, Frau Kollegin Helmhold. Meine Nachbarin verzichtet derzeit auf ihren Job.
Die Krippe wird bezuschusst; dafür gibt es, wie gesagt, 800 bis 1 000 Euro, und das zahlt der Staat. Das Betreuungsgeld ist z. B. dafür gedacht, meiner Nachbarin Weiterbildungsmöglichkeiten zu verschaffen. Darauf legen wir nämlich Wert, und dabei sollten Sie uns unterstützen.
Wir legen Wert darauf, dass das Betreuungsgeld nicht bar ausgezahlt wird. Eine Barauszahlung birgt immer die Gefahr von Missbrauch; darin sind wir uns einig. Wir wollen das Betreuungsgeld in Seminare und Tagungen an den Interessen des Kindes ausgerichtet investieren. Das ist unsere Zielsetzung. Herr Kollege Brammer, Sie haben eben meine Kollegin Frau Pawelski zitiert. Lassen Sie mich Ihnen sagen, dass wir beide uns in dieser Zielsetzung völlig einig sind.
Eltern von Kleinstkindern brauchen unsere Unterstützung, aber Sie brauchen ausdrücklich keine Bevormundung und - dies erschüttert mich - keine Zweifel an ihrer Erziehungskompetenz.
Wir machen uns hier in Niedersachsen auch keinen schlanken Fuß, wie Sie in Begründung ausgeführt haben. Wir haben schon mehrfach deutlich gemacht, dass wir gerade für diesen Bereich über 500 Millionen Euro ausgeben und dass der Bundesanteil 389 Millionen Euro und der kommunale Anteil 441 Millionen Euro beträgt. Von daher brauchen wir uns hier für nichts zu schämen.
Wir sind auf einem guten Weg. Es hat noch nie so viel Investitions- und Personalkostenzuschüsse gegeben wie unter dieser Landesregierung mit diesem Kultusminister und diesem Ministerpräsidenten.
Auf den Beitrag von Frau Vockert gibt es zwei Wortmeldungen für eine Kurzintervention, zunächst von Herrn Brammer und dann von Frau Helmhold. Herr Brammer, ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Vockert, ich muss ganz ehrlich sagen: So einen Beitrag hätte ich Ihnen nicht zugetraut. Aber man lernt ja immer dazu.
(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Kreszentia Flauger [LIN- KE]: Rückwärtsgewandt ist gar kein Ausdruck!)
Aber der Reihe nach. Sie haben gesagt, der Antrag sei schon abgelehnt. Mein letzter Stand ist, dass er nicht abgelehnt worden ist, sondern vertagt wurde. Aber selbst wenn er abgelehnt worden sein sollte: Wenn es gilt, eine Katastrophe zu verhindern, kann man ihn durchaus noch einmal einbringen. Das war auch unsere Intention.