Protocol of the Session on January 19, 2012

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erwidern? - Ja. Herr Kollege Wenzel, bitte!

Ich möchte noch einen Punkt ansprechen. Der Umweltausschuss ist bekanntlich unterrichtet wor

den. Bei dieser Gelegenheit ist uns auch das Memorandum des Mitarbeiters des BfS zur Verfügung gestellt worden, das dann auch dem BMU mit der Bitte um Stellungnahme übersandt wurde. Wir haben bei dieser Gelegenheit alle gemeinsam im Ausschuss die Auffassung vertreten, dass es sinnvoll ist, in einer zweiten Unterrichtung das BMU und das Bundesamt für Strahlenschutz zu hören. Insofern hoffe ich, dass jetzt alle Beteiligten mit dafür Sorge tragen, dass uns die Vertreter von BMU und BfS dann auch im Ausschuss Rede und Antwort stehen, um diese Abwägungsfragen zu erörtern und in der Sache tatsächlich voranzukommen.

Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Wir schließen damit die Beratung ab und kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, mitberatend soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein. Ich halte das Haus damit einverstanden. Zeigt sich Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.

Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 19:

42. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 16/4375 - unstrittige und strittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4388 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/4393 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/4394

Zunächst kommen wir zur Behandlung der unstrittigen Eingaben.

Ich rufe die Eingaben aus der 42. Eingabenübersicht in der Drs. 16/4375 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.

Wer der Beschlussempfehlung zu diesen Eingaben zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung wurde gefolgt.

Wir kommen jetzt zur Behandlung der strittigen Eingaben.

Dazu rufe ich die Eingaben aus der 42. Eingabenübersicht in der Drs. 16/4375 auf, zu denen die erwähnten Änderungsanträge vorliegen.

Wir treten in die Beratung ein. Ich bitte um die entsprechenden Wortmeldungen, vielleicht auch mit dem Hinweis auf dem Wortmeldezettel, zu welcher Eingabe gesprochen werden soll.

Zunächst erteile ich der Kollegin Polat zur Eingabe 01266/11/16 das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Petition geht es um die Anerkennung eines in Polen abgelegten Examens als Physiotherapeutin. Sie wissen, dass die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen seit Längerem Landes-, Bundes- und auch Europapolitik beschäftigt. Eigentlich zeigt der Fall dieser Petentin - auch unter Würdigung der Stellungnahme - exemplarisch, wie es trotz eines neuen Anerkennungsgesetzes auf Bundesebene, das voraussichtlich im April in Kraft tritt, die Anerkennung von diplomierten Physiotherapeuten - in diesem Fall einer Physiotherapeutin - nicht möglich ist.

Die Frau hat zweieinhalb Jahre studiert, hat, soweit ich weiß, mindestens ein Jahr Berufserfahrung, aber auch mit der neuen Gesetzgebung werden immer noch die Bildungssysteme verglichen und man schaut gar nicht auf die Qualifikation, darauf, wie sich die Dame in der Praxis bewährt hat.

Sie wissen: Es gibt über 190 Länder. Alle Länder, sofern sie funktionierende Bildungssysteme haben, müssen dem deutschen Bildungssystem standhalten. Das nennt man materielle Vergleichbarkeit. Das funktioniert nicht und hat in der Vergangenheit nicht funktioniert. Man muss sich die Qualifikation in der Praxis anschauen. Diese Frau hat sich bewährt. Dennoch wird das Diplom nicht anerkannt. Sie soll dazu eine Staatsprüfung ablegen. Das ist das, was in der Praxis kritisiert wird: Es ist realitätsfern, von Menschen, die über 40 sind - diese Dame ist auch noch junge Mutter -, zu verlangen, dass sie ein ganzes Studium nachholen, um eine staatliche Anerkennung zu bekommen.

Von daher haben wir im Petitionsausschuss empfohlen, diese Eingabe als Material zur überweisen. Ich denke, dass ist in Anbetracht der Tatsache, dass die Landesregierung in der Arbeitsgruppe auf Bundesebene „Koordinierendes Ressort“ zur Um

setzung des Anerkennungsgesetzes auf Landesebene ist, das Richtige. Wir müssen nämlich für die Berufe, für die wir zuständig sind, unsere einschlägigen Länderregelungen treffen. Insoweit ist es sinnvoll, diese Eingabe als Material zu überweisen. Ich hoffe, dass die Kolleginnen und Kollegen dem folgen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zu dieser Eingabe erteile ich der Kollegin Lorberg das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Polat, Sie haben das eben überspitzt dargestellt. Es ist keinesfalls so, dass ein komplettes Studium abverlangt wird, sondern es geht nur darum, dass der Abschluss mit dem hier in Deutschland vergleichbar sein muss, dass die Qualifikation mit der hier in Deutschland geforderten Qualifikation vergleichbar sein muss. Mehr wird in dieser Sache gar nicht gefordert.

Die Petentin hat sich dieser Prüfung nicht gestellt, und sie hat auch nicht unbedingt viel dazu beigetragen, diese Prüfung abzulegen; denn sie sagt, sie sei der deutschen Sprache auch nach jahrelangem Aufenthalt hier in Deutschland nicht mächtig genug, um diese Prüfung anzugehen.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Sie möchte nicht als Deutschlehrerin arbeiten, sondern als Physotherapeutin!)

- Ja, natürlich. Aber sie muss ja schließlich auch die deutsche Sprache beherrschen, wenn sie diesen Beruf hier ausüben will. Es ist ein ganz wesentlicher Teil dieser Arbeit, die deutsche Sprache zu sprechen und sie auch zu verstehen. Von daher ist genau das, was hier gefordert wird, richtig und zielführend.

Es ist ganz klar der Stellungnahme zu entnehmen, dass das überhaupt nichts mit der Gesetzgebung zu tun hat, die jetzt auf Bundesebene verabschiedet wird.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten - Helge Limburg [GRÜNE]: Sie wollen überhaupt keine Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen!)

- Sie sollten einfach einmal zuhören, Herr Limburg. Dann würden Sie vielleicht auch endlich die Zu

sammenhänge verstehen und nicht immer nur dumm rumquaken!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Widerspruch bei den GRÜNEN - Kreszentia Flauger [LINKE]: Hallo! Geht es noch, oder was?)

Frau Kollegin, das war nicht in Ordnung. Das wissen Sie. Das war unangemessen, und ich muss das hier kritisieren.

(Ursula Weisser-Roelle [LINKE]: Kein Ordnungsruf? - Olaf Lies [SPD]: Das ist Freundschaft!)

Wir kommen jetzt zu einer anderen Eingabe. Ich erteile dem Kollegen Meyer das Wort zur Eingabe 02535/07/16.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Petition geht es um den Tierschutzskandal bei der Firma Wiesenhof. Die Petentin hat den Fernsehfilm in der ARD gesehen „Das System Wiesenhof. Wie ein Geflügelkonzern Tiere, Menschen und Umwelt ausbeutet“ und fordert nun, die gesetzlichen Bestimmungen zur Geflügelhaltung zu verschärfen und besser zu kontrollieren sowie eine Durchsetzung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten.

Hintergrund waren Aufnahmen aus einem niedersächsischen Putenmastbetrieb, in denen man sah, wie Mitarbeiter einer Ausstallkolonne sehr grausam mit den Tieren umgegangen sind, sie durch die Gegend geworfen, getreten und geschleudert haben.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Auch die Landesregierung stellt in ihrer Stellungnahme dazu fest - ich zitiere -:

„Das im Fernsehbericht gezeigte Verhalten der Mitarbeiter einer Ausstallfirma bei der Verladung eines Putenbestandes stellt einen gravierenden Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.“

Das Problem ist aber - Sie kennen die Meldungen, die danach erfolgt sind; die TAZ titelte „Tierquäler bleiben ungestraft“ -, dass die Staatsanwaltschaft, obwohl die Bilder so eindeutig waren und auch festgestellt worden sind, die Ermittlungen in diesem Fall eingestellt hat, weil sie anders als in an

deren Fällen davon ausgegangen ist, dass die Aufnahmen nicht verwendet werden können, weil die Personen, die dort abgebildet wurden, nicht vorher gefragt worden sind, ob sie diese Filmaufnahmen zulassen, während sie die Ausstallung durchführen.

Deshalb unterstützen wir das Begehren der Petentin, dafür Sorge zu tragen, dass die staatlichen, die öffentlichen Kontrollen verbessert werden, wir zu grundlegenden Änderungen bei der Tierhaltung kommen - sowohl was die Ausstallkolonnen, als auch was die Mastbetriebe insgesamt angeht - und dass man sich auch überlegen muss, ob man möglicherweise das Strafmaß erhöht oder verändert. Denn es hat eine Relevanz, mit welcher Gewichtung man solche Filmaufnahmen bewertet. Die Petentin weist auch darauf hin, dass es in einem anderen Fall, in Cloppenburg, aufgrund solcher Aufnahmen einer Tierschutzorganisation zu Verurteilungen kam.

Deshalb beantragen wir „Berücksichtigung“.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich erteile dem Kollegen Große Macke das Wort.

Danke schön. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion schlägt dem Hohen Hause vor, diese Petition mit „Material“ zu bescheiden. So ist u. a. gewährleistet, dass das Anliegen der Petentin auch in die Beratung um den niedersächsischen Tierschutzplan, der bundesweit vorbildlich ist, mit einfließen kann.

Daher „Material“.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)