Protocol of the Session on January 18, 2012

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Bosse. - Für die Landesregierung erteile ich nunmehr Herrn Minister Busemann das Wort. Bitte schön!

(Hans-Henning Adler [LINKE]: Jetzt schon?)

- Sie haben mir vorhin nicht zugehört. Ich habe unsere Geschäftsordnung extra vorgelesen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Bosse, erst einmal besten Dank für diese sehr sachliche Einbringung der Frage. Das macht deutlich, dass es sich trotz möglicherweise da und dort gegebenen Meinungsverschiedenheiten um ein sehr wichtiges Thema handelt, bei dem wir gemeinsam schauen müssen, dass es immer weiter in die richtige Richtung entwickelt wird.

Die rechtliche Betreuung ist ein Thema, liebe Kolleginnen und Kollegen, das uns alle angeht. Jeder kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder natürlich auch durch zunehmendes Alter in die Lage kommen, seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können.

Da es im deutschen Recht keine gesetzliche Stellvertretung z. B. für Ehepartner oder sonstige nahe Angehörige gibt, muss in diesen Fällen eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden - ob durch Betreuerin oder Betreuer sei dahingestellt. Das ist nur vermeidbar, wenn es eine sogenannte Vorsorgevollmacht gibt. Der Diskussionsstand dazu ist bekannt.

Angesichts der demografischen Entwicklung auf der einen Seite - wir werden alle älter, wie es so schön heißt, aber es geht auch um junge Leute - und angesichts der zunehmenden Verrechtlichung der Gesellschaft sowie der Komplexität des Sozialleistungssystems gewinnt das Rechtsinstitut der Betreuung immer mehr an Bedeutung. Es steht deshalb im besonderen Fokus der Landesregierung - insbesondere meines Hauses, aber insbesondere auch im Fokus des Sozialministeriums -, hierbei einen gemeinsamen Weg zu entwickeln. Deshalb sind wir auch dankbar für die Große Anfrage und haben die Antworten gemeinsam erarbeitet.

Insgesamt - das darf ich an dieser Stelle vorab feststellen - können wir sagen, dass wir in Niedersachsen durchaus gut aufgestellt sind und dass sich alle Beteiligten engagieren, um zum Wohle der Betreuten gute Arbeit zu leisten. Aber Stillstand ist nicht angesagt. Hier gibt es eine sehr dynamische Entwicklung, der wir immer wieder gerecht werden müssen.

Lassen Sie mich die Bedeutung der rechtlichen Betreuung an einigen Zahlen veranschaulichen.

Seit dem Jahr 2000 bis zum Jahr 2010 ist die Zahl der am Jahresende bei niedersächsischen Amtsgerichten anhängigen Betreuungsverfahren um rund 35 000 - von 102 747 auf 137 702 - gestiegen. Wahrscheinlich werden es in 2011 - das Jahr ist noch nicht ganz abgerechnet - um die 140 000 Verfahren sein. 1992 waren es gerade einmal 66 335 Verfahren.

Die Gesamtkosten des Justizhaushaltes für die rechtliche Betreuung haben sich von 521 109 Euro in 1992 auf 69 658 736 Euro in 2010 vervielfacht - in 2011 ist es wahrscheinlich noch mehr. Das ist geradezu eine Explosion, die auch eine Folge der demografischen Entwicklung ist, meine Damen und Herren. Problematisch dabei ist, dass die Kosten im Verhältnis zu den Verfahrenszahlen überproportional ansteigen. Die Kosten für die Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer machen davon naturgemäß den größten Anteil aus.

Auch die Kommunen sind von Betreuungskosten betroffen. Dort sind die örtlichen Betreuungsbehörden angesiedelt, von denen es insgesamt 45 gibt. Die durchschnittliche Belastung eines kommunalen Haushaltes durch den Betrieb einer Betreuungsbehörde - ich sage es einmal ganz grob - lag in den letzten Jahren zwischen 160 000 Euro und 185 000 Euro. Landesweit sind zudem 45 Betreuungsvereine tätig, die 2010 mit 872 425 Euro und 2011 mit 899 994 Euro vom Land gefördert wurden. Auch hier ist die Tendenz vermutlich steigend.

Meine Damen und Herren, wir müssen also alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um u. a. dieser Kostenexplosion Herr zu werden. Das ist insofern nicht ganz einfach, als es sich bei den betreuungsgesetzlichen Regelungen zum allergrößten Teil um Bundesrecht handelt.

Auf Landesebene können wir allerdings - das wäre dann unsere Aufgabe - das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Betreuungsgesetz gestalten. Diese Möglichkeit wollen wir auch nutzen. Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung für eine Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Betreuungsgesetz, der dem Landtag schon vorliegt, soll dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie die Funktion einer Landesbetreuungsbehörde zugewiesen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Behörde sollen als Behördenbetreuerinnen und Behördenbetreuer Betreuungen übernehmen, die sonst Berufsbetreuerinnen und -betreuern übertragen werden müssten.

Dadurch kann zum einen viel Geld gespart werden. Die Besoldung der Bediensteten ist für das Land immer noch - sage ich einmal - wesentlich günstiger als die Bezahlung der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer. Nach den Berechnungen können jährlich über 1 Million Euro an Ausgaben und über 300 000 Euro an Kosten gespart werden.

Zum anderen kann so auch eine Qualitätssicherung für die Betreuten erreicht werden. Verwaltungsrechtlich vorgebildete und berufserfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung sehe ich grundsätzlich als besonders geeignet für die Führung von rechtlichen Betreuungen an.

Nicht nachvollziehbar - das sage ich an dieser Stelle dann doch - ist deshalb die in einigen Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf geäußerte Befürchtung, die neue Behörde werde eine Art - wie es hieß - Sammelbecken für gescheiterte Landesbedienstete sein, die dann hilflosen Betreuten zugemutet werden. Da hat wohl jemand etwas falsch verstanden. So ist es, weiß Gott, nicht.

Es wird in jedem Einzelfall die Eignung und Qualifizierung geprüft, und es werden selbstverständlich Schulungen und Fortbildungen durchgeführt. Ansonsten würden die Gerichte die Bediensteten sowieso nicht zu Betreuerinnen und Betreuern bestellen. Denn letztlich - und das ist auch gut so - obliegt diese Entscheidung immer noch den unabhängigen Richterinnen und Richtern im Lande, die zum Wohle der Betreuten - das ist das Wichtigste - entsprechend entscheiden.

Herr Bosse, eine kleine Korrektur in dem Zusammenhang: Die Anhörung der Betroffenen durch den unabhängigen Richter oder die unabhängige Richterin ist gesetzlich vorgeschrieben. Es ist die Regel, dass die Anhörung in der Wohnung des eventuell zu Betreuenden stattfindet - dass da kein Missverständnis aufkommt. Dass man so rechtlich aus der Hüfte sagt, auf die Anhörung wird aus Bequemlichkeit oder Kostengründen verzichtet, das gibt es nicht. Das sagt ausdrücklich auch der Justizminister in dem Zusammenhang.

Die positiven Erfahrungen, meine Damen und Herren, mit dem Modellprojekt beim Landesamt, bei dem schon seit einiger Zeit mehr als 20 Bedienstete erfolgreich als Betreuerinnen und Betreuer eingesetzt sind, zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Dieser Weg muss ausgebaut und darf nicht abgeschnitten werden.

Ich habe jetzt einiges zu den Kosten gesagt. Wenn jetzt jemand kritisch fragt: „Der redet nur von Kosten, interessiert ihn denn die Qualität nicht?“, dann würde ich sagen: Dieses Argument ist richtig. Wir müssen auch sehen, dass wir qualitativ weiter nach vorne kommen. Ein Teil der Fragen geht ja auch in diese Richtung. Hier sehen Sie uns auf einem aufgeschlossenen Weg.

Durch die Anordnung einer rechtlichen Betreuung, meine Damen und Herren, wird in den persönlichen Lebensbereich des einzelnen Betreuten eingegriffen. Das können sich Außenstehende manchmal gar nicht vorstellen. Natürlich geschieht das zum Wohle des Betroffenen, aber gleichwohl ist es ein ganz erheblicher Einschnitt in sein höchstpersönliches Leben. Letztlich ist dann ein Dritter, manchmal sogar ein ganz Fremder, in Teilbereichen oder sogar vollständig für ganz persönliche Angelegenheiten verantwortlich.

Die Frage nach der Qualität beginnt aber nicht erst bei Anordnung der Betreuung, sondern schon im Vorfeld. Die rechtliche Betreuung ist nach § 1896 Abs. 2 BGB subsidiär. Das heißt, sie darf nur dann angeordnet werden, wenn sie erforderlich ist, wenn anderweitige Hilfe nicht zur Verfügung steht. Das gebietet auch die UN-Behindertenrechtskonvention. Sie gibt Menschen mit Behinderungen einen Unterstützungsanspruch, der möglichst unterhalb der Schwelle der gesetzlichen Stellvertretung liegen soll. Andere Hilfen, insbesondere sozialrechtliche Unterstützungssysteme, vermeiden die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung und wahren das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen.

Wenn es ohne Betreuung geht, muss alles versucht werden. Aber wenn es nicht anders geht, ist eine Betreuung, bitte sehr, rechtlich zu verankern.

Meine Damen und Herren, Studien haben gezeigt, dass eine Vielzahl von Verfahren, mit denen die Betreuungsgerichte befasst werden, durch den Einsatz von anderweitiger Beratung und Unterstützung vermieden werden können.

Insofern geht der Abschlussbericht der interdisziplinären Arbeitsgruppe zur Reform des Betreuungsrechts vom Oktober 2011, der auf der Herbstkonferenz der Justizministerkonferenz vorgestellt wurde, absolut in die richtige Richtung. Er kommt zu dem Ergebnis, dass das bisherige System der rechtlichen Betreuung grundsätzlich beibehalten werden sollte, aber optimiert werden müsste.

Die Arbeitsgruppe schlägt vor, die Funktionen der Betreuungsbehörde sowohl im Vorfeld als auch im

gerichtlichen Verfahren unter besonderer Berücksichtigung des Erforderlichkeitsgrundsatzes zu stärken. Das soll zum einen der umfassenden Sachaufklärung dienen, zum anderen aber auch der Prüfung, ob andere Hilfe zur Verfügung steht, um insgesamt mehr Wirksamkeit in der Praxis zu schaffen.

Die jetzt vorgeschlagene Stärkung der Betreuungsstelle haben wir in Niedersachsen - insofern ist das nicht ganz neu gewesen - bereits modellhaft durchgeführt, und zwar schon von 2009 bis 2011 im Rahmen eines Projektes in Braunschweig.

In Kooperation mit dem Ministerium für Soziales, dem Amtsgericht und der Betreuungsstelle ist ein Mitarbeiter des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie an die Betreuungsstelle abgeordnet worden. Er hat dort vor allem Beratungsfunktionen und Aufgaben im Bereich von Betreuungsvermeidung durch Vermittlung anderweitiger Hilfen wahrgenommen. Er fungierte - deswegen haben Sie das vor Ort wahrscheinlich auch mitbekommen - für die Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger als zentrale Anlaufstelle in einem „Beratungsbüro Betreuung“.

Dieses Projekt war auf drei Jahre angelegt und endete im Herbst letzten Jahres. Der endgültige Abschlussbericht liegt noch nicht vor. Erste Zahlen zeigen aber, dass die fachliche und personelle Verstärkung der Betreuungsstelle erwartungsgemäß dazu geführt hat, dass in der Mehrzahl der insgesamt bearbeiteten Fälle das Errichten einer Betreuung im Ergebnis nicht notwendig war. Soweit die Bürgerinnen und Bürger selbst direkt Kontakt zum Beratungsbüro aufgenommen hatten, konnte sogar die Zahl der Fälle, die eine rechtliche Betreuung brauchten, reduziert werden.

Das unterstreicht die Wichtigkeit von Beratung im Vorfeld und von Vermittlungsarbeit zu anderweitigen Hilfen. Es ist nicht das Modell von Abwimmeln, sondern es müssen anderweitige Hilfen mobilisiert werden, um vielleicht doch sagen zu können, dass es ohne eine rechtliche Betreuung geht.

Wenn anderweitige Hilfen aber nicht vorhanden sind oder nicht ausreichen und eine Betreuung eingerichtet werden muss, ist nach dem Gesetz der Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung zwingend zu beachten. Es ist natürlich nicht immer leicht, geeignete Ehrenamtliche zu gewinnen und zu motivieren, längerfristig tätig zu werden. Hier können wir uns nur gemeinsam bei den vielen Betreuungsstellen und Betreuungsvereinen, die vor Ort in unterschiedlichsten Bereichen sowie mit

unterschiedlichsten Schwerpunktsetzungen aktiv sind, bedanken. Ohne sie kämen wir nicht aus.

Ich stelle grundsätzlich fest: Ohne die Ehrenamtlichen könnte unser Betreuungswesen nicht funktionieren. Rund 70 % der Betreuungen werden ehrenamtlich geführt. Davon sind rund 90 % Familienangehörige. Die übrigen Betreuer sind Menschen, die sich ohne familiären Bezug in dankenswerter Weise ehrenamtlich für andere engagieren.

Es gilt, dieses Ehrenamt gerade hier noch weiter zu stärken - nicht nur, weil das Gesetz den Vorrang des Ehrenamtes vorschreibt oder weil eine ehrenamtliche Betreuung weniger kostet. Oft ist den Betreuten durch einen Ehrenamtlichen, der dadurch nicht seinen Lebensunterhalt verdienen muss und der gegebenenfalls auch mehr Zeit zur Verfügung hat, mehr geholfen als durch einen Berufsbetreuer. Das sage ich einmal völlig objektiv und neutral, nicht wertend in der einen oder anderen Richtung.

Deshalb bin ich auch froh - das sage ich Ihnen ganz offen -, dass es auf meine Initiative hin gelungen ist, die ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer steuerlich den Übungsleitern in Sportvereinen wenigstens gleichzustellen. Ich darf mich hier bei allen Mitstreitern bedanken. Da musste ja der Bundesfinanzminister überzeugt werden. Auch der hiesige Finanzminister hat sich da kräftig eingebracht. Jetzt ist die Rechtslage so, dass künftig 2 100 Euro jährlich als erhöhter Steuerfreibetrag geltend gemacht werden können, wenn ein ehrenamtlicher Betreuer unterwegs ist, der vielleicht sogar mehr als eine Betreuung übernimmt. Hiermit haben wir, weil es sicherlich auch darum geht, ein klares Signal gesetzt, damit Leute bereit sind, notwendige Betreuungen ehrenamtlich zu übernehmen.

Natürlich - auch das ist Teil der Wahrheit - kann nicht in allen Fällen die Betreuung durch Ehrenamtliche übernommen werden. Es ist auch nicht so, dass wir da eine Verlagerung versuchen würden. Die vollberuflichen Betreuerinnen und Betreuer werden nicht arbeitslos. Es gibt immer mehr Fälle, in denen gerade die Gruppe sehr qualifizierter Berufsbetreuerinnen und -betreuer tätig werden muss.

Eine gesetzliche Konkretisierung der Voraussetzungen für die Eignung als Berufsbetreuer gibt es - das mag überraschen - dabei nicht. In § 1897 BGB ist nur geregelt, dass das Gericht eine natürliche Person bestellt, die für die Aufgabe geeignet ist.

(Vizepräsident Dieter Möhrmann übernimmt den Vorsitz)

Das Gericht soll in jedem Einzelfall prüfen, welcher Betreuer für den speziellen Betreuten in seiner individuellen Lebenssituation genau der richtige ist. Es kann sich dabei von Vorschlägen des Betreuten, seiner Familie und der Betreuungsstelle leiten lassen.

Untersuchungen im Auftrage des BMJ aus dem Jahr 2009 und auch unsere Ermittlungen im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage haben ergeben, dass der Personenkreis der beruflich tätigen Betreuerinnen und Betreuer ein sehr breites und unterschiedliches Feld an Qualifikationen aufweist. Das ist auch gut so.

Ich spreche mich daher nach Abwägung aller Belange dagegen aus, für Berufsbetreuerinnen und -betreuer eine besondere formelle Qualifikation gesondert gesetzlich festzulegen. Die Tatsache, dass nach der bereits genannten Untersuchung in den Jahren 2005 bis 2007 weit über 80 % der beruflich tätigen Betreuerinnen und Betreuer ein Hochschulstudium abgeschlossen hatten, zeigt, dass die weit überwiegende Zahl der Berufsbetreuerinnen und -betreuer formell schon sehr gut qualifiziert ist. Ähnliches gilt für unsere niedersächsischen Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, wie Sie der Antwort auf die Frage 59 auch entnehmen können. Weitere gesetzliche Regelungen lehne ich daher ab.

Bei allen Belangen, die hier zu berücksichtigen sind - ich versuche einmal, das an diesem Punkt zu kürzen -, müssen wir auch aufpassen, dass wir nicht durch Überreglementierung und einen zu prononcierten Qualifizierungsmechanismus eigentlich geeignete Leute davon abhalten, weil sie sagen: Wenn das noch verschult wird, wenn ich noch eine Qualifikation machen muss und wenn ich noch Tests ablegen muss, dann mache ich es nicht. - Die Gerichte melden auch nicht, dass sie beim Personenkreis der in Betracht kommenden Betreuer nicht die hinreichenden Qualifikationen anträfen, um dann dem jeweiligen Betreuten den richtigen Betreuer zuordnen zu können. Da gibt es kein großes Problem. - Ich wollte das in dieser Kürze noch einmal eindeutig sagen, weil hier ja eine Diskussion läuft, Qualifizierungs- und Schulungsmechanismen einzubauen. Da muss man vorsichtig sein; denn die können auch kontraproduktiv sein.

Damit bin ich eigentlich am Ende meiner Ausführungen angekommen. Zum Schluss will ich Ihnen hier einen Punkt, der nicht im strengen Sinne abgefragt wurde, gleichwohl noch vermitteln. Dabei geht es um etwas, was zu den schweren Aufgaben in der Justiz gehört und was am Ende auch im qualitativen Bereich mit diskutiert werden muss. Ein sehr schwieriger Punkt sind die Fixierungen von Betreuten, z. B. in Pflegeheimen. Da sind gelegentlich sehr schwere Entscheidungen zu treffen. Wenn Sie einen engen Verwandten sehen, der im Bett liegt und fixiert werden muss, um zu vermeiden, dass er herausfällt, ist das eine sehr harte Angelegenheit.

Mit der Justiz und unseren Richterinnen und Richtern sind wir dabei - auch durch Schulungsmaßnahmen; außerdem laufen bestimmte Projekte; manche von Ihnen kennen die Namen ReduFix oder Werdenfelser Weg -, zu versuchen, andere Möglichkeiten zu finden. Es geht darum, vielleicht auch unterhalb der Notwendigkeit richterlicher Beschlüsse schützende Maßnahmen zu treffen - in diesem Zusammenhang nenne ich Bettgitter, Stecktische und anderes mehr -, um hier auch ein Stück weit Leid und behördliche Reaktionen zu reduzieren. - Das wollte ich Ihnen nur mitgeben, weil dieses Thema in der Justiz diskutiert wird und weil wir merken, wie sensibel und wie schwierig es ist.

Meine Damen und Herren, das soll es zu diesem wichtigen Thema gewesen sein. Seien Sie gewiss: Wir alle - die beiden angesprochenen Ministerien, das MS und das MJ, aber auch die gesamte Landesregierung - denken, dass wir hier schon eine gewaltige Aufgabe haben und noch eine wachsende Aufgabe vor uns haben werden, die wir im Interesse der Bevölkerung immer wieder sachgerecht lösen müssen, aber auch lösen werden.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)