Dort wird im Sinne der Integration von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in dem Rahmen, der ihnen zur Verfügung steht, gute Arbeit geleistet. Dennoch sind wir der Überzeugung, dass ein Mehr an dezentraler Unterbringung natürlich der richtige Weg ist. Wir freuen uns über jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt,
die sich auf diesen Weg begeben. Die Landesregierung hat mit dem Beschluss, die Aufnahmestelle Kloster Blankenburg zu schließen, auch schon einen Schritt dahin getan. Das sollten Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, vielleicht noch einmal positiv unterstreichen.
Ich finde es schön, dass Ihnen unser Zehn-PunktePapier zur Asyl- und Flüchtlingspolitik gefällt. Wir fangen an, Punkte daraus umzusetzen. Ich möchte an dieser Stelle nur als Beispiel die Residenzpflicht erwähnen.
Ich möchte, weil die Kollegin Polat darüber gesprochen hat, wie die Asylbewerberinnen und Asylbewerber untergebracht werden, auch sagen, dass ich durchaus bereit bin, in den Ausschussberatungen darüber zu reden, welche Standards dort gelten und inwieweit tatsächlich die Praxis, die heute herrscht, dem gültigen Recht entspricht. Es ist nicht so, dass wir in einem rechtsfreien Raum leben. Wir haben die Niedersächsische Bauordnung. Es gibt schon Regelungen, die dort eingezogen sind.
Insofern freue ich mich auf die Ausschussberatungen und hoffe, dass wir diesen Gesetzentwurf möglichst zeitnah beschließen können, damit wir den Kommunen, die dieses Geld brauchen, die nötigen Mittel zur Verfügung stellen können.
Für die SPD-Fraktion hat sich noch einmal Herr Bachmann zu Wort gemeldet. Ihnen stehen noch 2:25 Minuten zur Verfügung. Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. So ist es: Dies ist keine Kurzintervention; vielmehr habe ich mir Redezeit für die Replik aufgehoben.
Herr Oetjen, es ist keine Frage, wir betrachten die Arbeit, die in den zentralen Aufnahmestellen geleistet wird, genauso positiv. Sie wissen, dass wir uns mit Ihnen gemeinsam immer für den Standort Friedland und für die Doppelnutzung, die wir jetzt in Friedland fahren, verwandt haben. Friedland hat jetzt neben seinen traditionellen Aufgaben auch die Aufgaben einer Landesaufnahmeeinrichtung.
Fakt ist aber auch, dass wir viele Menschen zu lange in den Gemeinschaftsunterkünften halten, auch Menschen, bei denen sich abzeichnet, dass sie wahrscheinlich nicht wieder ausreisen müssen oder werden. Viel zu spät setzt die Integration an. Das ist der Punkt der Kritik. Ein Ansatz im Sinne Ihres Papiers - Willkommenskultur, Integrationspauschale, dezentrale Unterbringung - wäre insofern sinnvoll.
Es ist ein freundschaftliches Angebot von uns, Ihnen auch in den anderen Punkten Hilfestellung zu geben. Bei der Residenzpflicht haben Sie sich - à la bonne heure - in dieser Koalition durchgesetzt. Ihre Aufhebung ist eine Forderung, die die Opposition hier schon lange vertreten hat, wobei sie aber auf Granit gebissen hat. Da haben Sie uns geholfen. Jetzt wollen wir Ihnen helfen, auch in den anderen Punkten gegen Herrn Schünemann voranzukommen.
Geben Sie sich da einfach einen Ruck! Ich glaube, hier ist eine veränderte Politik dringend erforderlich.
Letzte Bemerkung: Wenn die Kommunen diesen Gesetzentwurf dem Grunde nach begrüßen - das würde ich an deren Stelle auch tun; die Kommunen werden ja nicht sagen „Wir wollen nicht mehr Geld haben, sondern mit dem Betrag auskommen, der seit 2004 unverändert ist und schon damals nicht kostendeckend war“ -, dann ist es selbstverständlich, dass sie sagen: Beschließt wenigstens das!
Aber zur ganzen Wahrheit gehört das, was ich hier aus der Stellungnahme vorgelesen habe. Die Kommunen haben uns als Gesetzgeber in sechs Spiegelstrichen mit auf den Weg gegeben, was alles nicht kommunalfreundlich geregelt worden ist. Das sind Punkte, die auch mit der Qualität zu tun haben, mit gesundheitlicher Versorgung usw. Man macht es sich zu leicht, wenn man sagt, das ist in der Pauschale enthalten.
Die Anhörungen im Innenausschuss werden uns hoffentlich weitere gemeinsame Erkenntnisse bringen. Dann können wir mit Ihnen, Herr Oetjen, und den Mitgliedern der Oppositionsfraktionen ein besseres Gesetz als das entwickeln, das die Landesregierung hier vorgelegt hat.
Federführend soll der Ausschuss für Inneres und Sport sein, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist einstimmig so beschlossen worden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor ich den Tagesordnungspunkt 12 aufrufe, möchte ich Sie über folgenden Sachverhalt in Kenntnis setzen: Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich geeinigt, wie mit der Tagesordnung fortgefahren werden soll. Der Tagesordnungspunkt 38 soll noch heute nach dem Punkt 13 behandelt werden. Morgen soll statt des Tagesordnungspunktes 20, der in eine der nächsten Sitzungen verschoben wird, der Tagesordnungspunkt 27 behandelt werden. Die für Freitag vorgesehenen Tagesordnungspunkte 37 und 39 sollen direkt überwiesen werden. Jeder kann sich ausrechnen, dass die Sitzung am Freitag nicht erst um 16.38 Uhr enden wird, sondern schon gegen 14 Uhr.
Änderung des Beamtenversorgungsrechts sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/3207 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/4150 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/4178
Wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich Frau Rübke für die SPD-Fraktion. Bitte schön, Frau Rübke!
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen, werte Kolleginnen! Die vor fünf Jahren erlangte Möglichkeit, ein Landesbeamtenversorgungsgesetz zu gestalten, hätte es ermöglicht, ein zeitgemäßes, modernes Beamtenversorgungsgesetz zu schaffen, das nicht nur den Interessen des Landes gerecht wird, sondern auch den Interessen der unterschiedlichsten Beamtengruppen.
Dies ist in weiten Teilen der Gesetzesvorlage nicht gelungen. Das lag sicherlich zum einen daran, dass es den Fachministerien überwiegend darum ging, vom Bundes- auf ein Landesversorgungsgesetz überzuleiten. Im Vordergrund stand nicht, etwas Neues zu schaffen, sondern Bekanntes zu erhalten.
Erschwert wurde nicht nur die Arbeit des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes - an dieser Stelle herzlichen Dank für das Durchhaltevermögen an Herrn Dr. Wefelmeier! -,
sondern auch die Diskussion im Innenausschuss dadurch, dass wir monatelang Vorlagen bearbeiten mussten und dass zwischendurch ständig und unberechenbar Nebenkriegsschauplätze eröffnet wurden, z. B. das Ministergesetz, das Abgeordnetengesetz und das Burkaverbot.
Hinzu kam ein ständig wachsender Zeitdruck, weil das Gesetz heute auf die Tagesordnung sollte. Schnelligkeit ging also vor Sorgfalt - das ewige Problem dieser Landesregierung.
- Herr Rolfes, eine ordentliche Beratung eines solchen zugegebenermaßen sehr schwierigen und anspruchsvollen Gesetzentwurfs sieht anders aus.
Einige Kollegen und Kolleginnen mussten aber auch zur Kenntnis nehmen, dass Beamtenversorgungs- und Rentenrecht zwei verschiedene Systeme sind und dass man Regelungen aus dem einen nicht einfach in das andere übertragen kann. Beide Systeme sind historisch gewachsen und weisen bei den Anspruchsvoraussetzungen und bei der Ausgestaltung deutliche Unterschiede auf. Da die Beamtenversorgung auf verfassungsrechtlichen Grundlagen beruht, halten auch wir die Forderung nach absoluter Vergleichbarkeit für nicht zulässig und nicht akzeptabel. Das sollte endlich auch der Bund der Steuerzahler zur Kenntnis nehmen.
Wir als SPD-Fraktion begrüßen die jetzt gegebene Möglichkeit, zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft zu wechseln. Davon profitieren alle die Beamten und Beamtinnen, die freiwillig aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden. Sie mussten dabei bisher immer wirtschaftliche Nachteile hinnehmen. Das war ein alter Zopf, der abgeschnitten wurde.
Doch insgesamt, meine Herren und Damen von den Mehrheitsfraktionen, wird meine Fraktion diesem Gesetz nicht zustimmen. Denn wenn auf der einen Seite der Staat - in diesem Fall das Land - am Alimentationsprinzip für seine Beamten festhält, besteht auf der anderen Seite die Pflicht, das Für- und Vorsorgeprinzip einzuhalten. Diese Meinung teilt die Mehrheit auf der rechten Seite dieses Hauses leider nicht. Denn sonst hätte sie unsere beiden Hauptforderungen aufgenommen.
Ein abschlagsfreier Eintritt in den Ruhestand, wenn das 65. Lebensjahr vollendet ist und mindestens 40 ruhegehaltsfähige Dienstjahre vorliegen, wäre eine Anerkennung der Lebensleistung eines jeden betroffenen Beamten.
Des Weiteren hätten wir es als mehr als gerecht empfunden, die Streichung der ruhegehaltsfähigen Zulage nach zehn Bezugsjahren für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug rückgängig zu machen. Das wäre eine Würdigung der schweren Arbeitsbelastungen, denen diese Beamten ausgesetzt sind. Sie können nicht in Sonntagsreden die besonderen Belastungen dieser drei Berufsgruppen bekla
Wenigstens diese beiden Hauptforderungen unsererseits gehören zu einem modernen Berufsbeamtentum, in dem Leistungen nicht nur erbracht und gefordert, sondern auch belohnt werden.