Protocol of the Session on November 9, 2011

DEHOGA und NGG fordern in diesem Zusammenhang für Niedersachsen, die Entgeltstufen 1 und 2 für allgemeinverbindlich zu erklären, um den freien Fall der Löhne zu stoppen und Wettbewerbsverzerrungen in der Branche entgegenzuwirken. Der Antrag liegt dem Ministerium übrigens seit längerem vor. Der Minister müsste nur entscheiden. Wir erwarten seine Antwort.

Meine Damen und Herren, da wir nicht staats- und obrigkeitshörig sind, lehnen wir den Gesetzentwurf der Landesregierung ab. Wegen der fehlenden Gesetzesinhalte, der Reduzierung auf eine einfache Anzeigepflicht und der billigenden Inkaufnahme von Mehrausgaben der Kommunen bei zu erwartenden Einnahmeausfällen stimmen wir ihm nicht zu.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, für die FDP-Fraktion spricht nun Frau König.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es schon gehört: Seit der Föderalismusreform fällt das Gaststättengewerbe in die Zugehörigkeit des Landes. Solange das Land keine gesetzliche Regelung beschließt, gilt also noch das Bundesgesetz. Der Vollzug obliegt der Kommune. Die Fachaufsicht ist beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr angesiedelt.

Seit dem 1. Juli 2005 sind die Beherbergungsbetriebe aus dem Gaststättenbetrieb herausgenommen und unterliegen damit keiner Erlaubnispflicht mehr. Gaststätten ohne Ausschank von Alkohol brauchen nur einer Anzeigepflicht nachzukommen.

In dem von uns heute zu verabschiedenden Gesetz verschaffen wir nun auch den Gaststätten eine bürokratische Erleichterung, indem wir auch hier von der Genehmigungspflicht in die sogenannte Anzeigepflicht wechseln.

Das ist für diese Gewerbetreibenden sehr wichtig; denn dadurch wird das Verfahren einfacher und kostengünstiger. Bislang wurden sie durch das Erlaubnisverfahren einem teilweise langfristigen Prüfungsverfahren mit hohen Kosten unterworfen, die bis zu 5 900 Euro ausmachen. Das ist in einer Existenzgründungsphase sehr viel Geld, das an anderer Stelle für Investitionen fehlt. Es übersteigt

regelmäßig auch den Aufwand, der durch das Genehmigungsverfahren betrieben wird. Das ist ein evidenter Aberwitz; denn die Wertschöpfung eines Unternehmens sollte beim Unternehmen liegen und nicht bei den Behörden.

(Roland Riese [FDP]: Jawohl!)

Das Gesetz bewegt sich auf dem Boden der europäischen Dienstleistungsrichtlinie. In Artikel 13 Abs. 2 vom 28. Dezember 2009 wird gefordert, dass nur noch zumutbare Gebühren erhoben werden. Damit steht fest, dass Kommunen nur den Aufwand ihrer Leistungen abgelten dürfen. Das betrifft genauso die Überprüfung des fortlaufenden Betriebs.

Auch die Feststellung eines widerrechtlichen oder bereits einschlägig aufgefallenen Betreibers kann weiterhin erfolgen; denn die Anzeigepflicht beginnt bereits vier Wochen vor der Inbetriebnahme.

Wichtig ist auch, dass in dem Gesetz unserer Augenmerk darauf gerichtet ist, dass der Alkoholkonsum nicht durch Niedrigpreise angeregt werden sollte und in jedem Fall mindestens ein alkoholfreies Getränk günstiger angeboten werden muss. Das Bußgeld für alkoholisierte Jugendliche ist sogar verdoppelt worden. Von daher ist auch an dieser Stelle genau hingeschaut worden.

All-inclusive-Angebote, Festpreise oder Flatrates sind untersagt. Das haben die Kommunen in ihrer Hand. Das ist in der Vergangenheit bereits gemacht und gerichtlich überprüft worden. Das ist also geregelt.

(Gerd Ludwig Will [SPD]: Im Gesetz steht es aber nicht!)

Diese Gesetzgebung wird bereits erfolgreich in den Ländern Thüringen und Brandenburg praktiziert. Die überwiegende Mehrheit der Bundesländer verfolgt in diesem Bereich eine ähnliche Linie. Ich glaube, es ist an der Zeit, dass wir das auch in Niedersachsen umsetzen. Deswegen bitte ich um Ihre Unterstützung.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Kollege Hagenah. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden hier über einen Bereich, der den

Ländern seit der Föderalismusreform von 2006 kompetenzmäßig zusteht. Herr Hoppenbrock, sehr eilig haben Sie es offensichtlich nicht gehabt, wenn Sie mehr als fünf Jahre gebraucht haben, um diese Kompetenz in Niedersachsen wahrzunehmen. Mit dem Gesetz der Großen Koalition scheinen Sie in diesen fünf Jahren ganz gut gelebt zu haben, sonst hätten Sie es ein wenig zügiger umgesetzt.

Es trifft wirklich genau zu - wie SPD und Linke bereits ausgeführt haben -,

(Roland Riese [FDP]: Nein, die nicht! Die anderen sind richtig!)

dass Sie dieses Gesetz eindeutig zugunsten der FDP umgestrickt und an dieser Stelle einen, wie wir meinen, falschen Liberalismus eingeführt haben. Die per Gesetz verordnete Preissenkung für nicht alkoholische Getränke von mindestens 1 Cent ist noch lange kein Jugend- oder Verbraucherschutz, sondern nur eine Geste. Das wiegt die Fehler des Gesetzes überhaupt nicht auf.

Der Gaststättenbereich ist ein äußerst schillernder Bereich. Das haben Sie bisher verschwiegen. Familienbetriebe machen 20 % aus. Ich nehme an, das sind die Betriebe, die die meisten hier kennen. Aber wie uns die Anhörung gezeigt hat, wechselt bei weiteren 25 % bis 30 % jährlich der Betreiber. Das treibt die Kommunen um; denn das sind die Betreiber, denen man trotz der Anzeigepflicht kräftig auf die Finger sehen muss und die großen Aufwand verursachen.

(Gabriela König [FDP]: Das wird bei der Aufsicht doch gemacht!)

Indem Sie den Genehmigungsvorbehalt streichen, nehmen Sie den Kommunen die Mittel aus der Hand. Die Kommunen müssen auf eigenes Risiko recherchieren. Damit senken Sie den Verbraucherschutz, meine Damen und Herren, und erhöhen das Risiko der Kommunen, gerade bei den manchmal offensichtlich nicht so verlässlichen Gastronomen am Ende mit leeren Händen dazustehen, wenn sie nach all ihrer Recherchearbeit den Laden endlich dicht gekriegt haben. Diese Gastronomen sollten den Betrieb erst gar nicht aufnehmen können. Das ist aber nicht mit einer Anzeigepflicht, sondern nur mit einer Genehmigungspflicht herzustellen.

Frau König, an dieser Stelle ist der Liberalismus der falsche Ratgeber, um Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herzustellen. Da stellen wir uns ganz klar auf die Seite der Kommunen. Sie müssen das nämlich ausbaden und die Risiken

gegenüber der Bevölkerung und den Konsumenten minimieren, die auf diesen kleinen Anteil der nicht seriösen Gastronomen losgelassen werden, ohne dass sie durch einen entsprechenden Genehmigungsvorbehalt geschützt werden. Wir sind klar auf der Seite der Konsumenten und der Kommunen.

Wir werden dieses Gesetz für 2013 auf Wiedervorlage nehmen und diesen Genehmigungsvorbehalt wieder einführen. Das ist so klar, wie ich heute hier stehe.

Schönen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Meine Damen und Herren, für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Bode.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Niedersachsen ist jetzt das vierte Bundesland, das von der Möglichkeit, die Zuständigkeit an sich zu ziehen, Gebrauch macht. Wir wollen diese Möglichkeit der Gesetzgebungskompetenz nutzen, um Bürokratie und Verwaltungsaufwand bei den Gewerbetreibenden, aber auch bei Vollzugsbehörden abzubauen.

Das Kernanliegen dieses Gesetzentwurfs ist der Verzicht auf die Gaststättenerlaubnis; das ist völlig richtig. Das Gaststättengewerbe soll zu einem überwachungsbedürftigen Gewerbe umgestaltet werden, weil dadurch keine Abstriche beim Verbraucherschutz gemacht werden müssen.

Vom Verfahren her bedeutet das: Wenn ein Gastwirt die Absicht hat, eine Gaststätte zu eröffnen, dann zeigt er dies zunächst einmal der Behörde an. Diese ist dann verpflichtet, unverzüglich seine persönliche Zuverlässigkeit zu überprüfen.

Der Antragsteller, der Anzeigende darf dann erst vier Wochen später eröffnen. In dieser Zeit hat die Behörde die Zuverlässigkeit des Gastronoms zu überprüfen.

Wenn sie dann meint, dass die Zuverlässigkeit nicht gegeben ist, so ist natürlich die Ausübung dieses Gewerbes zu untersagen. Da gibt es gar kein Vertun. Wir stellen damit sicher, dass die Belange von Immissionsschutz, von Lebensmittelhygiene, von Jugendschutz, von Nachbarschafts

schutz und von Baurecht tatsächlich eingehalten werden.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das hat sich in Thüringen und Brandenburg bereits bewährt. Vielleicht sollten Sie einmal schauen, wie es dort läuft und welche Entlastungen für Behörden und auch Unternehmer entstanden sind.

Richtig ist, dass das Gebührenaufkommen bei den Kommunen sinkt. Aber gleichzeitig sinkt ja auch der Verwaltungsaufwand. Alles, was an Verwaltungskosten entsteht, wird durch die Allgemeine Gebührenordnung kompensiert. Ich sage den Kommunen gerne zu: Der gesamte Vollzugsaufwand des neuen Gaststättenrechts wird durch Gebühren ausgeglichen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hält es für erforderlich, ein deutliches Zeichen auch gegen den Alkoholmissbrauch zu setzen. Deshalb übernehmen wir bewährte Instrumente, die schon heute im Bundesrecht gelten, u. a. dass man nicht noch mehr Alkohol an Betrunkene oder gar an Jugendliche ausschenken darf. Das hätte zur Folge, dass die Zuverlässigkeit eines Gastronoms infrage zu stellen und die Gewerbeausübung zu untersagen ist.

Man muss natürlich alkoholfreie Getränke anbieten, darf die Abgabe nicht an die Bestellung alkoholischer Getränke binden und auch keine hochprozentigen alkoholischen Getränke aus Automaten anbieten.

Ich gehe allerdings noch einen Schritt weiter. Ich finde, dass es richtig und wichtig ist, dass jeder junge Erwachsene, der in eine Gaststätte kommt, die Möglichkeit hat, ein Getränk zu erwerben - alkoholfrei, nicht alkoholisch! -, das günstiger ist als das günstigste alkoholische Getränk. Niemand darf aufgrund der Preisgestaltung gezwungen werden, ein alkoholisches Getränk zu bestellen. Das ist meines Erachtens ein ganz wichtiges Zeichen, das wir hiermit setzen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Last, but not least haben wir uns auch einem in Niedersachsen schwelenden Konflikt gewidmet. Ich habe es zuerst nicht für möglich gehalten, dass es diesen Konflikt tatsächlich gibt. Aber es war in der Tat ein Streitpunkt, ob der Gast in einer Gastwirtschaft für den Gang auf die Toilette bezahlen muss. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass der Gast in einer Gastwirtschaft eine Toilette ohne

verstecktes Entgelt benutzen darf. Völlig unabhängig davon darf und sollte man für eine besondere Serviceleistung gerne einmal ein Trinkgeld geben, wie wir alle es wohl machen. Durch diesen Gesetzentwurf haben wir den schwelenden Toilettenkonflikt in Niedersachsen gelöst.

Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, diese Glocke hat eine ganz bestimmte Bedeutung.

(Björn Thümler [CDU]: Ruhe!)

Ich möchte gerne daran erinnern, weil ich jetzt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die Beratung schließen kann und zur Einzelberatung komme. In diesem Zusammenhang gibt es Abstimmungen. Ich bitte alle, die an der Abstimmung teilnehmen wollen, jetzt Platz zu nehmen.