Protocol of the Session on November 9, 2011

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung. Als Erstes rufe ich den Kollegen Hoppenbrock von der CDU-Fraktion auf.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Deutschland gibt es für Gaststätten seit 150 Jahren viele - wir meinen, zu viele - rechtliche Regelungen und Vorschriften. Zurzeit gilt das Bundesgaststättengesetz von 2007. Kernelement ist die Beantragung der erforderlichen Gaststättenerlaubnis. Zahlreiche Unterlagen und Anträge sind einzureichen. Das Bundesgesetz hat einen hohen bürokratischen Aufwand zur Folge und ist nicht mehr zeitgemäß.

Nach der Föderalismusreform hat Niedersachsen nun die Gesetzgebungskompetenz und damit das Recht, das Gesetz zu ändern. Mit dem niedersächsischen Gesetzentwurf wird es für Existenzgründer zukünftig leichter sein, eine Gaststätte oder ein Restaurant zu bereiben. Das neue Gaststättenrecht verzichtet beispielsweise auf Raumanforderungen und andere Regelungen und damit

auf aufwendige Doppelprüfungen durch das Bauamt, Ordnungsamt oder Gaststättenamt, je nachdem wie es in der Kommune geregelt ist.

Die Zielsetzung lautet eindeutig: So viel Regulierung wie nötig, so wenig Regulierung wie möglich - und nicht andersherum, wie es viele Staats- und Obrigkeitsgläubige von der Opposition gern gehabt hätten.

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Ach?)

Das heißt natürlich nicht, dass Verbraucherrechte nicht ausreichend gewahrt werden sollen. Im Gegenteil! Im bisherigen vorgeschalteten Erlaubnisverfahren ist es meistens nicht möglich, Missstände aufzudecken, wenn keine konkreten Anhaltspunkte vorliegen. Wer wird sich schon freiwillig offenbaren, wenn er ein Restaurant oder eine Gaststätte einrichten will?

Meine Damen und Herren, auch der Bekämpfung von Alkoholmissbrauch ist im vorliegenden Gesetzentwurf mehr Raum gewidmet als im Bundesrecht. So wird ein Wirt, der alkoholische Getränke anbietet, in jedem Fall auf seine Zuverlässigkeit hin überprüft. Die Landesregierung möchte ein Signal setzen und hat deswegen zwei Regelungen vorgeschlagen:

Erstens wird jedem, der Alkoholmissbrauch Vorschub leistet, per se Unzuverlässigkeit unterstellt.

Die zweite Regelung betrifft den sogenannten Apfelsaftparagrafen. Hier geht der Gesetzentwurf über das Bundesrecht hinaus. Der Gastronom wird verpflichtet, mindestens ein nichtalkoholisches Getränk preiswerter anzubieten als das günstigste alkoholische Getränk. Bisher war ein gleicher Preis ausreichend. Damit wird dem Kunden und besonders den Jugendlichen die Entscheidung für ein alkoholfreies Getränk erleichtert. Das nennen wir praktizierten Jugendschutz.

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Donner- wetter! 1 Cent!)

In die gleiche Richtung geht es, nämlich für einen besseren Verbraucher- und Jugendschutz, wenn künftig eine Abgabe alkoholischer Getränke an erkennbar betrunkene Gäste erfolgt. - Herr Will, so ist das. Dann wird ein Bußgeld von bis zu 10 000 Euro fällig, bisher waren es maximal 5 000 Euro.

Meine Damen und Herren, eine weitere inhaltliche Vorgabe ergibt sich aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Sie fordert, den Zugang zu einem Gewerbe mit möglichst geringen Eingriffen und Vorgaben zu verbinden, d. h. die Regulierungsintensi

tät zu zügeln bzw. so gering wie möglich zu halten. Das gilt natürlich auch für zukünftige Gastwirte. Wir sind der Meinung, das geltende Bundesgaststättengesetz steht nicht im Einklang mit den Vorgaben der EU.

Ziel des neuen Gesetzes ist es, Bürokratie abzubauen und die Gründung von Existenzen zu erleichtern. Heute noch sind vierstellige Erlaubnisgebühren die Regel. Zukünftig reicht es aus, die jeweilige Fachverwaltung bei der Kommune rechtzeitig und ausreichend über die beabsichtigte Tätigkeit zu informieren. Das bedeutet Wirtschaftsförderung durch Bürokratieabbau und damit verbunden eine Kostenreduzierung.

Auch für mobile Gastronomen wird die Situation einfacher. Sofern die Anforderungen nach der Gewerbeordnung erfüllt sind, können sie mit einer Reisegewerbekarte unbefristet und bundesweit auf Jahrmärkten, Weihnachtsmärkten, Kirmessen und bei anderen Gelegenheiten ihre Dienste anbieten. Sie müssen ihre Zuverlässigkeit nicht mehr an jedem einzelnen Ausübungsort separat überprüfen lassen. Zukünftig reicht eine einmalige Überprüfung aus. Das Gleiche gilt für Filialisten.

Meine Damen und Herren, Niedersachsen ist ein gastfreundliches Land. Deshalb wollen wir, dass sich die Gäste bei uns wohlfühlen. Das Gleiche soll aber auch für Gastwirte gelten. Die Gastwirte sollen sich auf Gastlichkeit konzentrieren können, anstatt sich mit zum Teil überholten und aus heutiger Sicht unsinnigen Regelungen auseinanderzusetzen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beschließen wir für die etwa 20 000 niedersächsischen Gastronomen ein schlankes, sachgerechtes, verbraucher- und wirtschaftsfreundliches sowie EU-konformes Gaststättenrecht. Die Erlaubnispflicht mit all ihren Antragsunterlagen wird durch eine Anzeigepflicht ersetzt. Schwerfällige und kostenintensive Doppelregelungen und Prüfungen entfallen. Das neue Gesetz steht für mehr Transparenz, Verbraucherschutz und Bürokratieabbau.

Ich bedanke mich im Namen der CDU- und der FDP-Fraktion bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums, der Fraktionen und des GBD und bitte um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, für die Fraktion DIE LINKE hat nun Frau Kollegin Weisser-Roelle das Wort. Bitte!

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung begründet ihren Entwurf zum Gaststättengesetz damit, eine Deregulierung und Entbürokratisierung verfolgen zu wollen.

(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: So ist es!)

Von der bestehenden Gaststättenerlaubnis, die für eine bestimmte Person, für bestimmte Räume sowie für eine bestimmte Betriebsart erteilt wird, soll abgerückt und stattdessen ein bloßes Anzeigeverfahren eingeführt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die vorgesehene Neuregelung des Regierungsentwurfs führt nicht zu einer Deregulierung und nicht zu einer Entbürokratisierung.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Auch die kommunalen Spitzenverbände raten dringend von diesem Paradigmenwechsel ab, weil das nicht im Sinne der mit der Überwachung betrauten Kommunen ist und auch nicht im Interesse der Gewerbetreibenden liegen kann.

Durch die Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte wurde ermittelt, ob im Einzelfall Störungen oder Gefahren abzuwehren sind und die Erlaubnis versagt oder mit Auflagen versehen werden muss. Diese vorgelagerte Prüfung der Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden hat sich aus kommunaler Sicht bewährt und sollte, so die Aussage der kommunalen Spitzenverbände, unbedingt beibehalten werden.

(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Hat viel Arbeit gemacht!)

Auch wird befürchtet, dass bei Aufhebung des Erlaubnisvorbehalts ein wichtiges Steuerungsinstrument im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes entfallen würde. So die kommunalen Spitzenverbände.

Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände ist die Erlaubnis für den Gewerbetreibenden selbst von Vorteil. Meine Damen und Herren, die bisherige Regelung war auch in seinem Interesse; denn alle Investitionen - die oft nicht gering sind, wenn man ein Lokal aufmacht - konnten auf der

gesicherten Grundlage einer umfassend geprüften und erteilten Konzession erfolgen. Das ist später anders. Der Gesetzentwurf sieht hier nur eine rein nachträgliche Kontrolle vor mit der Gefahr einer möglichen Schließungsverfügung für den Gastwirt. Das kann für ihn sehr teuer werden, wenn er vorher große Investitionen getätigt hat.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Auch die Gewerkschaft NGG fürchtet, dass durch den Verzicht auf eine erforderliche Erlaubnis jegliche Qualifizierungsvoraussetzung für den Betrieb einer Gaststätte fehlt. Die NGG hält es für zwingend notwendig, dass Gaststättenbetreiber u. a. notwendige lebensmittelrechtliche und gesundheitsrechtliche Kenntnisse besitzen müssen, um eine Gesundheitsgefährdung der Allgemeinheit auszuschließen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, im Gaststättengewerbe ist der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten besonders hoch. Wir befürchten, dass nach Abschaffung der Erlaubnispflicht ein weiteres Einfalltor für die Fortführung solcher Niedriglohnpraktiken geöffnet wird.

Meine Damen und Herren, aus all den von mir genannten Gründen lehnt die LINKE den vorliegenden Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Der nächste Redner ist Herr Kollege Will von der FDP-Fraktion. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Infolge der neuen Zuständigkeit aufgrund der Föderalismusreform I aus dem Jahre 2006 wurde bereits im Juni 2010 der Entwurf eines Niedersächsischen Gaststättengesetzes auf den Weg gebracht. Nach intensiver Beratung und Anhörung der Beteiligten soll das Gesetz jetzt endlich beschlossen werden.

Abgesehen von der langen Beratungszeit hat es durch die Anhörung eine Reihe wichtiger Hinweise gegeben, die von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung, aber auch von Ihnen, Herr Hoppenbrock, als Gaststättenfachmann

(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Berücksichtigt wurden!)

völlig ignoriert wurden.

Erstens. Die bisherige Erlaubnispflicht soll durch eine einfache Anzeigepflicht ersetzt werden.

Wir sehen die mit der reinen Anzeigepflicht einhergehende Beliebigkeit des Qualifikationserfordernisses für Betreiber einer Gaststätte durchaus kritisch, da damit zunächst nahezu jeder ein solches Gewerbe anmelden kann, ohne dass er wirklich die Gewähr für eine sachgerechte und ordentliche Ausübung des Gewerbes bieten muss. Im Gegenteil: Durch die Deregulierung kann es, wie uns in der Anhörung berichtet wurde, sogar zu einer Zunahme der Schwarzgastronomie kommen, weil zukünftig mit kurzen Ankündigungszeiten neue Betriebe im Markt auftauchen und wieder verschwinden werden und die Kommunen diesen deregulierten Markt noch intensiver überwachen müssen.

Zweitens. Für die Gewerbetreibenden soll durch diese Deregulierung eine Kostenminderung erfolgen - Sie haben darauf hingewiesen -, da die Kosten für eine Anzeige deutlich unter denen für eine Erlaubnisbeantragung liegen.

Meine Damen und Herren, wir sehen in diesem Zusammenhang allerdings die Folgen für die Kommunen. Statt weniger Überwachung kann es infolge der Anzeigepflicht zu erheblichem Mehraufwand der Kommunen wegen der kurzen Fristen und der Sicherung der Einhaltung z. B. der sonstigen Vorschriften der Gewerbeordnung, des Jugend- und des Verbraucherschutzes kommen. Die Überwachungsaufgaben bleiben bzw. weiten sich praktisch aus, während die Gebühreneinnahmen wegbrechen. Hier haben sich die kommunalen Spitzenverbände zu Recht klar positioniert. Die Beachtung des Konnexitätsprinzips sieht anders aus.

Meine Damen und Herren, weiterhin enthält der derzeitige Gesetzentwurf unter den allgemeinen Verboten des § 9 keine Regelung z. B. gegen Flatrateangebote.

Mit der allgemeinen Überprüfung nach § 3 und der Feststellung der Unzulässigkeit im Sinne der Gewerbeordnung allein ist es nicht getan. Im Zuge der Neuregelung des Gesetzes wäre es dringend geboten, die Hotel- und Gaststättenmitarbeiter in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufzunehmen, damit dieser Arbeitsmarkt wenigstens ordentlich reguliert wird, um die Überwachungspflichten der zuständigen Behörden zu erleichtern und um Sozial- und Steuerbetrug zu verhindern.

DEHOGA und NGG fordern in diesem Zusammenhang für Niedersachsen, die Entgeltstufen 1 und 2 für allgemeinverbindlich zu erklären, um den freien Fall der Löhne zu stoppen und Wettbewerbsverzerrungen in der Branche entgegenzuwirken. Der Antrag liegt dem Ministerium übrigens seit längerem vor. Der Minister müsste nur entscheiden. Wir erwarten seine Antwort.