Die Niedersächsische Landesregierung hat sich im Rahmen der 84. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am 29./30. Juni 2011 dafür eingesetzt, dass in dieser Sondersituation die betroffenen Krankenhäuser eine leistungsgerechte Vergütung erhalten. Die GMK erkennt diese außerordentlichen Leistungen und das besondere Engagement der Pflegekräfte, Ärzte und aller anderen Mitarbeiter dieser Krankenhäuser ausdrücklich an. In diesem Zusammenhang ist es von großer Wichtigkeit, den Krankenhäusern ausreichende finanzielle Sicherheit zuzugestehen, damit sie sich weiterhin in solchen Situationen auf die akut erforderlichen medizinischen Maßnahmen konzentrieren können.
diese zu ihrer Verantwortung in dieser schwierigen Situation stehen und einheitlich lösungsorientiert mit den betroffenen Krankenhäusern verhandeln.
- besonders belastete Krankenhäuser für ihr spezielles Engagement nicht durch Mehrerlösausgleichszahlungen und Mehrleistungsabschläge finanziell zusätzlich benachteiligt werden,
- eine Kompensation erfolgt, wenn z. B. planbare Operationen aufgrund der Behandlung von zusätzlichen EHEC- und HUS-Patientinnen und Patienten abgesetzt oder verschoben werden mussten und es deshalb in dem betroffenen Krankenhaus insgesamt zu einem Leistungsrückgang kommt.
Die Länder erwarten, dass die Verhandlungen der Krankenkassen mit den Krankenhäusern bis zum Jahresende zum Abschluss geführt werden.
Das BMG wurde von der GMK gebeten, einen Erfahrungsbericht über das Ergebnis der Verhandlungen der Krankenkassen und Krankenkassenverbände mit den betroffenen Krankenhäusern zu erstellen. Auf dieser Grundlage ist über eventuellen Handlungsbedarf zu entscheiden. Dabei ist besonders die Notwendigkeit zu prüfen, das KHEntgG in Bezug auf außergewöhnliche, nicht vorhersehbare und behandlungsintensive Situationen wie den derzeitigen EHEC-Ausbruch in der Weise anzupassen, dass besonders belastete Krankenhäuser für ihr spezielles Engagement nicht durch Mehrerlösausgleichszahlungen und Mehrleistungsabschläge oder Mindererlöse bei elektiven Leistungen finanziell zusätzlich benachteiligt werden.
Zu 1: Die Landesregierung hat über eine Eilmitteilung der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft die erbrachten Leistungen sowie besondere Kostenbelastung in allen niedersächsischen Krankenhäusern abgefragt. Die Krankenhäuser haben bei dieser Umfrage angegeben, dass sie für die EHEC-Behandlung bislang (Stand 24. Juni 2011) Entgelte in Höhe von insgesamt rund 2,05 Millionen Euro mit den Kostenträgern abgerechnet haben. Zudem wurden besondere Kostenbelastungen durch Isolationsmaßnahmen, aufwendige Me
Zu 2: Die von den Krankenhäusern dokumentierten Fälle, Diagnosen sowie Diagnostik- und Behandlungsverfahren werden über die entsprechenden DRGs und Zusatzentgelte vergütet. Sollten einzelne Krankenhäuser mit Ablauf des Vereinbarungszeitraums Mehrleistungen erbracht haben, sind nach den Regelungen des KHEntgG die Mehrerlöse anteilig an die Kostenträger zu erstatten. Ob und in welcher Höhe ein solcher Mehrerlösausgleich anfallen wird, ist derzeit nicht vorhersehbar.
Zu 3: Die Niedersächsische Landesregierung hat im Rahmen der GMK deutlich gemacht, dass finanzielle Sicherheit und eine leistungsgerechte Vergütung für Krankenhäuser notwendig sind, wenn außergewöhnliche, nicht vorhersehbare und behandlungsintensive Situationen eintreten.
Eine darüber hinausgehende Möglichkeit aktiven Handelns besteht für die Landesregierung nicht. Im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 19 a des Grundgesetzes liegt die Regelungszuständigkeit für die Krankenhauspflegesätze vorrangig beim Bund, der durch Erlass des KHEntgG von diesem Recht Gebrauch gemacht hat.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 34 der Abg. Wiard Siebels und Renate Geuter (SPD)
Dorferneuerung und Flurbereinigung sind erfolgreiche Instrumente zum Erhalt und zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum - Was bedeutet die Streichung staatlicher Fördergelder auf Bundesebene für niedersächsische Projekte?
Maßnahmen der Dorferneuerung und der Flurbereinigung haben eine lange erfolgreiche Tradition in Niedersachsen als Instrumente zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse im ländlichen Raum. Bund und Länder tragen bei der Erfüllung dieser Gemeinschaftsaufgabe gemeinsam Verantwortung. Maßnahmen der Dorferneuerung und der Flurbereinigung werden sowohl aus den Kapiteln 09 04 (Zuwendungen im Rahmen der Gemein- schaftsaufgabe) als auch aus dem Kapitel 09 02 (Mittel aus dem Europäischen Land- schaftsfonds - Maßnahmen aus dem PROFIL- Programm) finanziert.
In der aktuellen Berichterstattung wird darauf verwiesen, dass die Bundesregierung beabsichtigt, staatliche Fördergelder, die insbesondere für Agrarinvestitionen sowie für Maßnahmen der Dorferneuerung und der Flurbereinigung eingesetzt werden können, um insgesamt 100 Millionen Euro zu streichen. In Niedersachsen - so die ersten Annahmen - würde sich dadurch das bestehende Budget um 22 % reduzieren. Bisher hat die Landesregierung noch keine Aussagen dazu getroffen, ob sie durch eine Aufstockung von Landesmitteln diese Einnahmeausfälle kompensieren wird und wie dieses im Hinblick auf das für den Landeshaushalt 2012 vereinbarte Ausgabemoratorium realisiert werden kann. Bei den Kommunen ist eine erhebliche Unsicherheit darüber zu verzeichnen, wie sich diese Kürzungen sowohl auf die bereits begonnenen als auch auf die in diesem Jahr neu ins Programm genommenen Dorferneuerungs- und Flurbereinigungsmaßnahmen auswirken.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu den geplanten Einsparungen des Bundes auch für die Bereiche Dorferneuerung und Flurbereinigung vor, und wie hat sie bisher darauf reagiert?
2. Wie würden sich die angekündigten Einsparungen auf die bestehenden Dorferneuerungs- und Flurbereinigungsprogramme auswirken, und welche Folgen hat das insbesondere für die neu ins Programm genommenen Maßnahmen?
3. Gibt es Überlegungen der Landesregierung, die Kürzungen des Bundes ganz oder teilweise zu kompensieren und, wenn ja, welche?
Die Dorferneuerung und die Flurbereinigung als erfolgreiche Instrumente der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) für die ländlichen Räume werden aus den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie den EU-Mitteln des ELER-Fonds über das niedersächsische PROFIL-Programm finanziert. Dies trifft auch auf andere Förderprogramme sowohl des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML) als auch des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (MU) zu. Daher wirkt sich die bereits 2011 durch den Bund vorgenommene Kürzung des GAK-Mittelplafonds um 100 Millionen Euro auf viele Förderbereiche aus.
Von der Kürzung des Bundes entfallen auf Niedersachsen ca. 14 %, mithin rund 14 Millionen Euro. Infolgedessen werden auch die zur Kofinanzierung der Bundesmittel bereitgestellten GAK-Landesmittel um etwa 9 Millionen Euro reduziert.
Die Kürzung durch den Bund beinhaltet keine Vorgabe, in welchem Programm die Mittelansätze gekürzt werden. Dies bleibt in der Verantwortung der Länder. Allerdings darf im Bereich des Küstenschutzes keine Kürzung vorgenommen werden, um den sogenannten Sonderrahmenplan Küstenschutz nicht zu gefährden.
Kürzungen in der Dorferneuerung und der Flurbereinigung sowie des Agrarinvestitionsprogramms können jedoch nicht ausbleiben, da die genannten Programme auch einen großen Teil der GAK-Mittel beanspruchen. Häufig dient die GAK zur erforderlichen Kofinanzierung der EU-Mittel des PROFILProgramms. Demzufolge muss das vorrangige Interesse der Landesregierung sein, den Einsatz der EU-Mittel durch die entsprechende GAKKofinanzierung zu sichern. Der indikative Finanzplan des PROFIL-Programms und die Ansätze in den Schwerpunktachsen nach der ELERVerordnung sind einzuhalten. Nur so sind die Vorgaben der EU-Kommission zu erfüllen und Anlastungen zu vermeiden. Die Landesregierung hat auf die Kürzung 2011 reagiert und die neuen Ansätze für die einzelnen Programme festgelegt. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung des Bundes befürchtet die Landesregierung, dass die zur Bundeshaushaltskonsolidierung dienende Kürzung auch 2012 beibehalten wird.
Für die Dorferneuerungs- und die Flurbereinigungsverfahren als wichtige ILE-Instrumente wird jährlich das jeweilige Programm unter Zugrundelegung des finanziellen Rahmens fortgeschrieben. Vor der Einleitungszusage zu einem Flurbereinigungsverfahren sind die anfallenden Kosten und die benötigten Zuschüsse aufgrund der Neugestaltungsgrundsätze ermittelt und mit ML abgestimmt worden. Mit Bekanntgabe des Flurbereinigungsprogramms sind daher immer konkrete Mittelansätze verbunden. Ein Mehrbedarf während der Verfahrenslaufzeit muss durch Einsparungen in anderen Verfahren ausgeglichen werden. In der Dorferneuerung erfolgt die finanzielle Bedarfsabschätzung anhand langjähriger Erfahrungswerte, da erst die Aufstellung des Dorferneuerungsplans gerade die Projekte im öffentlichen Bereich konkretisiert.
Die Landesregierung hat angesichts der Kürzung 2011 die bereits im Entwurf vorliegenden Planungen zu beiden Programmen kurzfristig umfangreich überarbeitet. Ergebnis ist eine erhebliche Reduzierung neu einzuleitender Flurbereinigungsverfahren und neu aufzunehmender Dörfer. Damit bewegt sich die Landesregierung verantwortungsvoll im
verbleibenden finanziellen Spielraum und sichert den laufenden sowie neu zugesagten Verfahren eine erfolgreiche Fortsetzung der Programme.
Die vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund geäußerten Bedenken einer verschlechterten Situation für die gemeindlichen Projektförderanträge sind nicht erkennbar. Die Eigenmittel der Kommunen gelten für die EU-Mittel als konfinanzierungsfähig, d. h. GAK-Mittel werden in den Fällen nicht benötigt. Da die EU-Mittelansätze ungekürzt sind, können Projekte im vergleichbaren Umfang wie bisher realisiert werden.
Zu 2: Vergleichbare Einsparungen würden auch 2012 zu einer deutlich geringeren Neuaufnahme von Dörfern in das Dorferneuerungsprogramm und einer geringeren Neueinleitung von Flurbereinigungsverfahren führen. Beides wäre auch - freilich in geringerem Umfang - angesichts des sich abzeichnenden Endes der EU-Förderperiode 2013 erfolgt.
Die privaten Antragsteller, deren Eigenmittel die EU-Kommission nicht als Kofinanzierung anerkennt, werden nicht mehr im bisherigen Umfang Zuwendungen erhalten können.
Zu 3: Angesichts der notwendigen Haushaltskonsolidierung und des Ziels, bereits 2017 einen Haushalt ohne neue Schulden vorzulegen, ist eine Kompensation der gekürzten Bundesmittel aus Landesmitteln nicht möglich.
Schwimmfähigkeit von Kindern an Grundschulen: Kommt die Landesregierung dem Auftrag des Landtages (Drs. 15/4072), die Schwimmfähigkeit zu fördern und zu kontrollieren, noch nach?
Nach einem Entschließungsantrag der SPDLandtagsfraktion (Drs. 15/3818) hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, hier tätig zu werden. Anfang 2010 erklärte sie in einer Antwort auf die Fragen von zwei FDP-Abgeordneten, dass Niedersachsen nach einer Umfrage der DLRG mit einem Anteil von 71,5 % der Schülerinnen und Schüler, die am Ende der
Grundschulzeit das Jugendschwimmabzeichen in Bronze erworben haben, an der Spitze der Bundesländer stehe. Es wird aber auch festgestellt, dass die Organisation des Schwimmunterrichts in der Eigenverantwortlichkeit der Grundschulen liegt. Inzwischen ist der Aktionsplan 2007 bis 2010 „Lernen braucht Bewegung - Niedersachsen setzt Akzente“ bis 2014 verlängert worden. Auch soll ein neues Konzept zum Erreichen der Schwimmfähigkeit bis zum Ende der Grundschulzeit erarbeitet worden sein (Drs. 16/3697). Für die insgesamt elf Module des Aktionsplans stehen seit 2007 jährlich niedersachsenweit 500 000 Euro zur Verfügung.
Allerdings hört man aus Kreisen der DLRG, der Schwimmverbände und der Schulen, dass die in der Entschließung genannten Aufträge kaum mehr umgesetzt werden. Fortbildung für Lehrkräfte findet ebenfalls kaum statt. Andere Bundesländer haben Niedersachsen nicht nur in diesen Bereichen überholt. Der Einsatz fachfremder Personen soll ansteigen. Der runde Tisch hat nur zweimal getagt. Aktuelle Zahlen zur Schwimmfähigkeit werden nicht vorgelegt. Anscheinend nimmt die Schwimmfähigkeit der Kinder wieder ab. So hat die DLRG zusammen mit den Sparkassen ein Förderprojekt aufgelegt. Auch das Kultusministerium selbst kommt in einem Bericht der Verfasser Hoyer, Kuck und Westermann-Krieg zu dem Ergebnis: „Leider zeigt die Praxis - vor allem Tests in den weiterführenden Schulen -, dass diese Kernkompetenzen im Schwimmen zunehmend nicht von Schülerinnen und Schülern der Grundschulen erworben werden. Dafür gibt es vielfältige, u. a. in Bezug auf die Elternhäuser auch soziale Gründe.“
Als eine Maßnahme wird den Grundschulen angeboten, spezielle Lehrgänge mit Dritten abzuschließen, sie sollen seitens der Schulbehörde in einem bürokratischen Verfahren mit höchstens 200 Euro Miniförderung bezuschusst werden.
Aktuell unterstreichen Pressemeldungen in Regionalzeitungen, dass der mit der Landtagsentschließung erwartete Effekt nicht eingetreten ist. So meldet die Cellesche Zeitung am 27. Mai 2011 beispielhaft: „47 %, 48 % und 50 % - das waren nach einer Umfrage der Stadt die erschreckenden Quoten an Nichtschwimmern unter Viertklässlern an drei Celler Grundschulen. Nur vier der fünfzehn Grundschulen gaben an, dass alle ihre Schulabgangskinder auch schwimmen können.“ Immer wieder findet man Meldungen, dass in einem Drittel der niedersächsischen Grundschulen kein Schwimmunterricht stattfindet.
1. Welchen konkreten Stand hat die Umsetzung der in der Landtagsentschließung (Drs. 15/4072) genannten sechs Umsetzungsforderungen zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Kindern an niedersächsischen Grundschulen, und welche Ergebnisse liegen zu den einzelnen Punkten vor?
2. Welche Gründe gibt es dafür, dass je nach Pressemeldungen an 20 bis 30 % der niedersächsischen Grundschulen kein Schwimmunterricht stattfindet, obwohl häufiger im Sommer Freibäder und ganzjährig Hallenbäder zur Verfügung stehen?