Obwohl der Kreistag des Landkreises Holzminden im Juni 2010 eine notwendige Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes für die beabsichtigte Massentierhaltung abgelehnt hat, haben in den letzten Wochen nach Presseberichten nun umfangreiche Bauarbeiten auf der Domäne Heidbrink stattgefunden. So soll die Domäne auch mit einem Stromkabel von einer Kapazität für großgewerbliche Anlagen und mehrere Tausend Haushalte ans öffentliche Netz angeschlossen worden sein. Für die bestehenden Hofanlagen und weniger als ein Dutzend Haushalte ist dies unnötig.
Holzminden, mit Stromkabeln angeschlossen, deren Kapazität offenbar weit über den derzeitigen Bedarf hinausgeht?
2. Liegt inzwischen ein vollständiger Antrag des Wasserverbandes Ithbörde (WVIW) für eine Abwassertransportleitung von Brevörde nach Holzminden vor, und, wenn ja, wann soll er entschieden werden?
3. Ist es zulässig, dass ein Landkreis kommunale Abwasserbetriebe einzelner Gemeinden bezuschusst und damit deren Gebührenkalkulation beeinflusst - auch vor dem Hintergrund, dass das niedersächsische Finanzministerium und der Landkreis Holzminden 2008 eine Bürgschaft in Höhe von 750 000 Euro für die geplante Abwasserpipeline des Wasserverbandes aus rechtlichen Bedenken für nicht zulässig erklärt haben?
Die Firma Petri aus Glesse, Landkreis Holzminden, stellt aus Milch Feinkostprodukte her. Seit dem Jahr 2006 bestehen Planungen des Unternehmens, die Produktion am vorhandenen Standort auszuweiten.
Zu 1: Informationen zum vorgenannten Stromanschluss für die Domäne Heidbrink im Landkreis Holzminden liegen der Landesregierung nicht vor. Insoweit können zum Sachverhalt keine Aussagen gemacht werden. Darüber hinaus ist anzumerken, dass es sich bei Verträgen zur Versorgung mit Strom und Gas zwischen Energieversorgungsunternehmen und Kunden grundsätzlich um Verträge des Privatrechts handelt.
Zu 3: Den Kommunen steht es im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung frei, auch Abwasserbetriebe zu bezuschussen. Die Förderung der örtlichen Infrastruktur - auch im Abwasserbereich - mit dem Ziel der Stärkung der örtlichen Wirtschaft ist grundsätzlich ein zulässiger Zuwendungszweck. Soweit es dadurch zu Auswirkungen auf die Gebührenkalkulation käme, stellt dies keinen Verstoß gegen das Abgabenrecht dar.
Finanzminister Möllring hat im Übrigen dem Mitglied des Niedersächsischen Landtages, Herrn Christian Meyer, bereits mit Schreiben vom 20. August 2008 Folgendes mitgeteilt:
„Im Hinblick auf eine angebliche Landesbürgschaft teile ich Ihnen mit, dass der Wasserverband Ithbörde anders als in Ihrem Schreiben dargestellt bis
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 30 des Abg. Enno Hagenah (GRÜNE)
Nach Aussagen von Betroffenen wie auch behandelnden Ärztinnen und Ärzten hat sich die Behandlung und Versorgung von Methadonsubstituierten erheblich verschlechtert. Die Gründe dafür sind unterschiedlich, führen aber im Ergebnis dazu, dass die Zahl behandelnder Ärztinnen und Ärzte immer weiter abnimmt. Dazu beigetragen haben u. a. eine im März 2011 getroffene Entscheidung des Landesschiedsamtes zur Ausgabenbegrenzung in den früher extrabudgetären Leistungsbereichen und die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen substituierende Ärztinnen und Ärzte mit zum Teil strafrechtlichen Konsequenzen sowie die offenbar geringere Bereitschaft jüngerer Ärztinnen und Ärzte zur Substitutionsbehandlung generell. Als Folge dieser Entwicklungen drohen eine erhöhte Konzentration der Substitutionsbehandlungen auf wenige Ärztinnen und Ärzte vor allem in den Ballungszentren und eine erhöhte Konzentration Drogenabhängiger in den Großstädten.
1. Welche Auswirkungen hat die oben angesprochene Entscheidung des Landesschiedsamtes auf Ausmaß und Qualität für die Substitution Drogenkranker?
2. Wie viele Ärztinnen und Ärzte haben 2008, 2009, 2010 sowie in den ersten fünf Monaten des Jahres 2011 die Behandlung von Drogenkranken mit Methadon aufgegeben?
3. Was gedenken Landesregierung und Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsens zu tun, um vor dem Hintergrund der beschriebenen Entwicklungen die Substitutionstherapie mit Methadon auch in Zukunft weiterhin flächendeckend in Niedersachsen sicherzustellen und zu gewährleisten?
Die Begrenzung der Ausgaben für extrabudgetäre Leistungen einschließlich der Substitution bei Drogenabhängigkeit zählt zu den Maßnahmen des GKV-Finanzierungsgesetzes (GKV-FinG), mit denen eine weitere finanzielle Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung in den Jahren 2011 und 2012 vermieden werden soll. Dabei wird der Anstieg der Ausgaben in seiner Höhe begrenzt. Eine Absenkung des Vergütungsvolumens erfolgt nicht.
Da sich die Landesverbände der niedersächsischen Krankenkassen und die Ersatzkassen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) nicht auf eine Begrenzungsregelung verständigen konnten, hat das Landesschiedsamt Niedersachsen am 28. März 2011 beschlossen, die Ausgabensteigerung für extrabudgetäre Leistungen im Jahr 2011 auf 0,9 % zu begrenzen.
Das niedersächsische Sozialministerium (MS) führt die Rechtsaufsicht über die KVN und das Landesschiedsamt Niedersachsen. In diesem Rahmen hat MS zu prüfen, ob sich diese an für sie geltendes Recht gehalten haben. Hierzu zählt insbesondere die Aufgabe der KVN, die vertragsärztliche Versorgung in Niedersachsen, die auch die substitutionsgestützte Behandlung von drogenabhängigen Menschen umfasst, sicherzustellen. Über eigene Kompetenzen bei der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung verfügt MS nicht. Zudem besteht auch keine Möglichkeit, auf die Vergütungsverhandlungen der o. g. Vertragspartner Einfluss zu nehmen.
Die Entscheidung des Landesschiedsamtes Niedersachsen war aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden, da sich die dort festgesetzten Regelungen eng an den gesetzlichen Vorgaben orientieren.
In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung zum 1. Januar 2009 die Vergütung für Substitutionsleistungen in Niedersachsen um ca. 30 % angehoben wurde (siehe hierzu auch Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ursula Helmhold (GRÜNE) „Vergütung substituierender Ärztinnen und Ärzte“(Anlage 45 des Stenografi- schen Berichtes zur 29. Sitzung des Niedersächsi- schen Landtags am 16. Januar 2009)).
Zu 1 und 3: Nach Einschätzung der KVN ist derzeit in der Methadonversorgung kein Engpass zu verzeichnen. Die Versorgung sei insoweit gewährleistet, als mit etwaigen Fahrten in Richtung der Ballungsgebiete auch die Patienten versorgt werden können, die vor Ort keine Behandlungsmöglichkeit haben. Diese Situation sei jedoch nicht der aktuellen Lage, sondern vielmehr jedem Versorgungsbereich systembedingt geschuldet.
hat einen geringen Anstieg der jährlichen Patientenzahlen und eine nachlassende Bereitschaft bei jüngeren Ärzten, in der Methadonversorgung mitzuwirken, festgestellt.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die KVN bereits Ende 2008 entschieden, die Weiterbildung im Bereich der Substitutionsbehandlung finanziell zu fördern. Die Kosten für den Kurs zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ werden für interessierte Ärzte mit bis zu 500 Euro gefördert. Da dieses Angebot bisher sehr gut angenommen wurde, verspricht sich die KVN hiervon auch weiterhin Erfolg für die Versorgung.
Zudem sieht der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für das sogenannte GKV-Versorgungsstrukturgesetz vor, die mit dem GKV-FinG eingeführte Regelung zur Ausgabenbegrenzung extrabudgetärer Leistungen für das Jahr 2012 aufzuheben. Diese Änderung wird von der Landesregierung unterstützt.
Zu 2: Da die Anzahl der substituierenden Ärzte laut KVN in den Jahren 2008 bis 2011 konstant geblieben ist, hat die KVN von einer Erhebung der Zahl der Ärzte, die die Substitutionsbehandlung beendet haben, abgesehen. Von 2008 bis 2010 waren durchschnittlich ca. 245 Ärzte in der Substitution von drogenabhängigen Menschen tätig. Aktuell sind es 250 Ärzte.
Die polizeiliche Präsenz in der Fläche und damit die personelle Besetzung wird anders als früher anhand von konkreten Belastungszahlen in den Polizeidirektionen, den Polizeiinspektionen und den Polizeistationen berechnet. In der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage zu dem Thema aus dem Februar 2011 heißt es noch: „Im Rahmen der Umorganisation wurde das Modell für die Personalverteilung überarbeitet. Dabei erfolgen die Verteilung der Stellen und der Personalnachersatz im Polizeivollzugsdienst in einem mit den Polizeibehörden abgestimmten und konsensualen Verfahren. Während die frühere Personalverteilung vorrangig an der vorhandenen Organisationsstruktur ausgerichtet war, basiert das jetzige Konzept wesentlich stärker auf den Belastungs-
und Strukturdaten des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches“. Im März schränkt das Innenministerium in einer weiteren Antwort ein, man orientiere sich am „tatsächlichen zeitlichen Bedarf“ und nicht „ausschließlich auf der Grundlage von Belastungs- und Strukturdaten“. Am konkreten Beispiel meiner Heimatstadt zeigt sich nun nach mir vorliegenden Informationen, dass zumindest die Belastungsdaten von Schneverdingen und Neuenkirchen ähnlich hoch sind wie von „rund um die Uhr besetzten Polizeidienststellen“ innerhalb der PD Lüneburg, gleichzeitig wurde die polizeiliche Ermittlung in konkreten Fällen von der Dienststelle Schneverdingen in die PI Soltau verlagert. Unklar bleibt, wie viel Personal an Vollzeiteinheiten im Vergleich zu früher anhand der Belastungsdaten und wie viel aufgrund des tatsächlichen zeitlichen Bedarfs verteilt wird und wie dieser berechnet wird.
Zuletzt anlässlich der Juni-Klausurtagungen der Regierungsfraktionen im Harz, nach Aussagen des Innenministers und des Justizministers wurde der Anspruch unterstrichen, dass wesentliche Wirkungen gegen Jugendkriminalität auch von schnellen Anklagen vor Gerichten abhängig sind. In einem konkreten Fall in meiner Heimatstadt - es ging um den Vorwurf der Körperverletzung bei zwei elfjährigen Jungen - hat die Polizei laut Antwort der Landesregierung auf meine Anfrage im März 2011 „am 14. Januar 2011 drei möglicherweise als Tatverdächtige infrage kommende Personen namentlich ermittelt“. Im März wurde der Fall an die Staatsanwaltschaft Lüneburg abgegeben. Nach meiner Kenntnis gibt es bisher keine anberaumten Gerichtstermine.
1. Sind die von mir geschilderte Verteilung der personellen Kapazitäten (Vergleich zwischen rund um die Uhr zu nur tagsüber besetzten Po- lizeistationen) und die Begründung dafür in der PD Lüneburg vergleichbar mit der Situation in den anderen Polizeidirektionen in Niedersachsen, und wenn ja, warum werden die nach eigener Berechnung dafür notwendigen personellen Kapazitäten nicht bereitgestellt?
2. Hält die Landesregierung den Zeitablauf der polizeilichen Ermittlungen am konkreten Beispiel im Januar 2011 und den weiteren Zeitablauf im Sinne ihres eigenen politischen Anspruchs für vertretbar, und ist die personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaft in Lüneburg eine mögliche Begründung im konkreten Fall? Wenn nein, welche Gründe gibt es für den Zeitablauf?
3. Welche personellen oder anderen Maßnahmen sollen ergriffen werden, und was ist für Schneverdingen konkret im Vergleich zum Status Soll und Ist vor der Umorganisation (PK B) geplant, um dem eigenen Anspruch der Polizeipräsenz in der Fläche und bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität gerecht zu werden?
Die Gewährleistung der inneren Sicherheit hat für die Landesregierung einen herausragenden Stellenwert. Durch die strategisch ausgerichtete Sicherheits- und Kriminalpolitik sorgt sie dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen sicher leben können. Die Landesregierung verbesserte, wie bereits vor Übernahme der Regierungsverantwortung 2003 angekündigt und in den Koalitionsvereinbarungen verankert, durch zielführende Maßnahmen die Rahmenbedingungen für die polizeiliche Arbeit spürbar und nachhaltig und beseitigt dabei übernommene strukturelle und personelle Schwächen.
Wie in der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28. September 2006, LT-Drs. 15/3460, dargestellt, hat die Landesregierung ein sogenanntes 1 000er–Programm der Polizei aufgelegt.
Im Rahmen dieses 1 000er-Programms wurde - über den regulären Personalnachersatz hinaus - durch insgesamt 800 zusätzliche Neueinstellungen und 200 Freisetzungen durch Übernahme von reformbetroffenem Verwaltungspersonal eine erhebliche personelle Verstärkung der Polizei erreicht.
Analog zum Planstellenverteilungsmodell auf Landesebene verteilt die Polizeidirektion Lüneburg das für die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung stehende Vollzugspersonal auf die Polizeiinspektionen. Als Sockel sind für die PI SoltauFallingbostel insgesamt 61 Stellen in Ansatz gebracht. Ca. 73 % des Vollzugspersonals werden nach einem belastungsorientierten Schlüssel verteilt, der die Parameter Fläche (25 %), Bevölkerung (25 %) und faktorisierte Fallzahlen (50 %) berücksichtigt. Im Zuge des 1 000er-Programms wurden in den Jahren 2009 und 2010 der PI Soltau-Fallingbostel insgesamt neun Stellen zugeteilt.
Ziel der Personalverteilung war und ist eine an der Aufgabenwahrnehmung orientierte gerechte Verteilung des Personals in der Fläche unter annähernd gleicher Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Formel für die Planstellenverteilung innerhalb der Polizeidirektion Lüneburg wird im Einvernehmen mit allen Inspektionsleitern festgelegt. Für die Personalverteilung innerhalb der Polizeiinspektion ist der Inspektionsleiter zuständig.