Protocol of the Session on July 1, 2011

Darüber hinaus fördert das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesund

heit und Integration zurzeit folgende im Zusammenhang mit dieser Bevölkerungsgruppe stehende Projekte:

- „Errichtung einer sozialen Begegnungsstätte des Hildesheimer Sinti e.V.“,

- „Niedersächsischer Verband Deutscher Sinti e. V. - Sinti in Hannover - Lebenssituation und Bildungsaspiration“.

Anlage 25

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 28 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)

Entsorgung im Rahmen der Sanierung des Laugensumpfes der Asse

Im Zuge der Sanierung der Asse muss u. a. radioaktiv kontaminierte Lauge aus dem Laugensumpf des Atommülllagers entfernt und den gültigen Sicherheitsstandards entsprechend nach vorheriger Konditionierung sicher gelagert werden. Zuständig für die Beauftragung der erforderlichen Arbeiten und deren Überwachung ist im Zuge der Auftragsverwaltung des Bundes das niedersächsische Umweltministerium.

In einem Bericht vom 18. Juni 2011 zitiert die Braunschweiger Zeitung aus einem Schreiben des Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig vom 19. Mai 2011 an die Stadt Braunschweig, in dem von der „Behandlung radioaktiver Laugen aus der Schachtanlage Asse II“ sowie „Verarbeitung des Laugensumpfs“ bei der Firma Eckert & Ziegler in Braunschweig die Rede ist. Im Mai habe es bereits ein Gespräch mit der Firma, dem Gewerbeaufsichtsamt und einem Vertreter des Umweltministeriums gegeben, so die Braunschweiger Zeitung weiter. Die Sprecherin des niedersächsischen Umweltministeriums bestätigte ferner, Eckert & Ziegler führe in Braunschweig derzeit eine Erprobung mit 100 l radioaktiver Lauge durch.

In einem Interview mit dem Berliner Tagesspiegel vom 9. Juni 2011 erklärte Andreas Eckert, Chef der Firma Eckert & Ziegler: „Beim Endlager Asse, das derzeit zu überfluten droht, werden wir ebenfalls zu Spezialthemen gefragt. Falls die Regierung das ehemalige Salzbergwerk räumen lässt und den Müll wieder an die Oberfläche holt, entstünde hier eine zusätzliche Dienstleistungsnachfrage in Höhe von 3 bis 4 Milliarden Euro. Man denkt ja daran, den Müll neu zu verpacken. Sicher wird man das vor Ort machen müssen. Aber der Weg wäre nicht weit, denn mit unserer Tochterfirma Eckert & Ziegler Nuclitec sitzen wir in Braunschweig in unmittelbarer Nähe.“

Ich frage die Landesregierung:

1. An welche Unternehmen wurden seitens des niedersächsischen Umweltministeriums oder ihm nachgeordneter Behörden bereits Aufträge zur Entfernung, Konditionierung und Lagerung von Laugen aus dem Laugensumpf der Asse erteilt, bzw. mit welchen Unternehmen wurden Gespräche zur Durchführung dieser Arbeiten geführt?

2. Welche Kontakte zu welchen „Spezialthemen“, von denen Herr Eckert in seinem Interview mit dem Tagesspiegel berichtet, hat es seitens der Landesregierung oder ihr nachgeordneter Behörden bisher mit der Firma Eckert & Ziegler gegeben, bzw. von welchen Kontakten mit anderen Behörden hat die Landesregierung Kenntnis?

3. Was war Gegenstand und Ergebnis des Gesprächs vom Mai dieses Jahres mit der Firma Eckert & Ziegler, an dem laut Braunschweiger Zeitung u. a. ein Vertreter des niedersächsischen Umweltministeriums teilgenommen hat?

Im Genehmigungsbescheid des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (MU) für die Schachtanlage Asse II 1/2010 vom 8. Juli 2010 an das Budesamt für Strahlenschutz (BfS) war die untertägige Zwischenlagerung nicht freigebbarer Salzlösungen und Salzgrus in der Schachtanlage Asse II genehmigt worden. Hintergrund dieser Regelung war die Absicht des BfS, nicht freigebbare Salzlösungen (Salzlauge) zunächst vor Ort zu belassen oder bei Erfordernis umzulagern. Soweit eine Umlagerung notwendig werden sollte, beantragte das BfS eine Befreiung von der ansonsten bestehenden Ablieferungspflicht an die Landessammelstelle Niedersachsen (LSSt) und die Zwischenlagerung in Behältern innerhalb des Grubengebäudes.

Die vom BfS seinerzeit beabsichtigte untertägige Zwischenlagerung von nicht freigebbaren Salzlösungen und Salzgrus in der Schachtanlage Asse II war als anderweitige Zwischenlagerung im Sinne des § 7 Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Verbindung mit § 77 Satz 2 zweiter Halbsatz StrlSchV anzusehen und wurde mit o. g. Bescheid des MU genehmigt. Somit ruhte die Ablieferungspflicht an die LSSt.

Abweichend von dieser Genehmigungslage, entschied sich das BfS, die im Laugesumpf vor der Einlagerungskammer 12 befindliche Salzlauge, die im Zuge der beabsichtigten Sanierung dieses Bereiches abgepumpt werden soll, nun doch nicht untertägig zwischenzulagern, sondern vielmehr kurzfristig der LSSt als radioaktiven Abfall anzudienen. Am 17. November 2010 stellte das BfS beim MU einen Antrag zur Ablieferung von 60 bis 80 m3 Salzlauge, entsprechend 400 bis 600 Stück

200-l-Rollsickenfässern. an die LSSt. Die LSSt wird im Auftrage des MU von der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) betrieben.

Die Verarbeitung von Salzlauge als nicht brennbarer flüssiger radioaktiver Abfall in derart großen Mengen gehört nicht zu den Standardaufgaben einer LSSt, da diese Abfallart normalerweise überhaupt nicht bzw. nur in geringen Mengen anfällt. Zudem dürfen laut den Endlagerungsbedingungen Konrad dort keine flüssigen radioaktiven Abfälle eingelagert werden. Die Salzlauge muss deshalb entsprechend behandelt und in eine endlagerfähige Form gebracht werden. Das ist Aufgabe der LSSt. Da die GNS über keine eigenen Einrichtungen für die Behandlung derartig großer Mengen nicht brennbarer flüssiger radioaktiver Abfälle verfügt, hat sie einschlägig bekannte Institutionen und Firmen in Deutschland gebeten, ein Angebot zur Behandlung der Salzlauge im Auftrag der LSSt abzugeben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die GNS hat im Auftrag des MU bei folgenden Stellen Anfragen zur Verarbeitung und Konditionierung der oben genanten Mengen kontaminierter Salzlauge gestellt:

- Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe Rückbau- und Entsorgungs-GmbH (WAK),

- Energiewerke Nord GmbH (EWN),

- Helmholtz Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB),

- Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ),

- Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH (EZN).

Leider haben sich EWN, WAK und HZB als zu 100 % (EWN, WAK) bzw. zu 90 % (HZB) im Bundeseigentum befindliche Gesellschaften nicht in der Lage gesehen, ein Angebot zur Behandlung der Salzlauge und damit letztlich zur Unterstützung des Bundes und des Landes bei der Sanierung der Schachtanlage Asse II abzugeben.

Nur das FZJ und die Firma EZN haben sich grundsätzlich zur Verarbeitung der Lauge bereit erklärt. Voraussetzungen sind in beiden Fällen Analysen und Vorversuche. Das BfS hat das MU zwischenzeitlich darum gebeten, beide Entsorgungswege über die LSSt weiterzuverfolgen, bis geklärt ist, ob sie zur Entsorgung geeignet sind.

Um zu prüfen, ob das von EZN vorgesehene Filtrierverfahren geeignet ist, hat EZN vor Abgabe

eines Angebotes für die Gesamtmenge einen Vorversuch mit 100 l Lauge zur Bedingung gemacht. MU hatte das BfS zunächst gebeten, die Voraussetzungen für eine Versuchsdurchführung in der Schachtanlage Asse II unter Tage zu prüfen. BfS hat aber einen Versuch unter und über Tage abgelehnt, einerseits weil die dortige Strahlenschutzgenehmigung derartige Tätigkeiten nicht umfasse und darüber hinaus die Arbeiten unter Tage angesichts der räumlichen Randbedingungen nicht sinnvoll möglich seien. Der Vorversuch kann daher nur am Standort Braunschweig der Firma EZN durchgeführt werden.

Für die Konditionierung der Lauge im FZJ ist ebenfalls ein Test mit 2 m3 Salzlauge erforderlich, um zu erproben, ob die in Jülich vorhandene Anlage für die Behandlung der Salzlauge geeignet ist. Die maximale Verarbeitungsmenge pro Jahr beträgt dort 25 m3.

Sollte das Verfahren der Firma EZN erfolgreich sein, könnte das endlagerrelevante radioaktive Abfallvolumen der kontaminierten Salzlauge von 60 bis 80 m³ auf wenige Hundert Liter reduziert werden. Damit könnte nach Auffassung des MU ein dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechender substanzieller Beitrag zur Volumenreduzierung nicht freigebbarer kontaminierter Salzlösungen aus der Schachtanlage Asse II und damit zur Sanierung der Bereiche des Grubengebäudes, in denen zunehmend derartige Salzlaugen zufließen, geleistet werden.

Der Aufwand und das Abfallvolumen im FZJ und nicht zuletzt die Kosten der Entsorgung der Salzlauge wären dagegen erheblich größer.

Alle radioaktiven Abfälle aus den Versuchen, aber auch später bei der kompletten Entsorgung sollen zunächst in der Betriebsstätte Jülich der LSSt zwischengelagert und nach abschließender endlagergerechter Verpackung an das Endlager Konrad abgegeben werden.

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig hat mit Schreiben vom 19. Mai 2011 gegenüber der Stadt Braunschweig Stellung zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit geplanten baulichen Erweiterungen bei der Firma EZN sowie zur Behandlung radioaktiver Laugen aus der Schachtanlage Asse II genommen.

Die Genehmigung der Firma EZN am Standort Braunschweig ist begrenzt auf den Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen, ausgenommen Kernbrennstoffe mit einer Aktivität von 1013

Freigrenzen und den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen, ausgenommen Kernbrennstoffe mit einer Aktivität von1011 Freigrenzen nach Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV. Bei den genehmigten Aktivitäten handelt es sich um die Menge radioaktiver Stoffe, die gleichzeitig am Standort Thune vorrätig sein dürfen. Abtransportierte radioaktive Stoffe können/dürfen durch neue Stoffe ersetzt werden. Die Genehmigung deckt den vorgesehenen Umgang mit der 100-l-Probe der kontaminierten Salzlauge aus der Schachtanlage Asse II ab.

Zu 2: Aufgrund einer vertraglichen Regelung mit dem MU aus dem Jahr 2000 werden 1 485 Fässer mit radioaktiven Abfällen aus der ehemaligen LSSt Steyerberg im Zwischenlager Leese er Firma EZN gelagert. Die Firma EZN wurde vom MU beauftragt, ein Konzept zur Nachqualifizierung, Sanierung und endlagergerechten Verpackung dieser Altabfälle für deren Endlagerung im Endlager Konrad zu erarbeiten. Dies wird fachlich vom Gutachter des Endlagerbetreibers BfS, der Produktkontrollstelle Jülich, begleitet und bewertet.

Darüber hinaus werden bereits endlagergerecht konditionierte radioaktive Abfälle aus dem Betrieb der LSSt aufgrund einer vertraglichen Regelung zwischen der GNS als Betreiberin der LSSt und der Firma EZN im Zwischenlager Leese gelagert. Zurzeit sind das fünf „Konrad-Container“ des Typs IV.

Weiterhin ist der Landesregierung bekannt, dass das BfS die Firma EZN als Dienstleister mit der Entsorgung von nicht mehr benötigten radioaktiven Prüf- und Kalibrierstrahlern der Schachtanlage Asse II zur Ablieferung an die LSSt beauftragt hat.

Zu 3: Das Gespräch am 25. Mai 2011 zwischen der Stadt Braunschweig, der Firma EZN, dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig und dem MU diente dazu, die Stadtverwaltung frühzeitig über Gegenstand, Ablauf und Zielsetzung des bei der Firma EZN geplanten Vorversuches mit 100 l Salzlauge aus der Schachtanlage Asse II zu informieren (siehe Antwort zu Frage 1).

In dem Gespräch machte der Vertreter des MU insbesondere deutlich, dass keine radioaktiven Versuchsabfälle am Standort Braunschweig verbleiben werden und des Weiteren eine Verarbeitung von Salzlauge am Standort Braunschweig über den einmaligen Versuch mit der 100-l-Probe hinaus derzeit nicht vorgesehen sei.

Anlage 26

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 29 des Abg. Christian Meyer (GRÜNE)

Wurde im Zusammenhang mit dem Verkauf der Domäne Heidbrink für eine Ziegenmassentierhaltung auch eine Stromversorgung versprochen?

Obwohl die aktuelle Richtlinie des Umweltministeriums vom 1. November 2007 - 2262603/03/02 (VORIS 28200) - eine Förderung von Abwassertransportleitungen zwischen zwei Orten ausdrücklich ausschließt, plant das niedersächsische Umweltministerium (laut Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Chris- tian Meyer (GRÜNE) vom 17. März 2011), eine geplante Abwasserleitung im Landkreis Holzminden mit maximal 1,125 Millionen Euro aufgrund einer 2006 außer Kraft getretenen Richtlinie zu fördern.

Diese Förderung wurde von Umweltminister Sander am 25. August 2006 bei einem Besuch der Firma Petri Feinkost GmbH im Zusammenhang mit dem Kauf der Landesdomäne Heidbrink, Landkreis Holzminden, in Aussicht gestellt (vgl. Drs. 15/4400, Drs. 16/1281). Auch der Landkreis Holzminden hat zwischenzeitlich 200 000 Euro Förderung für den kommunalen Abwasserverband mehrerer Gemeinden im Landkreis beschlossen und dies öffentlich als „Wirtschaftsförderung“ bezeichnet.

Der Landtag hat am 8. Dezember 2006 der Veräußerung der rund 260 ha umfassenden Domäne Heidbrink, Landkreis Holzminden, an die Inhaberfamilie Petri der Firma Feinkost Petri, Glesse, zugestimmt. Maßgebend für den Antrag der Landesregierung waren die Planungen des Unternehmens, auf Teilflächen der Domäne eine Massentierhaltung von 7 500 Ziegen zu planen. In diesem Zusammenhang sind auch vom Land Planungen und Überlegungen zur Infrastruktur aufgenommen worden (siehe Ant- wort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jürgen Klein (GRÜNE) vom 10. November 2006).

Obwohl der Kreistag des Landkreises Holzminden im Juni 2010 eine notwendige Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes für die beabsichtigte Massentierhaltung abgelehnt hat, haben in den letzten Wochen nach Presseberichten nun umfangreiche Bauarbeiten auf der Domäne Heidbrink stattgefunden. So soll die Domäne auch mit einem Stromkabel von einer Kapazität für großgewerbliche Anlagen und mehrere Tausend Haushalte ans öffentliche Netz angeschlossen worden sein. Für die bestehenden Hofanlagen und weniger als ein Dutzend Haushalte ist dies unnötig.