Protocol of the Session on July 1, 2011

- Es darf keine zusätzliche Bürokratie entstehen.

- Stadt und Kreis müssen sich verständigen.

- Die Bürgerin/der Bürger hat eine Wahlmöglichkeit zwischen aktuellem und „altem“ Kennzeichen.

Die Landesregierung setzt hierbei auf eine einvernehmliche Meinung der drei kommunalen Spitzenverbände.

Zu 2 und 3: Der Landesregierung sind bislang einzelne Initiativen zur Wiedereinführung dieser Unterscheidungszeichen bekannt; dazu gehören die Städte Norden und Rinteln.

Anlage 19

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 22 des Abg. Christian Meyer (GRÜNE)

Was tut die Landesregierung zum Schutz des Grünlandes vor der Tipulalarve?

Laut Wikipedia schlüpfen die grauen, walzenförmigen, beinlosen Tipulalarven im Herbst aus den Eiern der Wiesenschnake und entfalten in den Monaten April und Mai des Folgejahres ihre Hauptfraßtätigkeit im Grünland oder in Rasenflächen, dicht unter der Vegetationsdecke. Sie ernähren sich in erster Linie von den Gräserwurzeln kurz unterhalb der Bodenoberfläche, aber auch von oberirdisch wachsenden Pflanzenteilen. Dadurch zeigen sich im Grünland ein vermindertes Gräserwachstum, gelbbraune Verfärbungen der Blätter und ein Auftreten von nesterförmigen Kahlstellen, was zu erheblichen Schäden bei den betroffenen Landwirten führen kann.

Landwirte klagen, der Schutzstatus eines Gebiets, in dem das Grünland liegt, z. B. Wasserschutzgebiet, erschwere ebenso wie die Verordnung zur Erhaltung des Grünlands die Bekämpfung der Tipulalarve. Das Grünland ist gerade für eine artgerechte und naturnahe Milchwirtschaft sowie die biologische Vielfalt von hoher Bedeutung.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen Gebieten Niedersachsens kommt es aus welchen Gründen zu bedeutenden Schäden am Grünland durch die Tipulalarve?

2. Inwiefern schränkt die niedersächsische Verordnung zur Erhaltung von Dauergrünland vom Oktober 2009 eine Reparatursaat (Umbruch und Neueinsaat) der von der Tipulalarve geschädigten Grünlandflächen ein?

3. Welche weiteren Möglichkeiten der Bekämpfung der Tipulalarve gibt es außer dem Umbruch und der Neueinsaat von Gräsern (bitte getrennt nach den beiden Produktionsweisen biologischer Anbau und konventioneller An- bau)?

Die Symptome des Befalls durch Tipulalarven auf Grünland zeigen sich wie folgt:

Im Herbst oder Frühjahr treten nesterweise Kahlstellen auf. Als Erstes werden Klee, später auch Gräser, kurz oberhalb der Bodenoberfläche durch graue, walzenförmige, bis zu 4 cm lange und beinlose Larven abgebissen. Diese Tiere sind besonders nachts, aber auch bei bedecktem Wetter tagsüber aktiv. Schädigend ist nur die Larve der Sumpf- und Wiesenschnake (Tipula paludosa), die aus den im August/September gelegten Eiern schlüpfen. Die Tipulalarven überwintern und verpuppen sich nach dem Reifungsfraß im Juni/Juli des Folgejahres im Boden.

Gute Bestandesführung, Walzen sowie Entwässerung wirken vorbeugend. Der Befall kann durch Einlegen von Grassoden (25 x 25 cm) in eine Salzlösung abgeschätzt werden. Nach ca. 30 Minuten steigen die Larven hoch und können ausgezählt werden. Mit der Zahl 16 multipliziert, ergibt das die Anzahl der Larven pro Quadratmeter. Die Schadschwelle im Herbst liegt bei 300 Larven pro Quadratmeter.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Es handelt sich in der Regel um absolutes Grünland in zusammenhängenden Gebieten entlang der Nordseeküste. Insbesondere sind die Landkreise Osterholz-Scharmbeck, Cuxhaven, Wesermarsch, Ammerland und Aurich sowie die jeweils angrenzenden Gebiete betroffen. Wegen der vorhandenen Feuchtigkeit sind Tipuliden auf den grundwassernahen und anmoorigen Flächen häufig zu finden. Massenvermehrungen kommen in unregelmäßigen Abständen vor. Ursache dafür ist die extreme Witterungsabhängigkeit in sensiblen Phasen des Entwicklungszyklus der Schnaken. Von besonderer Bedeutung dabei ist der Zeitpunkt der Eiablage im August und September. Unter sehr trockenen Bedingungen kommt es zu einer erhöhten Eimortalität und damit zu einer deutlichen Reduktion der Populationsdichten. Auch die Phase nach dem Schlupf der kleinen Larven kann wegen nicht ausreichender Feuchtigkeit zu einer Dezimierung der potenziellen Populationsdichte führen. Darüber hinaus kommt es regelmäßig zu Befallsminderungen über Winter. Die vorhandenen Bekämpfungsschwellen tragen dieser Tatsache Rechnung, indem die Schwelle im Herbst mit 300 Larven/m2 deutlich höher liegt als im Frühjahr mit 100 Larven/m2. Diese Wintermortalität ist in diesem Jahr geringer ausgefallen, was in Verbindung mit dem höheren Ausgangsbefall im Herbst sowie extremer Trockenheit in den Monaten April und Mai zu den Schäden in diesem Jahr geführt hat.

Eine Vorhersage der Befallsituation im kommenden Herbst ist nicht möglich.

Zu 2: Die Landesregierung sieht in der Verordnung zur Erhaltung von Dauergrünland vom 6. Oktober 2009 (Nds.GVBl. Nr. 21/2009 S. 362) keine Einschränkung bei der Bekämpfung von Tipulalarven. Der § 2 Abs. 2 bietet für den Umbruch von Dauergrünland das notwendige Instrumentarium für den Fall, dass sich der Betriebsinhaber verpflichtet, unverzüglich nach dem Umbruch in gleichem Umfang neues Dauergrünland anzulegen. Das gilt auch für eine Reparatursaat (Umbruch und Neu- einsaat) der von Tipulalarven geschädigten Grünlandflächen.

Zu 3: Biologischer Anbau: Keine.

Konventioneller Anbau: Zurzeit gibt es keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit der Indikation Tipula auf Wiesen und Weiden. Dieser Sachverhalt besteht seit dem Anwendungsverbot des damals zugelassenen Wirkstoffs Parathion vom 9. Januar 2002. Seither gab es nur Genehmigungen durch das BVL nach § 11 Abs. 2 PflSchG wegen „Gefahr im Verzuge“ für jeweils 120 Tage.

Der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Untersuchungen durchgeführt, um alternative Wirkstoffe für die Bekämpfung der Tipulalarven zu finden. Das Insektizid mit der bisher besten Wirkung war Chlorpyriphos (Präpa- rate Dursban, Dursban flüssig, Pyrinex 25 CS) aus der Gruppe der Phosphorsäureester. Die wirkungsstärksten Formulierungen Dursban und Dursban flüssig werden seitens der Herstellerfirma seit Jahren nicht mehr verfolgt. An dessen Stelle rückte als neueres Präparat Pyrinex 25 CS. Sollte sich hinsichtlich der ökotoxikologischen Bewertung des Wirkstoffs Chlorpyriphos insbesondere für Wasserorganismen keine Änderung ergeben, ist eine Zulassung zur Bekämpfung von Tipulalarven nicht zu erwarten. Ein Antrag auf Genehmigung nach § 11 Abs. 2 PflSchG wurde beim BVL nicht gestellt.

Anlage 20

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 23 der Abg. Ina Korter und Stefan Wenzel (GRÜNE)

Mit dem Deutschen Schulpreis ausgezeichnetes Unterrichtskonzept der Georg-Christoph-Lichtenberg-Gesamtschule in Göttin

gen-Geismar - Vorbild für andere Schulen oder Auslaufmodell?

Am 10. Juni 2011 ist mit der Georg-ChristophLichtenberg-Gesamtschule in Göttingen-Geismar erneut eine niedersächsische Gesamtschule mit dem Deutschen Schulpreis ausgezeichnet worden.

In der Laudatio für die Georg-Christoph-Lichtenberg-Gesamtschule wird das gemeinsame Lernen in kleinen Teams besonders hervorgehoben: „Im kleinsten Team, in der bewusst heterogen zusammengesetzten Tischgruppe, die über einen langen Zeitraum miteinander lernt, übernehmen Schülerinnen und Schüler die Verantwortung für das eigene Lernen und Handeln, aber auch für das Weiterkommen der anderen. Die extreme Spannbreite im Leistungsbereich der Lernenden wird produktiv genutzt. Individualisierte Lernprozesse, die Möglichkeit, unterschiedliche Niveaustufen zu erreichen, sind integriert in das gemeinsame Lernen. (…) In der Sekundarstufe I wird konsequent auf Fachleistungsdifferenzierung verzichtet. (…) Die Leistungen der Lernenden in zentralen Prüfungen, bei Übergängen sind beeindruckend.“ Der Direktor des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB), Hans Anand Pant, der Mitglied der Schulpreisjury ist, erklärte zu diesem Lernkonzept: „So einen Unterricht habe ich noch nicht erlebt. (…) Die Tischgruppen sind toll.“

Bundespräsident Christian Wulff erklärte bei der Preisverleihung an die Georg-Christoph-Lichtenberg-Gesamtschule: „In den Schulen werden die Grundlagen für die Zukunft unseres Landes gelegt. Deshalb ist es so wichtig, dass exzellente Unterrichtskonzepte wie die Preisträgerschulen Schule machen.“

Die Georg-Christoph-Lichtenberg-Gesamtschule erklärte jedoch in einer Pressemitteilung zu der Preisverleihung: „Wir werden bei zwölf Jahren Schulzeit unser nun ausgezeichnetes Konzept nicht mit der derzeitigen Qualität weiterführen und nicht mehr diese Ergebnisse vorweisen können.“ Während bisher die Tischgruppen bis zum Ende des 10. Jahrgangs ohne Fachleistungsdifferenzierung zusammenbleiben, müssen sie bei der Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur auf zwölf Jahre im 9. Jahrgang auf verschiedene Kurse aufgeteilt werden. Die Georg-Christoph-Lichtenberg-Gesamtschule wünscht sich deshalb eine Ausnahmegenehmigung für ein Abitur nach 13 Jahren.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie das Konzept der GeorgChristoph-Lichtenberg-Gesamtschule, die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende des 10. Jahrgangs in gemischten Tischgruppen ohne Fachleistungsdifferenzierung gemeinsam zu unterrichten?

2. Wird die Landesregierung den Wunsch der Georg-Christoph-Lichtenberg-Gesamtschule erfüllen und ihr mit einer Ausnahmegenehmigung für ein Abitur nach 13 Jahren ermöglichen, ihr

bisheriges und mit dem Deutschen Schulpreis ausgezeichnetes Konzept fortzuführen? Wenn nein, warum nicht?

3. In welcher Weise wird die Landesregierung ermöglichen und sich dafür einsetzen, dass entsprechend dem Wunsch von Bundespräsident Christian Wulff das Unterrichtskonzept der Georg-Christoph-Lichtenberg-Gesamtschule in Niedersachsen Schule macht?

Mit dem diesjährigen Schulpreis ist ein pädagogisches Konzept ausgezeichnet worden, das einmalig ist an den niedersächsischen Gesamtschulen und deshalb in dieser Form nur bedingt auf andere Gesamtschulen übertragen werden kann. Die Göttinger Schule erzielt mit ihrem pädagogischen Konzept, dem Tischgruppenmodell, hervorragende Ergebnisse, allerdings auch unter bemerkenswert guten Rahmenbedingungen hinsichtlich der Lehrerversorgung, der Ganztagsausstattung, der Schülerzusammensetzung oder der Fachleistungsdifferenzierung.

Mit dem Hinweis auf die Rahmenbedingungen soll die Leistung der Schule in keiner Weise geschmälert werden. Der Hinweis ist aber erforderlich, um zu verdeutlichen, dass das besondere pädagogische Konzept der Integrierten Gesamtschule Göttingen-Geismar auf Voraussetzungen basiert, die für andere Integrierten Gesamtschulen im Lande so nicht gegeben sind. Zu diesen Voraussetzungen gehören:

- der Verzicht auf die äußere Fachleistungsdifferenzierung in den Kernfächern Deutsch, Englisch und Mathematik sowie in den Naturwissenschaften aufgrund einer Sondervereinbarung der Kultusministerkonferenz,

- die zusätzliche Unterrichtsversorgung für das Tischgruppenmodell, denn der Schule werden die Zusatzstunden für die äußere Fachleistungsdifferenzierung gewährt, obwohl sie auf die äußere Fachleistungsdifferenzierung verzichtet, die Schule nutzt die Zusatzstunden z. B. für eine phasenweise Lehrer-Doppelbesetzung in bestimmten Fächern und Schuljahrgängen,

- die Ausstattung der Schule als gebundene Ganztagsschule,

- die besondere Schülerzusammensetzung mit nur 10 % hauptschulempfohlenen und nur 25 % realschulempfohlenen Schülerinnen und Schülern.

Nach § 12 Abs. 2 NSchG umfasst die Integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe die Schuljahrgänge 5 bis 12. Sie führt im 10. Schuljahrgang die Einführungsphase und in den Schul

jahrgängen 11 und 12 die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. Die Umstellung der Dauer der Schulzeit bis zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife auf zwölf Schuljahre gilt erstmals für die Schülerinnen und Schüler der Integrierten Gesamtschulen, die im Schuljahr 2010/2011 den 5. Schuljahrgang besuchen (§ 183 b Abs. 4 NSchG).

Aufgrund der neuen Gesetzeslage hat das Kultusministerium mit der Integrierten Gesamtschule Göttingen-Geismar Gespräche geführt und mit Erlass vom 18. Mai 2010 folgende Vorschläge der Schule zur Umsetzung der Schulgesetzvorgaben bei gleichzeitiger Wahrung des besonderen pädagogischen Konzepts der Schule genehmigt:

- Die Schule verfährt in den Schuljahrgängen 7 bis 9 weiterhin nach ihrem bisherigen Fachleistungsdifferenzierungskonzept; dies gilt auch für den Schülerteil, der den 10. Schuljahrgang nicht als Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe besucht.

- Die Schule unterrichtet alle Schülerinnen und Schüler in den Schuljahrgängen 5 bis 9 nach einer gemeinsamen Stundentafel (Fach- und Schü- lerpflichtstundenzahl). Bei der Größe der Schule (sechszügig) ist dies ein Mehrbedarf von rund 50 Lehrerstunden, die der Schule zusätzlich zugewiesen werden.

- Folgende Ziele der Schule bleiben weiterhin gewährleistet: