Protocol of the Session on July 1, 2011

PI Oldenburg-Stadt/Ammerland 19,4 %

PI Verden/Osterholz 23,7 %

PI Wilhelmshaven/Friesland 18,3 %

PI Aurich/Wittmund 17,7 %

PI Emsland/Grafschaft Bentheim 12,5 %

PI Leer/Emden 15,5 %

PI Osnabrück 15,4 %

Zu 2: Nein. Die Verteilung von Planstellen und die jährliche Berechnung des Personalnachersatzes erfolgen in einem mit den Polizeibehörden abgestimmten und konsensualen Verfahren jeweils zum Stichtag 1. Oktober eines Jahres. Die Berechnungen beziehen sich auf eine Verteilung der zur Verfügung stehenden Stellen auf die Ebene der Polizeibehörden. Die Personalverteilung innerhalb der Polizeidirektionen erfolgt in Anlehnung an das

Konzept eigenverantwortlich durch diese. Die Zuordnung von Personal zu konkreten Aufgaben bzw. Tätigkeiten erfolgt erst auf Ebene der Polizeiinspektionen, also dort, wo spezifische Anforderungen bekannt sind und die polizeiliche Verantwortung mit entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten wahrzunehmen ist. Diese Verteilung auf die Ebene der Behörden hat sich bewährt. Sie versetzt die Polizeidirektionen in die Lage, den Einsatz der personellen Ressourcen eigenverantwortlich zu steuern und insbesondere regionale und örtliche Besonderheiten im eigenen Regelungskreis angemessen berücksichtigen zu können.

Im Kontext der Fragestellung ist von besonderer Bedeutung, dass in den jährlichen Personalausgleich zwischen den Polizeidirektionen neben den Personalabgängen aufgrund von Ruheständen auch weitere bekannte Veränderungen einbezogen werden. So werden auch die zwischenzeitlichen bzw. bereits absehbar zukünftigen Veränderungen durch Beurlaubungen, Elternzeit oder Teilzeit erhoben und in die Planungen einbezogen. So wird sichergestellt, dass sich unterjährige Veränderungen zwischen den Nachersatzterminen nicht signifikant auswirken können. Das Verfahren insgesamt gewährleistet auf diese Weise, dass eine Benachteiligung einer Behörde mit einem z. B. hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigten oder aus familiären Gründen Abwesenden nicht eintreten kann.

Nach Mitteilung der PD Lüneburg erfolgt die behördeninterne Personalverteilung entsprechend nach einem vergleichbaren und im Einvernehmen mit den Inspektionsleitern erstellten Verfahren. Die Verteilung erfolgt nach Vollzeiteinheiten, sodass Teilzeitbeschäftigungen nur anteilig angerechnet werden und nicht zu Nachteilen bei der Personalzuweisung führen. Sofern gleichwohl durch nicht vorhersehbare Personalveränderungen unterjährig Ungleichgewichte in der Belastung einzelner Dienstellen auftreten sollten, kann in Verantwortung der Behörden durch interne Personalsteuerung für einen Ausgleich Sorge getragen werden. Dazu ist die Behörde mit ihren rund 2 300 Vollzugsbeamtinnen und -beamten angemessen aufgestellt und in der Lage.

Zu 3: Siehe Vorbemerkungen sowie Ausführungen zu 2.

Anlage 17

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 20 der Abg. Daniela Behrens, Dr. Gabriele Andretta, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Wolfgang Jüttner, Wolfgang Wulf und Andrea Schröder-Ehlers (SPD)

Künstlerförderung: Wann werden in Lüneburg die versprochenen Stipendiatenplätze geschaffen?

Die Landesregierung hat im Jahr 2009 die Künstlerförderung in Worpswede eingestellt, um ab 2010 ein geändertes Konzept an der Leuphana Universität in Lüneburg durchzuführen. Versprochen wurde ein modernes Konzept, das junge Künstlerinnen und Künstler fördert, eine bessere Vernetzung zur Kulturwissenschaft herstellt und die regionale Kreativwirtschaft am Standort Lüneburg beflügelt. Die Realisierung und der Start dieses Konzeptes stehen nunmehr seit 18 Monaten aus.

Neu ins Leben gerufen worden ist zwischenzeitlich ein Programm zur Künstlerförderung an der Hochschule für Bildende Künste in Braunschweig. In dem im Jahr 2009 vorgestellten neuen Konzept zur Künstlerförderung in Niedersachsen war es nicht vorgesehen. Eine Vernetzung mit Lüneburg ist - laut Pressemitteilung „Braunschweig Projects“ vom 8. April 2011 des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur - nicht erkennbar.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Stipendiaten sind inzwischen an der Leuphana Universität in Lüneburg für welchen Zeitraum aufgenommen worden?

2. Welche Atelier- und Ausstellungsräume sind inzwischen in Lüneburg geschaffen worden?

3. Welche Vernetzung gibt es mit der jüngst ins Leben gerufenen Künstlerförderung an der Hochschule für Bildende Künste in Braunschweig?

Ziel der niedersächsischen Kulturpolitik sind der Erhalt einer vielfältigen Kulturlandschaft und die Förderung sowohl von Kunstproduktion als auch einer möglichst breiten gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit und durch Kunst. Die Künstlerförderung im Bereich der bildenden Kunst erfolgte bislang hauptsächlich durch die Vergabe von ortsgebundenen und ortsungebundenen Stipendien. Aber auch die Förderung von Ausstellungen, z. B. über die Unterstützung der Jahresprogramme niedersächsischer Kunstvereine, die damit einhergehende Produktion von Kunstwerken und Vermittlung der zeitgenössischen Kunst in den Kunstvereinen, stellen einen wichtigen Teil der Förderung von Kunst und Künstlern dar.

Mit der Neukonzeption der Künstlerförderung verfolgt das Land Niedersachsen verschiedene Ziele: Es will jungen Künstlerinnen und Künstlern ein anregendes Arbeitsumfeld und die Begegnung mit international vernetzten Kulturakteuren bieten, es möchte den Künstlerinnen und Künstlern eine Anbindung an akademische Diskurse ermöglichen, und es möchte die Erprobung neuer Formen der Kunstproduktion fördern.

Neben der klassischen Form der Künstlerförderung in Form von ortsungebundenen Stipendien und Aufenthaltsstipendien will das Land Niedersachsen auch andere Formen der Künstlerförderung etablieren.

An der HBK Braunschweig werden bereits Aufenthaltsstipendien in den Bereichen der bildenden Kunst und der Klangkunst vergeben. Die Stipendiaten realisieren während ihres Aufenthaltes in Braunschweig ein künstlerisches Vorhaben, das am Ende der Stipendiumszeit präsentiert wird.

Die Stipendiaten haben an der HBK Braunschweig die Möglichkeit, u. a. über ein Stipendiatenkolloquium an dem akademischen Betrieb teilzunehmen und sich zu vernetzen.

Im Rahmen des Künstlerförderprogramms an der Leuphana Universität Lüneburg wird eine Auseinandersetzung mit digitaler Kunst stattfinden. Digitale Kunst steht nicht nur für eine neue Ästhetik, sondern vor allem auch für andere Formen der Kunstproduktion, des Vertriebs und der Vermittlung. Das Programm, das neue Formen der Künstlerförderung erproben soll, wird sich eher im Kontext der Produktionsförderung und da besonders der Bereitstellung von Produktions- und Distributionsplattformen bewegen.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1 und 2: An der Leuphana Universität Lüneburg befindet sich derzeit das Konzept in der Planungsphase. Für den Herbst ist ein Symposium vorgesehen, das unter Einbindung international anerkannter Experten die Umsetzung des Künstlerförderprogrammes an der Leuphana Universität Lüneburg kompetent begleiten wird. Im Zuge der Planung wird auch die Anzahl der zu fördernden Künstlerinnen und Künstler mit den jeweiligen Förderperioden benannt. Entsprechend der beabsichtigten künstlerischen Auseinandersetzung im Bereich der digitalen Kunst wird geprüft, in welcher Form und in welchem Umfang Atelier- und Ausstel

lungsräume für diese Kunstform einbezogen werden.

Zu 3: Die Künstlerförderprogramme an der HBK Braunschweig und der Leuphana Universität Lüneburg verstehen sich als komplementäre Angebote. Eine enge Vernetzung, z. B. im Sinne einer engen Zusammenarbeit der Künstlerinnen und Künstler, wird aufgrund der unterschiedlichen Ausrichtung der beiden Programme, wie eingangs dargestellt, nicht wahrscheinlich sein. Beide Hochschulen stimmen sich intensiv ab, um Angebotsüberschneidungen auszuschließen.

Anlage 18

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 21 des Abg. Dirk Toepffer (CDU)

Wie steht die Landesregierung zur Wiedereinführung alter Kfz-Kennzeichen?

Die Verkehrsminister der deutschen Bundesländer haben auf ihrer Konferenz am 6. und 7. April 2011 auf Vorschlag Sachsens und Thüringens in Potsdam beschlossen, den Ländern die Wiedereinführung alter Kfz-Kennzeichen zu ermöglichen.

Die Autofahrer sollen künftig selbst entscheiden können, ob sie die vor oder nach der Kreisgebietsreform gültigen Kfz-Kennzeichen für ihre Fahrzeuge verwenden. Die Universität Heilbronn fand in einer Umfrage unter 17 000 Bundesbürgern in 81 Städten im März 2011 heraus, dass die alten Kennzeichen für viele Bürger lokale Identität stiften. 73 % der Befragten äußerten den Wunsch, die im Rahmen vergangener Gebietsreformen abgeschafften Kfz-Kennzeichen wieder einzuführen.

Bevor dies geschehen kann, muss noch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung durch die Bundesregierung verändert werden. Danach wird künftig auf Antrag der Bundesländer auch die Zuteilung mehrerer Kennzeichen in einem Zulassungsbezirk möglich sein. Auch in Niedersachsen hat es in den vergangenen Monaten, wie z. B. in Hann. Münden, vermehrt Willensbekundungen aus der Bevölkerung gegeben, die sich für eine Wiedereinführung der alten Kfz-Kennzeichen ausgesprochen haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie steht die Landesregierung vor dem Hintergrund der Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz in Potsdam zur Wiedereinführung alter Kfz-Kennzeichen?

2. Wie ist Niedersachsen von dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz betroffen?

3. Liegen der Landesregierung bereits Anfragen einzelner Kommunen bzw. Bürger vor, die sich

eine Wiedereinführung der früher gültigen KfzKennzeichen wünschen?

Kfz-Kennzeichen bestehen aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk sowie einer individuellen Erkennungsnummer. Die zuteilungsfähigen Unterscheidungszeichen sind in der Anlage 1 Nr. 1 (zu § 8 Abs. 1 Satz 3) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) normiert. Nach Anlage 1 Nr. 2 FZV sind noch weitere Unterscheidungszeichen gültig, die aber - bedingt durch Gebiets- und Verwaltungsreformen - nicht mehr zugeteilt werden dürfen (auslaufende Unterscheidungs- zeichen). Die Wiederzuteilung auslaufender Unterscheidungszeichen ist nur mit Zustimmung des Bundesrates durch Änderung der FZV möglich. Aufgrund der aktuellen Diskussion zur Wiedereinführung auslaufender Unterscheidungszeichen wurde diese Angelegenheit auf der Sitzung der Verkehrsministerkonferenz am 6./7. April 2011 erörtert. Die Verkehrsministerkonferenz hat mehrheitlich beschlossen,

„den Bund zu bitten, die Länder bei der Wiedereinführung auslaufender und bereits ausgelaufener Unterscheidungszeichen durch entsprechende Rechtsänderung der Anlage 1 (zu § 8 Abs. 1 Satz 3) der FahrzeugZulassungsverordnung (FZV) zu unterstützen. Gleichzeitig soll auch der § 8 der FZV angepasst werden. Es soll rechtssicher ermöglicht werden, dass von einer Zulassungsstelle mehrere Unterscheidungszeichen zugeteilt werden können.“

Eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Bundes ist derzeit damit befasst, die notwendigen Rechtsänderungen vorzubereiten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Beschluss der Verkehrsministerkonferenz zur Wiedereinführung auslaufender und bereits ausgelaufener Unterscheidungszeichen wurde mit der Stimme Niedersachsens gefasst. Diese Beschlussfassung wurde mit folgenden Maßgaben verbunden:

- Es dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen.

- Es darf keine zusätzliche Bürokratie entstehen.