Protocol of the Session on July 1, 2011

RWE EMPG WIHO GDF SUEZ

2008 201,7 MBq 1340,1 MBq 176,5 MBq 126,4 MBq

2009 1272,4 MBq 2483,0 MBq 174,1 MBq 280,2 MBq

2010 852,8 MBq 3521,0 MBq 656,8 MBq 264,7 MBq

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 3: Der mit der Frage hergestellte Zusammenhang zwischen NORM-Rückständen und der Tabelle 1 der Anlage III StrlSchV ergibt sich in der Praxis nicht, da diese Tabelle nicht für NORMRückstände anwendbar ist. Darüber hinaus fallen diese Rückstände nicht in flüssiger Form an.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Anlage 5

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 8 des Abg. Patrick-Marc Humke (LINKE)

Pauschalierung der Kosten der Unterkunft nach SGB II

Im Zuge der Reform des SGB II in der Umsetzung des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes wird den Ländern die Möglichkeit nach § 22 a Abs. 2 SGB II eingeräumt, die Kreise und kreisfreien Städte zu ermächtigen, abweichend von § 22 Abs. 1 Satz 1 Pauschalen zur Finanzierung der Kosten der Unterkunft (KdU) einzuführen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Plant die Landesregierung eine solche Ermächtigung der Kommunen für die Finanzierung der KdU nach Pauschalen?

2. Was versteht die Landesregierung unter den „unzumutbaren Ergebnissen“, denen nach § 22 a Abs. 2 Satz 2 SGB II durch Regelungen in der Satzung vorzubeugen ist?

3. Welche konkreten Maßgaben sind nach Auffassung der Landesregierung in der Satzung zu verankern, um diese „unzumutbaren Ergebnisse“ durch eine mögliche Pauschalierung zu verhindern?

Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sind die Regelungen im Bereich der Kosten der Unterkunft und Heizung u. a. dahin gehend ergänzt worden, dass die Länder die Kreise und kreisfreien Städte durch Gesetz ermächtigen oder verpflichten können, durch Satzung zu bestimmen, in welcher Höhe Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (KdU) in ihrem Gebiet angemessen sind (§ 22 a Abs. 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II)). Gemäß § 22 a Abs. 2 Satz 1 SGB II können die Länder die Kreise und kreisfreien Städte auch ermächtigen, die Bedarfe für KdU in ihrem Gebiet durch eine monatliche Pauschale zu berücksichtigen,

wenn auf dem örtlichen Wohnungsmarkt ausreichend freier Wohnraum verfügbar ist und dies dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entspricht.

Der Bundesgesetzgeber stellt es den Ländern somit frei, ob sie solche Satzungsregelungen durch Landesgesetz ermöglichen wollen. Sofern die Möglichkeit einer Satzung landesrechtlich geregelt wird, haben die Länder die Wahlmöglichkeit, die Kreise und kreisfreien Städte entweder zu ermächtigen oder zu verpflichten, eine entsprechende Satzung zu erlassen.

Wird von der Satzungsermächtigung kein Gebrauch gemacht, ist die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung wie bisher nach § 22 SGB II zu beurteilen. Hier haben sich durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch keine wesentlichen Änderungen ergeben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 bis 3: Ein wesentlicher Vorteil gegenüber dem bisher praktizierten Verfahren zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung ist nicht erkennbar. Insoweit bestehen gegenwärtig keine konkreten Überlegungen, von der in § 22 a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB II enthaltenen Ermächtigung Gebrauch zu machen.

Anlage 6

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 9 des Abg. Fritz Güntzler (CDU)

Die steigende Kriminalität im Internet - Wie bekämpft die Landesregierung die neuen Gefahren aus dem Datennetz?

Die Internetkriminalität hat in Deutschland und Niedersachsen einen neuen Höchststand erreicht. Nach der Kriminalitätsstatistik für das Jahr 2010 wurden allein in Niedersachsen 5 694 Fälle registriert. Im Bereich der sogenannten Phishing-Fälle, bei denen Kriminelle sensible Bankdaten abfangen, stiegen die Fallzahlen sogar um 61 % an.

Die Neue Presse vom 17. Juni 2011 berichtete, dass kriminelle Internetnutzer immer häufiger eine sogenannte Ransom-Software einsetzen würden. Diese Software bewirkt, dass sich bei Opfern solcher Internetbetrüger im Internetbrowser ein Fenster öffnet, das angeblich von der Bundespolizei stamme. In diesem Fenster würde dem Nutzer mitgeteilt, er habe gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland ver

stoßen und sich verbotene Internetseiten mit pornografischem Material angeschaut. Weiter teile die Software mit, der Internetnutzer könne nur gegen Überweisung eines Geldbetrages seinen Computer wieder freischalten lassen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie regiert die Landesregierung auf den Anstieg der Kriminalität im Internet und mittels des Internets?

2. Welche Informationen stellt die Landesregierung Internetnutzern zum Schutz vor kriminellen Attacken aus dem Internet zur Verfügung?

3. Wie hoch sind die jährlich durch Internetkriminalität verursachten Schäden bei den Opfern in Niedersachsen?

Die Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK) und das Internet haben sich zu einem zentralen Faktor der Wissensgesellschaft entwickelt. In einer zunehmend vernetzen Welt sind Staat, Wirtschaft und die Bevölkerung auf das verlässliche Funktionieren dieser Medien angewiesen.

Die Verfügbarkeit des Cyber-Raums und die Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der darin vorhandenen Daten sind Fragen, die maßgeblich zur Gewährleistung von Freiheit und Wohlstand in Deutschland beitragen.

Eine erhebliche Gefahr für den Staat und die Gesellschaft stellen dabei spezielle Delikte der IuKKriminalität dar. Vor allem organisierte oder bandenmäßige Tätergruppen können kritische Infrastrukturen, staatliche Institutionen, die Wirtschaft und eine Vielzahl von Personen gefährden. Bei dieser Kriminalitätsform setzen die Kriminellen zur Tatbegehung neben Verschlüsselungs- und Anonymisierungssoftware häufig komplexe Schadsoftware (wie z. B. „Ransomware“) ein und nutzen in Einzelfällen sogar Botnetze. Beispielhaft ist die Implementierung eines Botnetzes zur Durchführung von DDoS-Attacken (Distributet Denial of Service) zu nennen, um digitale Schutzgelder zu erpressen.

In diesem Kontext hat sich die sogenannte Underground Economy, ein globaler virtueller Marktplatz für z. B. gestohlene digitale Identitäten oder auch kompletter krimineller Infrastrukturen, zu einem Geschäftszweig in Deutschland für Cyber-Kriminelle entwickelt.

Mit 5 694 Fällen ist die IuK-Kriminalität im engeren Sinne, die alle Straftatbestände umfasst, in deren Tatbestandsmerkmalen Elemente der Informationstechnologie enthalten sind, 2010 signifikant um 31,2 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Besonders hervorzuheben ist der Deliktsbereich Ausspä

hen und Abfangen von Daten mit einer Zuwachsrate von 86,01 % von 1 415 auf 2 632 Fälle.

Im Einzelfall können die Schäden immens sein. Einer Firma aus Wilhelmshaven entstand nach eigenen Angaben durch eine dreitägige DDoSAttacke auf ihren Webshop im Juni 2010 ein Schaden im sechsstelligen Bereich, da ihr Vertriebsportal nicht erreichbar war.

Phishing im Zusammenhang mit Onlinebanking ist vor dem Hintergrund der Fallzahlensteigerung von 679 im Jahr 2009 auf 1090 im Jahr 2010 (Zunah- me um 61 %) nach wie vor ein wesentlicher Bekämpfungsschwerpunkt. In diesem Deliktsbereich ist das klassische Phishing (z. B. Locken auf ge- fälschte Bank-Webseiten mit Aufforderung zur Dateneingabe) durch den verstärkten Einsatz leistungsfähiger Schadsoftware („Trojaner“) ersetzt worden. Die Täter gehen arbeitsteilig vor und binden im Inland sogenannte Finanzagenten zum Transfer ihrer illegal erlangten Geldbeträge ins Ausland ein.

Die mit dem Tatmittel Internet begangene IuKKriminalität im weiteren Sinne umfasst die Straftaten, bei denen zwar das Internet als Tatmittel genutzt wurde, der kriminalistische Schwerpunkt jedoch auf dem eigentlichen Grunddelikt lag.

2010 wurden insgesamt 48 275 Fälle mit dem Tatmittel Internet bekannt. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 17 166 Fällen bzw. einem Anstieg von 55,18 %. Der Anteil IuK-Kriminalität an der Gesamtkriminalität stieg von 5,27 % im Jahr 2009 auf 8,29 % im Jahr 2010.

Den höchsten Anteil der mit dem Tatmittel Internet begangenen Straftaten stellen die Vermögens- und Fälschungsdelikte mit insgesamt 39 968 Fällen dar. Von diesen ist der Betrug mit 39 026 gemeldeten Fällen (97,64 %) dominierend.

Der Innovation und zunehmenden Professionalisierung der Täter muss eine hohe Spezialisierung aufseiten der Strafverfolgungsbehörden entgegengesetzt werden, um diese Kriminalitätsform wirksam zu bekämpfen, insbesondere wenn organisierte und bandenmäßige Strukturen vorhanden sind oder erhebliche Gefährdungsmomente für staatliche oder wirtschaftliche Institutionen oder die Gesellschaft vorliegen.

Die Angriffsfläche für Cyber-Kriminelle vergrößert sich aktuell durch die rasche Verbreitung von Smartphones, Netbooks, Tablet-Pc´s und CloudComputing erheblich. Vor allem das Cloud-Computing mit seiner neuen internationalen Dimension

wird eine besondere Herausforderung an die Sicherheitsbehörden darstellen.

Durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung ergeben sich erhebliche Auswirkungen im Bereich der Straftaten, die mittels Telekommunikation, insbesondere über das Internet, begangen werden. Bei der Verfolgung von Internetkriminalität stellt regelmäßig die IP-Adresse des Täters einen wesentlichen, oft sogar den einzigen Ermittlungsansatz dar. Zur Ermittlung der einer dynamischen IP zuzuordnenden Bestandsdaten müssen die Netzbetreiber auf Verkehrsdaten zurückgreifen. Nach dem Wegfall der Vorratsdatenspeicherung werden diese Daten - mangels betrieblicher Erfordernisse - nicht mehr oder nur noch wenige Tage gespeichert. Eine retrograde Ermittlung des Nutzers einer bestimmten IP-Adresse ist daher regelmäßig nicht mehr möglich.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Damit die Bürger in Niedersachsen sicher und weiterhin unbesorgt im digitalen Raum agieren können, hat sich die niedersächsische Polizei frühzeitig auf die Kriminalitätsentwicklung eingestellt. Sie hat einen entsprechenden Schwerpunkt in der Kriminalitätsbekämpfung gesetzt und zielführende strategische und organisatorische Weichenstellungen vorgenommen.