Gleiches gilt für Herrn Kollegen Rolf Meyer, Celle, von der SPD. Man kann sich echauffieren, lieber Kollege. Man kann auch zuhören. Ich kann in Ihrem Protokoll kaum etwas zur Positivkennzeichnung finden. Es ist interessant, immer wieder die Landwirtschaft an den Pranger zu stellen. Das kann aber nicht zukunftsführend sein.
Zu dem Redebeitrag von Herrn Große Macke hat sich Herr Meyer zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da ich noch einmal angegriffen worden bin: Das Wort „Positivkennzeichnung“ finde ich in dem ganzen Antrag der Linken überhaupt nicht. Darin geht es um Kennzeichnungslücken.
Ich habe eben davon gesprochen, dass man Futtermittel auch kennzeichnen sollte, dass die „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung, die SPD und Grüne eingeführt haben, ein guter erster Schritt dafür ist und dass man sicherlich auch eine Pflichtkennzeichnung einführen sollte, weil es auch für die heimische Landwirtschaft, für die Milchbauern, die ihre Kühe auf der Weide haben, gut wäre. Das habe ich erwähnt.
Es ging heute nicht um Ihren Antrag von CDU/FDP. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie mehr auf den Antrag der Linken eingegangen wären.
Es tut mir leid, ich musste halt so viele Fehler klarstellen. Ich habe noch einmal nachgeguckt: Vom 1. Dezember 2010 ist die Meldung vom Vatikan,
dass sie dementieren, dass sie eine ProGentechnik-Haltung hätten. Vielleicht orientieren Sie sich bei Klarheit und Wahrheit ein bisschen bei den „Unfehlbaren“.
Herr Große Macke möchte antworten. Sie haben 1:30 Minuten die Gelegenheit dazu, Herr Große Macke. Bitte schön!
Ich kann ja nur auf den Kollegen Herrn Christian Meyer antworten. Da er kaum etwas zu dem Antrag gesagt hat, kann ich nicht zum Antrag antworten, sondern ich kann nur auf das antworten, was der Kollege Meyer gesagt hat. Der Kollege Meyer scheint sehr dünnhäutig zu sein. Wenn er das, was wir inhaltlich gesagt haben, schon als persönlichen Angriff wertet, dann frage ich mich, was er die ganze Zeit in seinen Redebeiträgen macht, wie er mit Leuten umgeht, was er heute Morgen gesagt hat.
Ich denke, dass auch andere Leute der Meinung sind, dass das, was dort passiert ist, Angriffe sind, die unparlamentarisch sind. Ich glaube, ich habe keinen Ordnungsruf, keine Ermahnung bekommen. Also, lieber Kollege Meyer: Das Austeilen ist Ihre Sache. Aber einstecken, wenn es fachlich richtig ist, und kontern zu können, ist etwas, wo Sie vielleicht noch ein bisschen üben sollten.
Die nächste Wortmeldung ist von Frau König für die Fraktion DIE LINKE. Sie haben noch eine Restredezeit von 1:18 Minuten. Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Die Debatte hat deutlich gezeigt: SPD und Grüne gehen mit unserer Zielvorstellung mit: Niedersachsen muss gentechnikfrei sein!
Es geht uns nicht darum - Herr Große Macke, damit komme ich auf Ihren Wortbeitrag zurück -, die Landwirtschaft schlechtzumachen und, wenn uns
Wir zeigen ganz klare Defizite auf. Wir möchten das nicht. Das ist hier in der Debatte ganz klar gesagt worden. Wir können die Schäden dieser Gentechnik nicht beurteilen. Aus diesem Grund sagen wir Nein zur Agrogentechnik.
Herr Meyer von den Grünen hat gerade noch einmal das Wort „Positivkennzeichnung“ eingebracht. Wir betrachten die Kennzeichnung dieser veränderten Bestandteile eindeutig nicht als „Positivkennzeichnung“. „Positiv“ drückt eigentlich das Gute aus. Wir wollen Klarheit und Wahrheit. Aber wir können das nicht als „Positivkennzeichnung“ bezeichnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich - ohne dass ich Ihnen zusagen kann, die Frage der Fehlbarkeit oder Unfehlbarkeit hier abschließend zu klären - die Position der Landesregierung zu dem vorliegenden Antrag beschreiben.
- Ich habe für mich nie in Anspruch genommen, unfehlbar zu sein. Ich glaube, niemand hier im Saal würde das für sich reklamieren, und das aus guten Gründen.
- Außer den Linken, Herr Oesterhelweg. Ich widerspreche Ihnen nicht gern. Also lassen wir das einmal so im Raum stehen.
Transparenz im Umgang mit Gentechnik ist nachvollziehbar und insoweit auch zu begrüßen. Es ist nur folgerichtig, die Ängste der Verbraucher, die bekanntlich mehrheitlich den Anbau und den Verzehr gentechnisch veränderter Lebensmittel ablehnen, ernst zu nehmen.
Ja, meine Damen und Herren, wir brauchen einen ehrlichen Umgang bei der Frage des Einsatzes von gentechnisch veränderten Zutaten bei der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln genauso wie die verlässliche Information, dass konventionelles Saatgut nicht durch gentechnisch veränderte Anteile, und seien sie auch gering, verunreinigt ist.
Hierzu, meine Damen und Herren, müssen neben den gesetzlichen Voraussetzungen auf wissenschaftlicher und statistischer Basis Probenahmen und Nachweisverfahren mit hoher Zuverlässigkeit und Reproduzierbarkeit geschaffen werden. Nur so kann es gelingen, null Toleranz für Saatgut beizubehalten und gleichzeitig Rechtssicherheit zu haben.
Ein weiterer Baustein, der für mehr Transparenz im Umgang mit Gentechnik sorgt, ist und bleibt die umfassende Prozesskennzeichnung. Sie soll im Sinne einer transparenten Verbraucheraufklärung dazu beitragen, klar zu benennen, wo Gentechnik während der Produktionsabläufe eingesetzt wurde und wo nicht - auch bei Zusatzstoffen und Produkten aus der Tierhaltung.
Hier sind noch Lücken in der Kennzeichnung der EU-Regelung erkennbar. Es bedarf entsprechender Rechtsänderungen auf EU-Ebene, die mit der Verordnung Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel eine abschließende Regelung geschaffen hat. Damit ist eine weitergehende Kennzeichnung vonseiten der Mitgliedstaaten ausgeschlossen.
Ich möchte an dieser Stelle jedoch daran erinnern, dass bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung die Absicht verankert ist, eine umfassende Prozesskennzeichnung für gentechnisch veränderte Organismen durchzusetzen. Der Vorstoß der Bundesregierung im vergangenen Jahr, eine weitere Kennzeichnung der Anwendung der Gentechnik unter die gesetzliche Kennzeichnungspflicht zu stellen, ist leider gescheitert. Weder die Kommission noch die Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützen bisher den Weg einer Positivkennzeichnung.
Das entspricht nach unserem Dafürhalten nicht dem Leitbild mündiger Verbraucher. Nur eine konsequente und vollständige Gentechnikkennzeichnung für Lebens- wie Futtermittel ermöglicht den Verbrauchern eine mehrdimensionale Entscheidungsmöglichkeit.
Die Bundesregierung hat, um die Durchsetzungschancen auf EU-Ebene zu vergrößern, die Absicht, eine neue Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik dergestalt zu unterstützen, dass eine getrennte Bewertung der unterschiedlichen Gentechnikbereiche vorgenommen wird. Wir werden diesen Weg mitgehen und unterstützen. Das ist wichtig im Sinne der Agrarwirtschaft, des Agrarstandorts und der Lebensmittelwirtschaft.
Nicht zielführend und populistisch ist es, im Vorfeld dieser Bemühungen die grüne oder weiße Gentechnik per se zu verteufeln. Entscheidend ist, wie mit der wissenschaftlich anspruchsvollen Technik verantwortungsvoll umgegangen wird und dass die Menschen in einem offenen und transparenten Dialog von Anfang an mitgenommen werden. Das muss der Maßstab für verantwortliches Handeln sein. Daran werden wir uns orientieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Beratung dieses Punktes.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung soll zuständig sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand? - Dann ist so beschlossen worden.
Wir sind am Ende der Tagesordnung für den heutigen Tag angelangt. Morgen um 9 Uhr setzen wir mit dem Tagesordnungspunkt 16 die Tagesordnung fort.