Protocol of the Session on June 6, 2008

Maut zu entgehen, lässt sich anhand der aktuellen Verkehrsentwicklung nicht belegen. Für Spediteure ist entscheidend, dass sie pünktlich anliefern. Die Erfahrungen in der Übergangszeit haben gezeigt, dass dieses Ziel nur durch eine Routenplanung über Autobahnen zu erreichen ist. Aktuelle Verkehrsuntersuchungen zeigen daher, dass der Ausweichverkehr nicht mehr ins Gewicht fällt.

Gleichwohl nimmt die Lkw-Verkehrsbelastung zu. Dies steht im Zusammenhang mit dem generell überproportionalen Anwachsen des Lkw-Verkehrs. Nach der aktuellen Verkehrsprognose des Bundes soll bis zum Jahr 2025 der Lkw-Verkehr um 84 % steigen. Im Einzugsgebiet von Bremerhaven spielt dieser Effekt auf der B 71 durch die hohen Wachstumsraten im Containerverkehr eine Rolle.

Die Forderung nach einer Bemautung von Bundesstraßen hat auch eine wirtschaftliche Kehrseite. Jedes Unternehmen, das von einer mautpflichtigen Straße erschlossen wird, hat einen Standortnachteil. Die Mautkosten schlagen bei allen Unternehmen an einer bemauteten Strecke zu Buche und verschlechtern deren Position gegenüber Mitbewerbern. Dies führt zu einem deutlichen Standortnachteil für diese Unternehmen und gefährdet Arbeitsplätze. Aus diesen Gründen ist es erforderlich, Entscheidungen mit Augenmaß unter Berücksichtigung aller Aspekte in der jeweiligen Region zu treffen.

Deshalb ist in Niedersachsen nicht vom grünen Tisch aus entschieden worden, ob und welche Straßen in die Mautregelung aufgenommen werden sollen. Vielmehr wurden diejenigen einbezogen, die vor Ort sind und deshalb sachgerechter entscheiden können. Maßgeblich für die Entscheidung über die Bemautung waren deshalb vor allem die regionalen Voten.

Letztendlich gab es kein übereinstimmendes Votum der örtlichen Stellen für die Einführung der Maut auf einer Bundesstraße. Auch aktuell gibt es vonseiten der Kommunen keine Forderung, eine Bundesstraße in die Mautpflicht einzubeziehen.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet.

Zu 1: Aktuell ist auf der B 71 kein mautverdrängter Ausweichverkehr feststellbar. Insofern sind auch keine besonderen Maßnahmen der Landesregierung erforderlich.

Zu 2: Nein, die Landesregierung respektiert in diesem Zusammenhang die Entscheidung der jeweils zuständigen kommunalen Verkehrsbehör

den, die die Vor- bzw. Nachteile einer Sperrung des Durchgangsverkehrs abzuwägen haben. In Niedersachsen ist keine Sperrung für den Durchgangsverkehr auf Bundesstraßen angeordnet worden.

Zu 3: Zur Beurteilung der Verkehrsentwicklung können die Ergebnisse der bundesweiten Zählungen aus den Jahren 2000 und 2005 herangezogen werden. Eine entsprechende Anlage 1 ist beigefügt. Die Verkehrszählungen finden jeweils im Sommerhalbjahr statt, sodass auch eventuell vorhandene mautverdrängte Verkehre noch vor der „Einschwingphase“, d. h. vor ihrer Rückverlagerung auf die Autobahnen, erfasst sind. Eine weitere Übersicht (Anlage 2) zeigt die von den sogenannten Dauerzählstellen des Bundes festgestellte Verkehrsbelastung.

(1) Aus den 48 Dauerzählstellen an Bundesstraßen in Niedersachsen ergibt sich eine mittlere Belastung von 11 150 Kfz/d mit ca. 1 250 Lkw/d. Insofern ist die Dauerzählstelle Glinde/Bremervörde B 71/74 mit 8 590 Kfz/d, davon 1 226 SV/d durchschnittlich belastet. (2) Die Zählstellen Stotel und Nordholz an der BAB 27 weisen nach einem erheblichen Rückgang im Jahr 2005 seit 2006 wieder deutliche steigende Lkw-Verkehrsbelastungen auf (Einschwingeffekt).

(3) Für die B 71 südlich von Bremervörde hat sich die Lkw-Belastung im Vergleich der Jahre überwiegend verringert. Im nördlichen Verlauf nach der Verknüpfung mit der B 74 hat die Lkw-Belastung im Rahmen der normalen Entwicklung zugenommen. (4) Bei einer detaillierten Betrachtung des Streckenabschnittes von Bremervörde bis Bremerhaven/A 27 fällt allerdings östlich der L 122 (Zählstel- le westl. Heerstedt, Anlage1) ein Anstieg des Schwerverkehres auf rund 1 200 SV/d auf (+ 34 %). Für diesen Anstieg ist zum einen der starke Anstieg des Containerverkehrs zwischen Hamburg und Bremerhaven verantwortlich (A 1 bis Sittensen, dann über die L 122/142 über Zeven zur B 71 bei Kirchwistedt und von dort Richtung A 27/Bremerhaven.) Zum anderen führte die Freigabe des Wesertunnels zu einer attraktiven Verbindung zwischen den Niederlanden und Skandinavien. Diese Route führt über die B 436, Wesertunnel auf die B 71 und von dort über die B 495 nach Wischhafen zu den Elbfähren. Insgesamt kann aber nicht von Mautausweichverkehr gesprochen werden, da diese Lkw-Verkehre die deutlich kürzere und schnellere Verbindung gewählt haben.

Anlage 15

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 17 der Abg. Filiz Polat (GRÜNE)

Die Denkmalpflege in Niedersachsen und ihr Stellenwert in der Politik der Landesregierung

In der Zeitschrift der Oldenburgischen Landschaft (1/2008) wird Ministerpräsident Wulff mit folgenden Aussagen zitiert: „Niedersachsen verfügt über eine reiche Baukultur. Viele Epochen der europäischen Geschichte lassen sich im Original nachverfolgen. Dieses einzigartige Kulturgut gilt es zu erhalten und zu bewahren. Dies gilt auch für die Bewahrung der historischen Altstädte. Sie sind lebendiger Teil der europäischen Stadtkultur und einzigartig in der Welt. Die Denkmalpflege hat deshalb in Niedersachsen einen hohen Rang. Im christlichen Glauben liegen unsere Wurzeln. Wir unterstützen die Kirchen beim Erhalt kirchlicher Bausubstanz. Dazu zählen kulturhistorisch bedeutende Sakralbauten sowie viele Kleinode historischer Kirchen auf dem Lande. Für die Kommunen ist es wichtig, das kulturwirtschaftliche Potenzial im Städtetourismus zu nutzen. So wollen wir das baulich-kulturelle Erbe zu touristischen Anziehungspunkten entwickeln, um an regionaler Attraktivität zu gewinnen.“

Die Landesregierung hat kürzlich eine Broschüre „Umweltgerechter Wohlstand für Generationen - Nachhaltigkeitsstrategie für Niedersachsen“ herausgegeben. Darin werden in einem breiten Spektrum von Politikfeldern Ziele und Maßnahmen solch einer Strategie abgehandelt, darunter auch Energiepolitik (energetische Sa- nierung von Gebäuden), die Kulturpolitik, nachhaltige Regionalentwicklung und Tourismus. Auffällig ist, dass die Begriffe „Denkmalpflege“ und „Denkmalschutz“ nicht ein einziges Mal bei den Beschreibungen der Politikfelder oder unter den Zielen und Maßnahmen benannt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Aussagen des Ministerpräsidenten gegenüber der Oldenburgischen Landschaft zeitgleich mit der „Nachhaltigkeitsstrategie“ verfasst worden sein dürften, was mich daran zweifeln lässt, ob der vom Ministerpräsidenten dargestellte hohe Rang der Denkmalpflege in Niedersachsen und die von ihm benannten Ziele wirklich ernst gemeint sind und tatsächlich in politisches Handeln der Landesregierung umgesetzt werden sollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Worin konkret wird im politischen Handeln, in Zielen und Maßnahmen der Landesregierung der vom Ministerpräsidenten benannte „hohe Rang“ der Denkmalpflege in Niedersachsen deutlich?

2. Aus welchen Gründen sind in der „Nachhaltigkeitsstrategie für Niedersachsen“ in den oben genannten Politikfeldern keine Aussagen zum

Stellenwert, zu Zielen und Maßnahmen der Denkmalpflege in Niedersachsen ausgeführt?

3. Was konkret ist unter den Aussagen des Ministerpräsidenten zu verstehen, wenn er davon spricht: „wollen wir das baulich-kulturelle Erbe zu touristischen Anziehungspunkten entwickeln …“ und „Wir unterstützen die Kirchen beim Erhalt kirchlicher Bausubstanz.“, bzw. mit welchem Einsatz an Finanzmitteln des Landes sollen diese Ziele in welcher Zeit erreicht werden?

Die Landesregierung betrachtet die Bau- und Bodendenkmale als einen bedeutenden Teil des kulturellen Erbes des Landes Niedersachsen. Die Denkmale sind authentische Zeugnisse der Geschichte des Landes und ihrer Bevölkerung, sie tragen zum unverwechselbaren Charakter der Regionen, Städte und Ortschaften bei, sie stärken die Identifikation der Bewohner mit ihren Wohnorten, und sie sind Attraktionen für den Tourismus. Die Erhaltung der vielfältigen Denkmalwelt des Landes ist daher eine Aufgabe, der das Land einen hohen Rang beimisst, welcher sich in verschiedenen finanziellen Förderinstrumenten, in der Unterhaltung der mit Denkmalpflege befassten Institutionen, namentlich dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege (NLD) und dem Engagement der Mitarbeiter des Landes für die Erhaltung Förderung, Entwicklung und Nutzung der Denkmale ausdrückt.

Dies vorausgeschickt, wird die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Das Land Niedersachsen hat im Jahre 2007 insgesamt 3,865 Millionen Euro für Maßnahmen der archäologischen und der Bau- und Kunstdenkmalpflege im Einzelplan 06 zur Verfügung gestellt. Für Maßnahmen an Baudenkmalen konnten im Jahre 2007 letztlich 2,92 Millionen Euro Landesmittel verwendet werden. Mit den Mitteln des Landes als Kofinanzierungsmittel konnten zusätzlich ca. 0,7 Millionen Euro Bundesmittel für Baudenkmale von nationaler Bedeutung, ca. 0,8 Millionen Euro von verschiedenen Stiftungen und derzeit noch nicht bezifferbare Mittel des ML für Baudenkmale im ländlichen Raum gesichert werden. Trotz weiterhin schwieriger Haushaltslage wurde der Ansatz um 250 000 Euro erhöht, sodass im Jahre 2008 4,027 Millionen Euro im Einzelplan 06 eingestellt sind.

Von 2008 bis 2013 werden zusätzlich EU-Mittel des Programms zur Erhaltung des ländlichen Kulturerbes (ELER) in Zusammenarbeit zwischen MWK, ML, dem NLD und den Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften

(GLL) in Höhe von 3 Millionen Euro jährlich für Baudenkmale im ländlichen Raum zur Verfügung stehen. Zu 2: Die Landesregierung hat angesichts der Maßnahmen und Programme auf Bundesebene darauf verzichtet, Programme zu entwickeln, die auf den Gebäudebestand Niedersachsens bezogen sind. Im Bestand kommt den Baudenkmalen aufgrund ihres geringen Anteils von ca. 3% keine Sonderrolle zu. Sie müssen ebenso wie die übrigen älteren Gebäude unter den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit wie auch der langfristigen Nutzbarkeit den Herausforderungen gerecht werden, die der Klimawandel und die Energiepreisentwicklung mit sich bringen. Es gilt, die Denkmaleigentümer qualifiziert zu beraten, wenn sie nach Lösungen für ihre Häuser suchen. Für die Fortbildung der Denkmalschutzbehörden, der Planer und Handwerker hat das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege bereits in den vergangenen Jahren zahlreiche zielgerichtete Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt. Hierin wird auch weiterhin eine wichtige Aufgabe liegen. Die Landesregierung sieht daher die Notwendigkeit, die Forschungen für denkmalverträgliche und substanzerhaltende Sanierungen von Baudenkmalen, aber auch von anderen Altbauten voranzutreiben. Die Hochschulen arbeiten bereits daran, die Berücksichtigung dieser Inhalte im Studium von Architekten und Bauingenieuren zu verstärken; sie werden darin vom MWK unterstützt. Zu 3: Für die Entwicklung des baulich-kulturellen Erbes zu touristischen Anziehungspunkten und für die Unterstützung der Kirchen beim Erhalt kirchlicher Bausubstanz werden keine programmatischen, einzelne Objekte übergreifenden, landesweiten Zeitpläne aufgestellt. Es handelt sich um Daueraufgaben, die bereits seit Langem angegangen und derzeit verstärkt betrieben werden, aber nicht zu einem jetzt bestimmbaren Zeitpunkt abgeschlossen werden können. In der derzeitigen EU-Förderperiode 2007 bis 2013 bietet das EFRE-Programm die besondere Möglichkeit, EU-Gelder für Maßnahmen zur Modernisierung der kulturellen Infrastruktur und der Förderung des Kulturtourismus einzusetzen. Entsprechend der „Richtlinie zur Förderung des Ausbaus und der Modernisierung der kulturellen Infrastruktur sowie der Inwertsetzung kulturellen Erbes durch kulturtouristische Schwerpunkte“ stehen bis 2013 im Konvergenzgebiet (ehemaliger Regie- rungsbezirk Lüneburg) 24 Millionen Euro u. a. für die Erhaltung und Entwicklung des kulturhistori

schen Erbes zur Verfügung. Im Übrigen Niedersachsen können 28 Millionen Euro für die Erschließung des kulturellen Erbes für eine kulturell oder kulturtouristisch zukunftsfähige Nutzung eingesetzt werden.

Die Kirchen haben aufgrund ihrer herausragenden kulturellen Bedeutung, der hohen Bauschäden und der Professionalität in der Antragsstellung seit jeher einen großen Anteil der Denkmalmittel des Landes erhalten. Im Jahre 2007 wurden 16 Maßnahmen an Kirchen mit insgesamt 594 000 Euro gefördert. Das sind ca. 20 % der Gesamtförderung der MWK-Mittel. Die Kirchen haben auch von anderen Förderinstrumenten des Landes profitiert, etwa dem Dorferneuerungs- und dem ProLandProgramm des ML in der EU-Förderperiode von 2000 bis 2007. Es ist bereits absehbar, dass sie auch aus der ELER-Förderung erhebliche Anteile erhalten werden.

Ein Einzelbeispiel soll die hohe Wertigkeit der Kirchen in der Denkmalförderung verdeutlichen. Für die Sanierung der Kirche Beatae Mariae Virginis in Wolfenbüttel hat das Land seit 1992 insgesamt 1,564 Millionen Euro aufgewandt, davon 450 000 Euro seit 2004. Die Sanierung dieser Kirche ist noch nicht abgeschlossen und wird auch nach dem Auslaufen der Bundesförderung weiterhin durch das Land gefördert. Ein Zeitpunkt, zu dem ein Auftreten neuer Schadensbilder an Kirchen ausgeschlossen werden kann, ist naturgemäß nicht absehbar. Insofern wird der Erhalt kirchlicher Bausubstanz eine Daueraufgabe der Kirchen bleiben, bei der das Land sie im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten unterstützen wird.

Anlage 16

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 18 der Abg. Dr. Gabriela Heinen-Kljajić (GRÜNE)

Wird die Planungssicherheit bis 2011 für die kommunalen Theater zur Falle?

Im Jahr 2007 hat das Kulturministerium mit den kommunalen Theatern in Hildesheim, Lüneburg, Osnabrück, Göttingen und Celle Zielvereinbarungen für eine Finanzierung bis 2011 unterzeichnet und in diesem Zusammenhang von „Planungssicherheit“ für die Theater gesprochen. Schon damals war die Kritik groß, als das Kulturministerium verkündete, Tarifsteigerungen nicht wie zuvor zu übernehmen. Mit der Vorgabe eines Fixbetrages in den Zielvereinba

rungen hat das Land die finanzielle Verantwortung auf die Kommunen übertragen.

Inzwischen liegt ein neuer Tarifabschluss im öffentlichen Dienst mit 5,9 % Steigerung vor. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete in diesem Zusammenhang am 29. April 2008, dass das Theater für Niedersachsen in Hildesheim eine drohende Insolvenz lediglich kurzfristig abwenden könne, zukünftig jedoch nicht für die tarifbedingten 350 000 Euro Mehrausgaben aufkommen könne.

In Göttingen, wo neben dem Deutschen Theater auch das Symphonie Orchester betroffen ist, führt die Tarifanpassung zwangsläufig zur Erhöhung der Ausgaben für freiwillige Leistungen. Diesen Anstieg hat wiederum das Innenministerium im Genehmigungsverfahren des jüngsten Haushaltes kritisiert (Pressemitteilung der Stadt Göttingen vom 22. Mai 2008).

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie planen die jeweiligen kommunalen Theater in Hildesheim, Lüneburg, Osnabrück, Göttingen und Celle, die Tarifsteigerungen aufzufangen?

2. Wie gedenkt die Landesregierung auf die drohende Insolvenz des Theaters für Niedersachsen in Hildesheim zu reagieren?

3. Wie rechtfertigt die Landesregierung ihre Vorgehensweise in Göttingen, die Tarifsteigerung nicht mitzutragen und auf die Kommune zu übertragen und die Stadt gleichzeitig für den Anstieg der Ausgaben für freiwillige Leistungen zu rügen?

Einrichtungen in Trägerschaft des Landes werden seit 2003 an der zwingend notwendigen Haushaltskonsolidierung mit teilweise erheblichen Einsparungen beteiligt. Die Ansätze für die kommunalen Theater, die Landesbühne und das Göttinger Symphonie Orchester sind dagegen unangetastet geblieben, wurden auf dem Niveau des Jahres 2006 aufgerundet und für fünf Jahre auf diesem Niveau ohne Absenkung festgeschrieben. Gleichzeitig wurde die Auszahlungsvereinbarung dahin gehend geändert, dass die Einrichtungen jeweils vorab in zwei Raten zum 15. Januar und 15. Juli die Landesmittel erhalten und somit zusätzlich Zinserträge erwirtschaften können.

Ergänzend zu den Zielvereinbarungen und zusätzlich zur Planungssicherheit hat das Land eine auf fünf Jahre befristete weitere Fördermaßnahme aufgelegt. Ziel ist es, das bürgerschaftliche Engagement insbesondere zugunsten von Kinder- und Jugendtheater zu initiieren, zu aktivieren und dauerhaft zu sichern. Spenden im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements werden im Verhältnis 2 : 1, für das Kinder- und Jugendtheater im Verhältnis 1 : 1 aufgestockt. Je Einrichtung stehen

maximal 75 000 Euro Landesmittel pro Jahr zur Verfügung.

Vor 2006 wurde die Landesförderung der kommunalen Theater mit einem Jahr Verzug auch nur auf dem Niveau der Tarifsteigerungen, die für Landesbedienstete verhandelt waren, angepasst. Die Verantwortung für kommunale Tarifabschlüsse tragen die jeweiligen Tarifvertragspartner selbst.

Vergleichsberechnungen zeigen, dass die kommunalen Theater durch die neue Förderpraxis in Kombination mit dem oben genannten leistungsorientierten Programm zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements mindestens bis 2009 besser gestellt sind als bisher.

Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass angesichts der weiterhin angespannten Haushaltslage des Landes und der dringend notwendigen Konsolidierung des Landeshaushaltes die mit den Zielvereinbarungen vertraglich abgesicherte Planungssicherheit die kommunalen Einrichtungen im Vergleich zu Landeseinrichtungen privilegiert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Ergebnisse der Gespräche zwischen den kommunalen Einrichtungen und ihren Trägern zu den Folgen der Tarifverhandlungen sind dem MWK nicht bekannt. Die Theater haben zudem die aktuellen Wirtschaftspläne noch nicht vorgelegt. Aussagen zu den Planungen sind daher nicht möglich.