Protocol of the Session on June 6, 2008

Zu 1: Die niedersächsischen Bibliotheken, Landes- und Universitätsbibliotheken, befassen sich seit

Jahren mit dem wichtigen und sensiblen Thema der NS-Zeit. Beispielsweise widmet sich die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek (GWLB) in Hannover seit 2002 intensiv der Erforschung von Beständen in deutschen Bibliotheken, die die Nationalsozialisten in Deutschland und den besetzten europäischen Ländern geraubt und deutschen Bibliotheken zugeführt haben. Im Zuge unterschiedlicher Recherchen zur Geschichte der Landes- und Universitätsbibliotheken wurde in den folgenden Jahren dieses Thema von allen Bibliotheken im bibliothekarischen Alltag berücksichtigt. Die GWLB hat in mehreren Projekten ihre Bestände untersucht und ist dabei bisher auf zwei offensichtliche Raubgutstücke gestoßen. Einer der Bände konnte 2006 dem letzten Nachkommen der Familie Rüdenberg in einer Feierstunde restituiert werden.

Die Universitätsbibliothek Braunschweig hat bei ihren Recherchen drei Bände mit dieser Provenienz gefunden und an die von allen Bundesländern geförderte Internet-Datenbank www.lostart.de gemeldet. Diese Bücher konnten allerdings noch nicht eventuellen Nachkommen zugeordnet werden.

In der Landesbibliothek Oldenburg gibt es bislang keinen Hinweis darauf, dass sich dort geraubte Bücher aus jüdischem Besitz befinden. Im Zuge seiner Recherchen zur Geschichte der Landesbibliothek Oldenburg von 1900 bis 1945 hat Herr Dr. Müller die Archivalien der entsprechenden Zeit gesichtet und keine Anhaltspunkte dafür gefunden. (Klaus-Peter Müller: Die Landesbibliothek Olden- burg von der Jahrhundertwende bis 1945. Olden- burg: Holzberg 1987. Schriften der Landesbiblio- thek Oldenburg, Bd. 16). Im Jahr 2001 hat Frau Veronica Albrink im Zuge Ihrer Forschungen über NS-Raubgut in deutschen Bibliotheken auch in der Landesbibliothek Oldenburg recherchiert und u. a. die für den fraglichen Zeitraum gut erhaltenen Dokumente der Altregistratur durchgearbeitet. Auch sie hat keine Hinweise darauf gefunden, dass sich Bücher aus jüdischem Besitz in der Landesbibliothek befinden.

Nach einer in der HAB durchgeführten Untersuchung hat die Bibliothek keine Bestände besessen, die während der NS-Zeit geraubt wurden. Zur Vermeidung von Missverständnissen aber eine Erläuterung zu zwei besonderen Vorkommnissen:

1. Die in Wolfenbüttel ansässige jüdische SamsonSchule wurde 1928 geschlossen und ihre Bibliothek (ca. 4 000 Bände, darunter etwa 600 Erstdrucke in hebräischer Sprache aus dem 18. Jahr

hundert) der HAB als Depositum übergeben. Während der NS-Zeit wurde der Bestand dadurch geschützt, dass der Bibliotheksdirektor den Wert der Sammlung als gering bezeichnete. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden Streitigkeiten zwischen der Jewish Trust Corporation for Germany in Hamburg und dem Samsonschen Legatenfonds in London über die Besitzverhältnisse, die schließlich Anfang der 50er-Jahre so geregelt wurden, dass die 600 hebräischen Drucke der Jewish Trust Corporation übergeben wurden, die sie wiederum zwischen der Society for Jewish Studies in London und der Liberalen Jüdischen Gemeinde in Sao Paulo aufteilte, während die anderen Bestände durch das Braunschweiger Antiquariat Brandes versteigert wurden.

2. Die NS-Verwaltung erwarb 1943 die Bibliothek des österreichischen Anwalts Dr. Alfred Töpfer, die in das geplante Reichsmuseum in Linz integriert werden sollte. Diese Sammlung ging nach Kriegsende in den Besitz der Bundesrepublik Deutschland über und wurde 1972 aufgeteilt. Als Dauerleihgaben erhielten das Schiller-Nationalmuseum in Marbach, das Freie Deutsche Hochstift in Frankfurt am Main und die HAB je ein Drittel der Sammlung. Der Wolfenbütteler Bestand umfasst ca. 1 000 Titel in ca. 2 300 Bänden. Es handelt sich um Erstausgaben und Neuausgaben zur Weltliteratur vom 16. bis zum frühen 20. Jahrhundert in sehr wertvollen Einbänden.

Zu 2: Diese Frage kann eindeutig mit Ja beantwortet werden. Die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek in Hannover ist das Zentrum für die Erforschung von NS-Raubgut in Bibliotheken in Niedersachsen und darüber hinaus. Seit 2002 widmet sich die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek intensiv der Erforschung von Beständen in deutschen Bibliotheken, die die Nationalsozialisten in Deutschland und den besetzten europäischen Ländern geraubt und deutschen Bibliotheken zugeführt haben.

Das Erste Hannoversche Symposium der damaligen Landesbibliothek im Niedersächsischen Landtag widmete sich 2002 dem Thema „Jüdischer Buchbesitz als Beutegut“. Experten diskutierten mit starker öffentlicher Wirkung die Frage „Besitzen wir unrechtmäßig erworbenes Bibliotheksgut aus dem Eigentum vertriebener oder ermordeter jüdischer Bürger?“ Am Ende des Symposiums forderte der „Hannoversche Appell“ dazu auf, in deutschen Bibliotheken systematisch nach Raubgut zu suchen. Er forderte dazu auf, die Erkenntnisse öffentlich zu machen und die identifizierten Bestände

den rechtmäßigen Erben der Beraubten zurückzugeben. Außerdem empfahl der „Hannoversche Appell“ den bibliothekarischen Ausbildungsstätten, das Fach Bibliotheksgeschichte, insbesondere auch die Zeit des Nationalsozialismus, wieder in ihre Curricula aufzunehmen.

Zum selben Thema fand im November 2003 eine praxisorientierte Fortbildungsveranstaltung für Historiker und Bibliothekare in der GWLB statt. Die Ergebnisse dieses Workshops bilden die Grundlage für den 2005 veröffentlichten „Leitfaden für die Suche von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut in Bibliotheken“.

Zwei Jahre später wurde im Zweiten Hannoverschen Symposium „Jüdischer Buchbesitz als Raubgut“ eine internationale Bestandsaufnahme erarbeitet. Ebenso wie dieses Symposium von 2005 fand dann auch das Dritte Hannoversche Symposium „NS-Raubgut in Bibliotheken. Suche - Ergebnisse - Perspektiven“, dessen Ertrag als Buch am 10. Mai 2008 vorgelegt wurde, große Beachtung. Wiederum mit Unterstützung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) erweiterte dieses Symposium am 8. und 9. November 2007 die Thematik auf andere geraubte Sammlungen, wie etwa Kirchen- und Klosterbibliotheken, Partei- und Gewerkschaftsbibliotheken.

Zu 3: Die späte Entdeckung dieses Sachverhalts durch die Göttinger Forscher im Fall der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen zeigt allerdings die Schwierigkeit der Entdeckung solcher Provenienzen. Erst die sehr intensiven Recherchen zu diesen Beständen im Zuge einer Ausstellungsvorbereitung brachten Dokumente ans Licht, die diese Zusammenhänge für Einzelfälle belegen.

Das MWK begrüßt hierbei sehr die offensive und vom Erkenntnisgewinn der Forschung getriebene Herangehensweise der Universität Göttingen, die bereits im Rahmen der Ausstellungseröffnung anlässlich des 75. Jahrestages der Bücherverbrennung am 10. Mai 2008 ein umfangreiches Forschungsprojekt angekündigt hat. Sollte sich in den kommenden Monaten im Kontext dieser sicherlich schwierigen Forschungen ein weiterer Handlungsbedarf abzeichnen, könnte zu gegebener Zeit eine Forschungsförderung seitens des Landes unter Einbeziehung der in Niedersachsen vorhandenen Experten zu NS-Zeit und auf der Basis eines wissenschaftlichen Forschungsprojekts geprüft werden.

Anlage 13

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 15 der Abg. Sigrid Rakow (SPD)

Abschiebepraxis in Niedersachsen - hier: Abschiebung eines bhutanesischen Flüchtlings

In einer Mitteilung vom 27. März 2008 berichtet der Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V. von einer Abschiebung durch die Zentrale Ausländerbehörde in Braunschweig. Der bhutanesische Flüchtling Anup R., für den keine nepalesischen Papiere vorlagen, wurde demnach mit deutschen Passersatzpapieren, ausgestellt vom Landkreis Gifhorn, in Begleitung zweier Mitarbeiter der ZAAB Braunschweig zur Identitätsfeststellung nach Nepal gebracht.

Nach drei Tagen in nepalesischer Haft unter nach Auffassung von Menschenrechtsexperten unwürdigen Bedingungen wurde Anup R. wieder nach Deutschland zurückgeschickt, da die nepalesische Einwanderungsbehörde festgestellt hatte, dass Anup R. nicht die nepalesische Staatsbürgerschaft besitzt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer hat dies Verfahren veranlasst, wie viele ähnlich gelagerte Fälle gab es bisher bzw. sind geplant?

2. Wie hoch sind die Kosten für diese Aktion, und aus welchem Budget werden sie bezahlt?

3. Wie ist ein derartig hoher Aufwand zur Durchsetzung von Einzelabschiebungen zu rechtfertigen?

Die Verschleierung der Identität, das Vorenthalten von Personaldokumenten gegenüber den Ausländerbehörden und die Mitwirkungsverweigerung bei der Passersatzpapierbeschaffung durch ausreispflichtige Ausländerinnen und Ausländer ist das häufigste Hindernis bei der Aufenthaltsbeendigung von Personen, deren Ausreisepflicht nach einem negativen Asylverfahren und in einem anschließenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren rechtskräftig festgestellt ist und die sich weigern, ihrer Verpflichtung zur Ausreise freiwillig nachzukommen. Die Ausländerbehörden müssen in einem mühsamen, sehr arbeits- und zeitaufwendigen Verfahren die Identität und tatsächliche Herkunft der Ausländer ermitteln.

Zur Identitätsklärung werden von den Ausländerbehörden die von den Ausländerinnen und Ausländern angegeben Personaldaten an die Auslandsvertretung des behaupteten Herkunftsstaates zur Ausstellung von Heimreisedokumenten übermittelt. Ist die Identität nicht nachgewiesen oder glaubhaft gemacht, werden Botschaftsvorführun

gen oder Anhörungen durch Experten inländischer Behörden des Herkunftsstaates, die ausschließlich zur Identitätsklärung nach Deutschland einreisen, notwendig. Da ohne Identitätsnachweise und Rückübernahmeerklärung des Herkunftsstaates eine zwangsweise Aufenthaltsbeendigung nicht möglich ist, ergeben sich somit häufig jahrelange Aufenthaltszeiten, in denen die Ausländer geduldet werden müssen.

Im Fall des vermutlich aus Nepal stammenden Anup R. wurden in den vergangenen Jahren mehrere derartiger Verfahren zur Identitätsklärung durchgeführt. Der Ausländer reiste erstmals am 7. Mai 1996 in das Bundesgebiet ein. Sein Asylantrag wurde am 21. August 1996 vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (heute: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) abgelehnt.

Mit den vom Ausländer angegeben Personendaten und seinen Angaben zur behaupteten bhutanesischen Herkunft wurde im Jahr 1997 über die deutsche Botschaft in Neu Delhi - Bhutan unterhält in Deutschland keine ständige Vertretung - an die bhutanesischen Behörden ein Antrag zur Prüfung der Identität und Ausstellung eines Heimreisedokuments gerichtet. Die deutsche Botschaft in Neu Delhi hat mit Schreiben vom 6. November 1997 das Überprüfungsergebnis der bhutanesischen Behörden mitgeteilt. Danach handelt es sich bei Anup R. nicht um einen bhutanesischen Staatsangehörigen.

Die Tatsache, dass der Ausländer fließend nepalesisch spricht und seine am 19. Februar 2001 unterzeichnete Erklärung, er sei nepalesischer Staatsangehöriger, waren wesentliche Anhaltspunkte für eine vermutete nepalesische Herkunft.

Die nepalesische Botschaft in Berlin erlaubt keine Botschaftsvorführungen zur Feststellung der Identität und stellt auch keine Heimreisedokumente aus. Rückführungen nach Nepal stehen stets unter dem Vorbehalt der Identitätsprüfung durch nepalesische Behörden nach der Ankunft in Nepal. Dazu werden die Personendaten und die hier bekannten Hinweise auf die nepalesische Herkunft rechtzeitig vor dem Rückführungstermin über die deutsche Botschaft in Kathmandu den nepalesischen Behörden übermittelt. Soweit von den nepalesischen Behörden keine Einwände geltend gemacht werden, kann nach den bisherigen Erfahrungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die zur Rückführung

angemeldeten Personen auch nach Nepal einreisen dürfen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Rückführung ist von der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde Braunschweig (ZAAB BS) veranlasst worden. Die ZAAB BS hat in den vergangenen drei Jahren sieben Rückführungsflüge mit insgesamt 39 ausreisepflichtigen Nepalesen nach Nepal organisiert. 38 Personen wurden von den nepalesischen Behörden als nepalesische Staatsangehörige identifiziert und durften nach Nepal einreisen. Eine Person (Anup R.) wurde zurückgewiesen. Alle Rückführungen nach Nepal wurden mit Linienflügen durchgeführt.

Zu 2: Bisher sind für den Versuch der Rückführung des Anup R. nach Nepal am 11. März 2008 Kosten in Höhe von 2 639,70 Euro entstanden, davon 1 813,88 Euro anteilige Kosten für die Vorführung vor Ort bei den nepalesischen Behörden und 825,82 Euro für ein Flugticket. Die Kosten für den Rückflug am 15. März 2008 nach Frankfurt/Main sind von der Fluggesellschaft bisher noch nicht in Rechnung gestellt worden.

Zu 3: Die entstandenen Kosten einschließlich der noch zu erwartenden Rechnung für das Rückflugticket bewegen sich im Rahmen dessen, was üblicherweise für Vorführungskosten, Passersatzpapiergebühren und Flugkosten für Einzelabschiebungen mit Linienflügen aufgewendet werden muss. Aufgrund der Verweigerungshaltung der ausreispflichtigen Ausländerinnen und Ausländer und ihrer fehlenden Bereitschaft, freiwillig und mit finanzieller Rückkehrhilfe in ihre Heimat zurückzukehren, sind derartige Aufwendungen bei der vom Gesetzgeber auferlegten Pflicht zur Durchsetzung der Ausreisepflicht unvermeidbar. Die Alternative, nur noch diejenigen ausreispflichtigen Ausländer abzuschieben, die an der Beschaffung von Rückführungsdokumenten pflichtgemäß mitwirken, während diejenigen, die ihre Abschiebung dadurch verhindern, dass sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Identitätsaufklärung nicht nachkommen, in Deutschland bleiben dürften, kommt nicht in Betracht.

Anlage 14

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 16 der Abg. Daniela Krause-Behrens (SPD)

Lkw-Maut: Plant die Landesregierung Maßnahmen, um den sogenannten Ausweichverkehr auf den Bundesstraßen und Landesstraßen zu verringern?

Seit der Einführung der Lkw-Maut auf Autobahnen im Januar 2005 umgehen immer mehr Lkw-Fahrer die kostenpflichtigen Autobahnen und weichen auf Bundesstraßen und auch auf Landesstraßen aus.

Die Anwohner dieser viel befahrenen Ausweichstrecken leiden unter dem massiven LkwAufkommen und der damit verbundenen Lärm- und Abgasbelästigung.

Ein Bespiel ist die Bundesstraße 71, die als Ausweichstrecke von und nach Hamburg genutzt wird. Hier wird von vielen Anwohnern der Strecke durch den Landkreis Cuxhaven die Einführung einer Lkw-Maut auf Ausweichstrecken gefordert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Pläne und Maßnahmen vonseiten der Landesregierung gibt es, den massiven Ausweichverkehr auf der B 71 einzudämmen?

2. Zieht die Landesregierung eine streckenbezogene Lkw-Maut auf viel befahrenen Ausweichstrecken in Erwägung?

3. Gab und gibt es in den Bereichen der B 71 Verkehrszählungen und, wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

Unmittelbar nach Einführung der Lkw-Maut auf Autobahnen im Januar 2005 haben in der Tat viele Lkw-Fahrer versucht, auf das mautfreie Straßennetz auszuweichen. In Niedersachsen war dieser sogenannte mautverdrängte Verkehr z. B. auf den Strecken B 213 im Bereich Lingen und Cloppenburg, B 4 im Bereich Lüneburg–Uelzen, B 65 im Bereich Barsinghausen deutlich nachweisbar. Auf der B 71, die, von Bremerhaven kommend, über Bremervörde, Zeven, Rotenburg, Soltau, Uelzen nach Sachsen-Anhalt verläuft, wurde lediglich zwischen Bremerhaven und Bremervörde eine leichte sprunghafte, d. h. dem Mautausweichverkehr zuzurechnende Erhöhung der Lkw-Belastung festgestellt.

Bereits nach einer knapp einjährigen „Einschwingzeit“ konnten diese Effekte nicht mehr nachgewiesen werden. Die Behauptung, dass immer mehr Lkw-Fahrer die Autobahn verlassen und auf das nachgeordnete Straßennetz ausweichen, um der

Maut zu entgehen, lässt sich anhand der aktuellen Verkehrsentwicklung nicht belegen. Für Spediteure ist entscheidend, dass sie pünktlich anliefern. Die Erfahrungen in der Übergangszeit haben gezeigt, dass dieses Ziel nur durch eine Routenplanung über Autobahnen zu erreichen ist. Aktuelle Verkehrsuntersuchungen zeigen daher, dass der Ausweichverkehr nicht mehr ins Gewicht fällt.