Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da die Pressemitteilung der FDP-Fraktion angesprochen wurde, werde ich sie jetzt vorlesen - dann wissen Sie nämlich, was darin steht -:
„Für eine Auflösung des Landesjugendamtes hat sich heute der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion Jörg Bode ausgesprochen. Bode sagte: ‚Die Aufgaben des Landesjugendamts können größtenteils auf die Kommunen verla
gert werden.‘ Ein Beispiel sei die Aufsicht über die Kindertagesstätten: ‚Die wesentlichen Standards wie der Betreuungsschlüssel sind sowieso im Kita-Gesetz festgelegt. Da die Kommunen an den Kindertagesstätten näher dran sind, können sie auch am besten beurteilen, wie die Standards vor Ort umgesetzt werden.“
„Die Aufsicht könnte dann je nach Aufgabenbereich das Sozial- oder Kultusministerium ausüben. Die Zwischeninstanz kann wegfallen.‘
Bislang sei ein zweistufiger Aufbau in diesem Bereich rechtlich nicht möglich gewesen, nach der Umsetzung der Föderalismusreform“
„habe sich das geändert. Der Parlamentarische Geschäftsführer weiter: ‚Wir könnten hier einen weiteren Schritt tun, um die Verwaltungsreform auf alle Bereiche auszudehnen. Dort, wo wir bislang Aufgaben an die Kommunen übertragen haben, hat sich unser Vertrauen in die Städte, Landkreise und Gemeinden bewährt.‘ Er verspreche sich von einer Auflösung des Landesjugendamts weitere Einsparungen“
Ich gebe die Presseinformation anschließend an den Stenografischen Dienst. Dann kann man das noch einmal nachlesen.
Ich habe das jetzt ganz bewusst vorgelesen. Das Wort „Einsparungen“ steht zwar drin, aber dies steht u. a. drin. Lieber Michael Albers, ganz entscheidend ist, dass wir eigentlich einer Meinung sind. Dies haben Sie vielleicht überhaupt nicht vermutet. Herr Albers hat nämlich gesagt: Es geht nicht um das Festhalten an einer Behörde, sondern um die Aufgaben und Inhalte. - Und genau
das ist der Punkt. Es hat ja niemand gesagt, dass Aufgaben oder Inhalte wegfallen sollen - in keiner Weise. Es soll vielmehr nur überlegt werden, wie man sie am besten erfüllen kann, also ob es so bleiben muss, wie es ist, oder ob man es anders organisieren kann.
Um zu zeigen, worum es geht - Meta JanssenKucz meinte ja, wir wüssten gar nicht, worum es geht -, sage ich Ihnen: Das Landesjugendamt hat zurzeit zwei Fachbereiche. Der eine Fachbereich ist für allgemeine und übergreifende Aufgaben der Jugendhilfe, für Hilfen zur Erziehung, für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Kinder- und Jugendschutz zuständig. Dies alles sind sehr wichtige zentrale Aufgaben, die wir selbstverständlich erhalten wollen. Es stellt sich nur die Frage: Müssen sie im Landesjugendamt angesiedelt sein? Können sie nicht auch anderswo bearbeitet werden?
Im zweiten Fachbereich geht es um Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder. Dies sind Bereiche nach dem Kita-Gesetz, bei denen die Kommunen auf die Umsetzung der Standards achten müssen, und dies tun sie auch.
Es wäre also durchaus möglich, über eine Änderung der Zuständigkeiten oder eine Verlagerung der Aufgaben nachzudenken. Es geht - ich sage es noch einmal - nicht darum, Aufgaben abzuschaffen, und es geht auch nicht darum, in der Jugendpolitik in irgendeiner Weise etwas zu kürzen, sondern nur darum, es unter Umständen anders zu gestalten.
Auch Beteiligungskultur ist für uns sehr wichtig. Ich meine, dies ist ein sehr zentrales Thema, um Politikverdrossenheit entgegenzuwirken. Das ist schon zu Anfang gesagt worden, und es ist durchaus richtig. Dies wollen wir auch gar nicht abschaffen.
Es soll auch in keiner Weise ein Jugendhilfeausschuss vor Ort abgeschafft werden. Auch Jugendämter vor Ort wird es auf jeden Fall geben. Es geht darum, ob wir dieses Landesjugendamt in dieser Form brauchen.
Der Landesjugendhilfeausschuss ist mit Sicherheit ein Spezialfall. Wir müssen sehen, wie man den übergeordneten fachlichen Austausch weiterhin behalten kann. Aber dafür gibt es bestimmt Lösungen, die wir diskutieren können.
Das Ziel ist also klar. Im Ziel sind wir uns einig. Wir wollen nichts daran ändern, dass wir uns um die Jugend kümmern. Es ist nur die Frage, auf welchem Weg dies geschieht. Verlässlich kann auch ein anderer Weg sein als der, den es jetzt gibt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Föderalismusreform ist den Ländern u. a. die Möglichkeit eröffnet worden, in der Kinder- und Jugendhilfe die Organisation der Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben des überörtlichen Trägers selbst zu gestalten. Von dieser föderalen Stärkung der Länder wird das Land Niedersachsen Gebrauch machen und diese Chance auch nutzen, indem wir für eine effizientere und noch effektivere Wahrnehmung der Aufgaben des Landes eintreten.
Meine Damen und Herren, das, was wir als Land in der Kinder- und Jugendhilfe bisher erreicht haben, werden wir fortführen und zielgerichtet weiterentwickeln. Es geht darum, schon begonnene Prozesse zu optimieren und sie vor allen Dingen noch besser zu steuern. Diese Qualitätsverbesserung kommt den Kindern und Jugendlichen direkt zugute. Darum, meine Damen und Herren, muss es gehen.
Es geht nicht um die Aufgaben der kommunalen Ebene. Bei allem Respekt vor weitergehenden Überlegungen, weitere Aufgaben des Landes zu kommunalisieren, denken wir hieran nicht. Wir legen großen Wert auf die Beteiligung der Verbände und freien Träger, die uns nach wie vor als kompetente und verlässliche Partner zur Seite stehen.
Die Optimierung der Kinder- und Jugendhilfe ist ein kontinuierlicher und langfristiger Prozess. Schon die damalige SPD-Landesregierung hat am 6. November 1998 den Beschluss gefasst, Herr
und bei der Bezirksregierung Hannover anzusiedeln. Sie hat diesen Beschluss auch umgesetzt und das Niedersächsische Landesjugendamt zum 1. Juli 1999 unter Beibehaltung der Fachaufgaben und der internen Organisationsstruktur als Dezernat in die Bezirksregierung Hannover eingegliedert. Es ist nicht entscheidend - hier stimme ich Ihnen ausdrücklich zu, Herr Albers -, wie die Behörde heißt. Entscheidend ist vielmehr, wie die Aufgaben, die ja bleiben, wahrgenommen werden. Dies haben Sie, Herr Albers, in Ihrer Pressemitteilung auch deutlich gemacht. Aber wir handeln bereits.
Die Qualität der Aufgabenwahrnehmung kann durch organisatorische Strukturen positiv beeinflusst werden. Ziel der Neustrukturierungsmaßnahmen in Niedersachsen ist es, die Steuerung der Jugendhilfe durch das Land als überörtlichen Träger zu verstärken und im Sinne einer klaren Aufgabentrennung und Nutzung von Synergieeffekten die Qualität der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen zu sichern und weiterzuentwickeln. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wir sehen am Beispiel anderer Bundesländer, dass die Einbindung der Landesjugendämter in Ämter funktioniert, die mit sozialen Aufgaben befasst sind. Ich nenne nur Rheinland-Pfalz, Sachsen, das Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg, die diesen Weg bereits gegangen sind. Andere Länder wie Schleswig-Holstein, Berlin, Bremen, Hessen und Thüringen haben das Landesjugendamt in das Ministerium integriert. Niedersachsen wird die Chancen nutzen, die sich daraus für eine Weiterentwicklung und vor allem für eine dauerhafte Sicherung der Qualität der Kinder- und Jugendhilfe ergeben.
Federführend soll der Antrag an den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit sowie mitberatend an den Ausschuss für Inneres und Sport und, wie eben Frau Janssen-Kucz gesagt hat, an den Kultusausschuss überwiesen werden. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.
Tagesordnungspunkt 26: Norddeutsche Allianz für Olympia in Hamburg - Niedersachsen unterstützt erneute Bewerbung - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/3132
Die Fraktionen sind übereingekommen, dass dieser Antrag ohne Aussprache überwiesen wird. Zuvor müssen wir aber noch über die Ausschussüberweisung entscheiden. Federführend soll der Antrag an den Ausschuss für Inneres und Sport und mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr überwiesen werden. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.
Tagesordnungspunkt 27: Für ein modernes Strafvollzugsgesetz in Niedersachsen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/3137
Auch hier sind die Fraktionen übereingekommen, dass dieser Antrag ohne Aussprache überwiesen wird. Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Federführend soll der Antrag an den Ausschuss für
Rechts- und Verfassungsfragen und mitberatend an den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit sowie an den Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen überwiesen werden. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.