Ein Selbstaufgriffsrecht, wie es beispielsweise in Schleswig-Holstein schon praktiziert wird, dient der Stärkung und Aufwertung der Befugnisse des Petitionsausschusses. Es kann ja nur in dessen Sinne sein.
Frau Kollegin, einen Augenblick! - Meine Damen und Herren - - - So ist es gut. - Sie können weiterreden.
Der Vorschlag zur Ernennung von mindestens zwei Berichterstatterinnen bzw. Berichterstattern basiert auf den Erfahrungen anderer Ausschüsse und führt letztendlich zu einer effektiveren Arbeit. Hierdurch könnten viele Petitionen bereits im Vorfeld durch die Berichterstatterinnen und Berichterstatter beider Seiten im Einverständnis geklärt werden.
Statt zu versuchen, die Rechte des Parlaments zu schwächen, sollten Sie besser bei diesen Vorhaben mitwirken. Das wünsche ich mir sehr. Sie wollen doch wohl nicht, meine Damen und Herren von dieser Seite,
hinter Ihren Kolleginnen und Kollegen in Bayern zurückfallen! Die Bayern sind schon unglaublich weit.
- Sie sind das Bayern des Nordens? Na ja. Ich zitiere einmal aus einer dpa-Meldung, die ich heute auf den Tisch bekommen habe - sie stammt vom 13. Juli, 11.25 Uhr -:
Wissen Sie, was man dort machen will? - Das haben wir alles mit Ihnen diskutiert; aber Sie wollten das alles nicht. In Bayern soll eine Ministerbefragung nach englischem Vorbild kommen:
„Ein Minister muss im Plenum dem Abgeordneten eine halbe Stunde direkt Frage und Antwort stehen, ohne das Thema vorher zu kennen.“
So etwas hätte ich hier auch klasse gefunden. Aber das haben Sie Ihren Jungs und Mädels nicht zugetraut, wenn ich es einmal so sagen darf.
Außerdem werden die Redezeiten im Bayerischen Landtag komplett freigegeben, im Konfliktfall sogar so lange, bis ein bestimmtes Thema kein Mensch mehr diskutieren will. Das finde ich großartig. Ferner sollen Zwischenbemerkungen ein größeres Gewicht bekommen.
(Ulf Thiele [CDU]: Frau Helmhold, wenn wir die Redezeiten frei gäben, gingen Sie da vorne nie wieder weg!)
Den Anstoß für diese Reform hatte Landtagspräsident Glück im vergangenen Jahr nach einem Erfahrungsaustausch mit seinen Länderkollegen gegeben, bei dem auch unser Präsident - ich sage jetzt nicht: „der Präsident der Herzen“, wie es sich heute ein bisschen eingebürgert hat - zugegen war. Das heißt, während sich der Bayerische Landtag auf den Weg macht, sich wirklich zu öffnen, effektiver, attraktiver und lebendiger zu werden,
wollen Sie hier hinter das Reförmchen zurückfallen, das wir zusammen ausgehandelt haben. Das können Sie doch nicht wirklich wollen. - Ich danke Ihnen.
Ich beginne noch einmal von vorn: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Althusmann, um einer Legendenbildung vorzubeugen, erinnere ich Sie daran, dass die Fraktionen nach dem Ende der Arbeit der Enquete-Kommission und auf der Grundlage des von ihr vorgelegten Berichts übereingekommen waren, in der neuen Legislaturperiode wesentliche Ergebnisse umzusetzen.
Das haben wir gemeinsam gemacht. Es ist nicht an irgendeiner Mehrheit gescheitert, sondern es ist eine Vereinbarung aller Fraktionen gewesen. Von daher sollten Sie den Mund bei diesem Punkt nicht ganz so voll nehmen.
Meine Damen und Herren, ich beschränke mich auf den Teil der Anträge, der sich mit der Kurzintervention bei strittigen Eingaben beschäftigt. Das Ganze hat ja eine Vorgeschichte.
So etwas ist für eine Regierungsfraktion - ich weiß, wovon ich rede - manchmal nicht sehr angenehm. Gerade in dem Fall, den wir hier diskutiert haben, hat es ganz kräftige Interventionen gegeben. Das waren zwar keine Kurzinterventionen, Herr Althusmann, aber es waren schwer wiegende Interventionen von Ihrer Seite gegenüber dem NDR.
Dann gab es hier die Debatte im Landtag. Ich erinnere daran, dass Sie, Herr Bode, der Erste waren, der das Mittel der Kurzintervention genutzt hat. Also muss es doch einen Grund dafür geben, dass es so sinnlos gar nicht sein kann.
Bei Petitionen, Herr Althusmann, geht es in der Tat darum, dass hier zwar vorbereitete Texte zum Besten gegeben werden können, dass aber Informationen, die zur besseren Darstellung des Falls dienlich sind, auch in einer Kurzintervention vorgetragen werden können,
Meine Damen und Herren, ich will versuchen, Ihnen einmal die Dimension darzustellen, was es bedeuten würde wenn wir gerade bei der Kurzintervention im Falle von strittigen Eingaben zu einer Veränderung kämen. Die Petition ist das einzige Recht, das der einzelne Bürger in unserem Lande hat, um sich direkt an den Landtag zu wenden und wobei der Landtag gefordert ist, sich mit dessen Anliegen auseinander zu setzen.
Genau in diesem Fall sollen nach Ihrer Vorstellung die Parlamentarier ihre Meinung nicht im Rahmen einer Kurzintervention sagen dürfen, sondern das soll möglichst geräuschlos vonstatten gehen,
Meine Damen und Herren, was wir gemeinsam gemacht haben, nämlich die Rechte der Petenten durch die Einführung eines Petitionsausschusses zu stärken,
wollen Sie jetzt wieder reduzieren, weil Sie sich davor fürchten, Herr Althusmann, dass in den Kurzinterventionen auch Dinge dargestellt werden, die Ihnen vielleicht nicht ganz so genehm sind. Deswegen, meine Damen und Herren, gebe ich der Frau Kollegin Helmhold ohne weiteres Recht. Es war in diesem Parlament immer guter Brauch, Geschäftsordnungen mit möglichst breiter Mehrheit zu ändern und diese Änderungen umzusetzen.
Wenn Sie schon nach dieser einen Petition, zu der es in der Tat sehr viele Kurzinterventionen gegeben hat, der Meinung sind, dass sich dieses Instrument hier nicht bewährt hat, dann halte ich das für zu kurz gesprungen und im Interesse des Par