Protocol of the Session on July 13, 2006

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der DLRG Landesverband Niedersachsen e. V. besteht aktuell aus knapp 90 000 Mitgliedern, die in 300 lokalen Gliederungen und 19 Bezirken organisiert sind. Die Leistungen werden im Rahmen des Wach- und Rettungsdienstes an 147 Freigewässern und in Schwimmbädern sowie bei der Bewältigung von Katastrophenfällen erbracht. Allein im Jahre 2005 konnten 90 Personen vor dem Tod durch Ertrinken gerettet werden. In der Vergangenheit ist der DLRG Landesverband Niedersachsen bei folgenden Großschadenslagen und Katastrophenfällen im Einsatz gewesen:

1962 - Sturmflut an der deutschen Nordseeküste (Beginn des Aufbaus von Wasserrettungseinheiten der DLRG) ,

1976 - Sturmflut an der deutschen Nordseeküste,

1976 - Einsatz beim Deichbruch des Elbe-SeitenKanals,

1997 - Oderhochwasser (Einsatz von zwei Was- serrettungszügen aus Niedersachsen),

1998 - Hochwasser in Delmenhorst,

2002 - Elbehochwasser (Einsätze in den LK Lü- chow-Dannenberg, Lüneburg und Harburg sowie in Sachsen und Sachsen-Anhalt),

2006 - Elbehochwasser (Einsätze in den Landkrei- sen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg); bei diesem Einsatz waren insgesamt 628 Helferinnen und Helfer im Einsatz.

Der DLRG Landesverband hat bis heute eine Einsatzstruktur aufgebaut, die neben der Vorhaltung einer aus drei Wasserrettungszügen bestehenden Landeseinsatzbereitschaft insgesamt 21 Wasserrettungszüge in Niedersachsen für Großschadenslagen und Katastrophenfälle vorhält.

Damit kann die Wasserrettung für Niedersachsen flächendeckend gewährleistet werden.

Zu 2: Der DLRG Landesverband erhält finanzielle Förderungen mit unterschiedlicher Zweckbestimmung:

Erstens. Für Zuwendungen für Ausstattung und Ausbildung der im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen stehen insgesamt derzeit jährlich 420 000 Euro zur Verfügung, davon erhält der DLRG Landesverband 29 400 Euro. Im Jahre 2004 mussten die Zuwendungen wegen einer pauschalen Kürzung der Haushaltsmittel von 35 770 Euro auf 25 064 Euro reduziert werden.

Zweitens. Darüber hinaus gewährt das Land Niedersachsen im Wege der Anteilfinanzierung jährlich derzeit insgesamt 87 000 Euro für Beschaffungsmaßnahmen von Fahrzeugen für die im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen.

Drittens. Seit 1984 erhält der DLRG Landesverband Zuschüsse für die Einrichtung und Unterhaltung von Rettungsstationen und -wachen sowie für die Ausbildung von Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern. In den letzten Jahren hat die finanzielle Unterstützung wie folgt entwickelt:

2001 51 000 Euro 2002 52 000 Euro 2003 0 Euro seit 2004 31.000 Euro

Viertens. Seit 1999 wird der DLRG Landesverband aus Sportfördermitteln des Landes über den Landessportbund Niedersachsen gefördert. Diese Mittel sind für die Leistungsförderung nichtolympischer Sportarten, für Arbeitstagungen, Öffentlichkeitsarbeit, Vereinsservice sowie für die Aus- und Fortbildung inklusive Personalkostenzuschüsse vorgesehen. Folgende Finanzmittel wurden seit 1999 zur Verfügung gestellt:

1999 38 761 Euro 2000 41 609 Euro 2001 69 944 Euro 2002 85 976 Euro 2003 96 816 Euro 2004 99 213 Euro 2005 86 790 Euro 2006 87 830 Euro

Zu 3: Inwieweit eine Förderung des DLRG durch niedersächsische Kommunen stattfindet, ist mir

nicht bekannt. Aktuelle Erhebungen zu Schwimmbäderbenutzungsgebühren bzw. -entgelten liegen nicht vor.

Bei der Bereitstellung von Schwimmbädern für die örtliche Gemeinschaft handelt es sich um eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden, auf deren Erledigung das Land keinen Einfluss hat, soweit sich die Kommunen an die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften halten. Die Städte und Gemeinden entscheiden in eigener Verantwortung, ob sie kommunale Einrichtungen, zu denen die Schwimmbäder zu zählen sind, der DLRG unentgeltlich zur Verfügung stellen können.

Anlage 2

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 4 des Abg. Enno Hagenah (GRÜNE)

Kürzung der Regionalisierungsmittel

Am 16. Juni wurde im Zusammenhang mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 vom Bundesrat über die Kürzung der Regionalisierungsmittel abgestimmt.

Der Niedersächsische Landtag hatte sich fraktionsübergreifend im Vorfeld entschieden gegen die Pläne von Bundesfinanzminister Steinbrück gewandt. Die von Ministerpräsident Beck ausgehandelte geringe Minderung des Kürzungszieles der Bundesregierung ist weit von den gemeinsamen Forderungen auf niedersächsischer Seite entfernt. Dennoch hat die Niedersächsische Landesregierung bei der entscheidenden Abstimmung nicht den Vermittlungsausschuss angerufen. In der Folge ist bereits in diesem Jahr mit einer Minderung der im Landeshaushalt eingeplanten Zuweisungen des Bundes zu rechnen. Im nächstem Jahr wird ein Betrag von 47,9 Millionen Euro weniger als bisher vertraglich vereinbart im Zuge der Bahnregionalisierung vom Bund an das Land Niedersachsen überwiesen. In den Folgejahren sind die Minderungsbeträge in ähnlicher Höhe.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auswirkung wird die Kürzung auf das ÖPNV-Angebot (Zugtakte, Abbestellungen, Schülerverkehre, Investitionen und Fahrpreis- erhöhungen) haben?

2. Wird die Landesregierung die vom Bund kritisierte Verwendung der Regionalisierungsmittel für die vollständige Finanzierung der Landesaufgabe Schülerverkehr angesichts der von mehreren Bundesländern weiterhin betriebenen grundsätzlichen Revision der Regionalisierungsmittel zukünftig ändern, um den zu erwartenden Kürzungsargumenten gegenüber

Niedersachsen in diesem Zusammenhang zuvorzukommen?

3. Ist geplant, aus den zu erwartenden Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer einen den Kürzungen entsprechenden Anteil für den ÖPNV zu verwenden?

Bestandteil des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 des Bundes ist eine Kürzung der Regionalisierungsmittel. Das Land Niedersachsen hat dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 im Bundesrat nicht zugestimmt. Im Vorfeld der Bundesratssitzung vom 16. Juni 2006 hat die Bundesregierung zugesagt, die Kürzung der Regionalisierungsmittel in den Jahren 2008 bis 2010 um insgesamt 500 Millionen Euro „auf gesetzlicher Grundlage zu kompensieren“. Diese in Aussicht gestellte Kompensation steht noch aus. Erst dann bestehen Klarheit und Planungssicherheit. Von den Kürzungen werden das Land, die Besteller von Nahverkehrsleistungen und die Kommunen betroffen sein. Es müssen sowohl die konsumtiven Ausgaben im Bus- und Schienenbereich als auch die Investitionsvorhaben auf den Prüfstand gestellt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Welche Auswirkungen die Kürzungen auf das ÖPNV-Angebot haben werden, ist von den nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz jeweils zuständigen Aufgabenträgern zu ermitteln. Einzelheiten hierzu sind noch nicht bekannt. Soweit das Land betroffen ist, soll versucht werden, Einschränkungen im Angebot so gering wie möglich zu halten. Auch bei den Investitionen werden wir noch stärker Prioritäten setzen müssen und die Wirtschaftlichkeit noch stärker im Blick behalten.

Zu 2: Eine Revision des Regionalisierungsgesetzes im Jahr 2007 erscheint wegen der bereits festgelegten Länderquoten nicht sinnvoll. Wir werden uns daher für einen späteren Revisionszeitpunkt einsetzen.

Die Landesregierung hält den Einsatz von Regionalisierungsmitteln für die Schülerbeförderung nach wie vor nicht für zweckwidrig. Wäre der Bund anderer Auffassung, hätte er das Regionalisierungsgesetz auch insoweit ändern können! Die Kritik von Herrn Tiefensee im Vorfeld diente doch vielmehr dazu, den jetzt beschlossenen Kürzungen den Boden zu bereiten! Oder lehnen Sie, Herr Hagenah, jetzt auch die Landeszuschüsse für die Modernisierung von Stationen ab, die der Bundes

verkehrsminister im gleichen Atemzug kritisiert hat?

Natürlich will ich den SPNV und den ÖPNV insgesamt auf eine sichere, auskömmliche finanzielle Grundlage stellen. Um notwendige Maßnahmen zu finanzieren, müssen dazu fallweise auch originäre Landesmittel vorgesehen werden. Allerdings besteht in Niedersachsen noch ein hoher Konsolidierungsbedarf. Kurzfristig ist daher eine Finanzierung der Schülerbeförderung aus originären Landesmitteln nicht leistbar.

Zu 3: Ein Ausgleich der Kürzungen im Bereich der Regionalisierungsmittel durch die zu erwartenden Steuermehreinnahmen, insbesondere aus der Umsatzsteuer, ist weder geplant noch möglich.

Anlage 3

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 5 der Abg. Heinz Rolfes und Hans-Christian Biallas (CDU)

Ist eine Kreisreform wirklich der Königsweg aus der Verschuldung?

In einem Artikel der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 26. Juni 2006 fordert der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Stefan Wenzel, eine umfassende Gebietsreform in Niedersachsen. Diese solle insbesondere die Regionen mit rückläufiger Einwohnerzahl neu strukturieren, wovon die 20 oder 25 kleinsten Landkreise betroffen sein könnten. Die Reform sei notwendig, um die bestehende Verschuldung der Kommunen zu senken.

Daher fragen wir die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie den Vorschlag zu einer Kreisreform?

2. Trifft die Aussage zu, dass in allen der 20 bis 25 kleinsten Kreise ein Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen ist?

3. Welche Einsparungen oder Kosten sind von einer solchen Reform zu erwarten?

Die Mündliche Anfrage nimmt Bezug auf einen Pressebericht über Äußerungen des Vorsitzenden der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Notwendigkeit und zum Inhalt einer neuen kommunalen Gebietsreform in Niedersachsen auf Kreisebene.

Die Landesregierung sieht für eine neue, landesweite Kreisneugliederung keine Notwendigkeit, auch nicht aufgrund der starken Verschuldung