Im Hinblick auf den Umstand, dass der Straßenverkehr stark wahrgenommen wird, brauchen wir keine Pläne, sondern da müssten wir Schallschutzwände bauen.
Wir müssen entsprechende Maßnahmen durchsetzen und sollten nicht fordern, schöne Pläne zu erstellen.
Frau Rakow, ich weiß ja, dass Ihnen das NLÖ sehr lieb ist. Nur, die Menschen sind doch noch da. Sie arbeiten doch noch; das ist der Punkt. Der Sachverstand, der früher im NLÖ vorhanden war, ist in anderen Strukturen noch da. Sie können die Papiere vom NLÖ ruhig zeigen. Die Menschen sind die gleichen. Die helfen uns und unterstützen die Kommunen, diese Pläne zu erstellen. Was Sie erzählt haben, ist ein Märchen. Es sind ja keine Zuschauer mehr da. Sie können es ruhig weiter erzählen. Das ist aber völlig falsch.
Frau Kollegin Steiner, auch Sie haben so einige Dinge erzählt. Die Berichtspflicht gegenüber der EU erstreckt sich nur auf Pläne. Wir brauchen keine Maßnahmen zu berichten.
Des Weiteren - das hat auch Frau Rakow nicht richtig wiedergegeben - setzt die EU keine Grenzwerte fest. Wir wollen allerdings - das hat die Umweltministerkonferenz in Aerzen beschlossen bundeseinheitliche Grenzwerte festlegen, damit es nicht zu einem Wettbewerb zwischen den Bundesländern kommt, weil die einen 75dB und die anderen 70dB als Grenzwert festlegen. Wir wollen erreichen, dass einheitliche Grenzwerte festgelegt werden. Ich glaube, das ist sinnvoll. Aus den Erfahrungen mit der Feinstaubdiskussion, wo man einfach einen Grenzwert gegriffen hat, der wissenschaftlich nicht belegt ist, hat man gelernt. Man hat auch bei der EU gelernt, so etwas nicht mehr zu tun.
Ein Weiteres war völlig falsch, Frau Rakow. Die Lärmschutzrichtlinie ist eine EU-Richtlinie, umgesetzt in einem Bundesgesetz. In diesem Bundesgesetz steht klar und deutlich, dass für die Lärmbekämpfung die Kommunen zuständig sind. Erst dann, wenn das nicht funktionieren sollte - so steht es im Gesetz -, sind Landesbehörden damit zu
beauftragen. Wir als Land haben ein großes Interesse daran, dass das funktioniert, und unterstützen die Kommunen.
Übrigens tut man jetzt so, als hätten frühere Landesregierungen in dieser Frage nichts getan. Die Regierung unter Albrecht/Hirche hat bereits Ende der 80er-Jahre dafür gesorgt, dass die ersten Pläne aufgestellt wurden.
Dies haben die Gemeinden dann weiterentwickelt. Das macht deutlich, dass dieses Thema schon sehr lange und sehr ernst von uns wahrgenommen wird. Wenn Sie das während Ihrer Regierungszeit mit dieser Intensität weitergeführt hätten, dann wären wir in vielen Punkten weiter.
Über eines sind wir uns sicherlich einig: Für die finanziellen Mittel - das hat Frau Steiner richtig ausgeführt - ist der Bund verantwortlich. Es sind die Bundesstraßen, es sind die Fernstraßen. Dort müssen wir am meisten investieren. Aber - auch das muss man zur Kenntnis nehmen - wenn die Haushaltslage so ist, wie sie ist, dann stoßen wir da natürlich an Grenzen. Es nützt nichts, dass wir hier im Parlament große Reden halten, Forderungen aufstellen, wohl wissend, dass wir sie mit dem Bundesrat nicht durchsetzen können.
Deshalb ist in dieser Frage mehr Ehrlichkeit notwendig. Wir müssen das Problem an der Wurzel bekämpfen; das ist entscheidend. Aber wir sollten auch nicht vergessen: Viele von uns fahren nachher wahrscheinlich mit dem Auto nach Hause. Wir erzeugen selbst Lärm und fordern auf der anderen Seite dessen Bekämpfung.
Und wenn wir heute Abend fröhlich auf einer Grillparty sind, dann wundern wir uns vielleicht, dass der Nachbar es nicht ganz so gut findet, wenn man vielleicht ein Bierchen zu viel getrunken hat und Lärm verursacht.
Deshalb sollten wir gemeinsam daran gehen, uns für den Lärmschutz einzusetzen und Maßnahmen zu ergreifen, damit der Lärm gemindert wird. Das ist eine Aufgabe unabhängig von der politischen Farbe.
Bevor wir zur Ausschussüberweisung kommen, möchte ich Folgendes sagen: Die SPD-Fraktion hat beantragt, mitberatend den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit zu beteiligen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir jetzt zur Ausschussüberweisung. Federführend soll der Umweltausschuss tätig sein, und mitberatend sollen der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, der Ausschuss für Inneres und Sport, der Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit beteiligt werden. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.
- Augenblick noch, meine Damen und Herren, ich bin noch nicht fertig! Ich habe noch eine Mitteilung zu machen.
Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung bestimmen.
Meine Damen und Herren, nun wünsche ich Ihnen eine gute Heimfahrt und einen schönen Urlaub. Kommen Sie gesund und munter wieder!
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 3 der Abg. Jörg Bode und Jan-Christoph Oetjen (FDP)
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG) ist eine in der Wasserrettung und im Katastrophenschutz tätige Hilfsorganisation. Sie ist eine gemeinnützige, selbständige Vereinigung und arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich mit freiwilligen Helfern. Sie ist mit fast 850 000 Mitgliedern und Förderern die größte freiwillige Wasserrettungsgesellschaft der Welt.
Das vordringliche Ziel der DLRG ist das Schaffen und Fördern aller Einrichtungen und Maßnahmen, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen. In diesem Bereich stellt sich auch die Bedeutung des DLRG für das Land Niedersachsen heraus. Im Jahr 2005 lernten allein in Niedersachsen 14 762 Personen bei der DLRG das Schwimmen, 6 741 ließen sich zu Rettungsschwimmern ausbilden. Das Wachpersonal der DLRG leistete rund 187 000 Stunden Wachdienst und rettete 90 Menschen vor dem Ertrinken.
Dennoch können diese Zahlen nicht darüber hinwegtäuschen, dass zum einen die Ausbildungszahlen rückläufig sind und zum anderen Bäderschließungen und die Tendenz zu Spaßstatt Sportbädern sich negativ bemerkbar machen. Für Unverständnis sorgt bei vielen Mitgliedern, dass sie ihre Einsatzkleidung selber kaufen und für jedes Schwimmtraining Eintritt zahlen müssen. Dies bedeutet für eine kleine Ortsgruppe des DLRG Kosten um die 5 000 Euro pro Jahr alleine für Schwimmbadeintritt.
1. Wie haben sich die Hilfeleistungen der DLRG bei Schadenslage und Katastropheneinsätzen im Lande Niedersachsen und in den Kommunen entwickelt?
2. Wie gestaltet sich die Förderung des DLRG durch das Land Niedersachsen, und wie hat sich dies entwickelt?
Die DLRG als größte freiwillige Wasserrettungsorganisation der Welt hat ihren Sitz in Niedersachsen. Von hier steuert die DLRG als Sportverband, aber insbesondere auch als Institution mit humanitär-sozialem Auftrag ihre vielfältigen Aufgaben und Projekte. Die DLRG hat sich zum einen die Schwimmausbildung der Bevölkerung mit dem Ziel der Gefahrenminimierung zur Aufgabe gemacht und ist zum anderen eine anerkannte und wichtige Institution im Katastrophenschutz. Eine wichtige Rolle spielt die DLRG dazu noch in der Wasserrettung im Bereich unseres Rettungswesens.
Im Katastrophenschutz hat die DLRG in Niedersachsen ihren festen Platz, insbesondere bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, die ihre Planungen auf Ereignisse auszurichten haben, die mit der Wasserrettung in Zusammenhang stehen. Sie ist eine von fünf Organisationen privater Träger, deren Eignung für die Mitwirkung im Katastrophenschutz bereits durch das Zivilschutzgesetz des Bundes festgestellt worden ist. Gerade wegen der topographischen Besonderheiten unseres Landes - Nordseeküste, Binnenseen und Flüsse - hat die DLRG ein umfangreiches Betätigungsfeld. Dieses Aufgabenspektrum wird mit selbstlosem Einsatz der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer und erheblichem organisatorischen Aufwand wahrgenommen.
Ehrenamtliche Arbeit ist eine der wichtigsten Vorsaussetzungen für die Funktionsfähigkeit unserer Gesellschaft; in vielen Lebensbereichen ist sie von entscheidendem Gewicht für das Allgemeinwohl. Die Arbeit der DLRG verdient dabei besondere Anerkennung. Bei der Bekämpfung der Hochwasserkatastrophen im Landkreis Stade und an der Elbe in den Jahren 2002 und 2006 ist das für uns alle besonders deutlich geworden. Hier hat sich gezeigt, wie wichtig und unverzichtbar eine mit gut ausgebildeten und ausgerüsteten Helferinnen und Helfern besetzte Wasserrettung auch für den Katastrophenschutz ist. Die DLRG war während des Hochwassers an der Elbe im August 2002 mit 4 500 Helferinnen und Helfern, davon fast 600 Rettungstauchern, und rund 300 Rettungsbooten unter teilweise lebensgefährlichen Umständen im Einsatz. Auch beim diesjährigen Hochwasser war der Einsatz der DLRG wieder von besonders wichtiger Bedeutung.
phenschutzes den mitwirkenden Einrichtungen jährlich finanzielle Zuwendungen vom Land gewähren können. Darüber hinaus wird eine Zuwendung für die Wasserrettung gewährt. Außerdem erhält der DLRG Landesverband Niedersachsen aus Sportfördermitteln des Landes über den Landessportbund Niedersachsen finanzielle Unterstützungen. Damit leistet das Land Niedersachsen einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Landesverbandes.