Ich muss Ihnen aber sagen: Herr Busemann hat es erkannt. Das, was heute beschlossen werden soll, entspricht in weiten Teilen dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf zur Eigenverantwortlichen Schule. Gucken Sie einmal genau nach! Deshalb haben wir uns gefreut, dass unsere Vorschläge in großen Teilen umgesetzt werden.
Die Ganztagsschulen light haben wir damit keineswegs abgesegnet. Wir haben sie rechtskonform gemacht. Wenn Sie die Gesetzesformulierung genau lesen, werden Sie sehen, dass es zwei Sorten von Ganztagsschule gibt. Es gibt solche mit einem Ganztagsangebot an mindestens vier Tagen. „Mindestens an vier Tagen“ heißt: auch an fünf Tagen. Im Nachsatz heißt es dann: Es kann auch ein dreitägiges Ganztagsangebot genehmigt werden. - Wollen Sie den Ganztagsschulen mit einem dreitägigen Ganztagsangebot verbieten, so zu unterrichten? - Diese Schulen haben das doch genau so beantragt. Deshalb können sie jetzt doch nicht sagen, dass sie ein viertägiges Ganztagsangebot vorhalten müssten.
Herr Jüttner, wer in solchen Fragen von Elternrechten, von Rechten der Kollegien und der Schulträger redet, der muss diese Rechte auch anerkennen. Die haben damals so etwas beantragt.
wie ich sagen muss. Wir entscheiden heute über eine innere Schulstruktur, über eine innere Reform der Schule, nicht aber über eine äußere. Wir wollen die Reform von innen. Die Reform von außen ist keineswegs vom Tisch. Die gemeinsame Schule für alle, die Basisschule für Niedersachsen, in der alle Kinder gemeinsam lernen, in der niemand aussortiert wird, - -
- - - ist damit überhaupt nicht vom Tisch. Das hätten wir nicht mit Ihnen gemeinsam gemacht. Da sind wir noch weiter auf dem Weg.
(David McAllister [CDU]: Schade! - Bernd Althusmann [CDU]: Das ist jetzt eine historische Stunde, Herr Präsi- dent!)
Zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses in Drucksache 3025 liegt zu Artikel 1 in Drucksache 3050 ein gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu § 38 b Abs. 1 Nr. 3 vor. - Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen oder Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Änderungsempfehlung des Ausschusses zu Artikel 1 im Übrigen. - Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist mehrheitlich so beschlossen.
stimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen oder Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall.
Artikel 2 Abs. 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen oder Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.
Artikel 2 Abs. 3. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Das ist mehrheitlich so beschlossen.
Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Das Gesetz ist mehrheitlich beschlossen worden.
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung über Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der SPD in Drucksache 2600 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Nr. 3 der Beschlussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 2605 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.
- Meine Damen und Herren, ich habe noch nicht zur Mittagspause aufgerufen. Wenn Sie mir jetzt zuhören, werden Sie erfahren, wann wir die Sitzung fortführen werden.
Meine Damen und Herren! Ich hoffe, Sie haben sich in der Mittagspause gut erholt, sodass wir jetzt mit vereinten Kräften zügig die Tagesordnung abhandeln können.
Tagesordnungspunkt 4: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Steuerakademie Niedersachsen - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/2870 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/3026
Tagesordnungspunkt 5: Einzige (abschließende) Beratung: Keine Zerschlagung der Fachhochschule für Rechtspfleger und Verwaltung - Ausbildung von Steuerbeamten auf akademischem Niveau erhalten - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2938 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/3027
Die Beschlussempfehlung in der Drucksache 3026 lautet auf Annahme mit Änderungen, die in der Drucksache 3027 auf Ablehnung.
(Anmerkung: Der vorbereitete mündliche Bericht, der nachstehend abgedruckt ist, wurde nicht vorgetragen:
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit einigen Änderungen anzunehmen. Dem haben die Ausschussmitglieder der CDU- und der FDP-Fraktion zugestimmt; die übrigen Ausschussmitglieder haben dagegen gestimmt. Dem entsprach auch das Meinungsbild in den mitberatenden Ausschüssen.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Ausbildungen für den mittleren und für den gehobenen Dienst in der Steuerverwaltung in einer Einrichtung zusammenzufassen und damit Kosteneinsparun
gen im Verwaltungsbereich zu erzielen sowie den Austausch der Dozenten zwischen den Ausbildungsgängen zu erleichtern. Dies soll erreicht werden durch die Zusammenfassung der Fakultät Steuerverwaltung an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Rinteln und der Landesfinanzschule in Bad Eilsen zur Steuerakademie Niedersachsen. Dabei soll der Sitz der Ausbildungsstätte nicht gesetzlich geregelt werden; an eine Verlagerung der bisherigen Ausbildungsstätten ist gleichwohl nicht gedacht.
Die Ausschussmitglieder der CDU- und der FDPFraktion, aber auch der Landesrechnungshof befürworteten das Regelungskonzept des Gesetzentwurfs. Dies Konzept sei bedarfsgerecht und preiswert, wahre aber die bundesrechtlich vorgegebenen fachlichen Anforderungen an die Ausbildung. Die Vertreter der SPD-Fraktion und der Fraktion der Grünen wandten ein, dass damit der Fachhochschulstandard aufgegeben werde und dass das Land damit seine Chancen verschlechtere, die besten Ausbildungsbewerber anzusprechen, weil die anderen Bundesländer weiter zur Fachhochschulausbildung neigten. Außerdem seien länderübergreifende Alternativlösungen nicht geprüft worden. Die Ausschussmitglieder der SPDFraktion verwiesen insoweit auch auf ihren hierzu nachträglich eingebrachten Entschließungsantrag - Drs. 15/2938 -, der jetzt ebenfalls hier behandelt wird.
Zum einen schlägt der Ausschuss vor, die behördlichen Zuständigkeiten im Gesetz selbst zu regeln (§ 1 Abs. 1 Satz 2 und § 4 Abs. 2 Satz 3).
Außerdem soll in § 1 Abs. 2 die Errichtung des Akademierats geregelt werden. Damit wird eine Empfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen aufgegriffen. Dort bestanden Zweifel, ob insoweit eine Regelung durch Verwaltungsvorschriften den bundesrechtlichen Anforderungen ausreichend Rechnung tragen würde.
Auf eine Empfehlung des mitberatenden Ausschusses für Wissenschaft und Kultur geht die Ergänzung des § 4 um den Absatz 4 zurück, mit der die Evaluierung der Ausbildungstätigkeit an der Steuerakademie im Abstand von drei Jahren bestimmt wird.
Schließlich empfiehlt der Ausschuss, die Vorschrift zur Überleitung der Fachhochschuldozenten in § 5