Protocol of the Session on June 21, 2006

Wir kommen damit zur Ausschussüberweisung zu Punkt 9. Es wird empfohlen, den Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und zur Mitberatung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Bevor ich Tagesordnungspunkt 10 aufrufe, erteile ich Herrn Kollegen Meinhold nach § 77 unserer Geschäftsordnung das Wort zu einer Erklärung außerhalb der Tagesordnung. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe vorhin einen Ordnungsruf für den Zwischenruf „ Sie lügen!“ erhalten.

(Bernd Althusmann [CDU]: Das war verdient! Sie haben es wiederholt!)

Ich respektiere, dass diese nicht ganz parlamentarische Aussage gerügt worden ist. Ich werde in Zukunft von „Unwahrheit“ sprechen.

Mein Zwischenruf hatte aber einen Hintergrund. Die Kollegin Frau Körtner hatte sich in der Debatte über den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines beitragsfreien Kindergartenjahres zur Landeshauptstadt Hannover geäußert. Sie sagte, die Landeshauptstadt habe das Essengeld eingeführt,

und zwar auch für diejenigen, die derzeit aufgrund der Einkommenstaffelung von den Kindergartenbeiträgen befreit seien. Daraufhin hätten hunderte die Kitas verlassen. - Dazu habe ich gesagt: Das ist nicht in Ordnung.

Meine Damen und Herren, seit der Einführung des Essengeldes in der Landeshauptstadt Hannover am 1. August gibt es überhaupt keine belastbaren Zahlen. Überhaupt keine! Sollte es aber eine belastbare Zahl geben, die auch nur in die Nähe dessen käme, was Sie behauptet haben, dann würde man im Rat schon entsprechend darüber reden.

(Zurufe von der CDU und von der FDP)

Einen Moment Ruhe!

Um es deutlich zu sagen: Es gibt keine Zahl, die solche Äußerungen auch nur im Entferntesten rechtfertigen könnte.

(Zurufe von der CDU und von der FDP)

- Hören Sie sich das doch erst einmal an!

(Heinz Rolfes [CDU]: Wie kann man nur so daneben liegen!)

Ferner will ich Ihnen sagen, dass wir 10 % der Summe - 500 000 Euro -, die wir über das Essengeld einnehmen wollen, in einen Härtefonds hineingegeben haben. Damit wollen wir genau denjenigen Menschen helfen, die darlegen können, dass sie das Essengeld nicht tragen können.

(Zurufe von der CDU)

- Hören Sie sich das an! - Dazu hat es bisher 600 Anträge gegeben. Davon sind 128 abgelehnt und 85 genehmigt worden. Niemand kann sagen, ob die 128 abgelehnten Anträge zu Abmeldungen geführt haben. Dafür gibt es aus der hannoverschen Stadtverwaltung keinen Beleg.

Schlussbemerkung: Das dafür zuständige Dezernat wird vom Kollegen Thomas Walter - den müssten Sie eigentlich kennen - sehr fachkundig geleitet. Herr Walter ist bei diesen Fragen hochgradig sensibel. Er hat nicht einen einzigen Hin

weis an den Rat gegeben, dass sich dort ein ernst zu nehmendes Problem auftut.

Deshalb fand ich die Bemerkung von Frau Kollegin Körtner vorhin völlig unangemessen. In Zukunft werde ich aber von „Unwahrheit“ sprechen und nicht den Ausdruck verwenden, der im Volksmund üblich ist und für den ich gerügt worden bin. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Nach § 77 der Geschäftsordnung kann ich als Präsidentin einem Mitglied des Landtages das Wort zu einer Erklärung außerhalb der Tagesordnung geben. Ich kann diese Erklärung vorher schriftlich einfordern.

Ich hatte Sie so verstanden, dass Sie einen Ordnungsruf zurückweisen wollten.

(Widerspruch bei der SPD - Zurufe von der SPD: Nein, er hat ihn akzep- tiert! Er hat bloß den Sachverhalt er- klärt!)

Sie wollten aber offensichtlich den Sachverhalt weiter aufklären. Ich möchte Sie bitten, sich in solchen Fällen in Zukunft auf § 88 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung zu beziehen, damit wir nicht erneut in die inhaltliche Debatte eintreten.

Jetzt hat sich Frau Kollegin Körtner zu einer persönlichen Bemerkung nach § 76 unserer Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weise in meiner persönlichen Bemerkung die Intervention des Kollegen Meinhold im Hinblick auf die von mir geäußerten Darstellungen zu dem in Hannover eingeführten Essengeld insofern zurück, als Folgendes Fakt ist.

Erstens. Rot und Grün haben das Essengeld im letzten Jahr in Hannover eingeführt.

Zweitens. Dass die Stadt Hannover im Augenblick angeblich oder tatsächlich noch keine belastbaren Zahlen hat, widerspricht nicht dem, was ich gesagt habe.

(Widerspruch bei der SPD - Wolfgang Jüttner [SPD]: Doch, natürlich!)

Drittens. Der Koalitionspartner - die Grünen - ist inzwischen - das habe ich der Zeitung entnommen, und das wird sich auch durch die Protokolle belegen lassen - schon auf dem Wege dahin, in dem entsprechenden Ausschuss die damalige Entscheidung zu korrigieren.

Viertens. Nach Darstellung der Sachkundigen und Sachverständigen löst der Hilfefonds - oder dieses Fondschen -, den der Kollege Meinhold angesprochen hat, nicht das Problem, das ich hier eben angesprochen habe.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Karl-Heinz Klare [CDU]: Endlich ein- mal eine verständliche Erklärung!)

Danke schön. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Bevor ich nun den Tagesordnungspunkt 10 aufrufe, möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, die Tagesordnungspunkte 14 bis 16 nicht heute, sondern erst am Freitagnachmittag, nämlich unmittelbar nach der Mittagspause um 14.30 Uhr zu beraten.

Ich rufe nun auf

Tagesordnungspunkt 10: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Übertragung von Förderaufgaben auf die Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH und des Niedersächsischen Hochschulgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/2838 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 15/2952

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Annahme mit Änderungen.

Gemäß § 28 Abs. 2 Satz 5 unserer Geschäftsordnung kann der Ausschuss, dem ein Gesetzentwurf überwiesen wurde, oder der Landtag beschließen, dass der Bericht über die Ausschussberatung mündlich zu erstatten ist. Mir ist mitgeteilt worden,

dass man sich im Ältestenrat darauf verständigt hat, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird und daher der Bericht mündlich erstattet werden soll. In meinen Sitzungsunterlagen steht allerdings, dass sich inzwischen zwei Fraktionen gemeldet haben, die doch Beratungszeit in Anspruch nehmen wollen. Mir liegen aber keine Wortmeldezettel vor. Also gehe ich davon aus, dass das so in Ordnung ist.

Trotz alledem muss ich zunächst dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Bley, das Wort geben. Bitte schön, Herr Bley!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr empfiehlt Ihnen in der Drucksache 2952, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung kam im federführenden Ausschuss mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Regierungsfraktionen und gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustande. Das Abstimmungsverhalten in den mitberatenden Ausschüssen, also dem Rechtsausschuss, dem Haushaltsausschuss und dem Wissenschaftsausschuss, entsprach dem im federführenden Ausschuss.

Weil der Gesetzentwurf im Plenum ohne erste Beratung direkt an die Ausschüsse überwiesen worden ist, lassen Sie mich einige Sätze zu seinem Anlass und seinem Inhalt sagen.

Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die Einführung von Studiengebühren im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes im vergangenen Jahr. Mit der Einführung der Studiengebühren sind seinerzeit in das Niedersächsische Hochschulgesetz auch Bestimmungen über die Gewährung eines Studiendarlehens aufgenommen worden. Danach war vorgesehen, die Gewährung von Studiendarlehen einem öffentlich-rechtlichen Kreditinstitut zu übertragen. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll diese Aufgabe nun von einem Kreditinstitut wahrgenommen werden, das öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt. Hier ist an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH, kurz NBank genannt, gedacht.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht in seinem Artikel 1 dementsprechend eine Erweiterung des Katalogs der Aufgaben vor, die der NBank im Wege der Beleihung übertragen werden können. Im Zusammenhang mit der Darlehensgewährung sind die „Maßnahmen zur Bildungsförderung“ einschlägig. Daneben sind im Gesetzentwurf auch noch „Maßnahmen rein sozialer Art“ genannt.

Artikel 2 enthält zum einen die bereits angesprochene Änderung des Hochschulgesetzes, die es ermöglicht, die privatrechtlich organisierte NBank mit der Aufgabe zu betrauen. Zum anderen ist eine Bestimmung über den Fonds im Gesetzentwurf enthalten, der für ausfallende Darlehen eintritt. Danach verwaltet das Kreditinstitut den Fonds treuhänderisch auf der Grundlage einer mit dem Ministerium zu treffenden Vereinbarung. Zudem ist geregelt, dass das Ministerium bei der Einrichtung des Fonds und bei Geschäften zugunsten oder zulasten des Fonds auch für die Stiftungen des öffentlichen Rechts, die Träger von Hochschulen sind, handelt.

Ich möchte nun kurz auf die Änderungen eingehen, deren Annahme Ihnen der federführende Ausschuss empfiehlt:

In Artikel 1 Nr. 1 sollen nach der Vorstellung des Ausschusses die Worte „Maßnahmen rein sozialer Art sowie“ gestrichen werden. Der Ausschuss hält diese Bestimmung zum einen für entbehrlich, weil sie für den bereits dargestellten Regelungskontext der Darlehensgewährung nicht erforderlich ist. Zum anderen sind im Rahmen der Beratungen auch verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht worden. Die Regelung entspricht nach Auffassung des Ausschusses nicht dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot. Eine derartige weit reichende Ermächtigung durch den Gesetzgeber widerspricht der vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderung, wonach die Aufgaben und Handlungsbefugnisse, die übertragen werden sollen, vom Gesetzgeber ausreichend zu bestimmen sind. Die Anforderungen an die Bestimmtheit und Klarheit der Norm dienen auch dazu, die Verwaltung zu binden und ihr Verhalten zu begrenzen. Die im Entwurf gewählte Formulierung erlaubt die Aufgabenübertragung jeder Maßnahme rein sozialer Art. Sie bietet keinerlei Anhaltspunkte für eine weitere Begrenzung. Es bliebe damit der Exekutive überlassen zu entscheiden, welche Aufgaben rein sozialer Art zukünftig im Wege der Beleihung von der privatrechtlich aus

gestalteten NBank wahrgenommen werden. Das ist verfassungsrechtlich nicht zulässig.

Zu Artikel 3 des Gesetzentwurfs wird empfohlen, als Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens den 1. Juli 2006 festzulegen.

Die sonstigen vorgeschlagenen Änderungen sind redaktioneller Natur.