des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 6 des Abg. Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz (GRÜNE)
Übergriff von Polizeibeamten des Polizeikommissariats Langenhagen am 23./24. März 2006 auf einen Schwerbehinderten
In der Nacht vom 23. zum 24. März 2006 kam es in der Europa-Markthalle in Langenhagen zu einer verbalen Auseinandersetzung. Ein daran beteiligter britischer Staatsangehöriger wollte daraufhin die Halle verlassen, wurde jedoch
von den Sicherheitskräften draußen festgehalten. Zwei hinzugezogene Polizeibeamte nahmen den schwerbehinderten Mann, der wegen einer Beinamputation sich nur mittels einer Prothese fortbewegen kann, zur Personalienfeststellung mit in die Polizeidienststelle. Dort soll es laut Presseberichten zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein. Nach Aussagen des britischen Staatsangehörigen bekam er schon im Eingangsbereich der Polizeidienststelle von den Polizeibeamten einen Schlag in den Rücken, fiel zu Boden, wurde an seinem gesunden Bein in den Fahrstuhl gezogen und erhielt weitere Schläge. Nachdem er dann in eine Zelle verbracht wurde, sollte eine Blutabnahme stattfinden. Hierzu zog ein Polizeibeamter den Mann an seiner Prothese, die gemeinsam mit der Hose abriss. Nach weiteren Schlägen soll ihm noch die Oberbekleidung ausgezogen worden sein, es erfolgte die Blutabnahme, und der Mann wurde wieder in die Zelle gebracht. Eine ärztliche Behandlung des Betroffenen fand nicht statt. Erst am nächsten Tag wurde er von Rettungssanitätern nach Hause gebracht. Die Untersuchung in der Paracelsus-Klinik und durch einen weiteren Arzt ergab multiple Prellungen, Hämatome und Bewegungseinschränkungen. Er konnte einige Tage die Beinprothese schmerzbedingt nicht tragen. Von den Verletzungen soll es zahlreiche Fotos geben.
1. Gegen mehrere Polizeibeamte soll ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sein. Sind die betroffenen Polizeibeamten vom Dienst suspendiert, und ist bekannt, ob diese Beamten schon einmal wegen eines nicht zu tolerierenden Verhaltens gegenüber Beschuldigten auffällig geworden sind?
2. Welche Maßnahmen sind in dem PK Langenhagen eingeleitet worden, um den Vorfall aufzuklären und hinsichtlich der offensichtlich aggressiven Umgangsweise aufzuarbeiten?
3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um künftig zu vermeiden und zu verhindern, dass Polizeibeamte gegenüber potenziellen Beschuldigten gewalttätig werden?
Zu der in der Mündlichen Anfrage bezeichneten Angelegenheit wird derzeit durch den Zentralen Kriminaldienst in Hannover eine Strafanzeige des betroffenen 42-jährigen britischen Staatsangehörigen bearbeitet. Dieser hatte am 30. März 2006 bei der Rechtsantragsstelle der Staatsanwaltschaft Hannover Anzeige gegen Unbekannt wegen Körperverletzung sowie Strafantrag wegen aller infrage kommenden Straftaten gestellt. Auf einer beigelegten CD-ROM will der Anzeigeerstatter die ihm durch Polizeibeamte beigefügten Verletzungen dokumentiert haben.
Gegen den Betroffenen selbst ist bereits am Vorfallstag, 24. März 2006, eine Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung gefertigt worden. Geschädigte sind hierzu zwei Polizeibeamte sowie der Wachmann und ein Standbetreiber aus der Europa-Markthalle in Langenhagen. Durch den Dienstvorgesetzten der betroffenen Beamten wurde am 9. Mai 2006 Strafantrag gestellt. Dieser Ermittlungsvorgang liegt mittlerweile der Staatsanwaltschaft vor.
Aufgrund der noch laufenden Verfahren ist eine abschließende Stellungnahme der Niedersächsischen Landesregierung derzeit nicht möglich. Die für die Ermittlungen zuständige Polizeidirektion Hannover hat mir aber zum bisherigen Ermittlungsstand berichtet. Demzufolge hat sich der Sachverhalt grundlegend anders zugetragen als in der Mündlichen Anfrage beschrieben.
Demnach sei der britische Staatsangehörige am 24. März 2006 gegen 00.05 Uhr durch Sicherheitskräfte der Markthalle Langenhagen zum dortigen Polizeikommissariat geführt worden, nachdem er zuvor in der Markthalle einen Standbetreiber sowie einen Wachmann geschlagen und mit dem Tode bedroht hatte. Diesbezüglich sind Strafanträge wegen Bedrohung und Körperverletzung durch die Geschädigten gestellt worden.
Der britische Staatsangehörige habe zum Zeitpunkt des Vorfalls offensichtlich erheblich unter dem Einfluss alkoholischer Getränke gestanden. Er habe sich äußerst aggressiv gegenüber allen anderen Beteiligten gezeigt und sei nicht zugänglich für ein Gespräch gewesen.
Während der Sachverhaltsaufnahme, noch außerhalb des Polizeikommissariats, habe er fortwährend die eingesetzten Beamten, u. a. als „Nazis“ beleidigt und ihnen gedroht.
Auch auf den anwesenden geschädigten Wachmann sei der Betroffene erneut bedrohlich zugegangen. Bei dem Versuch, ihn zur Verhinderung einer weiteren Eskalation in das Dienstgebäude zu verbringen, habe er sich dann selbst zu Boden fallen lassen und im Anschluss unter lautem Schreien versucht, die Beamten zu beißen, zu kratzen und zu treten. Durch einen Fußtritt habe er dabei einem der Beamten einen Bruch des Handgelenks zugefügt. Der verletzte Beamte war in der Folge für längere Zeit dienstunfähig.
Auch bei der folgenden Verbringung in die Polizeigewahrsamszelle sowie dem Zuführen zur und während der Blutentnahme habe der britische Staatsangehörige erheblichen Widerstand geleistet und dabei auch seine Beinprothese als Schlaginstrument eingesetzt.
Der Betroffene, über den in Erfahrung gebracht werden konnte, dass es sich um einen ehemaligen Elitesoldaten der britischen Armee handelte, verblieb nach erfolgter Blutentnahme bis zum Morgen des 24. März 2006 zur Verhinderung weiterer Straftaten in der Gewahrsamzelle des Polizeikommissariats Langenhangen.
Nach den bisherigen Ermittlungen der Polizeidirektion Hannover haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Schilderung des britischen Staatsangehörigen bzw. die Sachverhaltsdarstellung in der Mündlichen Anfrage zutreffend sind und die Beamten unrechtmäßige Maßnahmen getroffen hätten.
Zu 1: Die durch den Betroffenen erstattete Strafanzeige führte zwangsläufig zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Dieses richtet sich derzeit gegen zwei Beamte des Polizeikommissariats Langenhagen. Beide Beamte sind bisher weder straf- noch disziplinarrechtlich in Erscheinung getreten. Die Notwendigkeit dienstrechtlicher Sofortmaßnahmen ist nach dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht gegeben. - Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Zu 2: Neben den durch den Zentralen Kriminaldienst geführten Ermittlungen verbieten sich parallele Ermittlungen des Polizeikommissariats. - Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Zu 3: Die Polizei ist gesetzlich befugt, zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben auch unmittelbaren Zwang anzuwenden. Soweit in Einzelfällen gegen eine Polizeibeamtin bzw. einen Polizeibeamten der Verdacht einer unrechtmäßigen Zwangsanwendung besteht, wird dies unverzüglich dienstrechtlich aufgearbeitet, und es werden gegebenenfalls strafrechtliche bzw. disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet.
Die Polizei handelt nach Recht und Gesetz, und dieses schließt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mit ein. Hinsichtlich des verhältnismäßigen Einsatzes von Zwangsmitteln werden die Polizei
beamtinnen und -beamten nicht nur rechtlich, sondern auch in der praktischen Anwendung geschult. Dieses ermöglicht, jeweils einen der Situation angemessen, gleichzeitig effektiven und verhältnismäßigen Zwangsmitteleinsatz. So legt die Niedersächsische Landesregierung Wert darauf, dass den Polizeibeamtinnen und -beamten in der Ausund Fortbildung, auch durch praxisgerechte Verhaltenstrainings, Fähigkeiten zur Konfliktbewältigung und -vermeidung vermittelt werden. Dies erfolgt z. B. durch das Systemische Einsatztraining, an dem jeder Polizeibeamte des Einsatz- und Streifendienstes regelmäßig teilnimmt. Die vorgesehenen Beschulungsintervalle betragen zwei bis drei Jahre.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter in Brüssel, dem die Botschafter der EU-Mitgliedstaaten angehören, hat empfohlen, dass Projekte der Strukturförderung ab 2007 aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie dem Europäischen Sozialfonds (EFRE und ESF) privat kofinanziert werden können. Diskutiert wird auch die Einberechnung der Mehrwertsteuer bei der Förderung. Gegenwärtig werden bei der Berechnung nur die Kosten ohne Mehrwertsteuer zugrunde gelegt.
Bisher mussten der Bund, die Länder oder die Kommunen bei Ziel-2-Projekten mindestens 50 % der Ausgaben bzw. bei Ziel-1-Projekten mindestens 25 % der Kosten tragen. Eine private Kofinanzierung war bisher nur in den neuen Bundesländern bei EFRE-Maßnahmen möglich. Vor diesem Hintergrund hat sich die Landesregierung nachhaltig für eine Korrektur eingesetzt und mit Nachdruck bessere Bedingungen für Kofinanzierungen eingefordert.
1. Wie beurteilt die Landesregierung die zusätzlichen Möglichkeiten durch private Kofinanzierungen von EFRE- und ESF-Projekten im Rahmen der Strukturförderung - insbesondere auch im Ziel-1-Fördergebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Lüneburg?
2. Welche weitergehenden Möglichkeiten verbindet die Landesregierung mit den in der Kabinettsentscheidung vom 28. März 2006 beschlossenen Fondslösungen, und welche Wir
3. Welche Möglichkeiten bietet nach Einschätzung der Landesregierung die Berücksichtigung privater Kofinanzierungen für die Finanzierung von Projekten, die als PPP-Maßnahmen realisiert werden sollen?
Inwieweit der Einsatz privater Kofinanzierungsmittel in der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 zulässig sein wird, wird von den Regelungen der EU-Strukturfondsverordnungen abhängig sein. Mit deren Verabschiedung durch das Europäische Parlament wird in den nächsten Wochen gerechnet. Nach den bisherigen Verhandlungsergebnissen ist allerdings davon auszugehen, dass private Mittel sowohl in der künftigen Ziel-1-Region Lüneburg als auch in den niedersächsischen Ziel-2-Regionen zur anteiligen Kofinanzierung der EU-Projekte eingesetzt werden können.
Derart umfassende und für Niedersachsen mit erheblicher Bedeutung verbundene Regelungen waren vor einigen Wochen und Monaten noch nicht absehbar. Dieses Verhandlungsergebnis ist auch auf die gemeinsamen Aktivitäten der Landesregierung sowie der Mitglieder des Europäischen Parlaments zurückzuführen. Der Ministerpräsident sowie der niedersächsische Wirtschaftsminister haben hierzu bei diversen Gelegenheiten mit der Bundeskanzlerin, dem Präsidenten und anderen Vertretern der Europäischen Kommission und den niedersächsischen Mitgliedern des Europäischen Parlaments die niedersächsischen Interessenlagen vertreten. In dieser zentralen Frage der Finanzierung der EU-Strukturfondsförderung ist es gelungen, die Interessen des Landes erfolgreich einzubringen.
Zu 1: Die Einbeziehung privater Mittel wird die Finanzierung entsprechender Maßnahmen und Projekte der Strukturfondprogramme des EFRE sowie des ESF in der Förderperiode 2007 bis 2013 ganz erheblich erleichtern und den Kofinanzierungsaufwand des Landes und der Kommunen spürbar reduzieren. Allerdings wird die EUKommission im Rahmen der noch zu erlassenden Durchführungsbestimmungen einen Mindestrahmen für die Beteiligung der öffentlichen Hand an der Finanzierung festlegen können. Details hierzu sind noch nicht bekannt (nach unbestätigten Aussagen kommt ein Anteil der privaten Mittel von 30 bis 50 % an der erforderlichen Kofinanzierung von
Zu 2: Die der Kabinettsvorlage vom 28. März 2006 zugrunde liegenden Fondslösungen sehen vor, die nationale Kofinanzierung in den beabsichtigten Modellen durch die NBank aufzubringen und die Refinanzierung durch Fondserträge zu ermöglichen. Der Einsatz von Haushaltsmitteln des Landes ist hierfür nicht vorgesehen.
Bei einer Einbeziehung von privaten Investoren in solche Modelle würden diese für sie wirtschaftlich angemessene Erträge für ihr Engagement erwarten. Dies würde zulasten der aus dem Fonds revolvierend einsetzbaren Mittel gehen. Zu vergleichbaren Konditionen wie eine mit Staatsgarantien ausgestattete Förderbank könnten sich Private nur beteiligen, wenn sie ebenfalls staatliche Risikofreistellungen erhielten. Dies wäre beihilferechtlich aber nicht zu rechtfertigen. Die mit der NBank entwickelten Modelle sehen für eine Einbindung Privater daher parallele Koinvestments vor, die unabhängig von Strukturfondsmitteln sind und rein marktwirtschaftlich kalkuliert werden. Der Vorteil solcher Parallelfinanzierungen liegt darin, dass Strukturfondsmittel bzw. Mittel aus dem öffentlichen Fonds nur insoweit eingesetzt werden müssen, wie tatsächlich Marktversagen vorliegt und hier private Parallelinvestments durch ein öffentlich/privat verteiltes Risiko für die Privatinvestoren erst interessant werden.
Im Hinblick auf die Ziel-1-Region Lüneburg ist festzustellen, dass bei dem mit der NBank beabsichtigten Modell durch die höhere Strukturfondsmittelquote bei im Volumen geringerem Risiko für die NBank proportional mehr Fondsmittel verfügbar gemacht werden können. Durch eine Kooperation mit regionalen Initiativen und Know-how-Trägern wird dazu eine parallele Einbindung privater Kapitalgeber zielgenau und effizient möglich.
Zu 3: Die Strategie der Landesregierung für den Bereich der regionalen Wirtschaftsförderung geht davon aus, dass durch unternehmerisches Engagement bei den verschiedenen Maßnahmen die in den Regionen erwünschten Wirkungen bei Wachstum und Arbeitsplätzen besser erreicht werden können. Die Beteiligung von Unternehmen als Private Public Partnership (PPP) ist aus diesem Grund Voraussetzung für Maßnahmen der regionalen Strukturpolitik. Projekte der einzelbetrieblichen Förderung beinhalten stets einen hohen Anteil privater Kofinanzierung. Es ist daher erfreulich,
dass diese privaten Anteile - zumindest in erheblichem Umfang - als Bestandteil der Kofinanzierung anerkannt werden sollen. Damit wird gerade auch finanzschwachen Kommunen die Umsetzung wichtiger Strukturprojekte nachhaltig erleichtert werden.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 8 der Abg. Uwe Schwarz, Michael Albers, Christa Elsner-Solar, Ulla Groskurt, Uwe Harden, Marie-Luise Hemme, Gerda Krämer, Bernadette Schuster-Barkau und Dörthe Weddige-Degenhard (SPD)
Die aktuelle Förderphase und damit die Bewilligung der EU-mitfinanzierten Programme der Jugendsozialarbeit (Jugendwerkstätten, Pro- Aktiv-Centren [PACE], regionale Arbeitsstellen zur beruflichen Eingliederung junger Menschen [RAN-Stellen]) sowie Präventions- und Integrationsprojekte an schulischen Standorten [PRINT]) läuft zum Jahresende aus.
Voraussichtlich wird die Finanzierung aus Geldern des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die nächste Förderperiode erst ab Mitte 2007 beginnen können.