Vor dem Hintergrund absehbarer Steigerungen des Vorgangsaufkommens im Bereich der DNAAnalyse hat die Landesregierung bereits im Jahr 2005 - trotz begrenzter Haushaltsmittel - erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Nutzung der DNA-Analyse mit entsprechenden personellen und materiellen Ressourcen zu intensivieren. Hierzu wurden sechs befristete Arbeitsverträge für Laborkräfte in der Fachgruppe „Molekulargenetik“ des LKA Niedersachsen durch eine Ausnahme vom Einstellungsstopp in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt.
Für das Jahr 2006 ist derzeit die Zuweisung bzw. Einstellung von insgesamt zehn Tarifbeschäftigten vorgesehen darunter Verwaltungsangestellte, Angestellte als Laborassistentinnen und wissenschaftliche Angestellte mit Gutachtertätigkeit.
Neben insgesamt bereits vier zur Verfügung stehenden DNA-Untersuchungsgeräten, zwei so genannte Sequenzern und zwei Genetic-Analyzern, konnte das Landeskriminalamt den bereits hohen Grad an Laborautomatisierung durch die im vergangenen Jahr erfolgte Neuanschaffung eines dritten Genetic-Analyzer nochmals steigern und verfügt damit über eine der modernsten Ausstattungen für die Bearbeitung von Spuren- und Vergleichsproben im Bereich der DNA-Analyse.
Um die aus der Gesetzesnovellierung resultierenden Wirkungen zu erheben und um den aus den tatsächlichen Fallzahlenentwicklungen ableitbaren Handlungsbedarf hinsichtlich des Mehrbedarfs an Personal und Sachmitteln präzise aufzuzeigen, hat die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter mit dem Bundeskriminalamt (AG Kripo) im August 2005 über ihre Kommission „Kriminalwissenschaft und -technik/Erkennungsdienst“ eine Bund-Länder-Projektgruppe eingerichtet, die sich unter der Leitung des LKA Niedersachsen mit der Gesetzesnovellierung zur DNA-Analyse und ihren Wirkungen auf die Kriminaltechnischen Institute befasst. Diese Projektgruppe wird ihr Arbeitsergebnis voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte vorlegen.
Die der Landtagsanfrage zugrunde liegenden Zahlen zum Personaleinsatz im Bereich der gutachterlichen Tätigkeiten in der DNA-Analyse basieren auf dem Bericht einer Projektgruppe der Kommission
Bei der Bewertung bundesweiter Vergleichszahlen sind die strategische Ausrichtung sowie technische Ausstattung der einzelnen Landeskriminalämter zu berücksichtigen. Im LKA Niedersachsen werden alle eingehenden Vorgänge sofort auf Eilbedürftigkeit geprüft und entsprechend priorisiert. Diese Priorisierung orientiert sich insbesondere an der Deliktsschwere und Terminvorgaben, z. B. Haftprüfung oder anderen aus dem Untersuchungsantrag mitgeteilten Informationen.
Eine Fremdvergabe von Spurenfällen an externe Untersuchungsstellen wird durch das LKA Niedersachsen aus fachlichen und ablauforganisatorischen Gründen nicht durchgeführt. Auch die Einschränkung oder vollständige Zurückstellung der Untersuchung einzelner Spurenarten, insbesondere so genannter Epithelzellen, findet in Niedersachsen nicht statt, da dies der Zielrichtung der DNA-Analyse-Datei und der Gesetzeslage nicht entsprechen würde.
Der dieser Anfrage zugrunde liegende Bericht verdeutlicht, dass die Zahl der jährlich erstellten Gutachten für Spurenfälle in Niedersachsen erheblich über dem bundesweiten Durchschnitt liegt. In der Jahresstatistik der DNA-Analyse-Datei des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2005 wurden für Niedersachsen 2 749 Personendatensätze und 1 706 Spurendatensätze als Neueinträge sowie insgesamt 840 erzielte Treffer erfasst. Die niedersächsische Polizei übertrifft damit sowohl bei der elektronischen Speicherung von DNA-Formeln in der DNA-Analyse-Datei als auch im Rahmen der untersuchten Spurenfälle deutlich den bundesdeutschen Durchschnitt.
Eine automatisierte Erhebung der durchschnittlichen Verweilzeiten kann mit Hilfe der Verwaltungssoftware für Untersuchungsanträge systembedingt nicht erfolgen. Eine manuelle Komplettauszählung der 6 839 Vorgänge aus dem Jahr 2005 und der 3 336 Vorgänge des Jahres 2006 stellt angesichts der bestehenden Arbeitsbelastung des LKA Niedersachsen einen unverhältnismäßigen Aufwand dar. Dies gilt umso mehr, als die hierfür benötigte Arbeitszeit zulasten der originären Aufgaben ginge.
Die Aussagekraft durchschnittlicher bzw. maximaler Verweilzeiten ist zudem äußerst eingeschränkt, da bereits genannte Aspekte wie priorisierte Ein
Angesichts der außergewöhnlichen Herausforderungen und der besonderen Bedeutung, die die Fußballweltmeisterschaft 2006 für die Aufgabenbewältigung der Strafverfolgungsbehörden darstellt, sind alle Maßnahmen in Betracht zu ziehen, die zur Erhöhung der Sicherheit beitragen. Vor diesem Hintergrund ist auch die zeitnahe Erfassung von DNA-Identifizierungsmustern zu Personen, die im Rahmen der Auswertung der Datei „Gewalttäter Sport“ als so genannte Hooligans bereits einschlägig in Erscheinung getreten sind, als ein geeignetes Mittel zur Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen, sonstiger Straftaten sowie zur beweissicheren Strafverfolgung anzusehen, wenn im jeweiligen Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 81 g der Strafprozessordnung gegeben sind. Dieser Auffassung haben sich auch die Innenminister und -senatoren anlässlich der Innenministerkonferenz am 4./5.Mai 2006 angeschlossen.
Die im Rahmen der Auswertung der Datei „Gewalttäter Sport“ durch das LKA Niedersachsen zu untersuchenden DNA-Proben werden aufgrund des hohen Automatisierungsgrades bei der Untersuchung von so genannten Mundhöhlenabstrichen kurzfristig bearbeitet werden können.
Das gesamte Verfahren - von der Prüfung der Kriminalakten bis zur Einstellung der DNA-Identifizierungsmuster - kann bis zum Beginn der Fußballweltmeisterschaft am 9. Juni 2006 abgeschlossen sein.
Im Übrigen verweise ich auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Briese „Kostenexplosion durch Ausweitung der DNA-Analyse Ausweitung?“ (LT-Drucksache 15/1064), zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Bockmann „Genteststau in Oldenburg?“ (LT-Drucksache 15/1720, Nr. 23) und zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Wiegel „Sind die DNAAnalyse-Kapazitäten des Landes eine Ermittlungsbremse?“ (LT-Drucksache 15/1745).
Zu 1: Die Anzahl der Vorgänge insgesamt, die dem LKA NI zur DNA-Untersuchung zugeleitet wurden, hat sich im Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 30. April 2006 wie folgt entwickelt:
Aufgrund des kurzen Erhebungszeitraumes im Jahr 2006 ist eine abschließende Bewertung, in welcher Größenordnung sich die Gesetzesnovellierung vom 1. November 2005 und die Aufhebung des Richtervorbehaltes auf die tatsächlichen Eingangszahlen ausgewirkt haben, noch nicht möglich. Derzeit kann tendenziell von einer Steigerung der Anzahl der Untersuchungsfälle von über 50 % ausgegangen werden.
Zu 2: Mit Stand 30. April 2006 waren 661 Vorgänge noch nicht im Vorgangsverwaltungssystem erfasst. Da auch diese Vorgänge unmittelbar nach ihrem Eingang auf Eilbedürftigkeit geprüft und entsprechend priorisiert worden sind, hat dies hinsichtlich der Bearbeitungsdauer und Verweilzeit des einzelnen Untersuchungsvorgangs keine Auswirkungen. - Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 5 der Abg. Prof. Dr. Dr. Roland Zielke und Jörg Bode (FDP)
Bisher waren Meereswissenschaften und -technologien im Forschungsrahmenprogramm der EU explizit als wichtiges Querschnittsthema der interdisziplinären Forschung genannt. Im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments wurde nun jedoch ein Vorschlag eingebracht, der dieses Thema nicht mehr benennt. Die für Wissenschaft zuständigen Minister der norddeutschen Länder haben deshalb gemeinsam einen Erhalt
1. Sind Forschungsstandorte in Niedersachsen von der Änderung betroffen, und, wenn ja, in welcher Höhe sind finanzielle Einbußen für einzelne Standorte zu befürchten?
2. Inwieweit wäre die Niedersächsische Landesregierung in der Lage, die Ausfälle aus Landesmitteln auszugleichen?
3. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, auf das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm einzuwirken, und wie plant sie diesbezüglich vorzugehen?
Die Organe der Europäischen Union setzen sich aktuell mit der Gestaltung des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms für die Jahre 2007 bis 2013 auseinander. Dabei steht u. a. auch zur Diskussion, welche für die Gemeinschaft relevanten Wissenschaftsbereiche für die Vergabe von europäischen Fördermitteln festgelegt werden sollen. Der Vorschlag der EU-Kommission vom 6. April 2005 zur Ausgestaltung des Forschungsrahmenprogramms hatte für den Programmteil „Zusammenarbeit“, der auf transnationale Forschungs- und Vernetzungsprojekte abzielt, das Thema „Meereswissenschaften und -technologien“ als vorrangiges Wissenschaftsgebiet explizit benannt. Diese ausdrückliche Erwähnung bedeutet für die Ausgestaltung der Arbeitsprogramme und späteren Ausschreibungen der Kommission, dass innerhalb der thematischen Prioritäten ein besonderer Fokus auf Projekte gelegt wird, die einen Bezug zu dem Wissenschaftsgebiet haben. Forschung zum Thema „Maritime Ressourcen“ oder „maritime Umwelt“ wird dabei u. a. im Vordergrund stehen.
Da es sich bei der EU-Forschungsförderung um Projektförderung handelt, ist es wichtig, dass die Ausschreibungen im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm diejenigen Themenbereiche enthalten, in denen Niedersachsen Forschungspotenzial hat. Die Ausschreibungen eröffnen ein wettbewerbliches Verfahren, zu dem Projektanträge von Forscherinnen und Forschern eingereicht werden können. Die Anträge können nur gemeinsam mit mindestens drei Partnern aus drei verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten gestellt werden. Die Anträge unterliegen einem Begutachtungsverfahren, und die Projekte werden bei erfolgreicher Bewertung bis zu fünf Jahre lang gefördert.
Zu 1: Hochschulische wie außerhochschulische Forschungsstandorte in Niedersachsen wären von einer Änderung mittelbar betroffen, insofern im 7. Forschungsrahmenprogramm - also ab 2007 die Zahl, die Dotierung und die thematische Ausrichtung der Ausschreibungen auf europäischer Ebene geändert würden. Dadurch würden sich für die niedersächsischen Forschungseinrichtungen weniger Antragsmöglichkeiten als bisher erwartet ergeben. Dementsprechend wäre eine geringere Mitteleinwerbung zu erwarten.
Da die EU-Forschungsförderung keine institutionelle Förderung ist, hängt der Erfolg niedersächsischer Einrichtungen allerdings immer auch davon ab, wie aktiv und erfolgreich sie während der Laufzeit des 7. Forschungsrahmenprogramms in der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit und damit bei der Erarbeitung von Anträgen gemeinsam mit Partnern aus anderen Mitgliedsstaaten sind.
Um die Sichtbarkeit der maritimen Forschung aus Niedersachsen auf europäischer Ebene langfristig deutlich auszubauen, bereitet das Ministerium für Wissenschaft und Kultur zurzeit einen Forschungsverbund im Bereich Meereswissenschaften vor.
Zu 2: Nicht eingeworbene Drittmittel können nicht durch Landesmittel ersetzt werden - ein solcher Mechanismus würde einer leistungsorientierten Mittelvergabe zuwider laufen. Allerdings wurde im Jahr 2005 im VW-Vorab die Möglichkeit geschaffen, die Vorbereitung von EU-Anträgen besonders zu unterstützen. Dies ist besonders bei Forschungsanträgen auf europäischer Ebene, bei denen bis zu 50 Kooperationspartner zusammengeführt werden, erforderlich, um niedersächsische Antragserfolge langfristig zu sichern.
Zu 3: Die Landesregierung nimmt über den Bundesrat zu Angelegenheiten der europäischen Union Stellung. Dieses ist bei allen Vorlagen zum 7. EU-Forschungsrahmenprogramm dezidiert geschehen. Besonders wichtig war der Landesregierung ein Absatz im Entwurf für ein 7. Forschungsrahmenprogramm, der die Meereswissenschaften und -technologien als Themenbereich benennt, der vorrangig Gegenstand einer Querschnittsförderung sein soll. So war bereits im Oktober 2005 Niedersachsen unter der Führung des Konsortiums Deut
Nachdem Anfang des Jahres 2006 im Laufe der Beratungen im Europäischen Parlament bekannt wurde, dass dort ein Änderungsantrag vorliegt, der den Begriff „Meereswissenschaften“ aus der Vorlage streichen würde, argumentierten die norddeutschen Länder im Umfeld des Europäischen Parlaments intensiv für den Erhalt der bisherigen Formulierung. Zu diesen Aktivitäten gehört auch ein von Niedersachsen mitinitiiertes Schreiben der norddeutschen Wissenschaftsminister und -senatoren, das auf die besondere Bedeutung der Meeresforschung für die norddeutschen Küstenländer aufmerksam macht und die MdEP der norddeutschen Länder für die Beratungen im Plenum sensibilisieren will. Nach derzeitigem Stand der Beratungen im Europäischen Parlament hatte die gemeinsame Aktion der norddeutschen Wissenschaftsminister Erfolg: Der Antrag auf Textänderung im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (Strei- chung von Meereswissenschaften- und -technolo- gien) wird vom Parlament nicht weiterverfolgt. Die Meereswissenschaften und -technologien werden durch einen Klammerzusatz mit Erwähnung der Disziplinen „Chemie, Physik, Biologie, Mathematik, Maschinenbau, Ökonomie und Soziologie“ ergänzt. Es wird außerdem betont werden, dass sich dieser Forschungsbereich besonders durch interund pluridisziplinäre Aspekte auszeichnet und deshalb geeignet ist, eine gemeinsame Ausschreibung über verschiedene thematische Prioritäten hinweg vorzunehmen. Damit sind die Chancen der niedersächsischen Forschungseinrichtungen für das 7. Forschungsrahmenprogramm in vollem Umfang gewahrt.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 6 des Abg. Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz (GRÜNE)