Am 8. März wurde mit Einvernehmen des Finanzministers - höchstwahrscheinlich an der Sozialministerin vorbei - der Auftrag vergeben. Das ist doch eine Art und Weise, die absolut skandalös ist.
Ich frage mich wirklich, wer bei Ihnen das Sagen hat: Eine Abteilungsleiterin zusammen mit dem Finanzminister? Bestimmt der jetzt auch noch die Gender-Politik des Landes Niedersachsen, ohne Fach- und Sachverstand?
Meine Damen und Herren, noch einmal kurz: Der Umgang mit dem Sozialausschuss ist einfach skandalös und trotz aller Rechtfertigungen und schönen Reden hier so nicht hinzunehmen.
Es ist aber noch skandalöser, wie Sie mit der Mädchen- und Jungenhilfe umgehen und Landesgelder dadurch verschleudert haben, dass Sie jetzt einfach einen Schnitt machen. Hier werden kleine Pflänzchen bewusst zertreten. Ich habe den Eindruck, dass diese bürgerliche Regierung gar kein Interesse an einer Veränderung hat und gerne das alte Rollenverhalten beibehalten möchte.
Seien Sie doch ehrlich! Der niedersächsische Weg bedeutet: Geschlechtergerechtigkeit ist nicht gewollt!
Warum wurde uns denn kein Änderungsvorschlag gemacht, wenn ihr drei von vier Punkten unseres Antrags zustimmen könntet? - Ich finde es jetzt
mehr als bedauerlich, dass wir uns darin nicht einigen konnten und damit nicht wenigstens einen Teil unseres Antrags weiterführen können.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschlechtergerechte Kinderund Jugendhilfe ist seit mehr als anderthalb Jahrzehnten ein wichtiges Thema in der Landespolitik und auch durchweg Bestandteil der Landesförderung. Lassen Sie mich vielleicht ganz kurz etwas zu den Vorrednern und Vorrednerinnen sagen.
Erstens. Innenminister Schünemann hat am 10. November 2005 im Landtag - ich meine, dass das nicht verschwiegen werden darf - das Grobkonzept, das wir in diesem Jahr umsetzen, in seinen Strukturen und Eckpunkten umschrieben. Von daher war hier im Haus klar, wie Gender Mainstreaming künftig in der Kinder- und Jugendhilfe implementiert werden soll.
Zweitens. Das konkrete Konzept wurde dem Fachausschuss etwa Anfang März dieses Jahres übergeben, Frau Janssen-Kucz.
Neben den vielfältigen Programmen, die das Land zur Förderung aufgelegt hat, fördert das Land seit vielen Jahren auch mädchenspezifische Maßnahmen, wie beispielsweise das bis Ende 2005 laufende Projekt „Lebensweltbezogene Mädchenarbeit“. Wir sind uns einig darin, dass die Ergebnisse durchweg positiv sind. Im Rahmen der Weiterentwicklung unserer Projekte ist aber deutlich geworden, dass es nicht nur darauf ankommt, mädchenspezifische Programme fortzusetzen, sondern dass wir unser Augenmerk verstärkt darauf richten müssen, dass sowohl Mädchen als auch Jungen
gleichermaßen und umfassend bei der Förderung bedacht werden. Wir setzen daher in diesem Jahr ein Konzept zur Implementierung von Gender Mainstreaming in den Bereichen Jugendarbeit und Jugendhilfeplanung um. Einzelne Jugendhilfebereiche sind auf dem Gebiet der Geschlechterdifferenzierung zurzeit noch sehr unterschiedlich weit entwickelt. Alle Jugendhilfebereiche können noch profiliert werden, was die Chancengleichheit, die Zielgruppengenauigkeit und geschlechtergerechte Angebote angeht. Mit dem neuen Vorhaben werden daher Schulungen konzipiert, die geeignet sind, die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe mit der Gender-Thematik vertraut zu machen, damit sie als Multiplikatoren das erworbene Wissen in die Jugendarbeit weitergeben und in die Jugendhilfeplanung einbringen können.
Meine Vorstellung ist es, dieses in Form einer Moderatorenausbildung zu erreichen. Die Umsetzung dieses Anliegens soll direkt in die Kommunen hineinwirken und dort deutliche Impulse setzen; denn die Kommunen bereiten vor Ort den Boden für eine geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen. Wir sind davon überzeugt, dass wir die Haushaltsmittel für Gender Mainstreaming so sinnvoll einsetzen.
Die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit lautet auf Ablehnung dieses Antrages. Wer der Empfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer ist anderer Meinung? - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Tagesordnungspunkt 21: Zweite Beratung: Sanders Kampagne gegen den Naturschutz im Wattenmeer stoppen, bewährte Grundsätze für einen effektiven Küstenschutz beibehalten - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/1822 - Beschlussempfehlung des Umweltausschusses Drs. 15/2820
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Änderungsantrag, den Sie von CDU und FDP hier vorgelegt haben, hat mit unserem Ausgangsantrag wirklich nicht mehr viel zu tun. Der Tenor unseres Antrages ist nicht mehr wiederzufinden, und im Prinzip geben Sie dem Umweltminister einen weiten Spielraum, um seine Vorstellungen von Außendeichsnutzung umzusetzen. Ich möchte vorab klarstellen - Herr Riese, hören Sie genau zu -: Küstenschutz und damit der Schutz der Menschen an der Küste hat Vorrang.
Herr Janßen, bitte unterbrechen Sie Ihre Rede. Es ist hier zu unruhig, und es sitzen längst nicht alle Kolleginnen und Kollegen auf den Plätzen. Eine Bitte an die Herrschaften, die hinten an der Wand stehen: Bitte setzen Sie sich hin, oder führen Sie Ihr Gespräch draußen weiter. - Bitte schön, Herr Janßen!
Der Küstenschutz und damit der Schutz der Menschen an der Küste hat Vorrang. Er sollte aber soweit irgend möglich die Belange der betroffenen Menschen hinter dem Deich und auch den Naturschutz berücksichtigen. Letzteres vergessen Sie gern, meine Damen und Herren.
Worum geht es bei diesem Tagesordnungspunkt? - 1995 und 1999 haben die Naturschutzverbände und die Deichverbände unter Federführung des MU zehn Grundsätze für einen effektiven Küsten
„Hauptdeiche werden in der bestehenden Deichlinie soweit wie möglich auf der Binnenseite verstärkt und erhöht. Dies ist anhand örtlicher Gegebenheiten zu entscheiden.“
„Kleientnahmen müssen in besonderen Fällen auch im Deichvorland möglich sein. Im Regelfall wird Kleiboden im Binnenland gewonnen“.
Danach wurde verfahren, und alles verlief weitgehend im Einvernehmen. Dieses Vorgehen entspricht auch der FFHund der EUVogelschutzrichtlinie, unter deren Bestimmungen der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer fällt. Das heißt nicht, dass nunmehr aller Klei im Binnenland gewonnen werden konnte, und auch nicht, dass auf der Seeseite auf die Deichverstärkung immer zu verzichten ist. Es gibt sehr wohl Gründe, beides dann zu tun, wenn es binnendeichs nicht geht. Aber die Prioritäten müssen stimmen.
Herr Sander stellte dann im Frühjahr letzten Jahres die Verhältnisse auf den Kopf. Regelfall soll die Deichverstärkung außendeichs werden, und Klei soll vorrangig außendeichs gewonnen werden. Damit, Herr Sander, haben Sie wie ein Elefant im Porzellanladen erheblichen Schaden angerichtet. Den galt es zu heilen und die seit 1995 bestehende kooperative Umgehensweise an der Küste zu retten. Deshalb haben wir unseren Antrag von April 2005 gestellt, der darauf abzielt, die bestehende Vereinbarung im Prinzip beizubehalten; denn sie hat sich vor Ort bewährt.