Ebenfalls zu einer persönlichen Erklärung hat sich jetzt Herr Biallas gemeldet. Herr Biallas, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens weise ich die Einlassung der Kollegin Bührmann insoweit zurück, als sie behauptet hat, ich hätte der Arbeitskreissprecherin der CDU - wahrscheinlich telefonisch, weil sie in Brüssel und ich hier war - mitgeteilt, wir lehnten eine Mitberatung ab. Ich habe mit ihr weder telefoniert
Zweitens liegt es mir fern, die Kompetenz des Wissenschaftsausschusses infrage zu stellen, nicht zuletzt deshalb, weil ich in einer Legislaturperiode die Ehre hatte, diesem Gremium anzugehören. Ich weiß, wie hoch qualifiziert die Beratungen dort ablaufen. Bei allem Respekt vor der Arbeit des von Ihnen geleiteten Ausschusses sage ich Ihnen aber, dass mir bisher noch niemand hat erklären können, zu welchem anderen Ergebnis als zu dem im Gesetzestext formulierten der Wissenschaftsausschuss trotz aller Kompetenz hätte kommen wol
len, es sei denn, Sie hätten dort die Vergangenheitsbewältigung bemüht. Dies haben Sie heute in ganz qualifizierter Weise - jedenfalls für Ihre Verhältnisse - nachgeholt.
Deshalb sollten Sie, wie ich meine, zufrieden sein, jetzt dem Theater ein Ende bereiten und zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will gar nicht verhehlen, dass ich in den letzten Wochen erneut an Erfahrungen reicher geworden bin - das ist zunächst einmal ja etwas außerordentlich Positives -, und zwar insoweit, als ich mich schon wundere, wie manche Sachverhalte zu einem Popanz aufgebaut werden, der wirklich jeder Beschreibung spottet.
Ich gehe jetzt - liebe Frau Dr. Andretta, ich mache es diesmal ganz ruhig und sachlich, um Ihnen die Peinlichkeit zu ersparen, erneut den Plenarsaal zu verlassen und dann wieder hineinkommen zu müssen, wie wir es ja beim letzten Mal erlebt haben; wer austeilt, muss auch einstecken können auf das ein, was sich in den letzten Wochen ereignet hat.
In der Sache geht es einzig und allein um eine Übergangsregelung. Mit dem Beschluss des VG Braunschweig werden weder das Studienbeitragsmodell noch die Erhöhung der Langzeitstudiengebühren infrage gestellt. Das VG Braunschweig ist der Auffassung, eine Formulierung in den Übergangsregelungen des NHG sei missverständlich.
Um hier allen etwaigen Interpretationsspielräumen entgegenzutreten, wollen wir heute mit dem Verwaltungszustellungsgesetz eine Klarstellung dieser Übergangsregelung verabschieden. Mit dem zu beschließenden Halbsatz, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird lediglich für jedermann deutlich
formuliert und, wenn Sie so wollen, im Gesetz klargestellt, dass bis zur Geltung der neuen Vorschriften über Langzeitstudiengebühren, die die alte SPD-Regierung beschlossen hat, diese Langzeitstudiengebühren weiter gelten. Eigentlich ist dies eine Selbstverständlichkeit, die auch im gesamten Verfahren völlig unstrittig war.
Nun frage ich Sie hier, weil Sie ständig die Beteiligung des Wissenschaftsausschusses angemahnt haben: Wollen Sie tatsächlich eine inhaltliche Änderung? Wollen Sie tatsächlich das alte SPDGesetz zur Schaffung von Langzeitstudiengebühren wieder abschaffen?
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Darum geht es doch nicht! - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Es ist doch die Frage, wie dieser Landtag Gesetze berät!)
Ich habe bisher keine einzige Äußerung von Ihnen gehört, die besagte, dass Sie keine Langzeitstudiengebühren mehr wollen. Dies heißt für mich, dass es Ihrerseits keine inhaltliche Änderung geben soll.
Aber wenn Sie selbst keine inhaltliche Änderung wollen, dann verstehe ich Ihre Forderung nach Beteiligung des Fachausschusses überhaupt nicht.
(Hans-Christian Biallas [CDU]: Schließlich haben wir das im Innen- ausschuss gut gemacht! - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Das ist doch eine Frechheit!)
- Herr Wenzel, was hat das mit Frechheit zu tun? Nach dem, was wir heute Morgen von Ihnen gehört haben, müssen Sie mit dieser Vokabel besonders vorsichtig umgehen.
Eine weitere Bemerkung. Es entsteht kein Schaden. Weder die Hochschulen noch das Land werden Einnahmeverluste verzeichnen; nicht ein ein
Noch einmal: Die SPD hat im Jahre 2002 Langzeitstudiengebühren eingeführt. Und wissen Sie, wodurch? - Jetzt hören Sie bitte besonders gut zu: durch Haushaltsbegleitgesetz!
(Beifall bei der CDU - Hans-Christian Biallas [CDU]: Das habe ich ja noch gar nicht gewusst! Man lernt immer noch dazu! - Wolfgang Jüttner [SPD]: Aber durch ein rechtlich korrektes!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die SPD hat bei einer paradigmatischen Entscheidung, der Einführung von Langzeitstudiengebühren, das gleiche Verfahren angewandt, wie wir es hinsichtlich der Studienbeiträge getan haben, und wirft uns dies heute aus rein populistischen Gründen vor. Was Sie hier betreiben, ist wieder einmal unseriös. Die Menschen auf den Zuschauertribünen haben ein Anrecht darauf, das zu hören.
Das VG Braunschweig ist und bleibt mit seinem Beschluss im vorläufigen Rechtsschutzverfahren. Es gibt kein rechtskräftiges Urteil; es gibt lediglich einen Beschluss im vorläufigen Rechtsschutzverfahren. Das Gericht kam nach summarischer Prüfung - liebe Kolleginnen und Kollegen, so nennt man das beim vorläufigen Rechtsschutz - zu dem Ergebnis, dass ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Gebührenbescheides bestehen, und hat die aufschiebende Wirkung der eingereichten Klage angeordnet. Über die Klage selbst wurde nicht entschieden, nicht einmal in erster Instanz. Es gibt kein Urteil, geschweige denn ein rechtskräftiges. Es handelt sich - ich sage es noch einmal - um einen Beschluss im vorläufigen Rechtsschutzverfahren, gegen den die Beschwerde beim OVG zulässig und bereits erfolgt ist. Der Eilbeschluss des VG ist auch nicht bindend für die Hochschulen oder für Verfahren anderer Studierender.
Wenn die SPD, Frau Dr. Andretta, trotz dieser Tatsachen in ihren Äußerungen und Pressemitteilungen immer wieder von einem rechtskräftigen Urteil spricht - ich meine hier die Pressemitteilung vom 3. Februar -, dann ist dies
(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Passen Sie auf, dass Sie den Gerichtspräsidenten nicht noch einmal beleidigen!)
entweder von völliger Inkompetenz geprägt - in diesem Falle sollten Sie sich besser zurückhalten -, oder es stellt eine bewusste Irreführung der Bevölkerung und, schlimmer noch, der Studierenden dar.
Frau Dr. Andretta, Sie können Ihrer Lieblingsbeschäftigung gern weiter nachgehen, mit Unwahrheiten und Halbwahrheiten zu agieren. Ich halte dies für keinen guten Stil, erst recht dann nicht, wenn es um so wichtige Fragestellungen geht, wie es hier der Fall ist.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich etwas zu laufenden Klageverfahren in meinem Geschäftsbereich sagen. Allein gegen die von der SPD mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2002 eingeführten Langzeitstudiengebühren - hören Sie gut zu! - hat es 182 Klageverfahren gegeben, von denen eine Vielzahl erst in zweiter Instanz entschieden wurde. Im Jahr 2005 - hören Sie bitte wieder gut zu! - hatten wir rund 4 000 öffentlichrechtliche Gerichtsverfahren der Hochschulen, die sich fast ausschließlich gegen von der SPD beschlossene Gesetze richteten. Wir sind ständig damit beschäftigt, SPD-Gesetze nachzubessern, weil sie sich in Gerichtsverfahren als fehlerhaft und unzureichend herausgestellt haben.
Allein das von Ihnen beschlossene NHG mit dem Kern der neu eingeführten Stiftungshochschulen - für die ja auch wir sind - wäre gerichtlich längst gescheitert - Frau Dr. Andretta, Sie waren an diesem Gesetzgebungsverfahren maßgeblich beteiligt -, wenn wir nicht wenige Wochen nach der Regierungsübernahme nachgebessert hätten.
Mit der NHG-Novelle werden zahlreiche weitere Nachbesserungen vorgenommen, die ebenfalls nur dazu dienen, unzureichende Vorschriften rechtlich und verfassungsrechtlich abzusichern.
Meine Damen und Herren, so und nicht anders sieht die Gesetzgebungskompetenz der Sozialdemokratie in diesem Lande aus.
Nun komme ich auf einen Vorwurf zu sprechen, den ich sehr ernst nehme, Frau Dr. Andretta, weil ich selbst viele Jahre im Rechtsausschuss gearbeitet habe und auch für justizpolitische Fragen zuständig war.
Der Vorwurf lautete, ich hätte mich aus der Verantwortung gedrückt und dem GBD die Verantwortung in die Schuhe schieben wollen. Nennen Sie mir - Sie kommen aus dem wissenschaftlichen Bereich und haben es gelernt, wissenschaftlich zu arbeiten - einen seriösen Beleg dafür, dass ich dies getan hätte. Sie können es nicht, weil es diesen Beleg nicht gibt und weil ich es nicht getan habe. Es widerspricht meinen Grundprinzipien, solche Vorwürfe an andere abzuschieben.