Dabei hatte gerade der GBD in der Ausschussberatung ausdrücklich davor gewarnt, das Gesetz übers Knie zu brechen. Ihr Staatssekretär hat an allen Ausschussberatungen teilgenommen, und es ist wohl anzunehmen, dass der Gesetzentwurf vom Fachministerium mit ausgearbeitet wurde.
Wie angeschlagen muss ein Minister sein, dass man sich in seinem Hause zu solchen Aussagen versteigt und dann auch noch die gerichtliche Entscheidung in diffamierender Art und Weise gegenüber der Presse kritisiert?
Herr Minister Stratmann, gestehen Sie ein, dass das Studiengebührengesetz im Schnellverfahren ein Fehler war!
Meine Damen und Herren, mit dem Nachbessern aufgrund eines Eilentscheides des Verwaltungsgerichts ist es nicht getan; denn an vielen anderen Stellen im Gesetz - der GBD hat an den passenden Stellen immer darauf hingewiesen - ist mit Klagen zu rechnen:
Werden die Studiengebühren tatsächlich für die Verbesserung der Lehre eingesetzt, werden abgewiesene Studienplatzbewerber in Zukunft mit Berufung auf das Bundesverfassungsgericht in puncto erschöpfende Nutzung von Ausbildungskapazitäten klagen.
Versuchen die Hochschulen mit Rücksicht auf die Auswirkungen der Kapazitätsverordnung die Gebühren nicht in die Ausweitung des Lehrkörpers zu stecken, werden die klagen, die Studiengebühren zahlen und dafür die im Gesetz vorgeschriebene Verbesserung des Betreuungsverhältnisses zwischen Studierenden und Lehrenden einfordern. Asylberechtigte werden mit Verweis auf die Genfer Flüchtlingskonvention einen Anspruch auf Darlehensgewährung einklagen.
Ob die Sicherstellung der Sozialverträglichkeit des Studiengebührengesetzes durch einen Ausfallfonds bei den Hochschulen gewährleistet werden
kann bzw. ob dieses Gesetz mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zu Studiengebühren in Einklang steht, bezweifelt selbst die Hochschulrektorenkonferenz.
Werte Kollegen von CDU und FDP, bewahren Sie die Hochschulen vor einer Prozessflut! Das Mindeste, was Sie Hochschulen und Studierenden schuldig sind, ist das Nachholen einer eingehenden Beratung einschließlich einer Anhörung im Rahmen der Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes.
Das jetzt vorliegende rückwirkende Flickwerk wurde als Tischvorlage in den Innenausschuss eingebracht, und eine Befassung des Fachausschusses wurde abgelehnt. - Um hier einer Legendenbildung vorzubeugen: Herr Biallas, dass im Innenausschuss keine kontroverse Debatte zu Artikel 2 geführt wurde, mag nicht weiter verwundern, weil die Mitglieder des Ausschusses gar nicht wussten, worüber sie da verhandeln.
(Bernd Althusmann [CDU]: Wollen Sie eine kontroverse Diskussion darüber führen, dass wir eine Lücke schließen wollen? Das ist doch abstrus! - Weite- re Zurufe von der CDU)
Eine Mitberatung im Fachausschuss wurde abgelehnt, obwohl es diesem natürlich möglich gewesen wäre, sie per Sondersitzung durchzuführen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Verwaltungszustellungsgesetz ist aufgrund der Änderung bundesrechtlicher Vorgaben dringend erforderlich und kann, weil unstrittig, von allen Fraktionen beschlossen werden.
Dass wir heute etwas emotionaler und hitziger debattieren - so wie dies auch im Innenausschuss der Fall war -, ist auf eine Änderung zurückzuführen, die ebenfalls dringend erforderlich war und die ebenfalls keinen zeitlichen Aufschub duldete. Sie
duldete deshalb keinen zeitlichen Aufschub, weil, Herr Jüttner, in der SPD-Fraktion genauso wie in den Fraktionen von CDU und FDP das unstrittig ist, was Ihr damaliger Minister Oppermann hier im Plenum am 13. Februar 2002 gesagt hat:
„Es ist doch in Gottes Namen keine Strafe, wenn sich Studierende ab dem 15. Semester ganz geringfügig an den realen Kosten eines Studienplatzes beteiligen müssen.“
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Darum geht es doch gar nicht! - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Es geht um Ihren Dilettan- tenstadel, Mensch!)
Das heißt, es ist völlig unstrittig, dass Ihre Fraktion genauso wie unsere Fraktion und die Fraktion der CDU Langzeitstudiengebühren für richtig und für geboten hält.
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das ist doch gar nicht das Thema! - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Sie sind ja nicht einmal in der Lage, eine vernünftige Gesetzes- beratung durchzuführen!)
Herr Kollege Wenzel, Sie können sich gern zu Wort melden. Aber lassen Sie den Redner jetzt bitte ausreden!
(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Das ist hier ein unmögliches Verfahren! - Gegen- ruf von David McAllister [CDU]: Rede doch mal zur Sache, Wenzel! Bist du dafür oder dagegen?)
Wenn wir in diesem Plenum nicht eine Entscheidung treffen und auch nicht eine Klar- bzw. Richtigstellung vornehmen würden, würden wir unsere Hochschulen in eine sehr problematische Situation bringen. Aufgrund des vorläufigen Gerichtsentscheides - einstweiliger Rechtsschutz - wären sie nämlich nicht in der Lage, entsprechende Gebührenbescheide zu verschicken, mit der Folge, dass sich eine längere Hängepartie abzeichnen würde. Daher haben wir handeln müssen.
Ich möchte jetzt doch einmal die Frage stellen: Worüber diskutieren wir eigentlich? Das heißt: Was haben wir inhaltlich tatsächlich geändert? - Herr
Jüttner, wenn Sie sich den Gesetzentwurf genau anschauen, werden Sie feststellen, dass wir lediglich einen Halbsatz angefügt haben, der nichts anderes besagt, als dass die §§ 11, 13 und 14 in der am 31. Dezember 2005 geltenden Fassung für ein weiteres halbes Jahr anzuwenden sind.
Wir machen also nichts anderes, als dass wir sagen: Das geltende Recht, das von der SPD eingeführte System der Langzeitstudiengebühren, gilt für das halbe Jahr weiter, bis die neue Regelung greift.
(Oh! bei der SPD - Heidrun Merk [SPD]: Wer ist denn wo reingetappt? - Hans-Dieter Haase [SPD]: Gründlich- keit vor Schnelligkeit!)
Diese Falle bestand in Folgendem: Wir haben eine neue Regelung getroffen, die aber erst ab dem Sommer gilt, und damit ist in der Anfangszeit quasi ein Rechtsvakuum entstanden. Dieses Vakuum mussten wir entsprechend füllen. Deshalb haben wir gesagt: Das von der SPD auf den Weg gebrachte Gesetz soll weiter gelten, ohne andere Regelungen, die bisher galten, inhaltlich zu verändern, anzutasten oder Ähnliches. Von daher kann es auch nicht zu dieser unklaren Situation kommen, die Sie hier geschildert haben. Wir sagen nichts anderes, als dass dieses Gesetz ein halbes Jahr länger gilt. Ich denke, damit müssten Sie sich anfreunden können; denn es war Ihr Gesetz.
Da Sie auch gern die Frage stellen, wie das passieren konnte, will ich hier gern frei zugeben: Natürlich ist es ärgerlich, dass es diese Unsicherheiten gegeben hat. Allerdings sollten Sie bedenken, dass es sich hier nur um ein vorläufiges Urteil, um einen einstweiligen Rechtsschutz handelt. In der Hauptsache wird erst noch entschieden. - Das war ja auch bei der Frage Ausschussbesetzung nach der NGO der Fall: Es gab ein erstes Urteil eines Verwaltungsgerichtes, das Sie bejubelt haben, das sich nach der richtigen Entscheidung dann aber ins Gegenteil verkehrte.
Es ist trotzdem ärgerlich, dass es hier zu einer unklaren Konstruktion gekommen ist. Wir werden daraus unsere Lehren ziehen müssen. Natürlich ist
es so, dass wir derartig umfangreiche Änderungspakete nicht über das Haushaltsbegleitgesetz einbringen sollten. In diesem Punkt gebe ich Ihnen Recht. Zu dem Punkt, der durch diese unklare Formulierung entstanden ist, muss ich sagen: Die Fraktionen haben es eingebracht, und von daher muss ich das für die FDP-Fraktion auf meine Kappe nehmen. Ich bedauere das sehr. Wir wollen es aber trotzdem ändern; denn unter diesem Fehler sollten wir nicht die Hochschulen leiden lassen. Das aber wäre genau das, was Ihr Handeln auslöst. - Vielen Dank.
Jetzt hat sich die Kollegin Bührmann von der SPDFraktion nach § 76 zur Abgabe einer persönlichen Bemerkung gemeldet. Nach § 76 darf ein Mitglied des Landtages in einer persönlichen Bemerkung aber nur Angriffe zurückweisen, die in der Aussprache gegen es gerichtet wurden, oder eigene Ausführungen berichtigen. Frau Bührmann, Sie haben nicht gesprochen. Ich bitte Sie also klarzustellen, warum Sie sich angegriffen fühlen und warum Sie Angriffe zurückweisen möchten.
Frau Präsidentin, ich danke Ihnen, dass Sie mir das Wort gegeben haben. Ich weiß, es war etwas problematisch, aber lassen Sie mich als Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - und darum geht es - noch einiges klarstellen.
Herr Biallas, ich weise mit aller Entschiedenheit zurück, dass Sie gesagt haben, weil der Wissenschaftsausschuss in Brüssel war, hätte er diesen Änderungsantrag betreffend Langzeitstudiengebühren nicht behandeln können.
- Lassen Sie mich bitte aussprechen! - Herr Biallas, Ihre Kollegin hat mir in Brüssel gesagt, sie hätte vorgeschlagen, die Mitberatung am Dienstag vor der Sitzung des Ältestenrates durchzuführen. Sie aber haben das zurückgewiesen. - Ich bitte Sie also, hier nicht Sachen zu erzählen, die wirklich nicht stimmen.
Der Wissenschaftsausschuss wäre zeitlich in der Lage gewesen, die Mitberatung durchzuführen. Wir hätten das auch gern gemacht, und zwar insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die eine oder andere Frage noch hätte geklärt werden können.
Ich fürchte, Sie haben den Wissenschaftsausschuss ganz bewusst nicht mitberaten lassen, weil Sie kritische Fragen befürchtet haben. Herr Biallas, ich bitte Sie, hier nicht den Eindruck zu erwecken, dass der Wissenschaftsausschuss zeitlich nicht in der Lage gewesen wäre, die Mitberatung durchzuführen. - Vielen Dank.