kein Streit. Wegen der Einzelheiten der Neuregelung darf ich auf die Begründung des Gesetzentwurfs verweisen.
Der Ausschuss schlägt darüber hinaus eine Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes vor, um eine bereits mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 vorgenommene Gesetzesänderung zu ergänzen. Den Anlass für diese Ergänzung bildet bekanntlich eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung, die für das kommende Sommersemester eine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Studiengebühren von Studenten, die ihre Studienguthaben bereits ausgeschöpft haben, vermisst hat. Die Ergänzung des Gesetzes wurde von den Ausschussmitgliedern der Fraktionen von CDU und FDP vorgeschlagen. Zur Begründung wurde ausgeführt, mit der Änderung solle lediglich klargestellt werden, was der Landtag bereits mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 habe regeln wollen. Diese Klarstellung soll rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft treten. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Rückwirkung wurden in den Ausschussberatungen nicht gesehen, weil sich ein Vertrauen der betreffenden Studierenden auf das Fortbestehen der Regelungslücke nicht habe bilden können.
Die Ausschussmitglieder der Fraktionen von SPD und Grünen haben beantragt, im Hinblick auf den Änderungsvorschlag auch den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur zu beteiligen. Dieser Antrag fand im Ausschuss keine Mehrheit.
- Ich denke, ich muss auf diesen Zwischenruf nicht eingehen. - Die Ausschussmitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP haben zur Begründung darauf verwiesen, dass die Ergänzung des Hochschulgesetzes lediglich eine inhaltlich bereits im Wissenschaftsausschuss beratene Regelungsabsicht klarstelle. Das Ausschussmitglied der Fraktion der Grünen hat angemerkt, dass seine Fraktion die Erhebung von Langzeitstudiengebühren abgelehnt habe.
Damit schließe ich meinen Bericht und bitte Sie namens und im Auftrag des Ausschusses für Inneres und Sport, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Götz. - Als nächste Rednerin hat sich die Kollegin Dr. Andretta von der SPDFraktion gemeldet. Sie haben das Wort, Frau Dr. Andretta!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Kollege Götz hat es gesagt: Artikel 1 des Niedersächsischen Verwaltungszustellungsgesetzes ist unstrittig. Wahrscheinlich hätten alle Fraktionen diesem Gesetzentwurf zugestimmt, wenn nicht plötzlich Artikel 2 aus dem Hut gezaubert worden wäre. Es geht hier auch nicht um die Frage „Langzeitstudiengebühren - ja oder nein?“, sondern es geht allein um die Frage, ob aus den Fehlern gelernt wird und ob hier eine ordentliche Beratung eines Gesetzentwurfs sichergestellt wird.
Davon kann keine Rede sein. Der Innenausschuss wurde zum Pannenhelfer auserkoren und sollte per Tischvorlage diese Panne ausbügeln,
Der zuständige Fachausschuss - wir haben es gehört - hat dieses Gesetz bis heute nicht gesehen, also weder mitberaten noch abgestimmt. Ein Antrag meiner Fraktion im Innen- und im Rechtsausschuss wurde von den Abgeordneten der CDU und der FDP niedergestimmt, obwohl die eigenen Kollegen im Wissenschaftsausschuss um eine Mitberatung gebeten haben, die ohne Zeitverzögerung noch rechtzeitig hätte stattfinden können.
Meine Damen und Herren, zur Chronologie der Ereignisse: Im Januar vergangenen Jahres hat das Bundesverfassungsgericht das Studiengebührenverbot gekippt. Minister Stratmann freute sich und erklärte schneidig, er wolle nun als Erster Studien
Dann geschah nichts. Monate vergingen, seine Schublade blieb verschlossen. Weder die Hochschulen, mit denen er gerade über eine neue Kürzungsrunde verhandelte - diesmal „Zukunftsvertrag“ genannt -, noch die Studierenden erfuhren, wie die Studiengebühren ausgestaltet werden sollten.
Doch im Oktober letzten Jahres musste dann alles ganz schnell gehen. Ohne Anhörung der Hochschulen und ohne vernünftige Beratung in den Ausschüssen wurde ein Studiengebührengesetz durch den Landtag gepeitscht. Die Bedenken des GBD gegen den engen Zeitplan schlug Herr Stratmann - selbst Jurist - in den Wind. Das hätte er besser nicht getan; denn dabei passierte der Fehler.
Am 1. Februar stellte das Verwaltungsgericht Braunschweig in einer Eilentscheidung fest, dass für das Sommersemester 2006 keine Langzeitstudiengebühren erhoben werden dürfen. Die dafür erforderliche gesetzliche Grundlage fehlt.
Der Wissenschaftsminister - Sie durften es in der Presse lesen - weilte gerade in Lissabon; der Pressesprecher war allein zu Haus und übernahm die Regie. Als Erstes wies Herr Reiter im Namen des Ministers die Entscheidung des Gerichts zurück: Sie sei unzutreffend. - Das ist in einem Rechtsstaat ein bemerkenswerter Vorgang. Dann wurde das Gericht beschimpft: „Kurios“ sei die Entscheidung, das Gericht habe „offensichtlich nicht sehr gründlich gearbeitet“; man sei sich „vollkommen sicher“, dass die Entscheidung in der nächsten Instanz gekippt werde. - Vorsorglich wurde schon mal versichert, das Ministerium habe keinen Fehler gemacht. Wem also die Schuld für das vergeigte Hochschulgesetz in die Schuhe schieben? - Der scheinbar rettende Einfall: „Der GBD war es!“ Ausgerechnet der GBD, der nachdrücklich und wiederholt davor gewarnt hat, das
Gesetz im Schweinsgalopp durch das Parlament zu bringen! Der GBD wehrte sich zu Recht. Aber auch dem sonst eigentlich nicht heißblütigen Gerichtspräsidenten wurde es zu viel. In einem Brief forderte er den sichtlich überforderten Wissenschaftsminister auf, sich von der Justizschelte seines eigenen Ministeriums zu distanzieren.
Die Äußerungen aus dem Ministerium seien „unangemessen“, „dienen nicht der Sache“ und „beschädigen das Ansehen des Gerichts“.
Aber: Fehlanzeige! Blamiert hat sich der Minister dann endgültig, als sich die Justizministerin einschalten musste, um zwischen ihrem Kollegen und dem Gericht zu vermitteln. Auch das dürfte in der deutschen Rechtsgeschichte einmalig sein.
Eine Justizministerin muss dafür sorgen, dass ihr Kabinettskollege endlich aufhört, ein unabhängiges Gericht zu beschimpfen!
Die FDP ist mittlerweile auf Distanz gegangen. Einzig Herr Althusmann steht treu zur Landesregierung und sagt, wer arbeite, der mache auch mal Fehler. - Das stimmt, Fehler können passieren. Aber wenn man Fehler macht, dann sollte man zwei Dinge tun: Erstens sollte man zu seinem Fehler stehen und ihn nicht anderen in die Schuhe schieben wollen,
den, obwohl die Studierenden sich längst rechtswirksam für das Sommersemester eingeschrieben haben. „Rückwirkung“ nennen Juristen so etwas. „In unserem Fall nicht unproblematisch“, sagen Juristen. Ist also eine rückwirkende Heilung überhaupt möglich, oder ist die nächste Schlappe vor Gericht vorprogrammiert? Was passiert, wenn Langzeitstudierende mit Verweis auf das VG Braunschweig nicht bezahlt haben oder bei ihrer Hochschule einen Antrag auf Rücknahme des Bescheids stellen? Wer steht dann für den Fehler gerade? - Alle diese Fragen hätten wir gern im Fachausschuss erörtert. Aber: Keine Chance! Auch heute soll der Gesetzentwurf wieder im Schweinsgalopp durch den Landtag gehen.
Es bleiben zwei Gewissheiten: Erstens. Geht die Sache schief, wird Herr Althusmann wieder sagen: Fehler macht jeder. - Und die zweite Gewissheit -Sie ahnen es -: Der Minister war es nicht.
Meine Damen und Herren, Pleiten, Pech und Pannen - diese Landesregierung hat es in nur drei Jahren geschafft, von der Einzelfertigung zur Serienproduktion überzugehen.
Wir können uns darüber nicht freuen. Die Leidtragenden sind die Hochschulen. Für die SPDFraktion steht fest: Wir werden keine Hand für ein Gesetz heben, dem eine ordentliche Beratung im Parlament verweigert wurde.
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Geht es um Polizeifragen? Muss der Intellektuelle der Fraktion wieder ran?)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Weil der Herr Kollege Jüttner sich gestern zur Polizei geäußert hat, äußere ich mich heute zur Hochschulpolitik.