Wenn Sie sagen, dass diese NC-Verfahren hinsichtlich ihrer Anzahl nicht in den Daten berücksichtigt wurden, dann muss ich Ihnen darauf hinweisen, dass das nicht stimmt. Wir haben in den Ausführungen darauf hingewiesen, dass bei der Hochrechnung für das Jahr 2005 die Zahlen für die ersten drei Quartale Berücksichtigung gefunden haben. Es sind auch NC-Verfahren dabei.
Darauf, dass es im vierten Quartal voraussichtlich zu einer höheren Zahl der NC-Verfahren kommt und dadurch mehr Verfahren beim Verwaltungsgericht eingehen, habe ich Ihnen schon die Antwort gegeben. Das habe ich doch eingangs bei meiner Beantwortung gesagt. Selbst wenn das so wäre, käme es höchstwahrscheinlich nicht zu einer stärkeren Belastung des einzelnen Verwaltungsrichters pro Monat mit einem zusätzlichen Verfahren im Vergleich zu den jetzigen Berechnungen. Das müssen wir abwarten, weil es eine Hochrechnung ist.
Meine Damen und Herren, zwei zusätzliche Verfahren pro Richter im Monat kann in dieser Verwaltungsgerichtsbarkeit tatsächlich noch aufgefangen werden. Meine Damen und Herren von der SPD, sonst hätten Sie bei Ihrem zehn Jahre dauernden Personalabbaukonzept in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sicherlich sehr viel kurzfristiger auf diesen Veränderungen reagieren müssen. Wir haben das sehr wohl im Blick und können damit auch umgehen.
Sie haben einen weiteren Punkt angesprochen, der aufgeklärt werden muss. Er hat vom Grundansatz her eine Bedeutung. Das ist Hartz IV. Dies sind die sozialhilferechtlichen Streitigkeiten, die von der Verwaltungsgerichtsbarkeit in die Sozial
gerichtsbarkeit verlagert wurden. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Hier geht es um nichts anderes, als dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit um diesen Bereich tatsächlich entlastet wurde. Herr Briese, insoweit waren Sie absolute Spitze. Dies hatte zur Folge, dass unsere ausgesprochen engagierten Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter der Sozialgerichtsbarkeit geholfen haben, also im Wege der Abordnung in die Sozialgerichtsbarkeit gewechselt sind, um Unterstützung zu leisten. Das bedeutet aber auch nichts anderes, als dass diese Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter zum 1. Januar 2006 wieder in die Verwaltungsgerichtsbarkeit zurückkommen, obwohl der bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit weggefallene Arbeitsanfall nicht neu hinzugekommen ist. Wenn Sie das berücksichtigen, werden Sie feststellen, dass die Arbeitslast bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit den Mitarbeitern, die wir dort haben, bestens bewältigt werden kann.
Wenn Sie eine Große Anfrage zur Belastung der Gerichtsbarkeiten stellen, würde ich Ihnen empfehlen, sich mehr dem Thema zu widmen als Ihrem Frontalangriff zur Abschaffung des Widerspruchsverfahrens. Das geht doch in die falsche Richtung. Ich bin mir jedenfalls der Verantwortung für unsere Gerichtsbarkeiten sehr bewusst. Ich danke denen, die engagiert mitarbeiten und genau wissen, was sie tun. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank. - Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor. Ich stelle fest, dass die Besprechung der Großen Anfrage damit abgeschlossen ist.
Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung: Korruption in Niedersachsen effektiver und nachhaltiger bekämpfen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/2293
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen zum Einstieg ein paar Schlagzeilen aus den letzten zwölf Monaten vorlesen, die unmittelbar mit diesem Antrag zu tun haben: „Raffgier und Korruption auf den Chefetagen in Deutschland immer ungezügelter“ - Handelsblatt. „Korruption ist in Deutschland eine Volkskrankheit“ - Die Zeit. „VW-Korruptionsaffäre zieht immer weitere Kreise“ Der Spiegel. „Deutschland immer korrupter“ - die tageszeitung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich könnte meine Redezeit ohne Schwierigkeiten nur mit den Medienberichten der letzten Monate über Korruptionsvorfälle, -vorwürfe usw. ausfüllen, so massiv hat sich das Problem in letzter Zeit dargestellt - in der Industrie bei BMW, Infineon und bei der Allianz, bei der ARD der ProductplacementSchmiergeldskandal bis hin zum DFB und zu korruptionsanfälligen Schiedsrichtern.
- Ja, ich will da überhaupt niemanden freisprechen, Herr McAllister. Ich würde mir nicht anmaßen, hier so zu tun, als ob irgendeine Partei davor völlig gefeit wäre. Aber das zeigt das strukturelle Problem, das wir damit haben: Die Versuchung der Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung macht weder Halt vor Managementetagen noch Halt vor Betriebsräten und Politikern. Niemand ist da freizusprechen - in der Tat. In diesem Bereich ist es auch zu einem ziemlich traurigen Verfall von Wahrhaftigkeit, Ehrlichkeit und Fairness gekommen.
Die Anzahl von Korruptionsvorwürfen und Vorteilsnahmen ist in der Bundesrepublik mittlerweile ziemlich inflationär geworden. Gier - in der Bibel übrigens eine der sieben Todsünden -, gepaart mit einem massiven Verlust von Unrechtsbewusstsein und einer zum Teil ziemlich verluderten Moral, hat sich ganz schön breit gemacht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist nicht die gesellschaftspolitische Zustandsbeschreibung irgendeiner Bananenrepublik oder eines anarchistischen Staats, nein, wir reden hier von der Bundesrepublik Deutschland und damit auch vom Bundesland Niedersachsen.
Das Tragische und Gemeine an Korruptionsvorfällen ist, dass ganze Branchen, Betriebe und Berufsgruppen einen massiven Ansehensverlust er
leiden müssen. Auch die Ehrlichen und Redlichen werden bei diesen Vorwürfen mit besudelt, obwohl sie - das muss man ganz deutlich sagen - immer noch in der großen Überzahl sind.
Mindestens genauso schlimm - wahrscheinlich noch schlimmer - ist der massive Vertrauensverlust in der Bevölkerung. Ohne Vertrauen in Wirtschaft, in Institutionen und in Eliten kann aber keine Demokratie funktionieren. Wenn nämlich in einer Gesellschaft Misstrauen das Vertrauen überwiegt, dann wird es gefährlich. Selbst das BKA sagt gegenwärtig: Die Korruptionsvorfälle in der Bundesrepublik haben so massiv zugenommen, dass wir befürchten, dass die Funktionsfähigkeit der geltenden Wirtschaftsund Gesellschaftsordnung schwindet. - Da, meine sehr verehrten Damen und Herren, besteht also Handlungsbedarf.
Was können wir also tun, um dieses schleichende Gift „Korruption“, das sich scheinbar unaufhaltsam breit macht, etwas einzudämmen? - Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die man zur Anwendung bringen kann. Ich will überhaupt nicht sagen, dass die Landesregierung auf diesem Kriminalfeld völlig blind agiert oder das Problem negiert. Dem ist nicht so. Sie haben z. B. die webbasierte Meldestelle für Anzeigen beim LKA eingerichtet. Das finden wir in Ordnung. Es muss sich noch zeigen, ob das etwas bringt; aber das findet auf jeden Fall unsere Zustimmung.
Aber man kann noch mehr machen. Es gibt in Niedersachsen einen Erlass zur Einrichtung eines Korruptionsregisters. Wir finden, dass dieser Erlass nicht besonders gut greift. Sie wissen, wie das mit Erlassen ist: Viele werden geschrieben, aber die meisten landen in der Schublade und werden nicht wirklich beachtet. Wir finden, dieser Erlass ist überarbeitungsbedürftig. Man kann ihn sehr stark verbessern. Zumindest muss man überlegen, ob man ihn auf eine gesetzliche Grundlage stellt.
Andere Bundesländer haben das vorgemacht: Sie haben ein Antikorruptionsgesetz erlassen und haben sehr viel stärkere Antikorruptionsvorschriften. Das wäre eine erste Maßnahme, die man in Niedersachsen ergreifen könnte: ein wirksames Antikorruptionsgesetz auf den Weg bringen, woran sich alle Kommunen beteiligen müssen. Das ist z. B. bei dem gegenwärtig geltenden Erlass ein großes Problem. Er basiert auf freiwilliger Basis. Die Kommunen können sich überlegen, ob sie mitarbeiten wollen oder nicht. Entsprechend fällt die Mitarbeit auch aus: Im Korruptionsregister sind
Über die konkrete Ausgestaltung eines Antikorruptionsgesetzes können wir im Ausschuss gerne lange debattieren. Wir sind für weitere Vorschläge sehr offen. Ich will gar nicht sagen, dass wir schon alles bedacht haben. Dazu können auf jeden Fall noch viele Verbesserungsvorschläge eingehen.
Des Weiteren benötigt Niedersachsen unserer Meinung nach endlich ein Informationsfreiheitsgesetz. Wir haben darüber im Landtag mehrfach diskutiert. Liebe Liberale, ich finde es gut, dass die FDP ein solches Gesetz auf Bundesebene mitgetragen hat.
Also spricht auch gar nichts dagegen, dass Sie das in Niedersachsen mit einführen. Es wäre wirklich eine große Tat, wenn man den Bürgerinnen und Bürgern mehr Informationsfreiheitsrechte geben würde.
Es gibt überhaupt keinen Grund, den Niedersachsen ein entsprechendes Gesetz zu verweigern. Wir haben schon einen entsprechenden Antrag gestellt, der im Rechtsausschuss beraten werden soll - das wissen Sie. Aber wir haben gesagt: Okay, wir wollen erst einmal die Konnexität verabschieden, damit den Kommunen ein bisschen die Angst genommen wird, dass vielleicht neue Kosten auf sie zukommen. Aber Sie kommen mit der Konnexitätsregelung leider nicht so richtig in die Hufe. Das muss man auch einmal ehrlich sagen. Jetzt sind fast drei Jahre vergangen, und wir warten immer noch darauf. Das stand im Koalitionsvertrag und wurde in der Regierungserklärung angekündigt. Wir aber warten und warten und warten. Ich habe aber zumindest die Hoffnung, dass das dieses Jahr noch etwas wird. Wenn wir also die Konnexität verabschieden, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann kann man vielleicht auch ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen.
Sie wissen, dass sich die Bertelsmannstiftung - die gerne von Ihnen zitiert wird -, die so wunderbar über Niedersachsen schreibt, sehr stark macht für ein Informationsfreiheitsgesetz. Also gibt es gar keinen Grund, ein solches Gesetz zu verhindern. Transparenz ist eine ganz wichtige Maßnahme, um Korruption zu verhindern. Nachtschattengewächse oder Dunkelmänner lieben nicht gerade das Licht.
Ein dritter wichtiger Punkt: Wir müssen die Ermittlungsbehörden besser ausstatten. Wir brauchen für den Bereich der Wirtschaftskriminalität und Korruption Schwerpunktstaatsanwaltschaften. - Wir haben gestern über den Fleischskandal in Niedersachsen gesprochen. - Momentan gibt es nur eine in Celle. Wir wollen das auf zumindest drei Gerichtsbezirke ausdehnen, sodass wir drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften in den Bereichen Korruption und Wirtschaftskriminalität bekommen. Diese müssen dann entsprechend personell und sachlich ausgestattet werden. Das würde sich mittelfristig wahrscheinlich sogar rechnen, weil dem Gemeinwesen bzw. der Volkswirtschaft durch Korruption unglaublich viel Geld verloren geht.
Weiter brauchen wir natürlich auch einen regelmäßigen Bericht über diesen Bereich. Wir müssen wissen, ob die Maßnahmen irgendetwas gebracht haben, ob sie greifen oder ob man sie vielleicht auch wieder abschaffen könnte. Wir haben nichts dagegen, ein entsprechendes Gesetz zeitlich zu befristen oder vernünftig zu evaluieren. Darüber kann man nachdenken.
Abschließend möchte ich sagen: Ich weiß, es ist immer sehr leicht, Moral einzufordern und pastorale Reden über den Verfall der Sitten zu schwingen. Schon babylonische Schrifttafeln behaupten, das Gemeinwesen geht vor die Hunde, die Jugend verlottert und das Ende ist nah. Ganz so schlimm ist es dann doch nicht. Aber wir müssen trotzdem darüber reden, wie wir wieder zu etwas mehr Fairness im Wirtschaftsleben kommen können. Denn so, wie es momentan läuft, ist es nicht gut.
Wir haben zum Teil große Probleme im wirtschaftlichen Bereich und hinsichtlich der Anfälligkeit für Korruption. Ich finde, dieser Landtag sollte sich nicht zu schade sein, darüber einmal in einer längeren Ausschusssitzung zu diskutieren. Vielleicht können wir auch bekannte Antikorruptionsforscher einladen und zu diesem Thema eine größere Anhörung machen. Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn wir in dieser Sache zu einem Konsens kommen würden, und freue mich auf die Ausschussberatung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Korruption ist kein neues Thema, sondern fast so alt wie die Menschheit. Experten sagen, es handelt sich um das zweitälteste Gewerbe der Welt.“
„In Deutschland ist eine Sensibilisierung der Bevölkerung nicht zuletzt aufgrund der sich häufenden Medienberichterstattung zu diesem Thema zu verspüren. Dieses geschärfte Bewusstsein darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Deutschland in Europa einen Platz im unteren Drittel für Korruptionsanfälligkeit belegt...“ Diese Zeilen stammen nicht von mir, sondern ich habe sie der Homepage des LKA Niedersachsen entnommen. Die dort getroffene Feststellung findet sogar in der Historie unserer Menschheit Unterstützung. Ich möchte an dieser Stelle den römischen Redner Cicero zitieren: „Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann.“
Ich finde es positiv, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Antrag die konsequente Politik der Landesregierung zur aktiven Bekämpfung der Korruption unterstützt.
Der Sammelbegriff „Korruption“ umschreibt unterschiedliche Felder. Die Bandbreite dieses Wortes reicht von der Beamtenbestechung über den politischen Machtmissbrauch bis hin zum allgemeinen Sittenverfall. Korruption findet sowohl in aktiver Form durch Versprechen und Gewähren eines Vorteiles als auch logischerweise in passiver Form durch Vorteilsannahme statt. Beide Formen werden von der zielgerichteten Politik unserer Landesregierung beachtet und nachhaltig bekämpft.
Am häufigsten wird in der Öffentlichkeit unter dem Begriff „Korruption“ die Bestechung wahrgenommen. Die Formen der Bestechung sind vielfältig.
der Firmenbagger, mit dem am Wochenende ganz privat eine Baugrube ausgehoben wird, oder vieles mehr.