Protocol of the Session on June 23, 2005

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will versuchen, kurz auf den wesentlichen Inhalt dieses Antrages einzugehen. Nach meiner Wahrnehmung - das müsste man vielleicht noch einmal deutlich machen - geht es um Verfahren zur Feststellung deutscher Vermögen im Ausland mithilfe der Durchsuchung von Bankfilialen mit

verschiedenen technischen Hilfsmitteln. Darüber ist gesprochen worden.

Bis 2002 berichteten die Länder freiwillig über Erfolge bei der Fahndung nach unversteuertem Kapital. Niedersachsen war dabei Spitzenreiter. Insofern hört sich das, was Herr Aller hier vorgetragen hat, wie sein eigenes Vermächtnis an.

Es war geplant, die meisten Verfahren bis 2002 abzuschließen. Auf eine weitere Berichterstattung wurde verzichtet. Die Koordination lag beim Bund. Steuerfahndung ist reine Ländersache. Aus verschiedenen Gründen verbietet sich daher eine Einmischung, vor allen Dingen dann, wenn man keine Fakten hat. Die Tatsache, dass in Bayern weniger Fahndungsfälle als in Niedersachsen bestehen, lässt nicht den Rückschluss zu, dass in Bayern weniger sorgfältig gearbeitet wird. Es kann ja auch sein, dass die Bayern steuerehrlicher sind als die Niedersachsen. Schließlich haben sie dort seit vielen, vielen Jahren eine ordentliche Regierung. Denen fehlen zwar ein paar gelbe Punkte, aber ansonsten läuft das dort ja ganz vernünftig.

(Beifall bei der FDP)

Ich will schon zum Ende kommen. Dieser Antrag titelt ja nicht nur „Niedersachsen verliert bei Bankenfällen Millionen“, sondern es heißt dort auch: „Finanzminister verstößt gegen Amtspflichten“. Die mit diesem Antrag somit geäußerte Unterstellung weise ich für die FDP entschieden zurück. Auch wenn Sie dies mit dürren oder lauen Worten relativiert haben, zeigt es doch ein wenig die Hilflosigkeit Ihrer Oppositionspolitik. Wir werden diesem Antrag selbstverständlich nicht zustimmen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Wenzel das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man fragt sich wirklich, was wir hier diskutieren.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Der Kollege Aller hat eine schriftliche Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Nach Artikel 24 unserer Verfassung wäre es selbstverständlich gewesen, wenn sie vollständig und zufrieden stellend beantwortet worden wäre. Das ist leider nicht der

Fall gewesen. Das hat dazu geführt, dass wir dann diesen Antrag auf den Tisch bekommen haben. Zwischenzeitlich ist aber eine Teilinformation geliefert worden. Sie wurde als vertraulich bezeichnet. Dabei frage ich mich, wieso es überhaupt vertraulich ist, wenn wir darüber reden, was es für Straffälle im Bereich der Steuerhinterziehung gegeben hat.

(Zuruf von Heinz Rolfes [CDU])

Ich frage, warum sich die Landesregierung überhaupt veranlasst sah, diese Gegenstände als vertraulich zu bezeichnen; denn ich glaube, dass es richtig und angemessen ist, solche Fragen öffentlich zu diskutieren und auch der Öffentlichkeit bekannt zu machen, in welchem Umfang es zu Steuerhinterziehungen gekommen ist und in welchem Umfang sich die einzelnen Bundesländer veranlasst gesehen haben, diesen Fall von Steuerhinterziehung, der ein ganz massives Ausmaß angenommen hat, aufzuklären.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten - Friedhelm Biestmann [CDU] steht ne- ben Ursula Körtner [CDU] und be- spricht sich mit ihr)

Herr Wenzel, einen Augenblick! - Herr Landtagsabgeordneter und Herr Landrat, wollen Sie Ihre Bürgersprechstunde draußen machen?

(Ursula Körtner [CDU]: Ich wollte nicht mitgehen! - Heiterkeit im ganzen Hau- se)

- Herr Biestmann, das war doppeltes Pech!

(Friedhelm Biestmann [CDU]: Es war aber sehr nett! - Heiterkeit im ganzen Hause - Glocke des Präsidenten)

Herr Wenzel, bitte fahren Sie fort!

Meine Damen und Herren, mir ist in dem Zusammenhang mit der Diskussion sowohl im Fachausschuss als auch hier bei der Debatte nicht deutlich geworden, warum es notwendig ist, diese Information für vertraulich zu erklären, und warum es nicht möglich ist, dem selbstverständlichen Informationsinteresse, das Herr Aller geltend gemacht hat, nachzukommen. Der Antrag enthält überhaupt nichts Spektakuläres, sondern er enthält im Kern

die Forderung, die Bankenfälle auszuwerten und einen Ländervergleich zu veröffentlichen. Damit soll geklärt werden, ob es in einigen Bundesländern wie z. B. Bayern den Versuch gibt, versteckte Wirtschaftsförderung zu betreiben, indem man die Bankenfälle nicht ordentlich verfolgt, obwohl jeder ehrliche Bürger einen Anspruch darauf hat, das solche Dinge so objektiv und gründlich verfolgt werden, wie sich das gehört.

Angesichts der Tatsache, dass die Deutsche Steuergewerkschaft mit Steuerhinterziehung im Umfang von 60 Milliarden Euro bundesweit rechnet - mit 20 Milliarden Euro allein im Bereich der Umsatzsteuerhinterziehung, mit 5 Milliarden Euro, die man mehr erzielen könnte, wenn die Betriebsprüfungen ordentlich durchgeführt würden und dafür auch das Personal in den Finanzämtern zur Verfügung stehen würde -, und angesichts der Tatsache, dass, wie Herr Aller deutlich gemacht hat, der Bundesrechnungshof der Auffassung ist, dass 2,6 Milliarden Euro an zusätzlichen Einnahmen erzielbar gewesen wären, wenn man die Bankenfälle ordentlich abgearbeitet hätte, kann ich die Verweigerungshaltung, die die Mehrheitsfraktionen hier an den Tag legen, wirklich nicht verstehen. Ich möchte an dieser Stelle deutlich machen, dass ich überhaupt kein Verständnis dafür habe. Wenn Sie diesen Antrag der SPD-Fraktion ablehnen, dann wird das aus meiner Sicht noch Folgen haben, die über das hinausgehen, was wir hier heute diskutiert haben. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Für die Landesregierung hat noch einmal Herr Minister Möllring um das Wort gebeten.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Wenzel, drei Anmerkungen dazu.

Erstens. Der Bundesrechnungshof hat hierzu ausgeführt - das ist selbstverständlich eine vorläufige Bewertung, zu der noch seitens des Bundesfinanzministeriums im Rahmen einer Sachverhaltsaufklärung Stellung bezogen werden kann -: Wie der Bundesrechnungshof in dem genannten Bericht vom 31. Mai 2000 bereits allgemein rügte, hat das Bundesministerium seine Rechts- und Fachaufsicht - Bundesaufsicht - über die Finanz

behörden der Länder auch bei der Bewältigung der Bankenfälle nicht hinreichend wahrgenommen. Das ist die Feststellung des Bundesrechnungshofes. Ich mache mir das nicht zu Eigen. Aber wenn Sie hier nun die Vorwürfe erheben, dann müssen Sie sie wenigstens dorthin richten, wohin auch der Bundesrechnungshof sie richtet.

Zweitens. Wenn uns andere Länder Daten zur Verfügung stellen, dann stellen Sie uns diese Daten unter der Bedingung zur Verfügung, dass wir diese nicht auf dem offenen Markt verteilen; das ist schon immer so gewesen. Deshalb muss es nicht richtig sein. Aber auch mein Amtsvorgänger hat so gehandelt, dass die Daten, die untereinander ausgetauscht worden sind, eben nicht der Öffentlichkeit bekannt gegeben wurden, sondern das entscheidet jedes Land für sich. An diese gute Vorgängerübung halte auch ich mich. Deshalb habe ich Ihnen diese Information gegeben, sie aber mit der Bitte verbunden, genauso zu handeln wie auch als Finanzminister, sie nämlich nicht an die Öffentlichkeit zu geben. Bisher hat sich der Ausschuss für Haushalt und Finanzen daran gehalten. Dafür darf ich mich ganz herzlich bedanken.

Drittens. Bayern ist ja immer ein gewisser Sonderfall. Bayern hat zum einen eine sehr lange Grenze zu Österreich. Die österreichischen Bankenvertreter betreiben zum anderen schon seit längerem in Bayern direkte Akquise. Bankenfälle können nur aufgedeckt werden, wenn eine deutsche Bank von der Staatsanwaltschaft, der Fahndung usw. durchsucht worden ist. Ist jemand direkt mit seinem Geld ins Ausland gegangen und hat dazu keine im Inland ansässige Bank benutzt - z. B. eine Überweisung von einer Sparkasse über einen Dritten nach Luxemburg, nach Österreich oder sonst wohin -, ist das bei solchen Bankendurchsuchungen nicht festzustellen, weil diese Banken gar nicht involviert waren. Solche Direktanlagen in Österreich kann man auf diese Weise nicht ermitteln, weil deutsche Behörden in Österreich nicht durchsuchen können. Wer schon einmal in Österreich zum Skifahren war, der weiß vielleicht, wenn er dort bei einer Sparkasse Geld abgehoben hat, dass da kleine, schicke Plakate hängen, auf denen darauf hingewiesen wird, dass man dort völlig anonym Geld hinterlegen kann. Der eine oder andere wird es wohl getan haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldung vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.

Meine Damen und Herren, ich rufe nun

Tagesordnungspunkt 40: Zweite Beratung: Weiterentwicklung des Pferdelandes Niedersachsen - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/684 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 15/2042

und

Tagesordnungspunkt 41: Einzige (abschließende) Beratung: Weiterentwicklung des Pferdelandes Niedersachsen Stärkung des ländlichen Raumes - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1935 Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drs. 15/2043

Der Abgeordnete Hogrefe von der CDU-Fraktion hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

(Zurufe: Berichterstattung!)

Der Präsident hat mir das Wort erteilt. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Augenblick, Herr Hogrefe. Es ist eine Berichterstattung vorgesehen. Das habe ich übersehen. Der Abgeordnete Steinecke hat das Wort.

(Hermann Eppers [CDU]: So schnell tritt man wieder ab!)

(Vizepräsidentin Astrid Vockert übernimmt den Vorsitz)

Das geht ganz schnell. Der Bericht umfasst zwar fünf Seiten. Ich werde mich aber auf zehn Zeilen beschränken.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit den Beschlussempfehlungen in den Drucksachen 2042 und 2043 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstens mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen, den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drucksache 684 in geänderter Fassung anzunehmen, und zweitens mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der FDP und Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der SPD, den Entschließungsantrag der SPDFraktion in der Drucksache 1935 abzulehnen.

Das zu Beginn der Beratung angestrebte Ziel, eine von allen Fraktionen getragene Beschlussempfehlung an den Landtag zu richten, konnte trotz entsprechender Bemühungen nicht erreicht werden, da betreffs des Finanzierungskonzeptes für die Pferdeland Niedersachsen GmbH kein Konsens erzielt werden konnte und es deshalb abschließend zu der eingangs genannten mehrheitlichen Empfehlung des federführenden Agrarausschusses kam. - Den Rest des Berichtes gebe ich zu Protokoll.

(Beifall bei der CDU)

(Zu Protokoll:)

Der SPD-Antrag war dem Ausschuss direkt überwiesen worden.

Der Sprecher der Fraktion der CDU verdeutlichte zu Beginn der Beratungen am 22. Januar 2004 die besondere Bedeutung des Pferdesportes und der Pferdezüchtung in Niedersachsen. Dies werde nicht zuletzt durch das Landeswappen belegt. Die Zielsetzung des Antrages seiner Fraktion sei es nun, das bereits vorhandene wirtschaftliche Potenzial „rund um das Pferd“ weiter auszubauen und auch zukünftig den Standort Niedersachsen als Pferdeland zu stärken. Zusätzlich werde eine

Weiterentwicklung in den Bereichen Pferdetourismus, therapeutisches Reiten und Reiten als Schulsport angestrebt.