Protocol of the Session on April 22, 2005

2. Welche Hotspots wurden für Osnabrück bisher ermittelt?

3. Wann wird die Landesregierung einen Luftreinhalteplan für Osnabrück erstellen?

Um europaweit die Immissionsbelastung der Luft zu verringern, hat die Europäische Union (EU) 1996 die Rahmenrichtlinie zur Luftqualität (Richtli- nie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqua- lität, Luftqualitätsrahmenrichtlinie) verabschiedet. Diese Richtlinie verfolgt das Ziel, bestimmte Luftqualitätsziele weitgehend unabhängig von einzelnen konkreten Emittenten zu erreichen.

Die Rahmenrichtlinie wird durch mehrere schadstoffspezifische „Tochter-Richtlinien“ umgesetzt. Die erste „Tochter-Richtlinie“ (Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft, Feinstaubrichtlinie oder Luftreinhalterichtlinie ge- nannt) setzt Luftqualitätsstandards für die Schadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Stickstoffoxide (NOX), Partikel (PM10) und Blei (Pb) fest.

Seit dem 1. Januar 2005 darf der Feinstaub nur an höchstens 35 Tagen im Jahr den Grenzwert (Ta- gesmittelwert) von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschreiten. Bei Missachtung der EU-Vorgaben drohen Vertragsverletzungsverfahren.

Luftreinhalte- bzw. Aktionspläne sind innerhalb von zwei Jahren aufzustellen, wenn die hierzu in der Richtlinie genannten Kriterien (Auslöseschwellen) erfüllt sind. Dieses war für Hannover 2002, für Braunschweig 2003 und für Hildesheim 2004 der Fall, d. h. der Luftreinhalteplan für Hannover war bis Ende 2004 zu erstellen, während der Plan für Braunschweig erst Ende 2005 bzw. für Hildesheim Ende 2006 vorliegen muss.

Im westlichen Niedersachsen trat im Jahr 2003 eine nicht verkehrsbedingte großräumige Überschreitung auf. Hiervon war auch die für die Erfassung der allgemeinen Luftbelastung eingerichtete Station Osnabrück, Bomblatstraße, betroffen.

Vor der Einführung der 1. TRL wurden bereits im Zusammenhang mit der Umsetzung der 23. BImSchV (ehemalige KonzentrationswerteVO für Russ, Benzol und NO2) verkehrsnahe Immissionsmessungen in Osnabrück durchgeführt. Zu diesem Zweck wurde ein umfassendes Screnning durchgeführt. Am höchstbelasteten Standort „An der Petersburg“ wurden in der Zeit vom 1. Juni 1994 bis 29. Oktober 1997 verkehrsspezifische Luftschadstoffe untersucht.

Mit Schreiben von 21. März 2005 bittet die Stadt Osnabrück um eine Immissionsbeurteilung (Scree- ning mit modellgestützter Analyse und Überprü- fung/Begleitung durch einen LÜN-Messcontainer). MU verfolgt das Ziel, hierfür die LÜN-Station vom Deisterplatz in Hannover zur Verfügung zu stellen. In Absprache mit der Stadt Osnabrück wird die zentrale Unterstützungsstelle beim GAA Hildesheim in Kürze mit Voruntersuchungen/Standortsuche beginnen sowie geplante Modellrechnungen in Auftrag geben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Ja, im Rahmen des Screening mit modellgestützter Analyse und Überprüfung/Begleitung durch einen LÜN-Messcontainer.

Zu 2: Es wurden keine speziellen Hotspots gemessen.

Zu 3: Wenn die nach der Richtlinie genannten Kriterien (Auslöseschwellen) erfüllt sind.

Anlage 35

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 39 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE)

Pauschale Kürzung freiwilliger Leistungen?

Empfängern freiwilliger Leistungen im Bereich des Niedersächsischen Sozialministeriums (MS) werden zurzeit vorläufige Bewilligungsbescheide gesandt mit der Maßgabe, dass eine Kürzung in Höhe von 10 % des Mittelansatzes aus haushaltspolitischen Notwendigkeiten erfolgen müsse.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Zuwendungsempfängern sind bisher Kürzungen in Höhe von 10 % ihres bisherigen Mittelansatzes angekündigt oder in Aussicht gestellt worden?

2. Welche der von der Kürzung betroffenen Titel sind Haushaltstitel, bei denen die Regierungsfraktionen bei den Haushaltsberatungen zum Haushaltsplan 2005 Nachbesserungen durchgesetzt hatten?

3. Welche Auswirkungen werden die Kürzungen auf das Leistungsangebot der Zuwendungsempfänger haben?

Im Haushaltsjahr 2005 sind im Einzelplan 05 globale Minderausgaben in Höhe von 30,433 Mil

lionen Euro zu erbringen. Gemessen an den Gesamtausgaben entspricht dies 1,3 v. H.

Bei der Erwirtschaftung der globalen Minderausgaben sind auch die so genannten freiwilligen Leistungen mit einzubeziehen. Aus diesem Grunde wurden die haushaltsbewirtschaftenden Stellen für bestimmte Deckungskreise im März 2005 gebeten, zu prüfen, bei welchen Haushaltsstellen Einsparungen voraussichtlich erwirtschaftet werden können, und vorsorglich zunächst über 10 % der Haushaltsansätze nicht zu verfügen. Die Prüfung ist inzwischen abgeschlossen.

Aufgrund eines Missverständnisses wurde von der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie in Lüneburg eine Information an die AIDS-Hilfen in Niedersachsen herausgegeben, dass 10 v. H. der Haushaltsmittel gesperrt seien. Der Landesverband der Niedersächsischen AIDS-Hilfe ist inzwischen über den Irrtum aufgeklärt worden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Zu 2: Entfällt.

Zu 3: Entfällt.

Anlage 36

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 40 des Abg. Jens Nacke (CDU)

Besuch des SPD-Fraktionsvorsitzenden Sigmar Gabriel am 8. März 2005 in der JVA Lingen-Damaschke

In ihrer Ausgabe vom 10. März 2005 berichtet die Lingener Tagespost über einen Besuch des SPD-Fraktionsvorsitzenden Sigmar Gabriel in der Justizvollzugsanstalt in Lingen-Damaschke. Nachdem sich der frühere Ministerpräsident über den baulichen Zustand der Justizvollzugsanstalt informiert hatte, soll er sich fassungslos an die die Anstalt mit besuchende Lingener Landtagsabgeordnete Elke Müller (SPD) mit der Frage gewandt haben, ob die SPD das in ihrer Regierungszeit nicht hätte ändern können. Die Abgeordnete Müller soll dies verneint haben. Man habe ihr in der Vergangenheit ein anderes Bild gezeigt. Deshalb sei ihr das Ausmaß des Sanierungsbedarfs nicht bekannt gewesen. In dem Zeitungsartikel ist weiter davon die Rede, dass Matratzen auf Fußböden und Fluren aufgrund der Überbelegung als Schlafstätte dienen müssten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie sieht sie den baulichen Zustand der Anstalt für den offenen Vollzug in Lingen-Damschke?

2. Seit wann ist der Zustand der Einrichtung in Lingen-Damaschke bekannt?

3. Welche Maßnahmen werden zum einen zur Beseitigung baulicher Mängel und zum anderen zur Beseitigung der Überbelegungssituation ergriffen?

Mit Übernahme der Regierungsverantwortung hat die Landesregierung mit der Erstellung eines Einheitlichen Niedersächsischen Justizvollzugskonzeptes begonnen. Im Rahmen der Erarbeitung dieses Konzeptes wurde auch der Sanierungsund Modernisierungsbedarf in den niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen erhoben. Insgesamt wurde ein Sanierungs- und Modernisierungsbedarf in Höhe von ca. 124 Millionen Euro ermittelt. Auch die 40 Jahre alte JVA Lingen-Damaschke ist in Teilen dringend sanierungsbedürftig.

Grund für diesen Zustand der Justizvollzugsanstalten ist in erster Linie, dass die für die Bauunterhaltung zuständigen Stellen des Staatlichen Baumanagements aufgrund der Ausgabenpolitik der Vorgängerregierungen zu wenig Finanzmittel zur Verfügung haben, um eine ordnungsgemäße Pflege der Liegenschaften zu gewährleisten. Diese Landesregierung hat hier eine gewaltige Hypothek übernommen, und es liegt auf der Hand, dass wir diesen hohen Sanierungsbedarf in den kommenden Jahren nur sukzessiv abarbeiten können. Vorrangig werden hierbei die Maßnahmen berücksichtigt werden müssen, die der Sicherheit dienen, die Gebäudesubstanz erhalten oder aus Gründen des Hygiene- und Arbeitsschutzes geboten sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Justizvollzugsanstalt Lingen-Damaschke wurde im Jahre 1965 gebaut. Der bauliche Zustand entspricht nach 40 Betriebsjahren in Teilen nicht dem heutigen Standard. Problematisch sind in erster Linie die Bereiche Gemeinschaftseinrichtungen, Hafträume und die nicht ausreichende Kapazität von Schulungs- und Gruppenräumen.

Zu 2: Durch die in der RL-Bau vorgeschriebenen Baubegehungen war dem für die Bauunterhaltung zuständigen Baumanagement der Zustand der Liegenschaft bereits vor Übernahme der Regierungsgeschäfte durch diese Landesregierung be

kannt. Seit Anfang 2003 ist eine konsequente und gründliche Bestandsaufnahme erfolgt.

Zu 3: Zwischenzeitlich sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erfolgt:

Der gesamte Werkbereich, Baumschule, Tischlerei, ein kleiner Unternehmerbetrieb, Räume für eine berufliche und schulische Bildungsmaßnahme, Arbeitstherapie und der Betrieb der Bauunterhaltung sind grundsaniert, bzw. Restsanierungsarbeiten werden voraussichtlich dieses Jahr abgeschlossen werden können. Mit Regierungsübernahme musste für die Finanzierung stillstehender Sanierungsmaßnahmen gesorgt werden, sodass die Baumschule im Jahr 2003 zu Ende gebaut werden konnte.

Die Arbeiten, im Wesentlichen der Einbau von Heizungs- und Sanitäranlagen, konnten mit einem Kostenvolumen von ca. 100 000 Euro abgeschlossen werden.

Die Tischlerei wurde um 350 m² erweitert und von innen und außen grundsaniert. Neue Sanitäranlagen, neue Elektroinstallation, neue Fensterelemente im gesamten Außenbereich, Grundsanierung der Büros und Sozialräume für Gefangene sowie Einbau neuer Türelemente wurden mit einem Kostenaufwand von ca. 350 000 Euro erstellt.

Ein Unternehmerbetrieb konnte durch frei werdende Räume in der Tischlerei neu erstellt werden. Die Außenfassaden, Fenster und Türen wurden erneuert. Der Kostenaufwand lag bei ca. 20 000 Euro.

Die Räumlichkeiten der Bildungsmaßnahme PRISMA wurden grundsaniert. Fenster und Türen, die Elektroinstallation und die Nassbereiche (Toi- letten und Waschgelegenheiten) wurden erneuert. Darüber hinaus ist in dem Gebäude ein neuer Schulungsraum erstellt worden.