Darüber hinaus stellt der Niedersächsische Staatspreis für Architektur für die Landesregierung die entscheidende und wesentliche Grundlage für die Förderung der Baukultur in Niedersachsen dar. Derzeit werden die Ergebnisse der Preisverleihung 2004 in einer Wanderausstellung mit begleitenden Diskussionsveranstaltungen landesweit kommuniziert. Mit den Vorbereitungen zum Wettbewerb um den Staatspreis für Architektur 2006 wurde begonnen.
Laut Pressemitteilungen aus der Zeitung DIE WELT vom 26. Februar 2005, Seite B1, stellen die mittelständischen Unternehmen 99,7 % aller Unternehmen in Deutschland dar. Sie tätigen 41 % aller steuerpflichtigen Umsätze, bieten 70 % aller Arbeitsplätze und bilden 82 % aller
Lehrlinge aus. In den kleinen und mittleren Unternehmen werden oftmals bessere Arbeitsbedingungen angeboten als in Konzernen.
Wirtschaftspolitik in Niedersachsen ist wegen der strukturbestimmenden Bedeutung des Mittelstands in erster Linie immer Mittelstandspolitik. Die Landesregierung hat deshalb umfassende wirtschaftspolitische Weichenstellungen, insbesondere für den Mittelstand, vorgenommen. Im Rahmen der „Mittelstandsoffensive - Mittelstand im Mittelpunkt“ werden wichtige mittelstandpolitische Maßnahmen gebündelt. Das Forum Mittelstand, erweitert um den Arbeitskreis Forum Mittelstand und das Forum Mittelstand Junioren, ist die zentrale Dialogplattform des Landes mit den Verbänden des breiten Mittelstands.
Zu 1: Ja. Das Niedersächsische Institut für Wirtschaftsforschung (NIW) hat in einer statistischen Sonderauswertung, die im Rahmen des letzten Mittelstandsberichts 2002 veröffentlicht wurde, die Situation der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Niedersachsen umfassend dargestellt.
Zu 2: In Niedersachsen gehören 99,6 % aller Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft an. Sie tätigen 45,4 % aller steuerpflichtigen Umsätze und sind für 80,9 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie 86,5 % der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Auszubildenden verantwortlich.
Zu 3: Die Landesregierung unterstützt mittelständische Unternehmen bei Existenzgründungen und in Wachstumsphasen mit Darlehensprogrammen, Bürgschaften, Beratungsprogrammen und Coaching-Maßnahmen sowie mit der Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand. Um die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen zu sichern, werden FuEVorhaben, Kooperationen zwischen der mittelständischer Wirtschaft und Hochschulen und von Netzwerken zum Informations- und Wissenstransfer und zum Ausbau von Schlüsseltechnologiefel
dern gefördert. Seit dem 1. Januar 2004 werden diese Maßnahmen in der NBank gebündelt und auf die spezifischen Belange des Mittelstands ausgerichtet. So erhält der Mittelstand eine zentrale Anlaufstelle, die ein kundengerechtes, modernes Unterstützungsangebot mit professioneller Beratung und Begleitung bereithält. Durch die Eigenständigkeit und wettbewerbliche Neutralität der NBank wurde darüber hinaus auch die Voraussetzung geschaffen, nunmehr neben der Form der Zuschussförderung auch echte Bankprodukte zu günstigen Konditionen für den Mittelstand anbieten zu können.
Wichtiger aber noch als die finanzielle Unterstützung ist für den Mittelstand die Schaffung der richtigen Rahmenbedingungen auf Bundesebene in den Bereichen Steuern, Lohnzusatzkosten und im Arbeits- und Tarifrecht, für die sich die Landeergierung u. a. im Bundesrat einsetzt.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 31 der Abg. Petra EmmerichKopatsch (SPD)
Lässt sich die Landesregierung bei offiziellen Terminen durch Abgeordnete der Regierungsfraktionen vertreten?
Laut Bericht des Harzkuriers vom 31. März 2005 stellten die Wirtschaftsminister der Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thüringen „zusammen mit der CDU-Landtagsabgeordneten Regina Seeringer als Vertreterin von Niedersachsens Wirtschaftsminister Walter Hirche“ Medienvertretern und Kommunalpolitikern Projekte künftiger Länder übergreifender Zusammenarbeit vor. Von den anwesenden Kommunalpolitikern wurde bestätigt, dass die CDUAbgeordnete neben den Ministern aus Sachsen und Thüringen als Vertreterin für den niedersächsischen FDP-Wirtschaftsminister vorgestellt wurde und auch als eine solche Vertreterin aufgetreten ist.
1. Bei welchen weiteren Gelegenheiten hat sie sich durch Abgeordnete der Regierungsfraktionen vertreten lassen, und warum wurde nicht auf die hierfür dem Namen nach zuständigen Regierungsvertretungen zurückgegriffen?
2. Wie wird diese Vertretung des Wirtschaftsministers durch eine Landtagsabgeordnete von der Landesregierung inhaltlich gerechtfertigt, und wie ist dies mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung zu vereinbaren?
3. Auf welche Weise und in welchem Umfang wurde die Abgeordnete durch die Landesregierung für die Wahrnehmung dieses Termins vorbereitet, und warum wurde diese Vorbereitung nicht auch Abgeordneten der Oppositionsfraktionen zur Verfügung gestellt?
In der Anfrage wird auf eine Veranstaltung am 31. März 2005 im Kloster Walkenried, Landkreis Osterode, Bezug genommen, bei der ein neuer multimedialer Führer „Karstwanderweg Südharz“ vorgestellt wurde. Dieses Projekt ist gemeinsam vom Harzer Verkehrsverband und der Thüringen Tourismus GmbH umgesetzt und durch die Wirtschaftministerien der Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen unterstützt worden. An dem Pressetermin haben meine Kollegen Herr Minister Reinholz und Herr Dr. Rehberger teilgenommen. Meine Teilnahme bzw. die Vertretung durch Herrn Staatssekretär Werren war aus terminlichen Gründen nicht möglich. Es gab daher keine Vertretung der Niedersächsischen Landesregierung bei dem Termin. Frau MdL Seeringer hat an diesem Termin als örtlich betroffene Abgeordnete teilgenommen.
Zu 1: Mir sind keine Fälle bekannt, bei denen eine Vertretung der Landesregierung durch Landtagsabgeordnete erfolgt ist. Im Regelfall wird bei Verhinderung der Hausspitze eine Vertretung durch leitende Beamte der Ressorts sichergestellt.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 32 der Abg. Klaus-Peter Bachmann, Heiner Bartling, Klaus-Peter Dehde, Susanne Grote, Sigrid Leuschner, Johanne Modder, Jutta Rübke, Ingolf Viereck und Monika Wörmer-Zimmermann (SPD)
Laut Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 12. April 2004 beabsichtigt der CDU-Innenminister, dem Landkreis LüchowDannenberg konkrete Hilfe in Form einer „Strukturhilfe“ zuzusagen. Angeblich stellt das Land den fünf Samtgemeinden einen Zuschuss von 30 Millionen Euro in Aussicht, um die in den vergangenen Jahren aufgelaufenen Kassenkredite abzulösen. Durch die Auflösung von fünf Samtgemeinden und des Landkreises und
die Schaffung einer „kreisfreien Samtgemeinde“ solle sich der Verwaltungsaufwand derart verringern lassen, dass mit jährlichen Einsparungen von bis zu 20 Millionen Euro gerechnet werden könne.
1. In welcher konkreten Höhe, über welchen Zeitraum, unter welchen Voraussetzungen und aus welchen Mitteln soll die Strukturhilfe vom Land gezahlt werden?
2. Wie will die Landesregierung ausschließen, dass die zusätzliche „Strukturhilfe“ zulasten der übrigen Kommunen in Niedersachsen finanziert wird?
3. Welche weiteren kommunalen Strukturveränderungen will die Landesregierung in dieser Legislaturperiode aktiv vorantreiben, und welche „Strukturhilfen“ sollen dafür jeweils zur Verfügung gestellt werden?
Die Landesregierung hat bereits mehrfach bekräftigt, Strukturveränderungen, die im Raum LüchowDannenberg zu einer dauerhaften Verbesserung der kommunalen Haushalte führen, zu unterstützen.
Zu 1 und 2: In Fortführung der Praxis der Vorgängerregierung, die 2000 als Pilotprojekt die „Strukturkonferenz Westharz“ initiierte und bis 2002 mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 50 Millionen DM ausstattete, wurden auch in den Haushaltsjahren 2003 und 2004 Bedarfszuweisungsmittel in Höhe von 13 Millionen Euro/Haushaltsjahr für die Durchführung von Strukturkonferenzen zurückgestellt. Im Haushaltsjahr 2005 stehen daher Mittel in Form von „Ausgaberesten“ aus Vorjahren in Höhe von insgesamt 39 Millionen Euro für die Durchführung von Strukturkonferenzen zur Verfügung. Hiervon können nunmehr 30 Millionen Euro zweckentsprechend zur Unterstützung einer „kreisfreien Samtgemeinde“ im Raum Lüchow-Dannenberg eingesetzt werden.
Zu 3: Die Landesregierung sieht auch zukünftig keine Notwendigkeit, Veränderungen der kommunalen Strukturen anzustoßen. Sie hält vielmehr die schon heute häufig stattfindende interkommunale Zusammenarbeit für einen geeigneten Weg, die kommunalen Aufgaben wirksam und wirtschaftlich zu erfüllen. Deshalb wird die Unterstützung freiwilliger interkommunaler Zusammenarbeit ein
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 33 der Abg. Karin Stief-Kreihe, Klaus Fleer, Uwe Harden, Claus Johannßen, Rolf Meyer und Dieter Steinecke (SPD)
„Panorama" berichtete in der Sendung vom 31. März 2005 über Hygieneverstöße in dem niedersächsischen Schlachthof D+S. Dabei wurde auch aus Protokollen der Anwälte, die anlässlich von Telefonüberwachungen angefertigt wurden, zitiert.