Der Bau von Offshore-Windparks und die Weiterleitung des dadurch erzeugten Stroms erfordern ein Gesamtkonzept. Die Bundesregierung lässt ein solches Gesamtkonzept vermissen. Deshalb ist es eine wichtige Aufgabe der Landesregierung, bei Schröder und Trittin in Berlin ein realistisches Energiekonzept für eine preiswerte, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung in Deutschland anzumahnen. Das erfordert veränderte Voraussetzungen für die Genehmigung weiterer Offshore-Windparks. Denn dem Ausbau der Parks muss ein entsprechend ausgebautes Stromverbundnetz vorausgehen, das die Einleitung und Weiterleitung des Stroms ermöglicht. Nur so können wir verhindern, dass der Bau von Windmühlen im Meer zulasten der Menschen an Land vorangetrieben wird.
Wenn Hochspannungsfreileitungen zu nah an Wohnhäusern vorbeigeführt werden, so kann dies nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Erkrankungen bei den betroffenen Menschen führen. Die Einzelheiten sind in der wissenschaftlichen Fachwelt allerdings noch umstritten.
Das Institut für Energieversorgung und Hochspannungstechnik der Universität Hannover - das ist eine Leistung des Landes Niedersachsen - beschäftigt sich mit den technischen Fragen der Netzverstärkung. Dieses Institut gehört zugleich
dem Zentrum für Windenergieforschung an, das die Universitäten Oldenburg und Hannover unter der Bezeichnung „ForWind“ zum 1. August letzten Jahres aus Mitteln des Landes Niedersachsen in Oldenburg gegründet haben. Das Land fördert dieses Zentrum mit 4,6 Millionen Euro. 120 000 Euro kommen aus der EWE Stiftung.
Das ist der richtige Weg. Die Landesregierung wird ihre Verantwortung wahrnehmen und die Menschen vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen.
Die SPD liegt mit ihrem Antrag daneben, wenn sie bei der Landesregierung Versäumnisse sucht. Denn Fakt ist doch: Das Raumordnungsverfahren muss auf Antrag eines Netzbetreibers durchgeführt werden, auf der Grundlage des Bundesraumordnungsgesetzes. Das Land muss somit beim Netzausbau die Suppe auslöffeln, die der Bund den Menschen in Niedersachsen mit seiner ungezügelten Offshore-Planung eingebrockt hat.
Das Land kann nur Projekte untersagen, die die raumordnerischen Ziele des Landes gefährden. Das Land kann nicht einfach ein laufendes Raumordnungsverfahren aufschieben, bis der Bund am Sankt-Nimmerleins-Tag seine Planungen überarbeitet und ein realistisches Konzept erarbeitet hat.
Der Antrag stellende Netzbetreiber hat nach § 15 Abs. 7 Satz 2 des Bundesraumordnungsgesetzes und nach dem niedersächsischen Raumordnungsgesetz einen Anspruch auf abschließende Prüfung seines Antrages innerhalb einer Frist von sechs Monaten, ohne dass das Land eine Verlängerungsmöglichkeit hat. Das von der SPD-Fraktion geforderte Moratorium ist damit unrealistisch und wäre sogar rechtswidrig.
Die Landesregierung wird deswegen die anstehenden Entscheidungen gut überlegt und wohl abgewogen treffen.
Die auf Bundesebene geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen durch das Bundesraumordnungsgesetz sind jedoch nicht optimal, um den notwendigen Schutz der Bevölkerung vor drohen
den Beeinträchtigungen sicherzustellen. Das Land ist auf dieser Rechtsgrundlage allerdings zur Genehmigung verpflichtet. Die Genehmigungsvorschriften des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie - hier insbesondere die Verordnung über Anlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres - müssten entsprechend geändert werden. Gleiches gilt für das ErneuerbareEnergien-Gesetz hinsichtlich der Abnahme- und Übertragungspflicht. Das ist ein wichtiger Aspekt.
Der Antrag der SPD zeigt damit einmal mehr: RotGrün streut den Menschen Sand in die Augen, indem Hoffnungen geweckt werden, die nach geltendem Recht gar nicht erfüllt werden können.
Anstatt von der Landesregierung rechtswidrige Handlungen zu fordern, könnten SPD und Grüne in Berlin die Rechtsgrundlagen ändern und damit im Interesse der Bürger - so wie Sie es in Ihrem Antrag gefordert haben - einen Netzausbau ermöglichen. Das ist der entscheidende Punkt, Frau Rakow. Denken Sie darüber nach.
In einem Punkt sind wir uns einig, meine Damen und Herren: Wir wollen erdverlegten Kabeln den Vorzug vor Hochspannungsfreileitungen geben, soweit dieses technisch bereits möglich ist. Die Verlegung von Erdkabeln oder gasisolierten Rohrleitungen muss daher Vorrang haben, wo dies der technische Entwicklungsstand zu wirtschaftlich machbaren Bedingungen zulässt.
Nicht nur Kostengründe allein dürfen ausschlaggebend sein. Vor allem muss die Akzeptanz in der Bevölkerung wesentlich berücksichtigt werden.
Frau Rakow, es kann nicht sein, dass die rot-grüne Bundesregierung teure Energieerzeugungssysteme billigend in Kauf nimmt, bei der Weiterleitung des Stroms aber ausschließlich Kostengründe gelten lässt.
Schwierigkeiten. Das kann unter Umständen bedeuten, dass an machen Stellen - fernab von der Wohnbebauung - noch Hochspannungsfreileitungen gebaut werden müssen, weil es technisch einfach nicht anders geht. Darauf weist die SPD in ihrem Antrag auch hin. Um dieses Defizit zu beseitigen, brauchen wir eine Intensivierung der Forschung für alternative Stromspeicher- und Stromübertragungstechniken. Durch bessere Technik - wie etwa die Weiterleitung durch gasisolierte Rohrleiter oder die Speicherung in Form von Wasserstoff - können wir den Bau von Hochspannungsfreileitungen möglicherweise entbehrlich machen.
Ich komme zum Schluss. Die Energiepolitik der Bundesregierung ist in einer Sackgasse gelandet. Das merkt man spätestens bei dieser Problematik.
Die aktuellen Widerstände gegen den Bau von Freileitungen belegen, dass die ideologische Energiepolitik von Rot-Grün gegen Menschen, Ökologie und ökonomische Vernunft keine Perspektive hat. - Danke schön.
(Zuruf von der CDU: Die haben die Lösung! - Karl-Heinz Klare [CDU]: Der sieht das sehr differenziert! Jedenfalls dann, wenn er nicht am Mikrofon steht, sieht er es sehr differenziert!)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Regierungsfraktionen ist rückwärts gewandt und dient der Stimmungsmache gegen die Windkraft. Sie nutzen die Trassendiskussion nämlich als Vehikel, um die OffshoreWindkraft insgesamt platt zu machen, wenn Sie fordern, das Stromnetz müsse erst ausgebaut sein, bevor weitere Windkraftanlagen überhaupt genehmigt werden könnten. Das heißt nichts anderes, als dass Sie ein Moratorium für zehn und mehr
Jahre fordern; das ist Ihnen ja auch klar. Sie wissen ganz genau, dass beides nur Hand in Hand geht und kein Windpark realisiert wird, wenn die Netzanbindung nicht schon da ist. Ohne diese Voraussetzung würde kein Investor tätig werden. Insofern ist das auch unschädlich.
Meine Damen und Herren, zeitgleich mit dem InKraft-Treten des Kyoto-Protokolls machen Sie hier Stimmung gegen regenerative Energieträger. Deutlicher kann man seine Rückständigkeit nicht dokumentieren. Sie fordern ein so genanntes realistisches Energiekonzept - wir wissen ja, wie es aussieht - mit Schwerpunkten im Atomkraftbereich und im konventionellen Energiebereich. Ich möchte einmal wissen, wie Sie dann mit dem Klimaschutz zurechtkommen wollen und wie Sie die Widerstände der Bevölkerung gegen neue Atomkraftwerke behandeln wollen. Einen solchen Widerstand nehmen Sie jetzt bei den Leitungstrassen ja ernst, was auch durchaus zu begrüßen ist. Sie sollten dann aber auch die Widerstände gegen die Atomkraft ernst nehmen. Sonst werden Sie in Ihrem Einsatz für die Menschen in Niedersachsen reichlich unglaubwürdig.
Meine Damen und Herren, Ihr Energieszenario ist ideologisch geprägt, richtet sich gegen den Klimaschutz und verkennt die Interessen der Bevölkerung. Schließlich sprechen sich noch immer 60 % der Bevölkerung für Windenergie und nur 9 % der Bevölkerung für den weiteren Ausbau der Atomkraft aus.
Dass Sie darüber hinaus mit diesem Antrag Ihre Landesregierung aus der Schusslinie nehmen wollen, ist zwar verständlich, aber sehr durchsichtig.
Herr Minister Ehlen, bislang überlassen Sie in Niedersachsen die Planung der Leitungstrassen allein den Stromkonzernen. Sie haben es bislang nicht geschafft, über das Landes-Raumordnungsprogramm endlich Leitungskorridore zur Bündelung der Trassen festzulegen, die die Interessen der Menschen und der Umwelt bestmöglich berücksichtigen. Wenn eine solche Festlegung gelänge, hätten Sie auch ein Instrument in der Hand, Leitungstrassen an anderer Stelle zu verhindern.
- Ich bin dabei. Ich bin durchaus des öfteren im Landkreis Oldenburg. Dessen können Sie sicher sein. Nicht nur Sie alleine sind dort präsent.
Stattdessen schreiben Sie in Ihrem Antrag wolkig etwas über die Aufgaben des Bundes in der Raumordnung. Das sind ja ganz neue Töne. Sie wollen doch sonst immer alles besser können. Raumordnung ist in erster Linie Landesaufgabe. Dann man zu! Eine Änderung des LandesRaumordnungsprogramms ist angesagt.
Der Bund macht hingegen seine Hausaufgaben. Das ist Ihnen vielleicht entgangen, aber die denaStudie ist heute vorgestellt worden, und die ersten Pressemitteilungen dazu standen gestern im Netz.
In dieser Studie wird der Trassenbedarf konkret benannt. Man kann von den sieben bis acht Trassen, die bislang in der Diskussion waren, bis 2015 ganz generös bis auf zwei Trassen maximal zurückfahren.
Meine Damen und Herren, Ihr Antrag - das gestehe ich durchaus zu - enthält aber auch einige positive Ansätze.
- Lob von einem Grünen ist doch auch einmal etwas Schönes. Das Lob wird aber auch gleich eingeschränkt, denn der Mut, diese Ansätze weiter zu verfolgen, kommt Ihnen dann doch wieder abhanden.
Sie erkennen die gesundheitlichen Gefahren von Elektrosmog an. Das ist neu, und das finde ich sehr gut. Beim Ausbau konventioneller Energien waren Sie in dieser Hinsicht nicht so sensibel. In die konkrete Umsetzung dieser Erkenntnis steigen Sie aber lieber nicht ein. Wie wäre es denn, wenn Sie genauso wie in Nordrhein-Westfalen Abstandsempfehlungen erließen? In NordrheinWestfalen gilt eine Abstandsempfehlung von 160 m bei 380-kV-Leitungen. In einem zweiten Schritt könnte man dann ja eine Absenkung der Grenzwerte nach BImSchG fordern. Unsere Unterstützung hätten Sie dabei.