Meine Damen und Herren, noch drei Sätze. Was fehlt in diesem Gesetzentwurf? - Es fehlt eine Perspektive für den Bereich der direkten Demokratie. Herr Stratmann, ich warte immer noch auf Ihre Intervention in diesem Bereich. Sie wollten als CDUMitglied in Oldenburg eine Ausweitung des Bürgerbegehrens. Sie haben sich bislang nicht zu Wort gemeldet. Ihr Parteitagsbeschluss gilt anscheinend nicht.
Sie bleiben auch mutlos bei dem Thema Samtgemeinden versus Einheitsgemeinden, Gebietsreform. An dieses heiße Eisen wollen Sie nicht ran. Wir müssen darüber diskutieren.
Für unsere Fraktion bleibt bei diesem Gesetzentwurf viel Arbeit übrig. Wir freuen uns auf die Arbeit im Ausschuss. - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte eigentlich gedacht, wir könnten es angesichts der fortgeschrittenen Stunde etwas kürzer machen.
Lieber Herr Meihsies, ich war bislang davon ausgegangen, Sie seien ein langjähriger Kommunalpolitiker. Aber was Sie eben zu den Hauptverwaltungsbeamten ausgeführt haben, war ja teilweise wirklich abenteuerlich.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Bernd Althusmann [CDU]: Er hat schlechte Erfahrungen gemacht! - Andreas Meihsies [GRÜNE]: Das war die Realität!)
Meine Redezeit reicht nicht, um Ihnen das Ganze zu erklären. Aber Sie könnten sich ja vielleicht von Herrn Beckedorf eine Stunde lang darüber unterrichten lassen, wie es mit der Trennung von Exekutive und Legislative im Landtag auf der einen Seite und in einem Kommunalparlament auf der anderen Seite aussieht. Dort ist es nämlich anders. Das Kommunalparlament stellt nicht, wie der Landtag, die Legislative dar. Dort gibt es diese Trennung nicht.
Bei den Hauptverwaltungsbeamten ist die FDP ganz im Gegensatz zu meinen beiden Vorrednern der festen Überzeugung, dass es der einzig richtige Schritt ist, wieder zu einer achtjährigen Amtszeit zurückzukehren, und zwar aus folgendem Grund: Wir hatten die achtjährige Amtszeit, als wir noch die Zweigleisigkeit hatten, und dort hat sie sich auch bewährt. Wir sind ebenfalls der Meinung, dass die Position eines Hauptverwaltungsbeamten, also eines Bürgermeisters oder eines Landrates, in der Kommune gestärkt wird, wenn er nicht in einer doch sehr politisch dominierten Kommunalwahl zusammen mit den anderen Parteivertretern, sondern herausgehoben gewählt wird. Dann nämlich würde die fachliche Qualifikationen stärker im Mittelpunkt stehen als das Parteibuch. Von daher werden wir diese Regelung uneingeschränkt mittragen.
Uneingeschränkt mittragen werden wir - wie die SPD auch - den beabsichtigten Abbau der Reglungsdichte.
Schließlich begrüßen wir die Umfirmierung der Frauenbeauftragten in Gleichstellungsbeauftragte und, dass die kleineren Gemeinden in Zukunft insofern eine größere Gestaltungsfreiheit haben
werden. Ich finde es schon komisch, wie SPD und Grüne hier die ehrenamtlichen Frauenbeauftragten, die in diesem Land eine hervorragende Arbeit leisten, diskriminieren. Das kann so nicht hingenommen werden.
Es ist ein Fortschritt, dass wir in das Gesetz hineinschreiben werden, dass ein Arbeitsschwerpunkt der neuen Gleichstellungsbeauftragten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist.
Mir war in diesem Zusammenhang auch sehr wichtig, dass wir als Land nicht immer nur etwas von den Kommunen fordern, sondern dass wir als Land auch mit gutem Beispiel vorangehen. Hier macht das Sozialministerium einen guten Job. Ich erwähne nur, weil darüber in letzter Zeit immer wieder diskutiert worden ist, die Telearbeitsmöglichkeiten auf Landesebene. Wir sind hier auf dem richtigen Weg und gehen mit gutem Beispiel voran.
Wir als FDP werden uns nicht verschließen, Verbände, die am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und dieses prägen, mit aufzunehmen. Ich kann mir gut vorstellen, dass wir hierzu eine breite Anhörung durchführen und alle Verbände, die infrage kommen - also auch den Fahrlehrerverband -, dazu einladen.
Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung. Federführend befassen soll sich mit diesem Gesetzentwurf der Ausschuss für Inneres und Sport. Mitberaten sollen ihn der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 27: Einzige (abschließende) Beratung: Übertragung von Grundstücken des Landes Niedersachsen auf die Stadt Bad Nenndorf im Zuge der Teilkommunalisierung des Staatsbades Nenndorf; - Artikel 63 der Niedersächsischen Verfassung i. V. m. § 63 Abs. 2, § 64 Abs. 2 LHO - Antrag der Landesregierung - Drs. 15/1465 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/1487
Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Über diesen Antrag soll ohne Beratung abgestimmt werden. - Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Von daher lasse ich sogleich abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 28: Einzige (abschließende) Beratung: Veräußerung des landeseigenen Tennisplatzgrundstücks an der Knyphausenstraße auf Norderney - (Flurstück 5/28 tlw., Flur 14, Gemarkung Norderney) - Antrag der Landesregierung - Drs. 15/1452 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/1539
Eine Berichterstattung und eine Besprechung sind nicht vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse von daher sogleich abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 29: Einzige (abschließende) Beratung: Abgabe des Gesellschaftsanteils der Seefischmarkt und Hafenumschlag GmbH, Cuxhaven, an der Cuxhavener Kühlhaus GmbH, Cuxhaven - Antrag der Landesregierung - Drs. 15/1466 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Drs. 15/1541
Eine Berichterstattung und eine Besprechung sind nicht vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse von daher sogleich abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 30: Einzige (abschließende) Beratung: Rechnung über den Haushalt des Niedersächsischen Landesrechnungshofs (Epl. 14) für das Haushaltsjahr 2001 - Antrag der Präsidentin des Landesrechnungshofs - Drs. 15/1464 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Drs. 15/1542
Eine Berichterstattung und eine Besprechung sind nicht vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse von daher sogleich abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 31: Einzige (abschließende) Beratung: Rechnung über den Haushalt des Niedersächsischen Landesrechnungshofs (Epl. 14) für das Haushaltsjahr 2002 - Antrag der Präsidentin des Landesrechnungshofs - Drs. 15/1440 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Drs. 15/1543
Eine Berichterstattung und eine Besprechung sind nicht vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse sogleich abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 32 Einzige (abschließende) Beratung: Veräußerung von domänenfiskalischen Streubesitzflächen an den Braunschweigischen Vereinigten Kloster- und Studienfonds (BVKSF) sowie Erwerb von Flächen des BVKSF - Antrag der Landesregierung Drs. 15/1480 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Drs. 15/1544
Eine Berichterstattung und eine Besprechung sind nicht vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse von daher sogleich abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.