Protocol of the Session on December 14, 2004

Zu den Nrn. 4 und 5 des Artikels 4 schlägt der federführende Innenausschuss auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses vor, die forstliche Rahmenplanung den kommunalen Gebietskörperschaften nicht als Pflichtaufgabe aufzuerlegen, sondern ihnen die Aufstellung solcher Rahmenpläne anheim zu stellen. Verpflichtend bleibt die forstliche Rahmenplanung lediglich für das Land (§ 7 Abs. 1 Satz 1 des Waldgesetzes).

Außerdem schlägt der Innenausschuss bei den Nrn. 6 und 11 des Artikels 5 vor, den bisherigen § 37 des Jagdgesetzes zu streichen. Damit werden Anregungen aus der Anhörung aufgegriffen. § 37 bestimmt für die Eigenjagdbezirke des Landes und der Klosterkammer Hannover, dass dort die Aufgaben der Jagdbehörde von den Forstbehörden wahrgenommen werden. Für diese besondere Zuständigkeitsregelung sieht die Ausschussmehrheit keine fachliche Rechtfertigung. Für die Eigenjagdbezirke des Bundes soll es allerdings bei der bisherigen Regelung des § 37 Abs. 3 bleiben, der deshalb in § 25 als neuer Absatz 5 eingefügt wird. Die Sonderstellung der Eigenjagdbezirke soll nur

noch durch eine Bestimmung in § 25 Abs. 4 Satz 2 des Jagdgesetzes berücksichtigt werden, die die besonderen Aufgaben der Anstalt Niedersächsische Landesforsten betont. Im Übrigen gilt hier wie auch sonst, dass über Abschusspläne von der Jagdbehörde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat entschieden wird. Dies folgt allerdings auch schon aus § 21 des Bundesjagdgesetzes. Hingegen soll die bisherige Vorschrift, die im Falle der Nichteinigung zwischen Jagdbehörde und Jagdbeirat die Entscheidungszuständigkeit des Fachministeriums vorsah, entfallen. Die Ausschussmehrheit der Fraktionen der CDU und der FDP hielt das für unbedenklich, weil es in der Vergangenheit insoweit nicht zu Konfliktfällen gekommen sei. Von den Ausschussvertretern der Fraktion der Grünen und der SPD-Fraktion wurde die neue Regelung hingegen kritisch aufgenommen, auch weil sie dem in den Landesforsten besonders beachteten Grundsatz „Wald vor Wild“ widerspreche.

Auch hierzu können Sie weitere Einzelheiten dem vorliegenden schriftlichen Bericht entnehmen, sodass ich meine Berichterstattung an dieser Stelle abschließen möchte.

Danke, Frau Leuschner. - Erster Redner ist jetzt Herr Oesterhelweg von der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut.

(Dieter Möhrmann [SPD]: Wenn es denn so wäre!)

Mit diesem Sprichwort könnte man wohl weitgehend zutreffend den jetzt zu Ende gehenden Beratungsprozess zum vorliegenden Gesetz beschreiben.

Meine Damen und Herren, auf dem Weg zur Verabschiedung dieses Gesetzes haben wir es uns wahrlich nicht leicht gemacht. Bis hin zur Frage der Namensgebung, der Anstalt, ob nun mit oder ohne Anführungszeichen, haben wir nach einer interessanten Anhörung und vielen Einzelgesprächen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen hart diskutiert. Dabei bedurfte es immer wieder intensiver Abstimmungen zwischen den Fachpolitikern, nämlich den Kollegen aus dem Agrarausschuss, und den Kollegen aus dem Innen- und Finanzbereich. Natürlich hatten auch und gerade die Juris

ten aus ML, MI, MF und vom GBD eine Menge zu tun und ein gewichtiges Wort mitzureden.

Meine Damen und Herren, Kernstück der Verwaltungsmodernisierung ist das Gesetz über die Anstalt Niedersächsische Landesforsten, jetzt ohne Gänsefüßchen. Sie hat ein stabiles wirtschaftliches und organisatorisches Fundament, genießt größtmögliche Selbständigkeit und erhält langfristige Planungssicherheit. Der Standort in Braunschweig in direkter Nachbarschaft zum Planungsamt in Wolfenbüttel garantiert eine enge Zusammenarbeit und bringt mit Sicherheit wichtige Synergieeffekte mit sich. Die Einbeziehung des Forstplanungsamtes zusammen mit Forstämtern und forstlichem Bildungszentrum unter dem Dach der Anstalt würde zu einer runden Sache, meine Damen und Herren,

(Vizepräsident Ulrich Biel über- nimmt den Vorsitz)

wenn auch die Forstliche Versuchsanstalt einbezogen würde. Entsprechende Signale auch aus den Gesprächen mit Hessen und Sachsen-Anhalt liegen vor.

Meine Damen und Herren, die Anstalt öffentlichen Rechts ist weitgehend unabhängig. Die Politik bzw. der Landtag wird - das halte ich inzwischen auch für richtig - nicht im Verwaltungsrat vertreten sein. Aber wir haben über die zuständigen Ressorts ständigen Zugriff auf benötigte Informationen und bekommen gemäß § 9 den Wirtschaftsplan zusammen mit dem Haushaltsplan vorgelegt. In § 12 wird die Auskunftspflicht gegenüber dem Fachministerium eindeutig geklärt. Auch so haben wir als Parlamentarier Informationsmöglichkeiten. Unsere Bemühungen um mehr Transparenz waren also erfolgreich.

Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang ein herzliches Dankeschön an unseren nun aus dem Amt ausscheidenden Landesforstchef, den Abteilungsleiter 4 im Landwirtschaftsministerium, Herrn Ministerialdirigenten Janßen.

(Beifall bei der CDU, bei der FDP und bei der SPD)

Die niedersächsischen Landesforsten haben ihm viel zu verdanken. Ich danke Ihnen, Herr Janßen, auch stellvertretend für Ihre Kolleginnen und Kollegen, für Ihr großes Engagement und die gute Zusammenarbeit und wünsche Ihnen persönlich alles Gute.

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch drei Anmerkungen.

Erstens. Ich lege großen Wert darauf - dabei wiederhole ich mich ganz bewusst -, dass über das beschlossene Maß hinausgehende Flächenverkäufe in größerem Umfang nicht die wirtschaftlichen Grundlagen der Landesforsten gefährden dürfen.

(Vizepräsidentin Silva Seeler über- nimmt den Vorsitz)

Die Landesforsten, meine Damen und Herren, müssen ihren Platz am Markt erhalten. Für die Grundlagen dafür sind wir verantwortlich. Auch die Anstalt selbst kann übrigens nicht unbegrenzt über Flächen verfügen.

Zweitens. Die verschiedenen Nutz- und Schutzfunktionen sind gewährleistet. Waldgesetz, Jagdgesetz und LÖWE bleiben erhalten. Auch das ist geregelt.

Drittens. Eine aus meiner Sicht wichtige Aufgabe ist die Betreuung der Genossenschaftsforsten. Meine Damen und Herren, die Höhe der Forstbesoldungsbeiträge - ich will das hier in aller Deutlichkeit sagen - ist auch im Rahmen der Angebotskataloge so zu gestalten, dass sich die Genossenschaften weiter von uns betreut und beraten fühlen und auch beraten lassen. Wir honorieren damit die Leistungen der Genossenschaften für die Allgemeinheit.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, meine Damen und Herren, haben - das sage ich hier ausdrücklich und ganz bewusst - viel geleistet, auch gerade in den letzten Monaten, und dabei doch auch viele Unannehmlichkeiten, ja sogar Nachteile hinnehmen müssen. Trotzdem erfüllen sie ihre Pflicht. Dafür möchte ich ihnen an dieser Stelle herzlich danken.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Es ist unsere Pflicht, meine Damen und Herren, die Interessen unserer Mitarbeiter zu wahren, die nicht schlechter gestellt werden, wenn sie der Anstalt angehören. Betriebsbedingte Kündigungen soll es - oder besser: wird es - nicht geben. Unsere Aufgabe ist es, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angemessene Arbeitsplätze zu verschaffen - wenn nicht in der Anstalt, dann beispielsweise im Schuldienst oder im Justizbereich.

(Beifall bei der CDU)

Ich bewundere die Flexibilität unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser Beziehung. Das ist in der Tat beispielhaft.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, breiten Raum in den Beratungen hat unter Artikel 5 die Änderung des Jagdgesetzes eingenommen. Um es gleich vorweg und in aller Deutlichkeit zu sagen: Der sehr lange und vor allen Dingen äußerst emotional diskutierte § 37 wird wie angekündigt abgeschafft.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die in diesem Zusammenhang in § 25 vorgenommene Änderung gewährleistet eine größtmögliche Einbindung des Ehrenamtes bei Interessenwahrung der Landesforsten. Entgegen manchen Befürchtungen, meine Damen und Herren, sind eine wirtschaftlich orientierte Forstwirtschaft auf der einen Seite und die Jagd mit Hege und Pflege unseres heimischen Wildes auf der anderen Seite keine Gegensätze, sondern sie sind sinnvoll zu kombinieren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, die Arbeit ist getan. Die Ergebnisse sind viel versprechend. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass Forstleute und Jäger ihre wichtige Arbeit in Ruhe machen können. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Als Nächstem erteile ich Herrn Meyer von der SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dem Dank an Herrn Janßen für sein Lebenswerk im Dienst der niedersächsischen Landesforsten schließen wir uns selbstverständlich an und wünschen ihm alles Gute für die Zukunft.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Ich bin sicher, Sie werden auch in Zukunft vielleicht sogar noch häufiger im Wald sein, als das bisher der Fall war.

Lieber Kollege Oesterhelweg, die Arbeit ist nicht getan; die Arbeit fängt jetzt erst an, nämlich für die Anstalt Niedersächsische Landesforsten als Anstalt öffentlichen Rechts, wie sie künftig heißen wird. Sie fängt auch aus einem anderen Grunde erst an: Wenn man das liest, was die Bundesumweltministerin Künast über den Waldzustandsbericht veröffentlicht hat, dann wird deutlich, dass derzeit rund drei Viertel unserer Wälder in irgendeiner Form geschädigt sind und dass es mittlerweile völlig egal ist, ob man Nadelwälder oder Laubwälder anschaut. Das heißt, hier wird in Zukunft viel zu tun sein. Wir in Niedersachsen haben unseren Teil dazu beizutragen. Ich will nicht auf die Ursachen und die Möglichkeiten eingehen, die man anwenden muss, um etwas zu verbessern. Wir haben nur ein begrenztes Maß an Möglichkeiten.

Böden und Bäume - das ist wichtig; ich komme nachher noch darauf zurück - haben ein jahrzehntelanges Gedächtnis. Wenn ein einziger trockener Sommer solche Schäden anrichten kann, wie es geschehen ist, dann ist es höchste Zeit, dass man alles tut, was man kann, um die Situation zu verbessern. Das gilt für alle. Natürlich ist das Gesetz, um das es jetzt geht, nur ein kleiner Baustein in dem Gesamtgeschehen dessen, was zu tun ist. Aber richtig ist auch, dass jeder für seinen Verantwortungsbereich das tun muss, was er tun kann. Wer das nicht macht oder wissentlich das Falsche tut, der vergeht sich am Wald.

Meine Damen und Herren, nach Auffassung unserer Landtagsfraktion wird die von Ihnen vorgesehene Anstalt diese formulierten Ziele nicht erfüllen. Ich möchte im Folgenden begründen, warum und woran wir Kritik äußern.

Vorab aber noch ein Satz zum Umgang im Ausschuss. Ich freue mich wirklich darüber, dass wir trotz der inhaltlichen Gegensätze ein gutes Arbeitsklima hatten, welches, wie ich höre, nicht in allen Ausschüssen selbstverständlich ist. Dass es innerhalb der Mehrheitsfraktionen in einzelnen Teilen zu erheblichen Meinungsunterschieden kam, ist ja schon angemerkt worden und ist auch ein bisschen in dem durchgeschimmert, was der Kollege Oesterhelweg gesagt hat. Das reichte auch bis in die Spitze des Landwirtschaftsministeriums hinein. Nun hat man ein Ergebnis, mit dem man erst einmal wird leben müssen. Aber ich meine, es wird in einigen Jahren durchaus, wie man neudeutsch sagt, Anpassungen geben.

(Bernd Althusmann [CDU]: Das war früher auch nicht anders!)

Am Ende der Beratung hatten wir es bisschen schwer, weil es fast täglich neue Vorlagen gab. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst kam überhaupt nicht mehr nach, alles zu sichten und zu bewerten. Das ging zwischen den Ausschüssen hin und her, und man wusste gar nicht, ob man eigentlich auf dem letzten Stand dessen ist, was da passiert. Bis heute sind wesentliche Elemente unklar oder nicht eindeutig geregelt. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst weist in seiner Stellungnahme z. B. auf den problematischen Umgang mit dem Eigentum hin. Das Eigentum wird zum 1. Januar 2005 übertragen. Die konkrete Bezeichnung der Grundstücke, die übertragen werden sollen, kann aber aus technischen Gründen jetzt noch nicht geleistet werden, sondern wird erst irgendwann Mitte 2005 vorliegen. Die Bewertung des GBD lautet, das sei von der Gesetzgebungstechnik her zumindest ungewöhnlich. - Ich finde, das ist eine freundliche Formulierung. Wir reden hier auch nicht über Peanuts. Bei diesen übertragenen Vermögenswerten geht es insgesamt um eine Größenordnung von rund 1,7 Milliarden Euro. Das ist wirklich nicht wenig. Damit muss man meiner Meinung nach sehr sorgfältig umgehen. Nach unserem Eindruck hat man genau das hier nicht getan.

Meine Damen und Herren, es wird auch spannend sein, wie die 15 000 ha zusammenkommen, die für die Sanierung des Landeshaushaltes verkauft sollen. Hier sollen ja nicht die Sahnestücke verkauft werden, sondern hier soll in erster Linie Streubesitz verkauft werden. Die Erklärung des Staatssekretärs, dass ein Substanzverzehr grundsätzlich ausgeschlossen ist, finde ich als Erklärung ganz gut. Aber warum wird das dann nicht ausdrücklich in das Gesetz hineingeschrieben? - Ich gebe eine Bemerkung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes wieder - darüber kann man einmal nachdenken -: Soweit die Anstalt nicht kostendeckend arbeiten könne, sie keine ausreichenden Mittel aus dem Landeshaushalt erhielte, blieben als Auswege Kreditaufnahme und die Veräußerung von Grundstücken, die nach Absatz 2 auch zur Deckung laufender Ausgaben in begründeten Ausnahmefällen zulässig seien. - „Zur Deckung laufender Ausgaben“ - das ist Substanzverzehr, nichts anderes. Insofern kann mir die Bemerkung dann auch nicht ausreichend erscheinen.

Hier ist ein Hauptmerkmal unserer Kritik. Sie versprechen Dinge in Vermerken oder Begründungen. Warum nehmen Sie das nicht in den Gesetzestext auf, wenn sie das ernst meinen? Warum soll das noch jemand glauben? - Wir haben in anderen Bereichen fast jede Woche ein Beispiel geliefert, wo Sie etwas versprochen haben, es aber letztlich nicht halten. Versprochen, gebrochen - das ist wohl das Markenzeichen bürgerlicher Politik.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte noch einmal kurz auf das Programm LÖWE eingehen. Wer nichts mit Wald zu tun hat, der weiß nicht unbedingt, was sich hinter diesem Konzept zur „Langfristigen ökologischen WaldEntwicklung“ verbirgt. Ich finde es sehr seltsam, dass sich die Mehrheitsfraktionen konsequent geweigert haben, diesen Begriff im Gesetz zu erwähnen. Warum eigentlich? - In den Beratungen in unserem Ausschuss wurde gesagt: Ein Regierungsprogramm wie LÖWE sei keine rechtliche Handlungsgrundlage.

(Zuruf von der CDU: Das ist doch schon geregelt!)

Sie haben dann auf das Wald- und Jagdgesetz verwiesen. Und was sagt der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dazu? - Es gibt keine rechtlichen Hinderungsgründe, bestenfalls rechtssystematische Bedenken. - Wenn man etwas will, dann könnte man es tun. Man versucht, sich hinter juristischen Feinheiten zu verstecken, was man politisch nicht wirklich will.