Protocol of the Session on December 14, 2004

Meine Damen und Herren, wir sind uns im Ziel einig, aber wir haben einen Dissens bei dem Weg, den es einzuschlagen gilt. Die Veränderungen, die sich in nächster Zeit abzeichnen, werden uns noch sehr stark beschäftigen. Der öffentliche Bankensektor hat nicht nur Freunde, ganz im Gegenteil. Ihre Theorie ist: Wer sich zuerst bewegt, ist in Gefahr. - Unsere Theorie ist: Wer zu lange verharrt, hat eine schwere Zukunft. - Nicht der Erhalt des Status quo macht die Sparkassen fit für die Zukunft, sondern nur die notwendige Reaktion auf radikal veränderte Rahmenbedingungen schafft Sicherheit für einen leistungsfähigen öffentlichen Bankensektor.

Meine Damen und Herren, darüber hinaus hätten wir uns eine vollständige Übertragung des Corporate Governance Kodex mit der Offenlegung der Vorstandsgehälter gewünscht. Auch diese Chance wurde leider vergeben. Wir werden daher nicht zustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die nächste Rednerin ist Frau Peters von der FDPFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das neue Sparkassenrecht wird voraussichtlich gleich mit breiter Zustimmung in diesem Parlament verabschiedet werden. Das begrüße ich außerordentlich.

Wenn ich den Gang des Gesetzes rückwirkend betrachte, von dem ersten Einvernehmen im Jahr 2002 beginnend, als alle Fraktionen des Niedersächsischen Landtages festgestellt haben, dass dieses Recht grundlegend überarbeitet werden muss, über die fraktionsübergreifende Auftaktveranstaltung und die Verbandsversammlung des NSGV, über Beratungen im Haushaltsausschuss, über Anhörungen, erneute Beratung, Einladung der Betroffenen mit Angabe der Änderungswünsche und deren Diskussion, Diskussionen in den Fraktionen und eine erneute Anhörung bis zu dem heutigen Tag, an dem die letzte Abstimmung erfolgen wird, dann muss ich feststellen - und das, was ich aufgezählt habe, war noch nicht mal vollständig -, dass hier Demokratie in der schönsten Form dargestellt wurde.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Wilhelm Heidemann [CDU]: Richtig!)

Herr Kollege Brockmann von der SPD-Fraktion hat gerade in seinem Vortrag dargestellt, dass die CDU-Fraktion die Weltmeisterschaft im Rückwärtsrudern gewonnen habe.

(Heinz Rolfes [CDU]: Das war unge- heuerlich!)

Ich habe dazu zwei Anmerkungen: Erstens. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, rudert man immer rückwärts, weil man sonst nicht vorwärts kommt.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Wolfgang Jüttner [SPD]: Aber auch beim Rückwärtsrudern geht’s nach vorne!)

Zweitens. Auch das ist ein Musterbeispiel von Demokratie gewesen; denn hier kann klar und deutlich herausgestellt werden, dass Anhörungen nicht der Beruhigung der Betroffenen dienen sollen, sondern dass hier interessiert und aktiv zugehört

wird und dass hierdurch Ansätze verändert werden können, wenn sachliche und schwer wiegende Argumente vorgetragen werden. Ich halte das für gut.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Wilhelm Heidemann [CDU]: Das ist eine gute Aussage!)

- Danke. - Der Gesetzentwurf hat eine breite Mehrheit gefunden. Dies ist nicht zuletzt der Zeit geschuldet, die sich der Haushaltsausschuss für den Beratungs- und Diskussionsbedarf aller Beteiligten genommen hat. So konnten Differenzen ausgeräumt und Übereinstimmungen erzielt werden. Im Sinne der parlamentarischen Vertretung der Niedersachsen war dies sicherlich der richtige Ansatz.

Zum Gesetzentwurf selbst. Auch hier meine ich, dass wir für Niedersachsen den richtigen Ansatz gefunden haben. Es ist uns gelungen, das 42 Jahre alte Sparkassenrecht deutlich zu vereinfachen, die Verantwortung zu straffen und sie auch deutlicher zu machen. Bewährtes wurde erhalten. Den öffentlichen Auftrag, den Mittelpunkt des alten Gesetzes, haben wir im Wesentlichen unberührt gelassen; denn zurzeit ist es unstrittig, dass die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung und auch des Mittelstandes mit Finanzdienstleistungen derzeit nur in einem gesunden Wettbewerb zwischen den öffentlichen Sparkassen, den Privatbanken und den Volks- und Raiffeisenbanken in der Fläche gewährleistet werden kann. Wer schon einmal versucht hat, einem Existenzgründer auf die Füße zu helfen oder einem Mittelständler in einer schlecht gerateten Branche zusätzlichen Kredit zu verschaffen, weiß sehr genau, wovon ich hier rede.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Da sich die Sparkassen dem Wettbewerb stellen müssen und dies auch tun, halte ich es nur für folgerichtig, dass wir versucht haben, sie in den Bereichen Aufgaben, Regionalprinzip und Trägerschaft an die heutigen und die zukünftigen Herausforderungen der Märkte und der Wirtschaftsentwicklung anzupassen. Den allgemeinen ökonomischen und gesetzlichen Spielregeln sollen und müssen auch die Sparkassen genügen.

Meine Vorredner, insbesondere Heinz Rolfes, haben inzwischen alles weitere Wesentliche gebührend hervorgehoben, sodass ich es Ihnen ersparen kann, dies zu wiederholen. Sie kennen das ja: „Es

ist alles gesagt worden, nur noch nicht von mir.“ Das will ich diesem Parlament möglichst nicht antun.

(Zustimmung von Dr. Philipp Rösler [FDP])

Ich hoffe, dass dieses Gesetz lange Bestand haben und sich in der Praxis bewähren wird, bis - verzeihen Sie mir bitte diesen kleinen Schlenker; als Liberale muss ich das tun - die Zeit für eine Weiterentwicklung reif ist - Weiterentwicklung in Richtung Beteiligung Privater.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. - Wir kommen deswegen zur Abstimmung.

Wir kommen zur Einzelberatung.

Erster Teil. Erster Abschnitt. §§ 1 bis 7. - Hierzu liegen Änderungsempfehlungen des Ausschusses vor. Wer möchte ihnen zustimmen? - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Zweiter Abschnitt. §§ 8 bis 21. - Hierzu liegen Änderungsempfehlungen des Ausschusses vor. Wer stimmt ihnen zu? - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Dritter Abschnitt. §§ 22 bis 24. - Auch hier gibt es Änderungsempfehlungen des Ausschusses. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Vierter Abschnitt. §§ 25 und 26. - Hierzu gibt es Änderungsempfehlungen des Ausschusses. Wer stimmt ihnen zu? - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Zweiter Teil. § 27. - Unverändert.

Dritter Teil. §§ 28 bis 30. - Hierzu liegen Änderungsempfehlungen des Ausschusses vor. - Wer stimmt ihnen zu? - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist auch so beschlossen.

Vierter Teil. §§ 31 und 32. - Hierzu liegen Änderungsempfehlungen des Ausschusses vor. Wer stimmt ihnen zu? - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist auch so beschlossen.

Fünfter Teil. §§ 33 und 34. - Hierzu liegen Änderungsempfehlungen des Ausschusses vor. Wer stimmt ihnen zu? - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Auch das ist so beschlossen.

Sechster Teil. §§ 35 bis 37. - Hierzu gibt es Änderungsempfehlungen des Ausschusses. Wer stimmt ihnen zu? - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Auch das ist beschlossen.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist so beschlossen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Jetzt kommen wir zu

Tagesordnungspunkt 7: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung in den Bereichen Wald und Jagd - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/1275 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 15/1486

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drucksache 1486 lautet auf Annahme mit Änderungen. - Den Bericht erstattet Frau Leuschner von der SPD-Fraktion. Ich erteile ihr das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Drucksache 1486 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Inneres und Sport, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit einigen Änderungen anzunehmen. Dem haben die Ausschussvertreter der Fraktionen von CDU und FDP zugestimmt; die Vertreter der Fraktionen von SPD und Grünen haben dagegen gestimmt.

Ich werde den weiteren Bericht zu Protokoll geben und bitte Sie im Namen des federführenden Ausschusses für Inneres und Sport um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Es liegt auch noch ein schriftlicher Bericht vor.

(Ulrich Biel [SPD]: Daran kann man sich ein Beispiel nehmen!)

(Zu Protokoll:)

In den mitberatenden Ausschüssen ist ähnlich abgestimmt worden, allerdings haben sich die Ausschussvertreter der Fraktionen von SPD und Grünen im mitberatenden Rechtsausschuss der Stimme enthalten.

Der Gesetzentwurf ist bereits in der ersten Beratung am 16. September 2004 hier im Plenum behandelt worden. Daher brauche ich den Inhalt des Gesetzentwurfs nur grob zu umreißen. Anschließend möchte ich mich auf die Erläuterung der drei wichtigsten Ausschussempfehlungen zu diesem Gesetzentwurf beschränken. Wegen der weiteren Einzelheiten nehme ich auf den Ihnen bereits vorliegenden schriftlichen Bericht Bezug.

Der Kern des Gesetzentwurfs ist die Gründung der neuen öffentlich-rechtlichen Anstalt Niedersächsische Landesforsten. Deren Organisation wird in Artikel 1 des Gesetzentwurfs im Einzelnen geregelt. In den Ausschussberatungen - vor allem auch in den mitberatenden Ausschüssen für Haushalt und Finanzen sowie für Rechts- und Verfassungsfragen - ging es vor allem um diese Vorschriften und hier besonders um diejenigen, die die finanziellen Verhältnisse der neuen Anstalt betreffen. Außerdem zieht der Entwurf für die Verwaltungsbereiche des Waldes und der Jagd die organisatorischen Konsequenzen aus der hier bereits beschlossenen Auflösung der Bezirksregierungen, indem er die entsprechenden Aufgaben entweder der neuen Anstalt Niedersächsische Landesforsten oder den kommunalen Gebietskörperschaften zuweist. Dies betrifft vor allem die Artikel 4 und 5 des Gesetzentwurfs.

Lassen Sie mich nun zu den drei wichtigsten Ausschussempfehlungen kommen.

Wie schon erwähnt, bildeten die Vorschriften über die finanziellen Verhältnisse der neuen Anstalt in den §§ 2, 9 und 10 des Artikels 1 einen Beratungsschwerpunkt. Vor allem der mitberatende Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat sich damit eingehend befasst und schlägt hierzu einige ergänzende Klarstellungen in den genannten Paragrafen vor. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob die neuen Vorschriften dazu führen, dass die Anstalt in erheblichem Umfang Grundstücke veräußern muss, um ihren Haushalt ausgleichen zu können. Nach den Grundsätzen des § 2 wird es

entscheidend von den Veranschlagungen im Landeshaushalt abhängen, ob die Anstalt zum Ausgleich ihres Haushalts zu solchen Veräußerungen greifen oder ihre Kreditermächtigung in Anspruch nehmen muss, die in § 10 Abs. 5 Satz 1 auf insgesamt 30 Millionen Euro beschränkt ist. Anträge vonseiten der Fraktionen der SPD und der Grünen, der Anstalt die Veräußerung von Grundstücken zur Deckung laufender Ausgaben ausnahmslos zu versagen und die Grundstücksveräußerungen in § 2 Abs. 4 an die Zustimmung des Landtages zu binden, fanden in den Ausschussberatungen keine Mehrheit. Die Ausschussvertreter der Fraktionen der CDU und der FDP begründeten dies damit, dass die Anstalt nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich selbständig sein solle. Um die Transparenz des wirtschaftlichen Handelns der Anstalt zu verbessern, schlägt der federführende Innenausschuss auf Empfehlung des Haushaltsausschusses allerdings vor, die Mitwirkung des Finanzministeriums an den Grundstücksveräußerungen in § 2 Abs. 4 klarzustellen sowie in § 9 Abs. 3 zu bestimmen, dass der Wirtschaftsplan der Anstalt dem Haushaltsplan des Landes als Anlage beizufügen ist. Außerdem soll die Anstalt über Kreditaufnahmen für nichtinvestive Zwecke, die den Betrag von 5 Millionen Euro überschreiten, dem Haushaltsausschuss des Landtags berichten; das ergibt sich aus dem neuen Satz 2 des § 10 Abs. 5.

Zu den Nrn. 4 und 5 des Artikels 4 schlägt der federführende Innenausschuss auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses vor, die forstliche Rahmenplanung den kommunalen Gebietskörperschaften nicht als Pflichtaufgabe aufzuerlegen, sondern ihnen die Aufstellung solcher Rahmenpläne anheim zu stellen. Verpflichtend bleibt die forstliche Rahmenplanung lediglich für das Land (§ 7 Abs. 1 Satz 1 des Waldgesetzes).