Es ist gut, dass sich das Parlament grundsätzlich mit diesem Thema beschäftigt. Ich bin der SPD ausgesprochen dankbar, dass sie dieses Thema hier ins Parlament gebracht hat, um über Lösungen zu diskutieren.
Allerdings ist es sehr schwierig - das wurde in den beiden vorhergehenden Reden, die ja sehr deskriptiv angelegt waren, schon deutlich -, das Problem zu lösen. Das Stalking-Phänomen ist auch kein Randproblem mehr; es ist mittlerweile ein Massenphänomen geworden. Deswegen ist es
sehr wichtig und auch richtig, sich mit diesem Thema ausgiebig zu beschäftigen. Schließlich bewegen sich auch die Schmerzen und die Ängste, die bei den Betroffenen hervorgerufen werden, nicht mehr nur in einem kleinen Segment. Vielmehr muss von einer sehr großen Zahl von Betroffenen ausgegangen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kardinalfrage lautet: Was sind gute und vor allem ursachenorientierte Lösungen für die Stalking-Problematik? Darüber müssen wir uns hier verständigen. Es herrscht sicherlich Einigkeit darüber, dass es keinen Königsweg, kein Patentrezept für die Lösung dieser Problematik gibt.
Nr. 3 des SPD-Entschließungsantrages erscheint uns besonders wichtig. Vielen Betroffenen kann allein dadurch geholfen werden, dass sie die Rechtslage kennen und dass sie wissen, dass der Staat mit dem Gewaltschutzgesetz bereits tätig geworden ist. Es muss also darum gehen, durch die Polizei, durch Opferschutzverbände und durch Selbsthilfegruppen Aufklärung zu betreiben.
Ich möchte hier einen ganz wichtigen zweiten Punkt nennen. Wir müssen die Opfer stärken. Das richtige Verhaltensmuster bei Stalking-Attacken muss ihnen vermittelt werden. Die Opfer müssen sich klar und unmissverständlich wehren. Nichts ist schlimmer und fataler als eine demütige und verängstigte Opferhaltung. Eine solche Haltung provoziert bei den Tätern meistens weitere Aggressionen. Die Opfer müssen also unsere ganze Unterstützung erfahren. Sie müssen ernst genommen werden, und sie dürfen nicht allein gelassen werden.
Ich will auch gar nicht ausschließen, dass wir über einen verschärften oder anders gefassten Straftatbestand nachdenken sollten. Dies will ich hier einmal in aller Deutlichkeit sagen. Der SPD-Antrag bietet für einen solchen Ansatz ja auch Raum. Wir konnten im Ausschuss darüber diskutieren, wie zielführend solch eine Strafrechtsänderung ist. Das Strafrecht - das möchte ich hier doch noch einmal anmerken - sollte aber eben immer nur Ultima Ratio sein. Das Problem ist eben, dass Sie einen Stalking-Straftatbestand juristisch nur sehr schwer bestimmen können. Denn wann wird eine Nachstellung unzumutbar? Das ist die Frage, die wir
klären müssen. Wir können nicht wollen, dass jeder unglücklich Verliebte durch sein Werben Gefahr läuft, einen Straftatbestand zu erfüllen.
Die vom Grundsatz her beste Lösung - eine solche Lösung wird leider nur sehr langfristig erreichbar sein - muss ursachenorientiert sein. Eine solche Lösung kann nur dadurch zustande kommen, dass wir die Zahl der zwanghaften Belästiger deutlich reduzieren. Stalker sind oftmals extrem narzisstische Persönlichkeiten, die eine extrem emotionale Verfassung haben. Reduzieren kann man diese Ich-Schwäche nur, wenn wir zu einer stärkeren Kultur der Anerkennung in unserer Gesellschaft kommen, wenn wir Bildungs- und Sozialisationsinstitutionen haben, die auch eine gewisse Anerkennung und Wärme vermitteln. Originäre Sozialisationsinstanz in der Bundesrepublik ist natürlich die Familie. Da gibt es sehr viel zu verbessern. Hier muss eigentlich sehr viel mehr geschehen. Es wäre also viel gewonnen, wenn wir in unserer Gesellschaft - ich scheue mich auch nicht, das hier im Parlament zu sagen - zu mehr Anerkennung, zu mehr Zuneigung, vielleicht auch sogar zu mehr Liebe kommen würden.
Dann hätten wir, glaube ich, ein sehr viel weniger starkes Stalking-Problem. Ich weiß natürlich, dass man das nicht parlamentarisch appellativ verordnen kann. Nichtsdestotrotz sollten wir an dieser Einsicht nicht vorbeigehen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu dem grundsätzlichen Problem des Stalkings haben meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits ausführlich dargelegt, dass es sich dabei um ein sehr ernstes Problem handelt, das nicht nur vereinzelt vorkommt, sondern in unserer Gesellschaft leider in großer Breite Fuß gefasst hat und von dem viele Frauen und Männer betroffen sind. Von daher besteht hier ohne Zweifel Handlungsbedarf, dem Problem des Stalkings in irgendeiner Weise Herr zu werden. Dazu gibt es die Möglichkeit - wie es in
Nr. 3 dieses Antrages anklingt -, über den Bereich der Prävention oder, wenn es zu spät ist, zumindest im Bereich des Opferschutzes helfend einzugreifen oder über repressive Einwirkungen, d. h. über das schärfste Schwert, nämlich eine Änderung des Strafgesetzbuchs, einen neuen Straftatbestand für das Stalking einzuführen oder zumindest eine Abwehrmöglichkeit über den Weg des Gewaltschutzgesetzes zu finden. Darüber besteht hier sicherlich Konsens.
Als ich diesen Antrag gelesen habe, stellte sich mir allerdings die Frage: Inwiefern bringt uns dieser Antrag eigentlich in der Sache sehr viel weiter? Ich habe eben schon die Nr. 3 des Antrages erwähnt, in der Ansätze enthalten sind, über die wir im Ausschuss durchaus sprechen müssen, was wir möglicherweise auf Landesebene mit Landesmitteln als Hilfestellung leisten können. Die Nrn. 1 und 2 des Antrages beinhalten hingegen eher eine nochmalige Beschreibung des unstreitig vorhandenen Missstands des Stalkings. Das können wir hier natürlich gerne beschließen und sagen: „Das ist alles ganz schlimm und furchtbar“. Dadurch würden wir aber den Opfern nicht gerecht und auch nicht vorbeugend tätig. Von daher füllt dies den Antrag nur auf, und wir nähern uns dadurch nicht unmittelbar dem Kernproblem.
Ebenso verhält es sich meines Erachtens mit den folgenden Nrn. 4 und 5 des Antrages. Wie bereits erwähnt worden ist, gibt es schon Initiativen auf der Ebene des Bundesrats. Ein Vorschlag zielt auf eine Änderung des Strafgesetzbuchs - mit dem bekannten Problem, einen hinreichend bestimmten Straftatbestand - also das Delikt - zu formulieren. Ein weiterer Vorschlag zielt auf die Anpassung des Gewaltschutzgesetzes, die es den Opfern zumindest ermöglichen würde, mit gerichtlicher Hilfe gegen Stalker vorzugehen.
Die Debatten im Bundesrat sind bereits weit gediehen. Dort wird auf jeden Fall die rechtliche Prüfung vorgenommen. Insofern ist ein Prüfauftrag an die Niedersächsische Landesregierung eigentlich nicht mehr notwendig, sondern dieses Thema hat längst das Stadium verlassen, in dem wir uns damit befassen müssten. Es ist schon längst dort, wo es hingehört. So wird der Versuch unternommen, eine bundeseinheitliche Regelung auf den Weg zu bringen. Das muss auf der Ebene des Bundesrats geprüft werden. Insofern greift die Nr. 5 des Antrages meiner Meinung nach nicht mehr.
Eine Prüfung, wie sie unter Nr. 4 des Antrages hinsichtlich § 922 Abs. 2 ZPO vorgesehen ist, hätte man sicherlich auch ohne diesen Antrag durchführen können. Beispielsweise hätte man sich beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst oder beim Ministerium danach erkundigen können, wie dies eingeschätzt wird. Ich habe Zweifel, ob hierfür ein Entschließungsantrag unbedingt erforderlich ist.
Nichtsdestotrotz werden wir dieses wichtige Thema noch einmal im Ausschuss aufnehmen. Der Schwerpunkt unserer Beratungen im Ausschuss müsste meines Erachtens allerdings sein, der Frage nachzugehen, wie wir mit Landesmitteln bzw. Landeseinrichtungen diesem Problem begegnen und präventiv tätig werden können. Denn das ist eine Angelegenheit des Landes. Alles andere ist eigentlich bereits auf den Weg gebracht worden. Dabei können wir keine Hilfestellung mehr leisten, sondern wir müssen das Ergebnis der Diskussion auf der Ebene des Bundesrats abwarten. Wir haben bereits gehört, dass die Bundesratsinitiativen vom Land Niedersachsen unterstützt werden. Ich bitte Sie in diesem Sinne um eine konstruktive Zusammenarbeit. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Stalking ist ein ernst zu nehmendes Phänomen mit zum Teil erheblichen Folgen. Die Opfer verlassen kaum mehr ihre Wohnung, brechen soziale Kontakte ab oder müssen gar den Telefonanschluss, den Wohnort und die Arbeitsstätte wechseln. Wir sind uns sicherlich darüber einig, dass wir den Tätern Einhalt gebieten und den Opfern helfen müssen.
Dem Bundesrat liegen bereits Entwürfe für ein Stalking-Bekämpfungsgesetz aus Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Schleswig-Holstein vor. Die Vielfältigkeit dieser vier Vorschläge zeigt, wie schwierig es ist, die zahlreichen Formen des Stalking gesetzlich angemessen zu erfassen. Denn gravierende Übergriffe sind bereits heute strafbar. Ich nenne nur beispielhaft Beleidigung, Bedro
Den strafrechtlichen Schutz nunmehr auf bislang nicht erfasste Sachverhalte auszuweiten und in einer Norm zusammenzuführen, die den Anforderungen der Verfassung und zugleich der Praxis genügt, ist nicht leicht zu bewerkstelligen. Denn, meine Damen und Herren, nicht jede Form der unerwünschten Kontaktaufnahme erfordert eine staatliche Reaktion. Erhebliche Belästigungen erfordern allerdings strafrechtliche Sanktionen. Diese Erheblichkeit gilt es zu definieren.
Gründliche Beratungen und Prüfungen sind deshalb bei diesem Gesetzgebungsverfahren besonders wichtig. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat daher am 10. November 2004 einstimmig beschlossen, die Entscheidung über die Vorschläge zu vertagen. Zunächst soll sich eine länderübergreifende Arbeitsgruppe mit den verschiedenen Gesetzentwürfen befassen. Sie können sicher sein, meine Damen und Herren, dass sich die Niedersächsische Landesregierung intensiv in den weiteren Gesetzgebungsprozess einbringen wird. Dazu dient auch, dass wir uns bereits im Sommer über die Erfahrungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften haben berichten lassen, um diese dann auch für diesen Gesetzgebungsprozess nutzbar zu machen. Das gilt übrigens auch für mögliche Unzulänglichkeiten im Gewaltschutzgesetz.
Soweit die Nr. 4 des Entschließungsantrages feststellt, dass die Zustellung der einstweiligen Verfügung an den Stalker für das Opfer eine im Einzelfall unzumutbare Belastung darstellen kann, möchte ich hier nur zwei Punkte anmerken. Erstens. Das Opfer kann sich selbstverständlich jederzeit der Hilfe der Geschäftsstelle des Amtsgerichts bedienen. Zweitens. Das Gewaltschutzgesetz, meine Damen und Herren von der SPDFraktion, das Sie offensichtlich als unzulänglich bezeichnen, beruht auf einem von der rot-grünen Bundesregierung eingebrachten Entwurf. Die Bundesregierung jedenfalls hat eine besondere Belastung der Stalking-Opfer bislang nicht gesehen und auf eine entsprechende Regelung im Gewaltschutzgesetz verzichtet. Sofern hier aber Handlungsbedarf besteht, wird die Landesregierung Möglichkeiten der Abhilfe prüfen.
Meine Damen und Herren, Niedersachsen widmet sich bereits seit geraumer Zeit dem Problemfeld Stalking. Zu nennen sind insbesondere der nieder
sächsische Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich, die ressortübergreifende Arbeitsgruppe „Häusliche Gewalt“ von Sozial-, Innen- und Justizministerium, die Koordinationsstelle des Landespräventionsrates und die Beratungs- und Interventionsstellen BISS, ferner der vom Sozial-, Innen- und Justizministerium herausgegebene Rechtsratgeber „Ohne Gewalt leben - Sie haben ein Recht darauf“, der ausdrücklich auch auf die Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes bei Stalking hinweist, sowie - ganz aktuell - die vom Sozialministerium in Abstimmung mit dem Justiz- und Innenministerium erstellte Informationsbroschüre mit dem Titel „Stalking Wie sich Opfer von Belästigung und Bedrohung schützen können“.
Meine Damen und Herren, das Sozialministerium hat seit Einführung des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 2002 umfangreiche Informations- und Fortbildungsveranstaltungen entwickelt und auch durchgeführt. Alle niedersächsischen Frauenhäuser, die Gewaltberatungsstellen mit dem Arbeitsschwerpunkt häusliche Gewalt und die Büros der Stiftung Opferhilfe können auf Nachfrage jederzeit über die Rechte nach dem Gewaltschutzgesetz informieren. Die Polizei kann bereits heute Stalkingopfern bei der Ermittlung der Personalien des Stalkers Hilfestellung leisten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir zum Abschluss noch ein paar persönliche Worte. Durch die Darstellung in den Medien entsteht momentan in der Öffentlichkeit der Eindruck, Stalkingopfer seien derzeit völlig schutzlos und eine staatliche Reaktion sei aufgrund der jetzigen Rechtslage unmöglich. Das ist falsch.
Ich sage mit aller Deutlichkeit: Bereits heute sind die körperliche Integrität, die Willens- und Bewegungsfreiheit, die Wohnung, die Ehre, das Eigentum und das Vermögen auch von Stalkingopfern strafrechtlich geschützt. Es geht daher derzeit nicht darum, einen Schutz für Stalkingopfer zu finden, sondern die gesetzgeberischen Überlegungen sind auf eine Verbesserung bei besonders gelagerten Fällen gerichtet. Dafür wollen wir gemeinsam Sorge tragen. - Herzlichen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen damit zur Ausschussüberweisung. Wer diesen Entschließungsantrag federführend in den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und mitberatend in den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit überweisen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Danke schön. Das war einstimmig.
Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung: Regionen des Lernens auswerten, weiterentwickeln und landesweit fortsetzen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1412
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Laut Statistischem Bundesamt hatten im Mai 2003 fast 6,6 Millionen der 15- bis 24-Jährigen keine oder noch keine abgeschlossene Berufsausbildung. Jedes Jahr verlassen tausende Jugendliche die Schule, ohne mindestens einen Hauptschulabschluss erlangt zu haben. Auch mit Schulabschluss verfügen viele nicht über die notwendigen Basisqualifikationen, um den Anforderungen einer Ausbildung zu genügen. Betroffen sind nicht nur sozial benachteiligte oder lernbehinderte Jugendliche. Viel größer ist die Zahl der so genannten Marktbenachteiligten und vor allem der Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Die Situation muss vor dem Hintergrund sozialer Ausgrenzung als dramatisch bezeichnet werden.
Im August 2000 hat der Bildungsrat beim Ministerpräsidenten in Niedersachsen vor diesem Hintergrund eine Empfehlung zur Gestaltung regionaler Bildungslandschaften ausgesprochen. Im Rahmen eines ausgeschriebenen Förderwettbewerbs sollten zehn berufsbildende Schulen ausgewählt werden, die die Kontakte zu den Partnern der Berufsschule intensivieren, um den Schülerinnen und Schülern den Übergang von der allgemein bildenden Schule in den Beruf zu erleichtern.
chen Schülerinnen und Schülern. Dazu wurden vor Ort Qualitätsnetzwerke gebildet, an denen neben berufs- und allgemein bildenden Schulen außerschulische Partner wie Unternehmen, Kreishandwerkerschaften, Arbeits- und Sozialverwaltungen, Jugendämter, Handwerkskammern, Wirtschaftsförderer und andere teilnahmen. Die Einzelmaßnahmen in den regionalen Qualitätsnetzwerken lagen in der Verantwortung von Leitstellen, die bei den berufsbildenden Schulen angesiedelt wurden. Das Modellprojekt ist im Oktober 2004 ausgelaufen.
Eigentlich müssten die Chancen für dieses Modellprojekt, was die zukünftigen Konsequenzen daraus angeht, gut stehen. In einer fast noch druckfrischen Nachricht aus dem Kultusministerium heißt es zu einer Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsausbildung zwischen der KMK - hier im Augenblick nicht so gut gelitten - und der Bundesagentur für Arbeit:
„Der Zusammenarbeit in lokalen und regionalen Netzwerken unter Beteiligung kommunaler und privater Institutionen der Erziehungs- und Jugendhilfe, der Sozialpartner, der Hochschulen sowie anderer Akteure kommt daher besondere Bedeutung zu.“
Warum eigentlich ist nach Ansicht von Fachleuten die Bedeutung der Regionen in Zukunft offensichtlich immer bedeutsamer? Warum müssen die Regionen aufgebaut werden, und wie sehen diese so genannten regionalen Bildungslandschaften, von denen es in Niedersachsen inzwischen einige gibt, eigentlich aus? Warum gibt es ernsthafte Anzeichen dafür, dass dieses Modellprojekt eigentlich landesweit ausgeweitet werden müsste?
Wenn ich die Mitglieder der Koalitionsfraktionen inklusive Kultusminister richtig einschätze, bin ich mir schon jetzt sicher, dass die meisten von Ihnen sagen: Natürlich wollen wir dieses Projekt landesweit ausdehnen.
Ich darf das so sagen; denn ich habe eine sehr persönliche Erfahrung. Als es um ein Projekt namens ProReKo ging, haben das ein paar Kultuspolitikerinnen und -politiker, die damals eher der Opposition zuzurechnen waren, zunächst nicht verstanden.
(Zuruf von der CDU: Bleiben Sie bei der Wahrheit! - Karl-Heinz Klare [CDU]: Sie konnten das nicht richtig erklären!)