Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 13. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses entfernt sich inhaltlich am weitesten von dem Antrag in seiner ursprünglichen Fassung. Daher ist zunächst über die Beschlussempfehlung abzustimmen. Nur bei ihrer Ablehnung wäre dann über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzustimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? Das Erste war die Mehrheit. Damit ist nach § 39 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 und 4 unserer Geschäftsordnung gleichzeitig der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 10: Zweite Beratung: Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2002 - Anträge der Landesregierung - Drs. 15/665 - Bemerkungen und Denkschrift des Landesrechnungshofs - Drs. 15/1050 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/1400
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen erstens, der Landesregierung, dem Präsidenten des Landtages und dem Präsidenten des Staatsgerichtshofes gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung Entlastung zu erteilen. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen zweitens, gemäß § 37 Abs. 4 der Landeshaushaltsordnung nachträglich die geleisteten überund außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2002 zu billigen. Drittens empfiehlt er, die Bemerkungen und Denkschrift des Landesrechnungshofes zur Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2002, soweit sich aus dem anliegenden Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen nicht etwas anderes ergibt, für erledigt zu erklären.
und Finanzen - siehe Anlage zur Beschlussempfehlung - zu beachten und dem Landtag bis zu den in den Beiträgen angegebenen Terminen zu berichten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der soeben von dem Herrn Präsidenten genannten Drucksache hat Ihnen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen seine Beschlussempfehlung zur Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2002 vorgelegt.
Der Ausschuss empfiehlt, die Landesregierung, den Präsidenten des Landtages und den Präsidenten des Staatsgerichtshofs für die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2002 zu entlasten und die dazu vorliegenden Bemerkungen und die Denkschriften des Landesrechnungshofs insoweit für erledigt zu erklären, als sich aus dem Bericht des Haushaltsausschusses nichts anderes ergibt.
Außerdem enthalten die Empfehlungen die Bitte an die Landesregierung, die Feststellungen und Bemerkungen in dem Bericht des Haushaltsausschusses zu beachten und dem Landtag über die eingeleiteten Maßnahmen zu bestimmten Zeitpunkten zu berichten.
Des Weiteren sollen die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2002 nachträglich gebilligt werden. - Ich hätte nicht gedacht, dass Sie so vergesslich sind.
Der Landesrechnungshof hat die Haushaltsrechnung wieder zeitnah geprüft und dem Landtag frühzeitig seine Denkschrift vorgelegt. Vom Unterausschuss „Prüfung der Haushaltsrechnungen“ wurde die Denkschrift sehr eingehend beraten. Zu allen wesentlichen Sachverhalten hat der Unterausschuss Empfehlungen ausgearbeitet und in ei
nem Bericht zusammengefasst, der die Grundlage für die Beratung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen bildete. Der überwiegende Teil der darin enthaltenen Empfehlungen wurde im Unterausschuss einstimmig beschlossen. Nennen möchte ich die Empfehlungen, die gegen die Stimmen der Vertreter der SPD-Fraktion im Unterausschuss beschlossen worden sind. Es handelt sich dabei um folgende:
Einwilligung in überplanmäßige Ausgaben im Rahmen des Programms n-21 „Schulen in Niedersachsen online“ ohne Begründung,
Bei der Beschlussfassung über die Empfehlung zur zweckwidrigen Verwendung von Mitteln des Hochschulprogramms III enthielten sich die Vertreter der SPD-Fraktion der Stimme.
Auf die Diskussion zu den einzelnen Empfehlungen möchte ich nicht eingehen. Es würde den für die Beratung vorgesehenen Zeitraum sprengen. Erlauben Sie mir daher, dass ich auf den sehr umfangreichen Bericht des Haushaltsausschusses verweise.
Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung ist im Haushaltsausschuss, Herr Rolfes, einstimmig beschlossen worden. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen bittet Sie, seiner Empfehlung zu folgen.
Ich möchte meinen Bericht schließen und ausdrücklich noch darauf hinweisen, dass der Haushaltsausschuss und - davon gehe ich aus - das ganze Haus dem Landesrechnungshof und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ressorts für die Zuarbeit herzlich danken. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Herr Kollege Aller, etwas ungewöhnlich ist Ihre Wortmeldung heute und hier schon, also der Umstand, dass Sie selber im Hause um Entlastung bitten.
Es wäre guter Brauch gewesen, wenn Sie die Entlastung Ihres Haushaltsjahres 2002 einem anderen überlassen hätten.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Landtag die Entlastung des Haushaltsjahres 2002. Hinter dieser schlichten Formulierung steckt die Arbeit eines ganzen Jahres des Landesrechnungshofes. Hier wurde konzentriert und präzise gerechnet, nachgeprüft und kontrolliert. Das wurde auf 175 Seiten deutlich wiedergegeben.
Es ist eine Rechnung präsentiert worden, die, Herr Aller, wie ich meine, an Deutlichkeit nicht zu überbieten ist.
Ihnen, Frau Präsidentin Jansen, vonseiten des Ausschusses ein uneingeschränktes Lob! Geben Sie bitte dieses Lob an Ihre Senatsmitglieder und die beteiligten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen weiter. Sie haben gute Arbeit abgeliefert.
Jede Landesregierung muss ihr Handeln darauf ausrichten, dass ein solcher Bericht nicht zu einer Steilvorlage für die Opposition wird; denn wer mit dem Geld der Bürger grob fahrlässig umgeht, darf sich nicht wundern, dass es in solchen Fällen zu einer brutalstmöglichen Abstrafung kommt.
Und die ist gekommen. Meine Damen und Herren von der SPD, Sie wurden dafür abgewählt. Das haben Sie im Jahre 2003 erlebt.
Hier hat die von Herrn Gabriel geführte Regierung die Signale nicht verstanden oder mit einem fröhlichen „Weiter so!“ sorglos weiterregiert.
Herr Aller, man kann sich doch des Eindrucks nicht erwehren, dass hier in Vogel-Strauß-Manier die einfachsten haushaltspolitischen Grundsätze nicht beachtet wurden, geschweige denn gegengesteuert worden ist. Ich meine, in vielen Fällen hätte man durch zügiges Handeln Schaden von Niedersachsen, vom niedersächsischem Steuerzahler abwenden können, ja, ich meine sogar, Sie hätten ihn abwenden müssen.
Selten hat ein Bericht ein solches öffentliches Echo ausgelöst wie dieser, der uns heute vorliegt. Hier einige Beispiele:
Ein Professor hat sich über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren vollständig von seiner Lehrverpflichtung entlastet gesehen. Der Landesrechnungshof hat das Wissenschaftsministerium darauf hingewiesen. Zwei Jahre hat es gedauert, bis man diesen Zustand beendet hat. - Ich nenne das Vogel-Strauß-Manier.
Aber, meine Damen und Herren, das ist nur ein kleiner Punkt auf den 175 Seiten. Dieser umfassende Bericht enthält Seite für Seite deutliche Hinweise auf Verstöße und Rechtsmissachtungen.