Protocol of the Session on February 18, 2004

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herr Kollege Meinhold, ich meine, da habe ich mich und wir uns alle im Plenum verhört, als Sie Ihre Ablehnung mit Opposition und Regierungsfraktionen begründet haben. Das ist ein relativ schwaches Argument, dass der Gesetzentwurf, nur weil er von den Regierungsfraktionen eingebracht wurde, schlecht ist und Sie ihn deshalb ablehnen müssen.

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Herr San- der, das war doch inhaltlich! - Walter Meinhold [SPD]: Ich schicke Ihnen das Protokoll zu! - Hans-Dieter Haase [SPD]: Herr Sander, das haben Sie falsch verstanden!)

- Das habe ich nicht falsch verstanden. - Herr Meinhold und Herr Haase, ich lade Sie deshalb ein, an den Beratungen weiter mitzuwirken, damit wir im Jahr 2015 das gute Ziel der Wasserrahmenrichtlinie erreichen können.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Christian Dürr [FDP]: Davon können Sie ausgehen!)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die allgemeine Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes. Ich möchte alle Kolleginnen und Kollegen erneut bitten - es handelt sich um die Abstimmung über ein Gesetz -, Platz zu nehmen.

Ich komme zur Einzelberatung.

Artikel 1. – Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Deswegen lasse ich zunächst darüber abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, das Erste war die Mehrheit. Insofern ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses stattgegeben worden.

Ich rufe auf Artikel 2. - Unverändert.

Ich rufe auf Artikel 3. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Bitte, nehmen Sie wieder Platz. Wer dagegen stimmen möchte, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. - Jetzt bitte ich Sie, sich bei Stimmenthaltung zu erheben. - Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Wir sind uns hier oben einig, meine Damen und Herren, dass das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes mehrheitlich angenommen worden ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich rufe nunmehr auf

Tagesordnungspunkt 9: Zweite Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Ausübung des Hebammenberufs (NHebG) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/455 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 15/806

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme mit Änderungen.

(Unruhe)

- Es wäre schade, meine Damen und Herren, wenn Sie gleich der Berichterstattung der Kollegin Frau Kohlenberg nicht folgen könnten, zumindest diejenigen nicht, die es gerne möchten. Deswegen möchte ich diejenigen bitten, den Raum zu verlassen, die sich lieber unterhalten möchten oder andere Gespräche zu führen haben. Ich warte so lange, bis ich Frau Kohlenberg dann das Wort erteile.

Frau Kohlenberg, zur Berichterstattung erteile ich Ihnen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit empfiehlt Ihnen in der Drucksache 806, den Gesetzentwurf mit einigen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung ist einstimmig beschlossen worden; sie entspricht auch dem einhelligen Votum des mitberatenden Rechtsausschusses.

Da die Gesetzesvorlage in der ersten Behandlung im Plenum ohne Aussprache an die Ausschüsse überwiesen worden ist, gestatten Sie mir einige kurze Bemerkungen zum Inhalt des Gesetzentwurfs, bevor ich auf die drei wichtigsten Änderungsempfehlungen des Ausschusses eingehe. Die weiteren Einzelheiten der Beschlussempfehlung werden für die Rechtsanwendung in einem schriftlichen Bericht erläutert, der Ihnen bereits vorliegt.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erhält die Berufsausübung der Hebammen in Niedersachsen

erstmals eine landesgesetzliche Grundlage. Damit erfüllen wir eine Umsetzungspflicht aus einer Richtlinie der Europäischen Union.

(Vizepräsident Ulrich Biel über- nimmt den Vorsitz)

Gleichwohl wird mit diesem Gesetzentwurf die Regelungsdichte nicht etwa erhöht. Die Regelungen im vorliegenden Gesetzentwurf sind nämlich weitgehend bereits in der bisherigen Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger enthalten, die das Sozialministerium im Jahre 1995 als Verwaltungsvorschrift erlassen hat. Der Gesetzentwurf führt sogar, wie die Liste der aufgehobenen Vorschriften in § 10 Abs. 2 zeigt, zu einer erheblichen Rechtsbereinigung.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Ausschuss dafür entschieden, auf eine mündliche Anhörung zum Gesetzentwurf zu verzichten, zumal sich der Berufsverband der Hebammen ausdrücklich für ein baldiges In-Kraft-Treten des Gesetzes ausgesprochen hat.

Aus den Ausschussberatungen möchte ich drei Punkte besonders erwähnen:

Erstens. Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt in der Umschreibung der von Hebammen eigenverantwortlich auszuübenden Tätigkeiten in § 1 Abs. 2. Die Ausschussempfehlungen zu § 1 Abs. 1 und zur Einleitung des Absatzes 2 haben vor allem zum Ziel, deutlich zu machen, dass mit dem folgenden Katalog der Nummern 1 bis 15 die Berufsaufgaben der Hebammen lediglich umschrieben werden. Es geht also weder darum, dem Berufsstand öffentliche Aufgaben zu übertragen, noch sollen in den Einzelbestimmungen die Berufspflichten der Hebamme genau umschrieben werden. Diese Leitlinie ermöglicht gegenüber der Entwurfsregelung einige Vereinfachungen.

Zweitens. Sachliche Änderungen schlägt der Ausschuss vor allem zur Vorschrift über die Qualitätssicherung und Fortbildung in § 2 vor. Zum einen soll dabei klargestellt werden, dass eine Verpflichtung zur Qualitätssicherung auch für diejenigen Fachgebiete besteht, für welche die Qualitätssicherungsstandards derzeit noch erarbeitet werden. Außerdem soll die Fortbildungsverpflichtung auf alle drei Hauptgebiete der Hebammentätigkeit erstreckt werden, also auf Schwangerschaftsbetreuung, Geburtshilfe und Wochenpflege.

Drittens. Der Ausschuss hat sich - ebenso wie der mitberatende Rechtsausschuss - auch näher mit der Frage befasst, wie die Verpflichtung der freiberuflichen Hebammen zur Gewährleistung ihrer Erreichbarkeit in § 6 Abs. 2 auszugestalten ist. Hierzu wird eine abgestufte Regelung vorgeschlagen, die sicherstellen soll, dass die Hebamme entweder selbst unmittelbar zu erreichen ist oder dass die Erreichbarkeit einer Vertretung gewährleistet ist. Beide Ausschüsse sehen vor allem dann, wenn eine Geburt unvermutet einsetzt, ein dringendes Interesse der Schwangeren an zeitnaher Beratung. Insoweit muss das Interesse der freiberuflichen Hebammen auf Schutz ihrer Privatsphäre zurücktreten. Für diese Abwägung war auch von Bedeutung, dass der Berufsverband gegen die Verpflichtung nach § 6 Abs. 2 keine sachlichen Bedenken geäußert hat.

Damit schließe ich meinen mündlichen Bericht. Weitere Einzelheiten können Sie dem schriftlichen Bericht entnehmen.

Namens des federführenden Sozialausschusses bitte ich Sie, der vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Präsident, darf ich gleich weitermachen?

Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jährlich kommen in Niedersachsen noch ca. 73 000 Kinder zur Welt. Begrüßt wird, bis auf wenige Ausnahmen, jedes von ihnen durch die Hände einer Hebamme; denn das Gesetz schreibt die Anwesenheit einer Hebamme bei der Geburt vor.

Ihr Berufsspektrum ist aber weit umfassender. Schon während der Schwangerschaft steht die Hebamme der Frau zur Seite und begleitet Mutter und Kind auch in den ersten Wochen nach der Geburt. Gerade in dieser ersten Phase, wenn sich Frauen erst einmal mit ihrem Kind und seinen Anforderungen vertraut machen müssen, profitieren sie in besonderem Maße von der Erfahrung der ausgebildeten Geburtshelferin.

Das Wort „Hebamme“ stammt übrigens aus dem 9. Jahrhundert und kommt vom althochdeutschen hevanna. Daraus wurde im Volksmund das Wort Amme. Waren es früher so genannte weise Frauen oder Mütter, die selbst schon mehrere Kinder zur Welt gebracht hatten, die den Gebärenden zur Seite standen, so ist die Hebamme der Neuzeit eine gut ausgebildete Frau. Ihre Ausbildung und ihr Wirkungskreis sind wie bei allen Berufen genau geregelt. Ich freue mich sehr, dass abseits der politischen Alltagsauseinandersetzung bei allen Fraktionen Einigkeit über den vorliegenden Gesetzentwurf besteht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Der Sachverhalt ist bekannt. Es geht darum, endlich verbindlich die Berufsrechte und -pflichten von Hebammen zu regeln. Bisher erfolgte die Regelung durch den Runderlass vom 16. Februar 1995. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erhält die Berufsausbildung der Hebammen in Niedersachsen erstmals eine landesgesetzliche Grundlage.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Damit erfüllt es nicht nur die Anforderung einer dringenden Novellierung des aus den 30er-Jahren stammenden Berufsrechts für Hebammen, sondern berücksichtigt auch die notwendigen Anpassungen an europäisches Recht.

Der Ausschuss hat auf eine mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf verzichtet, weil sich der Berufsverband ausdrücklich für ein baldiges In-KraftTreten ausgesprochen hat.

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Hebammen eine große Verantwortung für die Gesundheit von Mutter und Kind tragen, war diese Regelung längst überfällig. Dieser Verantwortung wird auch durch die Verpflichtung zu kontinuierlicher Fortund Weiterbildung Rechnung getragen.

Noch ein Aspekt spielt eine Rolle: Wir haben es mit einem klassischen Frauenberuf zu tun. Bundesweit arbeiten fast ausschließlich Frauen als Hebammen. Daher ist die überfällige Regelung auch von großer frauenpolitischer Relevanz, indem der Beruf auf eine tragfähige gesetzliche Basis gestellt wird.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie kennen die OECD-Studie, nach der Deutschland hinsichtlich der Geburtenrate von 191 untersuchten Ländern auf Platz 180 und auf Platz 6 unter denje

nigen Ländern liegt, deren Bevölkerungszahl am schnellsten schrumpft. Dabei schneidet Deutschland im Vergleich mit vielen europäischen Nachbarn schlecht ab. Wie kommt es zu dieser Entwicklung? Sind Deutschlands Frauen kinderfeindlich? - Ich glaube, die Antwort ist eine andere. Alle Umfragen dokumentieren ja, welche Wertschätzung sich die Familie im öffentlichen Bewusstsein erfreut. Die Mehrheit der befragten Jugendlichen wünscht sich Kinder. Es muss also Gründe dafür geben, dass sich trotz allem so wenig Paare für Kinder entscheiden. Sicherlich gibt es keine einfache Erklärung. Ich meine aber, eine der zentralen Ursachen dafür liegt in der spezifischen deutschen Problematik, Berufstätigkeit und Familienleben zu vereinbaren.

(Zustimmung bei der CDU - Gabriele Jakob [CDU]: Genau!)

Die Frauen von heute sind in aller Regel gut ausgebildet. Mädchen überflügeln heute bereits die Jungen bei den Schul- und Studienabschlüssen.