Protocol of the Session on October 29, 2003

Sie damit den regulären Handwerksbetrieben das Wasser abgraben? Oder gehen Sie davon aus, dass die Betriebe alle regulären Beschäftigungsverhältnisse auflösen und die Menschen anschließend zu Niedrigstlöhnen wieder einstellen, die dann womöglich nach dem Koch‘schen Modell staatlich aufgefüttert werden?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gerade dies würde nämlich zu dauerhaften Transferleistungen und im Übrigen zu extremen Finanzbelastungen des Bundes führen. Vielleicht können Sie uns heute einmal erklären, wie Sie zu den Koch‘schen Dumpingvorschlägen stehen.

Auch die Landesregierung hält sich diesbezüglich auffallend bedeckt. Ist die Landespressekonferenz nach der Kabinettssitzung in der letzten Woche vielleicht deshalb ausgefallen, weil Sie unangenehmen Fragen der Journalisten zu diesem Thema ausweichen wollten? Meine Damen und Herren, so langsam müssen Sie sich entscheiden, ob Sie Ihrem hessischen Kollegen zur oder in die Seite treten wollen.

(Beifall bei den GRÜNEN - Hans- Christian Biallas [CDU]: Auch so et- was machen wir nicht!)

Meine Damen und Herren, es wird auch nicht funktionieren, den Kommunen die Alleinzuständigkeit für die Arbeitslosigkeit aufzudrücken, so wie Sie es vorhaben. Nach wie vor lehnen diese das vehement ab. Übrigens wollen die Kommunen auch nicht für die bundesweite Vermittlung von Arbeitslosen zuständig sein - -

Frau Helmhold, kommen Sie bitte zum Schluss!

- ja, gern -, wie ein Vertreter des Landkreistages in der Evangelischen Akademie Loccum bekannte. Spätestens hier können wir feststellen, dass das Modell des Landkreistages wieder neue Zuständigkeitszersplitterungen mit sich bringen würde, die den Betroffenen überhaupt nicht helfen.

Frau Helmhold, Sie müssen jetzt zum letzten Satz kommen, bitte!

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, in den Verhandlungen in diesem Sinne dazu beizutragen, zügig Regelungen zu beschließen, von denen Erwerbslose und Kommunen schnell profitieren können. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Dr. Matthiesen von der CDU-Fraktion das Wort.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Jetzt wollen wir die Wahrheit hören!)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bundestag hat am 17. Oktober das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen - Hartz IV - beschlossen. Das Gesetz geht bisher in die völlig falsche Richtung. Drei Punkte sind besonders abzulehnen: Nach wie vor soll die Bundesagentur für Arbeit für die Vermittlung und Eingliederung von Sozialhilfebeziehern zuständig sein und nicht die Kommunen. Auf Druck der SPDLinken ist die Zumutbarkeit der Annahme von Arbeitsangeboten neu geregelt worden; Frau Helmhold hat es gerade gesagt. Arbeit sei schon dann unzumutbar, wenn nicht mindestens das tarifliche Arbeitsentgelt oder das ortsübliche Arbeitsentgelt gezahlt werde. Der dritte unannehmbare Punkt ist, dass Unterhaltsansprüche keine Rolle mehr spielen sollen. Deshalb ist das Gesetz - Hartz IV - abzulehnen und darf es nicht Gesetzeskraft erlangen. Das Gute ist, dass das Gesetz zustimmungspflichtig ist. Es kann damit nicht gegen den Bundesrat beschlossen werden. Damit haben wir ein Packende, um im Vermittlungsverfahren im November und Dezember doch noch zu vernünftigen Lösungen zu kommen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Der Bundesratsbeschluss vom 17. Oktober zu dem von Hessen eingebrachten Existenzgrundlagengesetz bietet dafür einen guten Ausgangspunkt. Entscheidend wird nun sein, die unterschiedlichen Länderinteressen, besonders im Verhältnis von Ost und West, unter einen Hut zu bringen. Niedersachsen wird hier auf der Grundlage des im „Niedersächsischen Weg“ beschriebenen Konzeptes

eine aktive Rolle bei den anstehenden Verhandlungen übernehmen. Dafür gelten folgende Eckpunkte:

Erstens. An der kommunalen Zuständigkeit für das neue Leistungsrecht wird nicht gerüttelt. Sie muss kommen, sie muss bleiben.

Zweitens. Für die kommunalen örtlichen Träger wird es eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit geben. Ein Weg sind hierbei die Job-Center als gemeinsame Gesellschaften mit eigener Handlungsfähigkeit.

Drittens. Es gibt als letzten Notanker eine kommunale Beschäftigungsverpflichtung mit der Pflicht, kommunal Arbeitsangebote zu organisieren.

Viertens. Es gilt eine Vermutung der Erwerbsfähigkeit für alle 15- bis 65-jährigen Arbeit Suchenden und der Grundsatz, dass für den Hilfeempfänger jede Arbeit zumutbar ist, zu der er in der Lage ist. Das ist jetzt ein fundamentaler Unterschied zu dem, was Frau Helmhold gerade skizziert hat. Es ist völlig verfehlt, wie von Rot-Grün gewollt, die Zumutbarkeit einer Arbeit von einer tariflichen oder sogar von einer ortsüblichen Bezahlung abhängig zu machen. Ein Bürger, der eine steuerfinanzierte Transferleistung bekommt, wie hier das Arbeitslosengeld II, und damit von der Gesellschaft das Geld für seinen Lebensunterhalt erhält, der muss im Gegenzug Arbeit auch dann annehmen und leisten, wenn diese unter Tarif bezahlt wird. Es kann gerade nicht darum gehen, einen Versicherungsanspruch wie beim Arbeitslosengeld I zu befriedigen. Es ist eine steuerfinanzierte Leistung.

Jetzt kommen die praktischen Erfahrungen, dass erst die sofortigen Angebote überhaupt Leistungsmissbrauch und Schwarzarbeit beseitigen. Das sind sehr starke Erfahrungen. Erst dadurch wird es ermöglicht, Arbeitsunwilligkeit zu bekämpfen, und zwar indem die Leistung eingestellt wird, wenn jemand ein Arbeitsangebot nicht annimmt. Nur so kann man es machen. Wenn das Arbeitsangebot hat eine ortsübliche Bezahlung voraussetzt - die kann niemand ermitteln -, wird das zu einem bürokratischen Ungetüm, und damit kommen wir nicht weiter. Deswegen kann das so nicht funktionieren. Das wird ein Knackpunkt im Vermittlungsverfahren sein. Damit steht und fällt im Übrigen der Erfolg der kommunalen Arbeitsmarktpolitik, wie wir sie in den letzten Jahren entwickelt haben.

(Zustimmung von Ernst-August Hop- penbrock [CDU] und Gesine Meißner [FDP])

- Danke, Ernst-August Hoppenbrock, das war ein wichtiger Beifall.

Mit dem nächsten wichtigen Punkt kommen wir zur Verfassung. Es wird so sein und so sein müssen, dass das Grundgesetz geändert wird, um die kommunale Zuständigkeit auch geldlich abzusichern. Ich werde nicht ganz falsch liegen, wenn ich sage, dass darüber bei Ihnen nachgedacht wird, auch hier zu einer möglichen Änderung zu kommen. Denn auch für Sie steht eine ganze Menge auf dem Spiel; denn es geht darum, ob Sie das Ganze nachher durchkriegen. Es gibt ja auch sozialdemokratisch-grün regierte Länder, die ganz gern in diese Richtung weiter marschieren würden. Ich schaue dazu nur ein bisschen nach Norden.

Es ist auch sehr wichtig, dass für die aktive Arbeitsmarktpolitik der Kommunen - in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur - auch finanzielle Anreize gegeben werden, dass sie nämlich nur eine pauschalierte Kostenerstattung bekommen, wenn sie aktiv werden, um sich eben aufgrund personengebundener Pauschalen vernünftig einzusetzen.

Das sind also sechs Eckpunkte für die kommenden Verhandlungen im Vermittlungsverfahren. Die Fraktionen der CDU und der FDP wünschen der Landesregierung viel Erfolg bei den schwierigen Verhandlungen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Hoofe - er schaut gerade sehr nachdenklich hat schon einige Verhandlungen geführt. Dabei wünschen wir ihm viel Erfolg und viel Durchstehvermögen.

(David McAllister [CDU]: Guter Staatssekretär!)

- Danke, Herr McAllister. Das kann ich nur unterstreichen. - Wir bitten darum, den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP zu billigen und den Antrag der Grünen abzulehnen. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Bevor ich jetzt Frau Meißner das Wort erteile, möchte ich noch bekannt geben, dass nur die Tagesordnungspunkte 9 und 10 vorgezogen worden sind. Danach geht es mit dem Tagesordnungspunkt 5 weiter.

Jetzt hat Frau Meißner das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Sozialsystem steckt in einer wirklich existenziellen Krise. In den letzten Jahrzehnten wurde ein Sammelsurium von Vorschriften und Behörden aufgebaut. Aber trotz eines immensen finanziellen Mitteleinsatzes haben sich Probleme wie die Arbeitslosigkeit nur verschärft. Der Sozialstaat ist zu einem Hemmschuh für Innovation und Wettbewerb geworden. Wir brauchen endlich eine liberale Sozialpolitik,

(Zustimmung von Jörg Bode [FDP])

die auf mehr Eigenverantwortung setzt, die die Bedürftigen fördert und die die Leistungsfähigen fordert. Die FDP hat als erste Partei übrigens schon vor einem Jahrzehnt die Zusammenführung von Sozialleistungen in ein einheitliches und verständliches System gefordert.

(Beifall bei der FDP)

Unsere Vision ist das Bürgergeld, das bestehende Transferleistungen zusammenfasst und im Sinne einer negativen Einkommensteuer mit dem Steuersystem verknüpft. - Das ist übrigens auch so aufgebaut, dass sich Arbeit in jedem Fall lohnt und dass man, Frau Helmhold, davon auch leben könnte, selbst wenn man nur das Bürgergeld beziehen würde. - Die jetzt von allen Parteien geforderte Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe ist für uns ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Aber, wie das so ist, jetzt macht die Bundesregierung endlich etwas, doch die Umsetzung läuft völlig schief. Wir haben mit Hartz III und Hartz IV und dem neuen SGB XII einen richtigen Gesetzesberg vorliegen, der nur noch mehr Bürokratie aufbaut, der neue Abgrenzungsprobleme und Verschiebebahnhöfe schafft. In diesem Fall können wir uns wirklich nur glücklich schätzen, dass der Beschluss des Bundestages nicht in dieser Form im Bundesgesetzblatt stehen wird. Es ist daher auch unsere

Aufgabe, im Land Niedersachsen dafür zu sorgen, dass es im Bundesrat und im Vermittlungsverfahren zu grundlegenden Korrekturen kommt.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Diese Zusammenlegung der Leistungen bei der Arbeitsverwaltung führt zu einer Zerschlagung der erfolgreichen Strukturen bei den Kommunen. Das ist schon angesprochen worden. Modellhafte Projekte wie in Osnabrück, in Köln, die Errichtung von kommunalen Job-Centern, all diese haben in der Praxis gezeigt, dass sie sowohl Kompetenz als auch Erfolg bei der Vermittlung haben, und zwar deswegen, weil die räumliche Nähe und die direkte persönliche Ansprache vorhanden sind.

Stattdessen soll jetzt ein neuer Moloch in den Arbeitsämtern entstehen, der wie früher verwaltet statt vermittelt. Bis jetzt sind schon 11 800 Stellen für Vermittler in der Arbeitsverwaltung geplant. Eine ineffiziente Großbehörde soll also damit weiter ausgebaut werden. Selbst Herr Gerster hat zugegeben, dass eine Übernahme der erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger für die Arbeitsverwaltung mit ihren internen Strukturproblemen eine Überforderung darstellen würde.

(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Da hat er Recht!)

- Stimmt. - Dennoch will die Bundesregierung weiterhin Versicherungsleistungen und gesamtgesellschaftliche sozialpolitische Aufgaben vermischen.

Wenn die Verknüpfung von Wirtschaftsförderung und Arbeitsmarktpolitik auf lokaler Ebene durchtrennt wird, würde in der Folge die Einbeziehung ergänzender Angebote auf der kommunalen Ebene, wie Schuldnerberatung, Suchtberatung und Kinderbetreuung, erschwert, die aber in Wirklichkeit mithelfen, die persönliche Situation der Betroffenen so weit zu stabilisieren, dass eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt überhaupt erst möglich wird.

(Uwe Schwarz [SPD]: Wo steht denn das? - Gegenruf von Jörg Bode [FDP]: In Ihrem Gesetzentwurf!)

Zukünftig wird es im Ermessen der Fallmanager der Arbeitsagentur liegen, welche Beratungsleistungen ausgewählt werden. Vor- und nachgelagerte sowie familiengerechte Hilfen und eine Finanzierung von Beratungsleistungen, wie das der

zeitige Sozialhilferecht sie kennt, sind im neuen SGB XII nämlich nicht enthalten.

Hinzu kommt, dass am Ende sowieso die Kommunen die Zeche zahlen müssen. Denn wer wird entscheiden, welche Menschen arbeitsfähig sind und welche als nicht vermittelbar weiterhin in die Verantwortung der Kommunen gegeben werden? Das ist nämlich die Arbeitsverwaltung.